Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig
MAINZ (DTZ/red). Der Hamburger Zweig des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hält das Passivraucherschutzgesetz für verfassungswidrig. Das habe ein Gutachten des Kieler Jura-Professors Florian Becker ergeben, heißt es im „Hamburger Abendblat“.
„Wir werden gegen das Gesetz bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen“, kündigte der Dehoga-Geschäftsführer Gregor Maihöfer in dem Blatt an. Für die Benachteiligung von Restaurants, in denen trotz Raucherraum nicht mehr geraucht werden dürfe, gebe es keinen Grund.
(DTZ 12/10)
Schreiben Sie einen Kommentar