Verfassungsgericht weist Klagen ab

Rheinland-Pfalz: Raucherclubs bleiben unzulässig

KOBLENZ (DTZ/pnf/fok). Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat zwei Klagen gegen das am 26. Mai 2009 erlassene Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) zurückgewiesen (Az: VGH B 60/09). Der Mainzer Beamte Rüdiger Tasch (52) hatte eine Erweiterung der Ausnahmen vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs in gastronomischen Betrieben gefordert, die nicht der Kleingastronomieregelung unterliegen, sowie eine Aufhebung der Einschränkung des Speiseangebots in denjenigen Betrieben, die das Rauchen zulassen.

Der Verfassungsgerichtshof sah jedoch die geltenden Regelungen in Rheinland-Pfalz als verfassungskonform. Das Gesetz sieht Ausnahmen von dem Rauchverbot in geschlossenen Gesellschaften vor, nicht jedoch in Vereinen und sonstigen Vereinigungen (wie Raucherclubs). Das Recht des Beschwerdeführers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sei hierdurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens überwiege das Interesse des Klägers.

(DTZ 15/10)

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