Schlagwort: Alterskontrolle

  • Vorgaben ohne Sicherheit

    HANNOVER // Eine stolze Zahl für eine noch junge Branche: 118 Mitglieder verzeichnet der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) aktuell. Das gab der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft, Dac Sprengel, auf der jüngsten Verbandstagung in Hannover bekannt.

    Dabei zählt der VdeH auf 30 Vollmitglieder, der Rest ist fördernd dabei. Und immerhin rund 50 Mitglieder waren an die Leine gereist, um sich über aktuelle Trends in der Branche und über die Tätigkeiten des Verbandes informieren zu lassen. Schwerpunktthema war natürlich die neue Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die zum 20. Mai des kommenden Jahres in Kraft treten soll und die auch die E-Zigarette einschließt.

    Verkauf an Endverbraucher
    Der VdeH hatte als Referenten den Hamburger Rechtsprofessor Holger Schwemer nach Hannover gebeten, der den aktuellen Stand der Vorgaben – also vor dem Umsetzen in nationales Recht – beleuchtete. Für die E-Zigaretten-Branche geht es dabei einerseits um Regeln, die den Verkauf an Endverbraucher betreffen. Daneben gibt es Vorgaben für die Aufmachung von E-Zigaretten und Liquids sowie diverse Pflichtangaben, die die Hersteller und Importeure machen müssen.

    Tabakproduktrichtlinie
    Während den E-Zigaretten-Praktikern bei dieser Aufzählung bange wurde, sah Schwemer auch positive Aspekte: „Die TPD räumt mit der Unsicherheit auf, die es derzeit beim Handel mit E-Zigaretten und Liquids gibt.“ Und er machte der Branche Hoffnung: In Deutschland könne gegen einzelne Punkte der Umsetzung geklagt werden. Zwar sei es nicht möglich, auf diesem Weg gegen die TPD oder die nationale Umsetzung in Form des Tabakgesetzes vorzugehen. Falls aber einzelne Bestimmungen unverhältnismäßig seien, sei es möglich, das Bundesverfassungsgericht oder – auf TPD-Ebene – den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

    Schwemer machte außerdem deutlich, dass es eine Übergangsfrist für Produkte, die den Vorgaben nicht entsprächen, geben könne. Die gelte dann für E-Zigaretten, die bis November 2016 hergestellt werden, voraussichtlich bis Mai 2017. Aber: Bevor nicht klar ist, wie die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden, sind dies weitgehend Annahmen.


    Jugendschutz

    Weitgehend geklärt ist dagegen eine Novelle des Jugendschutzes mit Blick auf E-Zigaretten. Der Referentenentwurf liegt dem VdeH vor. Dieser sei, so Sprengel, „bemerkenswert sauber“. Der Verbandschef begrüßte die Vorlage, da sie nach langem Hin und Her Rechtssicherheit bringe. Zudem sei etwa die Vorgabe, E-Zigaretten nicht an Minderjährige zu verkaufen, ohnehin längst eine Forderung des Verbandes gewesen. Als „zu schwammig“ kritisierte Sprengel allerdings das Verbot, Jugendlichen E-Zigaretten „zu präsentieren“. Hier müsse nachgebessert werden.

    In der anschließenden Diskussion äußersten einige Teilnehmer die Befürchtung, es werde eine zweistufige Alterskontrolle – beim Bestellen und beim Ausliefern – geben. Die Kontrolle des Alters beim Versand sei kaum möglich, da dann ein Logistik-Mitarbeiter von Post oder Paketdienst sich den Ausweis zeigen lassen müsse. Das koste, und diese Kosten müssten auf den Kunden umgelegt werden. Dann aber würde dieser garantiert bei anderen Anbietern bestellen, die günstiger seien, so Sprengel.
    max

    (DTZ 27/15)

  • Grüne wollen Zigarettenautomaten verbieten

    BERLIN (DTZ/red). Die Grünen kritisieren die aktuelle Alterskontrolle beim Tabakkonsum und plädieren in einem Fraktionsantrag an den Bundestag für ein Verbot von Zigarettenautomaten.

    Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ am Wochenende. Danach gehen die Grünen davon aus, dass das derzeitige System keine Abschreckung für Minderjährige ist und daher „nicht effektiv“ ist. Etwa ein Viertel der Jugendlichen würden den Umfragen zufolge die Beschränkungen umgehen.

