BERLIN (DTZ/pnf). Heiß tobt derzeit die Debatte um die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze, sowohl was ihre absolute Höhe als auch was die Zusammensetzung der einzelnen Leistungen angeht. Da gehen die Frontlinien oft mitten durch die einzelnen Parteien. So provozierte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Otto Fricke, mit der Frage: „Muss der Hartz-IV-Regelsatz Geld für Tabak, Alkohol und Gaststättenbesuche vorsehen, wenn sich das gering verdienende Arbeitnehmer auch sparen müssen?“
Die richtige Antwort hatte seine Parteikollegin, die Drogenbeauftragte Mechtild Dyckmans, schon vor zwei Wochen gegeben: „Ganz klar gehört in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose eine Position für Genussmittel. Wer meint, wenn man Hartz-IV-Empfänger ist, dürfte man kein Bier mehr trinken und keine Zigarette mehr rauchen, ist nur populistisch.“
(DTZ 38/10)
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