Zwei Jahre auf Bewährung und Schadensersatz
KLEVE (DTZ/fok). Erstmals wurde ein von Deutschland aus agierender Organisator von Zigarettenfälschungen und illegalem Zigarettenhandel verurteilt, dessen kriminelles Netzwerk weltweit operierte.
Das Landgericht Kleve sprach in der vergangenen Woche eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren aus, außerdem 200.000 Euro für die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen. Teuer für ihn: Gleichzeitig musste sich der Angeklagte, ein ehemaliger Autohändler aus Moers, verpflichten, wegen Markenrechtverletzung einen Schadensersatz in Höhe von 2,5 Mio. Euro an Philip Morris International zu zahlen, die in dem Prozess als Nebenkläger vertreten war.
Groß angelegter Schmuggel
Der Mann hatte in ganz großen Stil Zigarettenmarken der Firma Philip Morris, die Rede ist von mehreren hundert Mio. Stück, in China und Nordkorea fälschen und sie nach Deutschland und andere Hochpreisländer schmuggeln lassen. Aufgeflogen war er vor allem durch den aktiven Kampf von Philip Morris gegen den Schmuggel.
Zu dem Urteil sagte Michael Falk, Leiter der Abteilung zur Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels bei Philip Morris International: „Zigarettenfälschungen sind ein massives globales Problem, das Regierungen, Verbraucher, legale Hersteller und Händler schädigt. Die Tatsache, dass der Kopf eines internationalen Zigarettenfälschersyndikats hier vor Ort wegen Überseeverkäufen illegaler Ware verurteilt wurde, ist ein klares Signal, dass es für diese Straftaten keine sicheren Häfen gibt.“
Teures Nachspiel für die Täter
Dass Steuerhinterziehung bei Zigaretten oft ein teures Nachspiel für die Täter hat, zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Gießen. Hier ging es um den Gründer eines „Raucherclubs“, der für seine „Mitglieder“ billige Zigaretten aus Spanien verschicken ließ, die aber nicht nach geltendem Recht in Deutschland versteuert wurden.
Für die im Jahr 2004 organisierten Verkäufe fielen insgesamt 142.000 Euro Steuerschulden an, die der Angeklagte inzwischen gezahlt hat. Dies und sein Geständnis führten zu einem milden Urteil: Eine Geldauflage von 3.600 Euro und eine weitere Geldstrafe von 180 Tagessätzen auf Bewährung.
(DTZ 37/09)
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