HANNOVER // Eine stolze Zahl für eine noch junge Branche: 118 Mitglieder verzeichnet der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) aktuell. Das gab der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft, Dac Sprengel, auf der jüngsten Verbandstagung in Hannover bekannt.
Dabei zählt der VdeH auf 30 Vollmitglieder, der Rest ist fördernd dabei. Und immerhin rund 50 Mitglieder waren an die Leine gereist, um sich über aktuelle Trends in der Branche und über die Tätigkeiten des Verbandes informieren zu lassen. Schwerpunktthema war natürlich die neue Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die zum 20. Mai des kommenden Jahres in Kraft treten soll und die auch die E-Zigarette einschließt.
Verkauf an Endverbraucher
Der VdeH hatte als Referenten den Hamburger Rechtsprofessor Holger Schwemer nach Hannover gebeten, der den aktuellen Stand der Vorgaben – also vor dem Umsetzen in nationales Recht – beleuchtete. Für die E-Zigaretten-Branche geht es dabei einerseits um Regeln, die den Verkauf an Endverbraucher betreffen. Daneben gibt es Vorgaben für die Aufmachung von E-Zigaretten und Liquids sowie diverse Pflichtangaben, die die Hersteller und Importeure machen müssen.
Tabakproduktrichtlinie
Während den E-Zigaretten-Praktikern bei dieser Aufzählung bange wurde, sah Schwemer auch positive Aspekte: „Die TPD räumt mit der Unsicherheit auf, die es derzeit beim Handel mit E-Zigaretten und Liquids gibt.“ Und er machte der Branche Hoffnung: In Deutschland könne gegen einzelne Punkte der Umsetzung geklagt werden. Zwar sei es nicht möglich, auf diesem Weg gegen die TPD oder die nationale Umsetzung in Form des Tabakgesetzes vorzugehen. Falls aber einzelne Bestimmungen unverhältnismäßig seien, sei es möglich, das Bundesverfassungsgericht oder – auf TPD-Ebene – den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Schwemer machte außerdem deutlich, dass es eine Übergangsfrist für Produkte, die den Vorgaben nicht entsprächen, geben könne. Die gelte dann für E-Zigaretten, die bis November 2016 hergestellt werden, voraussichtlich bis Mai 2017. Aber: Bevor nicht klar ist, wie die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden, sind dies weitgehend Annahmen.
Jugendschutz
Weitgehend geklärt ist dagegen eine Novelle des Jugendschutzes mit Blick auf E-Zigaretten. Der Referentenentwurf liegt dem VdeH vor. Dieser sei, so Sprengel, „bemerkenswert sauber“. Der Verbandschef begrüßte die Vorlage, da sie nach langem Hin und Her Rechtssicherheit bringe. Zudem sei etwa die Vorgabe, E-Zigaretten nicht an Minderjährige zu verkaufen, ohnehin längst eine Forderung des Verbandes gewesen. Als „zu schwammig“ kritisierte Sprengel allerdings das Verbot, Jugendlichen E-Zigaretten „zu präsentieren“. Hier müsse nachgebessert werden.
In der anschließenden Diskussion äußersten einige Teilnehmer die Befürchtung, es werde eine zweistufige Alterskontrolle – beim Bestellen und beim Ausliefern – geben. Die Kontrolle des Alters beim Versand sei kaum möglich, da dann ein Logistik-Mitarbeiter von Post oder Paketdienst sich den Ausweis zeigen lassen müsse. Das koste, und diese Kosten müssten auf den Kunden umgelegt werden. Dann aber würde dieser garantiert bei anderen Anbietern bestellen, die günstiger seien, so Sprengel.
max
(DTZ 27/15)