HAMBURG (DTZ/red). Experten wussten es schon lange. Jetzt ist es statistisch untermauert: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen Verpackungsgesetzen und Tabakkonsum. Das heißt, die Vergrößerung der Gesundheitswarnhinweise und die Einführung von graphischen Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen verringern den Tabakkonsum nicht unmittelbar. Weiterhin sei fraglich, inwieweit die Einheitspackung die Gesundheitsziele der Regierung unterstütze.
Umfangreich und unabhängig
Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie des Beratungsunternehmens Deloitte, die von British American Tobacco in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht ist den Angaben nach einer der bisher umfangreichsten unabhängigen Untersuchungen über die Verpackungsverordnung von Tabakerzeugnissen. Insgesamt wurden Daten in 27 Länder über einen Zeitraum von 14 Jahren hinweg von Fachleuten bei Deloitte erhoben, bewertet und analysiert. informiert das britische Beratungsunternehmen.
„Unsere Analyse ergab keine statistisch signifikante, direkte Beziehung zwischen der Verpackungsordnung für Tabakerzeugnisse, einschließlich Größe und Art der staatlich vorgegebenen Gesundheitswarnhinweise und Veränderungen beim legalen Tabakkonsum“, sagt Lawrence Hutter, Seniorpartner bei Deloitte (Großbritannien).
Einheitspackung und Folgen
Weiterhin zeigt der Bericht die möglichen unbeabsichtigten Folgen einer Einführung neutraler Einheitsverpackungen für Tabakerzeugnisse. Dazu gehören beispielsweise der Anstieg des illegalen Zigarettenhandels, geringere Tabaksteuereinnahmen sowie Rechts- und Entschädigungskosten für Regierungen und letztlich die Kostenbelastung für den Einzelhandel.
Aus diesem Grund lautet die Empfehlung: „Im Einklag mit bewährten Regulierungsverfahren (…), dass die Regierungen vor einem Beschlusss über die Einführung von neuen Verpackungsverordnungen belastbare Untersuchungen über diesen betroffenen Bereiche durchführen lassen.“ Der vollständige Deloitte-Bericht ist im Internet unter [link|http://www.bat.com/deloittereport ]www.bat.com/deloittereport[/link] hinterlegt.
(DTZ 19/11)
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