    Während der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding den Grünen-Vorschlag begrüßte, kritisierte Rainer Brüderle, den Angaben zufolge überzeugter Nichtraucher, den Entwurf scharf: „Die Verbotsphantasien der Grünen werden immer absurder. Wir leben in einem freien Land und nicht in einer grünen Besserungsanstalt“, zitiert der „Berliner Kurier“ den FDP-Fraktionschef.

    Ähnlich auch die Reaktion in den Medien. Wer Zigarettenautomaten verbieten will, gleichzeitig aber die Freigabe von Cannabis unterstütze, mache sich unglaubwürdig, kommentieren „Bild“ und „Berliner Zeitung“ den Grünen-Plan.

    Seit 2007 können Zigaretten nur noch mit Hilfe von EC-Karten oder anderen Chipkarten am Automaten gezogen werden. Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 350.000 Automaten. 2004 waren es noch doppelt so viele.

    (DTZ 19/13)

  • Beim Jugendschutz muss Branche absolut konsequent handeln

    KÖLN (DTZ/fok). Seit dem April 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz ein absolutes Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche vor. Zigaretten und andere Tabakprodukte dürfen ebenso wie Spirituosen nur noch an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahr alt sind. Deshalb sind alle Verkaufsstellen für diese Produkte angehalten, in jedem Zweifelsfall das Alter des Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls den Verkauf zu verweigern.

    Gerade die Tabakbranche hat sich voll hinter diese Vorschrift gestellt und ist das Thema über viele Jahre sehr konsequent angegangen. Doch offensichtlich lässt mit der Zeit auch manchmal die Sensibilität des Verkaufspersonals für den Aspekt des Jugendschutzes nach. So wurde kürzlich im Rahmen von Testkäufen durch eine bekannte Tageszeitung ein erschreckend hoher Anteil von Verstößen gegen dieses Abgabeverbot festgestellt – im Lebensmittelhandel, in Tankstellen, an Kiosken, aber auch in Fachgeschäften.

    Jugendschutz konsequent einhalten

    Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen durch diese Ergebnisse aufgeschreckt wurden und ihr Verkaufspersonal erneut durch klare Anweisungen und Schulungen dazu bringen, den Jugendschutz konsequent einzuhalten. Das gilt auch für Problemsituationen, wie sie jeder aus der Praxis kennt: Vor der Theke staut sich ungeduldig die Kundschaft. Ein junger Mann, dessen Alter man auf ca. 20 Jahre schätzen würde, reagiert zuerst unwirsch auf die Frage nach einem Altersnachweis, dann kramt er minutenlang in seinen Taschen, sagt schließlich, dass er seinen Ausweis nicht dabei hat.

    In einem solchen Fall nein zu sagen zu einem Verkauf (und damit unter Umständen einen Kunden auf Dauer zu verlieren) ist schwierig, aber der einzig richtige Weg. Verstöße gegen Abgabeverbot können teuer werden Wenn Ordnungsbehörden Verstöße gegen das Abgabeverbot feststellen, sind hohe Bußgelder (in der Spitze bis zu 50 000 Euro) fällig. Darüber hinaus muss gerade die Tabakwarenbranche, die ohnehin im kritischen Fokus der Öffentlichkeit steht, alles für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes tun, um nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

    "Eine Verpflichtung für Hersteller und Händler"

    Hierzu stellt BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel fest: „Jugendschutz ist eine Verpflichtung für Hersteller und Händler. Der tabakführende Einzelhandel hat unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine bundesweite Kampagne durchgeführt. Herstellerspezifische Jugendschutzkampagnen zeigen, dass die Branche ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt. Der Handel investiert in Mitarbeiterschulungen, fragt nach dem Altersnachweis und schützt dadurch aktiv Kinder und Jugendliche.

    Die Alterskontrolle wird durch Kassensysteme unterstützt. Damit ist der Jugendschutz sicherlich über alle relevanten Sortimente besser geworden, trotzdem ist es eine Daueraufgabe, dafür zu sorgen, dass der Jugendschutz im hektischen Tagesgeschäft nicht zu kurz kommt.“

    (DTZ 35/11)