Begehren Kölner Stadtbediensteter abgewiesen
KÖLN (DTZ/red). Rauchende Angestellte der Stadtverwaltung haben kein Recht, während der Kernarbeitszeiten Raucherpausen einzulegen, meldet der Kölner Stadtanzeiger. Auch ist die Stadt nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) nicht verpflichtet, eigene Raucherräume oder Raucherunterstände außerhalb des Dienstgebäudes einzurichten, heißt es weiter.
Das OVG bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Die Stadt hatte das Begehren der Raucher mit dem Hinweis auf die Kosten und aus Gründen der Gleichberechtigung abgelehnt.
(DTZ 15/10)
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