Schlagwort: Gesundheitswarnhinweise

  • US-Tabakkonzerne einigen sich mit Justiz

    WASHINGTON // Die großen Hersteller haben sich mit dem US-Justizministerium auf eine Vereinbarung über tabakbezogene Werbung im Einzelhandel geeinigt und damit einen fast zwei Jahrzehnte währenden Rechtsstreit beendet.

    Das berichtet die Fachzeitschrift „Convenience Store“ und beruft sich dabei auf den Handelsverband „Association for Convenience & Fuel Retailing“, kurz NACS. Demnach verpflichtet das Abkommen die Konzerne Altria, Philip Morris USA, R J Reynolds Tobacco und ITG Brands dazu, den Geschäften, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben, entsprechende Warnhinweisschilder zur Verfügung zu stellen. Die Betreiber wiederum müssen 21 Monate mindestens eines der Hinweisschilder mit einem von 17 verschiedenen Gesundheitsbotschaften anbringen.

    Verfahren lief über 17 Jahre
    Die Vereinbarung deckt den letzten verbleibenden Streitfall aus dem Verfahren ab, das das Department of Justiz (DOJ) in den 1990er-Jahren gegen Altria, Philip Morris USA und R J Reynolds angestrengt hatte. Die NACS-Verantwortlichen und die Tabakkonzerne kämpften 17 Jahre gegen jegliche Beschilderungspflicht im Rahmen des Rechtsstreits und beteiligten sich zusammen mit dem Einzelhandelsverband „National Association of Tobacco Outlets“ an den Verhandlungen, die nun zu der Vereinbarung führten, um sich für die Händler einzusetzen.

    „Der Rechtsstreit hat die Einzelhändler immer in eine einzigartig schlechte Position gebracht“, sagte der oberste NACS-Jurist Doug Kantor und ergänzte: „Die Einzelhändler waren nicht an der Klage beteiligt und sollten nicht mit einem gerichtlich angeordneten Rechtsbehelf belastet werden, aber das Verhandlungsergebnis vermeidet sogar noch schlimmere Ergebnisse, die das DOJ und die Gruppen der öffentlichen Gesundheit befürworteten.“

    Hersteller müssen Prüfer beauftragen
    Wie der Verband berichtet, sieht die Vereinbarung vor, dass jedes Geschäft, das mit einem der Hersteller unter Vertrag steht, mindestens ein Schild mit einer von 17 verschiedenen, vorab genehmigten Gesundheitsbotschaften anbringen muss, die nach dem Zufallsprinzip an Einzelhändler im ganzen Land verteilt werden. Jedes Geschäft ist verpflichtet, nach der Hälfte des in der Vereinbarung festgelegten Zeitraums eine neue Botschaft anzubringen. Die Hersteller müssen Gutachter beauftragen, die prüfen, ob die Schilder ordnungsgemäß angebracht sind, heißt es aus dem NACS.

    Nach einer weiteren Anhörung wird das Gericht nun entscheiden, ob es die Vereinbarung akzeptiert und eine Anordnung zur Umsetzung erlässt. Der Zeitplan für das Aufstellen der entsprechenden Schilder wird davon abhängen, wann das Gericht entscheidet, ob die Vereinbarung angenommen wird, teilt man im NACS mit. Die Einzelhändler könnten die Vereinbarung schriftlich oder bei der Anhörung unterstützen oder ablehnen, heißt es weiter.

    Gesundheitsrisiken darstellen
    Das ist nicht die einzige Regelung, die die Tabakindustrie in jüngster Zeit angefochten hat. Im Juni 2011 veröffentlichte die Food and Drug Administration (FDA) eine endgültige Regelung, die aktualisierte Gesundheitswarnungen auf Zigarettenpackungen und in der Zigarettenwerbung vorschreibt. Die grafischen Warnhinweise enthalten eine Kombination aus Text und Bildern, die einige der Gesundheitsrisiken des Rauchens darstellen.

    Die endgültige Regelung wurde von mehreren Unternehmen vor Gericht angefochten und schließlich im August 2012 aufgehoben, nachdem das US-Berufungsgericht des District of Columbia festgestellt hatte, dass die Regelung gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt. Im März 2013 gab die US-Bundesregierung ihre Entscheidung bekannt, keine weitere Überprüfung des Gerichtsurteils anzustreben.

    Im Anschluss an eine weitere Klage mehrerer Gruppen des öffentlichen Gesundheitswesens erließ ein Richter des US-Bezirksgerichts für den Bezirk Massachusetts eine Verfügung, mit der die Behörde angewiesen wurde, die vorgeschlagene Regelung bis August 2019 zu veröffentlichen und im März 2020 eine endgültige Regelung zu erlassen. Die Frist für das Einhalten der Vorschriften durch die Tabakkonzerne wurde mehrmals verschoben und läuft nun bis zum 9. April 2023. red

  • Warnhinweis ohne Wirkung auf Konsum

    HAMBURG (DTZ/red). Experten wussten es schon lange. Jetzt ist es statistisch untermauert: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen Verpackungsgesetzen und Tabakkonsum. Das heißt, die Vergrößerung der Gesundheitswarnhinweise und die Einführung von graphischen Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen verringern den Tabakkonsum nicht unmittelbar. Weiterhin sei fraglich, inwieweit die Einheitspackung die Gesundheitsziele der Regierung unterstütze.

    Umfangreich und unabhängig
    Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie des Beratungsunternehmens Deloitte, die von British American Tobacco in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht ist den Angaben nach einer der bisher umfangreichsten unabhängigen Untersuchungen über die Verpackungsverordnung von Tabakerzeugnissen. Insgesamt wurden Daten in 27 Länder über einen Zeitraum von 14 Jahren hinweg von Fachleuten bei Deloitte erhoben, bewertet und analysiert. informiert das britische Beratungsunternehmen.

    „Unsere Analyse ergab keine statistisch signifikante, direkte Beziehung zwischen der Verpackungsordnung für Tabakerzeugnisse, einschließlich Größe und Art der staatlich vorgegebenen Gesundheitswarnhinweise und Veränderungen beim legalen Tabakkonsum“, sagt Lawrence Hutter, Seniorpartner bei Deloitte (Großbritannien).

    Einheitspackung und Folgen
    Weiterhin zeigt der Bericht die möglichen unbeabsichtigten Folgen einer Einführung neutraler Einheitsverpackungen für Tabakerzeugnisse. Dazu gehören beispielsweise der Anstieg des illegalen Zigarettenhandels, geringere Tabaksteuereinnahmen sowie Rechts- und Entschädigungskosten für Regierungen und letztlich die Kostenbelastung für den Einzelhandel.

    Aus diesem Grund lautet die Empfehlung: „Im Einklag mit bewährten Regulierungsverfahren (…), dass die Regierungen vor einem Beschlusss über die Einführung von neuen Verpackungsverordnungen belastbare Untersuchungen über diesen betroffenen Bereiche durchführen lassen.“ Der vollständige Deloitte-Bericht ist im Internet unter [link|http://www.bat.com/deloittereport ]www.bat.com/deloittereport[/link] hinterlegt.

    (DTZ 19/11)