Schlagwort: Neuregelung

  • Protest gegen Shisha-Regeln

    BERLIN // In Bezug auf die Tabaksteuer hat auch der Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler („Der Shisha-Verband“) eine Stellungnahme abgegeben.

    Der Verband kritisiert die vorgesehenen Höchstmengen von Wasserpfeifentabak je Packung auf 25 Gramm. Damit, so der Entwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), solle die portionsweise Abgabe weitestgehend unterbunden werden. Das, so der Shisha-Verband, führe unter anderem dazu, dass Konsumenten unter Umständen mehr Tabak erwerben würden, als sie eigentlich brauchen. Zudem treffe das Argument der Steuerverkürzung nicht, da Wasserpfeifen vor allem im häuslichen Umfeld genossen würden. Und schließlich sei der finanzielle Aufwand für die Branche erheblich.

    Neuregelung umstritten
    Vor allem aber sei die Neuregelung nicht mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar, heißt es weiter. Ziel der Tabakrichtlinie 2014 / 40 / EU sei es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten einander anzugleichen. Ausgehend von einem Schutz der menschlichen Gesundheit, besonders für junge Menschen, solle das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse erleichtert und die Verpflichtungen im Rahmen des WHO-Rahmenübereinkommens eingehalten werden.

    Schließlich weist der Shisha-Verband darauf hin, dass die geplante Größenbegrenzung von Verkaufspackungen von Wasserpfeifentabak auch den Zielen der Europäischen Union zur Eindämmung von Verpackungsmüll entgegenstehe. Damit falle nämlich mehr Müll an.

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  • Hartz IV: Tabak bald kein Grundbedarf mehr?

    MAINZ (DTZ/red). Im Zuge der Hartz IV Neuregelung werden Ausgaben für Tabak und Alkohol unter Umständen nicht mehr als Grundbedarf gewertet. Der „Rheinischen Post“ zufolge wird innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoalition darüber nachgedacht, jene Ausgaben bei der Berechnung der Regelsätze außen vor zu lassen.

    Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kann sich mit diesen Gedankenspielen nicht anfreunden. Im Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“ erklärte Kramme: „Das ist einmal mehr Stimmungsmache gegen ALG II-Empfänger, wie wir sie schon seit Jahresbeginn beobachten.“ Sie gab auch zu bedenken, dass viele Eltern Geld aus ihren Regelsätzen für ihre Kinder ausgeben würden. „Hier aber wird wieder der Eindruck erweckt: die saufen nur.“

    (DTZ 36/10)