HAMBURG (DTZ/pnf). Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Verwendung des Begriffes „Bio“ für die Zigarettenwerbung untersagt (Az. 3 U 199/08).
Es folgte damit einem Urteil des Landgerichts, das zum selben Ergebnis gekommen war und einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen stattgegeben hatte. Streitpunkt war ein Flyer der Firma Santa Fe Natural Tobacco, der eine neue Produktvariante mit Tabaken aus ökologischem Anbau mit dem Begriff „Bio-Tabak“ beworben hatte. Hierin hatten die Verbraucherzentralen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und gegen das Tabakgesetz gesehen.
(DTZ 34/2009)
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