MAINZ (DTZ/red). Im Zuge der Hartz IV Neuregelung werden Ausgaben für Tabak und Alkohol unter Umständen nicht mehr als Grundbedarf gewertet. Der „Rheinischen Post“ zufolge wird innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoalition darüber nachgedacht, jene Ausgaben bei der Berechnung der Regelsätze außen vor zu lassen.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kann sich mit diesen Gedankenspielen nicht anfreunden. Im Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“ erklärte Kramme: „Das ist einmal mehr Stimmungsmache gegen ALG II-Empfänger, wie wir sie schon seit Jahresbeginn beobachten.“ Sie gab auch zu bedenken, dass viele Eltern Geld aus ihren Regelsätzen für ihre Kinder ausgeben würden. „Hier aber wird wieder der Eindruck erweckt: die saufen nur.“
(DTZ 36/10)
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