Schlagwort: Abmahnung

  • Urteil im Raucher-Prozess am Donnerstag

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Frage ob Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung bleiben darf oder nicht, klärt das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag.

    Dem 75-jährigen Rentner wurde nach 40 Jahren seine Wohnung gekündigt. Als Begründung führte die Vermieterin die Belästigung durch Zigarettenrauch an. Sie habe ihm über Monate mit Abmahnungen darauf aufmerksam gemacht. Adolfs bestreitet dies. Zwar habe man ihn wegen des Rauchs im Treppenhaus angesprochen, allerdings nie mit einer Kündigung gedroht. Eine Abmahnung ist allerdings nur dann wirksam, wenn diese Drohung mitenthalten ist.
    Zudem bestätigte das Gericht bereits, dass zu viel Zeit zwischen der wirksamen schriftlichen Abmahnung und der ausgesprochenen Kündigung durch die Vermieterin vergangen sei.

    Diese Woche wird in Düsseldorf die Frage entschieden, ob der rauchende Mieter Recht bekommt – oder nicht.

    Durch seinen Protest wurde Adolfs bundesweit bekannt. In erster Instanz hatte er vor dem Amtsgericht verloren. Zur Begründung hieß es, zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, der Mieter habe allerdings zu wenig gelüftet und damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn verletzt. Die fristlose Kündigung sei damit gerechtfertigt.

    (DTZ 26/14)

  • Viele Firmen sind kulant

    HANNOVER (DTZ/red). Das Thema Raucherpausen kennt keine einheitliche Handhabung in Deutschland. Die rauchenden Arbeitnehmer müsse sich entweder ausstempeln, oder sie genießen die Kulanz der Arbeitgeber,, denen es auf ein paar Minuten Pause zusätzlich nicht ankommt.

    Doch nicht immer herrscht Einigkeit zwischen den Parteien. In einem laufenden Prozess in Hannover klagen zwei Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung, weil sie außerhalb der festgelegten Pausenzeiten zum Rauchen auf den Innenhof gingen und sich nicht elektronisch abgemeldet haben sollen. In der Hauptstadt Niedersachsens sieht man es vorwiegend gelassen, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“.

    So akzeptiert nicht nur die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) ungestempelte Raucherpausen während der Arbeitszeit. Auch beim Entsorgungsbetrieb aha, der Hannover Rück, bei Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) und der Stadtverwaltung müssen Raucher nicht ausstempeln oder sich abmelden, heißt es. Immer vorausgesetzt, der Betriebsablauf wird nicht beeinträchtigt.

    (DTZ 08/11)