BDTA zeigt sich handlungsfähig und gesprächsbereit

DRESDEN (DTZ/schu). Der „Worst case“ trat am Abend vor der BDTA-Tagung ein: Referentin Ulrike Ackermann musste wegen Krankheit passen. Ein wichtiger Programmpunkt in der Mitglieder-Jahresversammlung des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller drohte auszufallen. Doch hatte das Team um Geschäftsführer Carsten Zenner einen blendenden Einfall: Der BDTA-Bevollmächtigte Professor Reinhard Pauling, der den Verband in EU-Angelegenheiten unterstützt, sprang nach der Pause mit einem Vortrag über die politische Landschaft in der Europäischen Union ein.

Handlungsfähig bleiben und gesprächsbereit sein, sind die starken Seiten des BDTA. Am Beispiel der verabschiedeten Tabakproduktrichtlinie festgemacht: Die sei zwar im Endeffekt so gekommen, wie man dies nach der Vorlage des Kommissionsentwurfes Ende 2012 befürchten musste, bedauerte der Vorsitzende Michael Reisen, doch habe sich der BDTA und der Europäische Tabakwaren Großhandelsverband (ETV) erfolgreich in dem Beratungsprozess der Kommission zu diesem Entwurf behaupten und so ein mögliches Verbot von Zigarettenautomaten und ein drohendes „Display Ban“ abwenden können. Der BDTA werde sich auch weiterhin als konstruktiver und glaubwürdiger Ansprechpartner im Rahmen der Umsetzung der EUTPD gegenüber der deutschen Administration darstellen und einsetzen.

Dies gelte auch für den Dialog der beiden Handelsverbände BTWE und BDTA mit dem Tabaksteuerreferat über die Entwicklungen im Tabakwarenmarkt unter dem Dach des mehrstufigen Tabaksteuermodells, so Reisen. Im Zusammenhang mit der am 1.1.2014 in Kraft getretenen Tabaksteuererhöhung für Zigarette und Feinschnitt appellierte Michael Reisen an die Hersteller: „Wir hoffen weiter auf vernünftige, herstellerindividuelle Entscheidungen für den Markt“.

Zenner unterrichtete über die Arbeit des Verbandes, die sich im vergangenen Jahr hauptsächlich um die TPD gedreht hatte. Er informierte über die Umsetzungs- und Übergangsfristen und den aktuellen Stand im Verfahren der Rückverfolgbarkeit, den er mit „nichts Genaues weiß man noch nicht, aber der Countdown bis 20. Mai 2019 ist gestartet“ zusammenfasste.

(DTZ 22/14)

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