Beim Jugendschutz muss Branche absolut konsequent handeln

KÖLN (DTZ/fok). Seit dem April 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz ein absolutes Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche vor. Zigaretten und andere Tabakprodukte dürfen ebenso wie Spirituosen nur noch an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahr alt sind. Deshalb sind alle Verkaufsstellen für diese Produkte angehalten, in jedem Zweifelsfall das Alter des Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls den Verkauf zu verweigern.

Gerade die Tabakbranche hat sich voll hinter diese Vorschrift gestellt und ist das Thema über viele Jahre sehr konsequent angegangen. Doch offensichtlich lässt mit der Zeit auch manchmal die Sensibilität des Verkaufspersonals für den Aspekt des Jugendschutzes nach. So wurde kürzlich im Rahmen von Testkäufen durch eine bekannte Tageszeitung ein erschreckend hoher Anteil von Verstößen gegen dieses Abgabeverbot festgestellt – im Lebensmittelhandel, in Tankstellen, an Kiosken, aber auch in Fachgeschäften.

Jugendschutz konsequent einhalten

Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen durch diese Ergebnisse aufgeschreckt wurden und ihr Verkaufspersonal erneut durch klare Anweisungen und Schulungen dazu bringen, den Jugendschutz konsequent einzuhalten. Das gilt auch für Problemsituationen, wie sie jeder aus der Praxis kennt: Vor der Theke staut sich ungeduldig die Kundschaft. Ein junger Mann, dessen Alter man auf ca. 20 Jahre schätzen würde, reagiert zuerst unwirsch auf die Frage nach einem Altersnachweis, dann kramt er minutenlang in seinen Taschen, sagt schließlich, dass er seinen Ausweis nicht dabei hat.

In einem solchen Fall nein zu sagen zu einem Verkauf (und damit unter Umständen einen Kunden auf Dauer zu verlieren) ist schwierig, aber der einzig richtige Weg. Verstöße gegen Abgabeverbot können teuer werden Wenn Ordnungsbehörden Verstöße gegen das Abgabeverbot feststellen, sind hohe Bußgelder (in der Spitze bis zu 50 000 Euro) fällig. Darüber hinaus muss gerade die Tabakwarenbranche, die ohnehin im kritischen Fokus der Öffentlichkeit steht, alles für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes tun, um nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

"Eine Verpflichtung für Hersteller und Händler"

Hierzu stellt BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel fest: „Jugendschutz ist eine Verpflichtung für Hersteller und Händler. Der tabakführende Einzelhandel hat unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine bundesweite Kampagne durchgeführt. Herstellerspezifische Jugendschutzkampagnen zeigen, dass die Branche ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt. Der Handel investiert in Mitarbeiterschulungen, fragt nach dem Altersnachweis und schützt dadurch aktiv Kinder und Jugendliche.

Die Alterskontrolle wird durch Kassensysteme unterstützt. Damit ist der Jugendschutz sicherlich über alle relevanten Sortimente besser geworden, trotzdem ist es eine Daueraufgabe, dafür zu sorgen, dass der Jugendschutz im hektischen Tagesgeschäft nicht zu kurz kommt.“

(DTZ 35/11)

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