Kategorie: Uncategorized

  • Umfrage: Mehrheit lehnt Zusatzbelastung für Raucher ab

    OFFENBURG (DTZ/pnf). Die Mehrheit der Krankenkassenversicherten lehnt Zusatzbelastungen für Raucher, Übergewichtige oder Extremsportler ab. Das belegt eine aktuelle Emnid-Umfrage im Auftrag des Magazins „Focus“. Nur 35 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus.

    58 Prozent würden eine (finanzielle) Belohnung für eine gesundheitsbewusste Lebensweise begrüßen. Gut drei Viertel (76 Prozent) sind gegen höhere Kassenbeiträge. Eine deutliche Mehrheit von 63 Prozent fordert die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

    (DTZ 29/09)

  • Private Sportwetten in Rheinland-Pfalz verboten

    Lotto Rheinland-Pfalz wertet OVG-Urteil als großen Erfolg

    KOBLENZ (DTZ/vi). Als einen großartigen Erfolg für den Glücksspielstaatsvertrag und für Lotto Rheinland-Pfalz hat der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz (OVG) im Hauptsacheverfahren gegen einen privaten Wettanbieter bewertet.

    Aus dieser OVG-Entscheidung, die am 15. Juli veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Vermittlung privater Sportwetten in Rheinland-Pfalz vorläufig verboten ist. Hintergrund ist die im Dezember vergangenen Jahres erfolgte Änderung des Landesglücksspielgesetzes. „Nunmehr kann der Staatsvertrag auch für das Land Rheinland-Pfalz seine Durchsetzung erfahren“, sagte Schössler.

    Dem Unternehmen Lotto gehe es nicht um eine grundsätzliche Absage an den Wettbewerb, sondern einfach darum, die Verhältnisse gerade zu rücken: „Es kann nicht sein, dass ein staatlicher Wettanbieter wie Oddset korrekt Steuern und Abgaben zahlt, während illegale Anbieter aus Gibraltar oder Malta auf dem deutschen Markt operieren, ohne auch nur einen Cent an den Staat zu bezahlen.“ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eröffne – so die Hoffnung von Schössler – jetzt die Möglichkeit, den Auftritt dieser Mitbewerber terrestrisch und im Internet zu untersagen.

    Im konkreten Fall ging es um einen privaten Anbieter aus Bad Kreuznach, dem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Vermitteln von Sportwetten mit sofortiger Wirkung untersagt hatte. Einer Beschwerde des Anbieters gegen das Verbot hatte das OVG im August vergangenen Jahres zunächst noch stattgegeben und ihm damit das Anbieten von Sportwetten vorläufig wieder erlaubt.

    Begründet wurde die Entscheidung seinerzeit damit, dass ein Verbot nur dann zulässig wäre, wenn Rheinland-Pfalz die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte.
    Genau dies ist nach Auffassung der Richter mit der Verabschiedung des neuen Landesglücksspielgesetzes im Dezember 2008 erfolgt. Damit sei das Verbot privater Sportwetten, welches das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nunmehr "voraussichtlich rechtmäßig".

    (DTZ 30/09)

  • Lotto-Chef Dr. Repnik: „Ein Annahmestellensterben darf und wird es nicht geben“

    STUTTGART (DTZ/vi/da). Dass viele Lottoverkaufsstellen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, bereitet Dr. Friedhelm Repnik große Sorgen. Der Geschäftsführer der derzeit im Deutschen Lotto- und Toto-Block federführenden Gesellschaft, Lotto Baden-Württemberg, hat beobachtet, dass sich die Lage für den Fachhandel mit dem Einsetzen der Wirtschaftskrise vielerorts verschärft hat.

    Im DTZ-Interview macht er deutlich: "Ein Annahmestellensterben in Deutschland darf und wird es aber nicht geben. Schließlich haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Spielbedürfnis der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Ohne Lotto-Annahmestellen in der Fläche ist dies nicht zu erfüllen. Wir stehen ohne Wenn und Aber zu unseren Partnern im Vertrieb!"

