„Bayern sagt nein zum Rauchverbot“

Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz präsentiert sich der Öffentlichkeit

MÜNCHEN (DTZ/pnf/fh). Bayerns Wirte machen mobil. Am Mittwoch dieser Woche hat sich ihr „Aktionsbündnis für Freiheit & Toleranz“ erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Ziel ist die Beibehaltung des derzeitigen Gesetzes zum Nichtraucherschutz in Bayern. Verhindern wollen die Wirte ein absolutes Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie, über das am 4. Juli ein Volksentscheid ansteht.

Einmütig erklärten Vertreter von Gastronomie und Brauereien, dass sie sich nicht gegen Nichtraucherschutz sträuben. Doch der werde durch das bestehende Gesetz schon ausreichend gewährleistet. Ein absolutes Rauchverbot dagegen gehe zu weit, sei nicht zielführend.

Elf Prozent der Münchner Lokale gestatten Rauchen
Schon heute ist laut Kreisverwaltungsreferat in München nur noch in knapp elf Prozent der Lokale das Rauchen gestattet, der Großteil davon sind Einraumkneipen, der Rest Lokale mit gesondertem Raucherraum.

„Wir sind kein Pro-Raucher-Bündnis, aber wir wollen, dass die Ausnahmen dort, wo sie Sinn machen, wo Wirte und Gäste einvernehmlich zum Rauchen stehen sowie Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben, auch weiterhin zugelassen bleiben,“ war der Tenor der Träger des Aktionsbündnisses, zu dem unter anderem der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK), der Verein Privater Brauereien Bayern, die Vereinigungen der Bayerischen Festwirte sowie der Wiesnwirte, der Verband der Schausteller und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband gehören.

Auch die IHK München und Oberbayern hatte sich mit einer Resolution für den Beibehalt der jetzigen Regelung ausgesprochen. Sie begrüße alle Initiativen zum Erhalt der Gewerbefreiheit.

Aufruf zu regen Beteiligung am Volksentscheid
Das Aktionsbündnis will nun mit einer Aufklärungskampagne an die Bürger appellieren, sich rege am Volksentscheid zu beteiligen. Flyer und Plakate sollen die Stimmberechtigten darüber informieren, warum ein Nein beim Volksentscheid die richtige Entscheidung ist. Der Wahlbeteiligung wird eine hohe Bedeutung zugemessen, weil die einfache Mehrheit entscheidet.

(DTZ 12/10)

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