HANNOVER (DTZ/red). Das Thema Raucherpausen kennt keine einheitliche Handhabung in Deutschland. Die rauchenden Arbeitnehmer müsse sich entweder ausstempeln, oder sie genießen die Kulanz der Arbeitgeber,, denen es auf ein paar Minuten Pause zusätzlich nicht ankommt.
Doch nicht immer herrscht Einigkeit zwischen den Parteien. In einem laufenden Prozess in Hannover klagen zwei Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung, weil sie außerhalb der festgelegten Pausenzeiten zum Rauchen auf den Innenhof gingen und sich nicht elektronisch abgemeldet haben sollen. In der Hauptstadt Niedersachsens sieht man es vorwiegend gelassen, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“.
So akzeptiert nicht nur die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) ungestempelte Raucherpausen während der Arbeitszeit. Auch beim Entsorgungsbetrieb aha, der Hannover Rück, bei Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) und der Stadtverwaltung müssen Raucher nicht ausstempeln oder sich abmelden, heißt es. Immer vorausgesetzt, der Betriebsablauf wird nicht beeinträchtigt.
(DTZ 08/11)
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