NRW lockert Nichtraucherschutz

DÜSSELDORF (DTZ/red). Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP den Schutz der Nichtraucher im Land gelockert.

Demnach darf in Ein-Raum-Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, wieder geraucht werden. Allerdings müssen diese Etablissements als Raucherlokale gekennzeichnet werden.

Wie in anderen Bundesländern auch haben hier Minderjährige keinen Zutritt und Speisen dürfen hier nicht zubereitet werden. Das Gesetz wird nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt voraussichtlich in vier bis sechs Wochen in Kraft treten. Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem Willen „keinen Menschen zu bevormunden“, so FDP-Parlamentsmitglied Stefan Romberg.

(DTZ 27/09)

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert