Neuregelung für Eckkneipen in Nordhessen

SCHWALM-EDER (DTZ/red). Ab 1. März sollen Kneipiers im Schwalm-Eder-Kreis wählen dürfen, ob sie ihren Gästen das Rauchen erlauben oder nicht. Die Voraussetzungen: Lokale kleiner als 75 Quadratmeter, kein Speiseangebot und kein Zutritt für Gäste unter 18 Jahren.

Außerdem können geschlossene Gesellschaften künftig selbst über „Rauch frei“ entscheiden. Der Dehoga gehe fest von der neuen Gesetzesvorlage aus und begrüße die Regelung heißt es aus dem Bezirksverband Nord- und Osthessen.

(DTZ 7/2010)

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