    Repnik warnt vor einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes, was auch negative Folgen für die rund 24 000 bundesdeutschen Lottoverkaufsstellen hätte. Dann würden die international tätigen Glücksspielkonzerne massiv ins hiesige stationäre Geschäft einsteigen. Es käme zu einem Wettlauf um die besten Lagen. Letztlich würde in einem geöffneten Markt auch im Vertrieb nur noch eines zählen: die Maximierung der Rendite auf das eingesetzte Kapital. "Soweit dürfen wir es bei einem so sensiblen Gut wie Glücksspiel nie kommen lassen", betont Dr. Repnik.

    (DTZ 29/09)

  • VdR wählte neuen Vorstand

    BONN (DTZ/vi). Im Rahmen einer Verbandstagung am 26. Juni 2009 hat der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) Vorstandswahlen durchgeführt.

    Die Mitglieder wählten Patrick Engels, Pöschl Tabak GmbH & co. KG, zum amtsführenden Vorstandsmitglied, der damit das seit vielen Jahrzehnten bestehende Verbandsengagement der Familien Pöschl/Engels fortsetzt.

    Gleichzeitig wurden Dirk Reinecke, Scandinavian Tobacco Group Deutschland GmbH, Michael Kaib, Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, und Stefan von der Heiden, British American Tobacco GmbH, in ihren Funktionen im amtsführenden Vorstand des VdR bestätigt.

    Dem erweiterten VdR-Vorstand gehören an: Harald Claus, Gebr. Heinemann, Hans-Josef Fischer, Heintz van Landewyck GmbH, und Marc von Eicken, Joh. Wilh. von Eicken GmbH.

    (DTZ 28/09)

  • Frankfurter Tendence als Ideengeber

    FRANKFURT (DTZ/pi). Nicht erst mit der terminlichen Verlegung in den Juli hat die Frankfurter Tendence, ursprünglich als „Herbstmesse“ gefeiert, für die Branchenvertreter von Raucherbedarfsartikeln an Attraktivität verloren. Immer mehr Unternehmen konzentrierten ihr Messe-Engagement auf die Dortmunder Inter-tabac, wo sie auf interessierte Einzelhändler treffen.

    Auch der Tabakwarengroßhandel, sonst immer Stammgast auf den Frankfurter Messen, scheint das Interesse an der Tendence verloren zu haben: „Zu früh“, lautet die Begründung, hier nicht mehr aufzukreuzen, kurz und knapp.

    Laut Bericht des Europäischen Verbands Lifestyle (EVL) in Türkheim sehe die aktuelle wirtschaftliche Lage in dieser Branche besser aus als der Durchschnitt der Industrie, sei aber als „diffus“ zu bezeichnen. Einerseits würden immer noch gute Zahlen gemeldet, andererseits sei im Einzelhandel auch eine stärkere Zurückhaltung spürbar.

    (DTZ 28/09)

  • Bremer FDP beklagt Gängelei gegen Kneipen

    BREMEN (DTZ/tk). Rund eineinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten des Nichtraucherschutzgesetzes in Bremen hat die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft (Landesparlament) eine negative Bilanz gezogen.

    „Das Ziel, Nichtraucher zu schützen, schlug in eine Kampagne gegen Raucher und kleine Kneipen um“, empört sich Dr. Oliver Möllenstädt, der gesundheitspolitische Sprecher. Deshalb hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Darin wollen die Liberalen anderem wissen, wie viele Gaststätten seit In-Kraft-Treten des Rauchverbots ihren Betrieb einstellen mussten.

    (DTZ 28/09)

  • Gesundheitsrat will Rauchverbot erhalten

    MÜNCHEN (DTZ/red). Der bayrische Landesgesundheitsrat hat der Staatsregierung in München von einer Lockerung des Rauchverbots abgeraten.

    Das Gremium aus zehn Abgeordneten und 20 Vertretern der Ärzte und Gesundheitsverbände ist ein vom Landtag und Staatsregierung eingesetztes beratendes Organ.

