Fachhandel begrüßt Einschränkung der  Telefonwerbung

HAMBURG (DTZ/lan). Am 15. Mai dieses Jahres hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung zugestimmt. Durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Ende Juni ist das Gesetz in Kraft getreten.

Auch bisher verbot das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 7, 2 unerlaubte Anrufe bei Verbrauchern. Das neue Gesetz aber sieht verschärfend vor, dass immer eine Einwilligung vorher und ausdrücklich erfolgen muss. Zulässig ist nur ein Service-Anruf zur Abfrage der gelieferten Qualität oder des Service.

Hierbei darf jedoch kein zusätzliches Werbegespräch geführt werden. Eine Zustimmung kann mündlich und schriftlich erfolgen. Beweispflichtig ist derjenige, der den Anruf veranlasst. Bei schriftlicher Erklärung muss diese eigenständig und vom übrigen Text abgesetzt sein. Diese Erklärung muss extra angekreuzt oder separat unterschrieben werden. Wer dies nicht befolgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50 000.- Euro.

(DTZ 27/09)

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