BERLIN (DTZ/fok). Der Beschluss des Bundeskabinetts über den (noch nicht veröffentlichten) Entwurf einer Änderung des Tabaksteuergesetzes wird erst am 18. Februar, eine Woche später als geplant, entschieden.
Inhalt ist die aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig gewordene Änderung des Elektronischen Zollverfahrens sowie eine die Anhebung der Mindestinhalte für Zigarettenpackungen von 17 auf 19 Stück und die Einführung eines Mindestinhalts für Feinschnittpackungen von 30 Gramm.
Bedenken des Handels gibt es vor allem mit Blick auf eine kurze Aufbrauchfrist. Trotz Verschiebung des Kabinettsbeschlusses wird nach Auffassung von Experten noch ausreichend zeitlicher Spielraum bleiben, um das parlamentarische Verfahren vor der Sommerpause des Parlamentes abschließen zu können.
(DTZ 07/09)
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