    Die einstimmig verabschiedete Resolution läuft jedoch dem Koalitionsvertrag mit der FDP zuwider, die eine Lockerung des Rauchverbotes vorsieht. Zwei Mitglieder, die Ärzte Thomas Zimmermann (CSU) und Otto Bertermann (FDP) stimmten dem Vorschlag des Landesgesundheitsrates trotzdem zu.

    (DTZ 28/09)

  • Eklat auf der WHO-Anti-Schmuggel-Konferenz

    GENF (DTZ/vi/fok). Die Bekämpfung des weltweiten Zigarettenschmuggels ist ein wichtiges Thema. Und ein internationales Abkommen, das geeignet ist, den illegalen Handel mit geschmuggelten Zigaretten und den Verkauf von gefälschten Zigaretten zu unterbinden, wird nicht nur von Fiskal-, Wirtschafts- und Gesundheitspolitikern angestrebt, sondern auch von den legal arbeitenden Unternehmen der Tabakwirtschaft unterstützt.

    Umso erstaunlicher, dass die Mehrheit der Teilnehmer aus 135 Staaten, die vom 28. Juni bis 5. Juli 2009 in Genf über die Entwürfe für ein Anti-Schmuggel-Protokoll im Rahmen der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle konferierten, zur Halbzeit der Tagung die Öffentlichkeit ausschlossen. Ein Eklat schon deshalb, weil der Ausschluss nur für die etwas über 20 Vertreter der Tabakindustrie und etliche neutrale Beobachter galt, während die teils extrem tabakfeindlichen Nichtregierungsorganisationen, die mit einer Hundertschaft Lobbyisten vor Ort war und in deren Schlepptau etliche Pharmavertreter, weiterhin Zugang zur Konferenz hatten.

    Letztlich beschreibt aber bereits dieser Vorgang die Grundproblematik dieser WHO-Initiative, die sich zwischen den Polen einer Anti-Tabak-Politik um jeden Preis und einem moderateren Vorgehen unter Berücksichtigung fiskalischer und wirtschaftlicher Folgen sowie der Effizienz der Maßnahmen mit Blick auf den Schmuggel bewegen. Konkrete Beschlüsse zu der Vielfalt der vorgeschlagenen Maßnahmen brachte die Versammlung INB 3 (Intergovernmental Negotiating Body) jedenfalls nicht. Die vierte Sitzung wurde für den Zeitraum 14. bis 21. März 2010 terminiert, in der Zwischenzeit sollen Arbeitsgruppen einzelne Themen voranbringen.

    (DTZ 28/09)

  • Fachhandel begrüßt Einschränkung der  Telefonwerbung

    HAMBURG (DTZ/lan). Am 15. Mai dieses Jahres hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung zugestimmt. Durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Ende Juni ist das Gesetz in Kraft getreten.

    Auch bisher verbot das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 7, 2 unerlaubte Anrufe bei Verbrauchern. Das neue Gesetz aber sieht verschärfend vor, dass immer eine Einwilligung vorher und ausdrücklich erfolgen muss. Zulässig ist nur ein Service-Anruf zur Abfrage der gelieferten Qualität oder des Service.

    Hierbei darf jedoch kein zusätzliches Werbegespräch geführt werden. Eine Zustimmung kann mündlich und schriftlich erfolgen. Beweispflichtig ist derjenige, der den Anruf veranlasst. Bei schriftlicher Erklärung muss diese eigenständig und vom übrigen Text abgesetzt sein. Diese Erklärung muss extra angekreuzt oder separat unterschrieben werden. Wer dies nicht befolgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50 000.- Euro.

    (DTZ 27/09)

  • NRW lockert Nichtraucherschutz

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP den Schutz der Nichtraucher im Land gelockert.

    Demnach darf in Ein-Raum-Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, wieder geraucht werden. Allerdings müssen diese Etablissements als Raucherlokale gekennzeichnet werden.

    Wie in anderen Bundesländern auch haben hier Minderjährige keinen Zutritt und Speisen dürfen hier nicht zubereitet werden. Das Gesetz wird nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt voraussichtlich in vier bis sechs Wochen in Kraft treten. Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem Willen „keinen Menschen zu bevormunden“, so FDP-Parlamentsmitglied Stefan Romberg.

    (DTZ 27/09)