Autor: admin

  • MittagsSmoke am Bayerischen Landtag

    DTZ-Autor Frank Hidien über eine bayerische Provinz-Posse: Aficionados sollen Geldbußen zahlen

    MEINUNG
    Schön und gemütlich waren die Zeiten, als das königlich-bayerische Amtsgericht noch im Fernsehen tagte. Der Mensch durfte Mensch sein, insbesondere der im bayerischen Freistaat, wo die Uhren immer schon anders tickten. Was damals den Zuschauer amüsierte, ist leider Geschichte, denn aktuell schießen die Münchner Gerichts-Juristen mit scharfer Munition auf harmlose Spatzen. Was ist geschehen?

    [pic|54|l|||Anfang November 2007 vor dem Bayerischen Landtag: Die Aficionados sollen jetzt jeweils 300 Euro zahlen.|||]

    Anfang November des vergangenen Jahres (s. DTZ 45/07) versammelte sich eine Handvoll Aficionados, darunter zum Beispiel Münchner Fachhändler wie Helmut Diehl, Klaus Vogl (Dallmayr) und Harald Sommer, aber auch Importeure bzw. Hersteller wie Daniel Kohlhase und Oliver Schuster zu einem gemütlichen Plausch mit Zigarre vor dem Bayerischen Landtag. Wenige Tage später sollte selbiger über das Rauchen oder besser gesagt Nichtrauchen in der bayerischen Gastronomie entscheiden.

    Eine freundliche Polizeibeamtin zeigte baldiges Interesse und verwies die Anwesenden vom Vorhof auf die gegenüberliegende Straßenseite, weil die Bannmeile durch eine Demonstration (mehr als drei Anwesende!) verletzt sei. Dort dürfte man stehen. Das mittlerweile eingetroffene Fernseh-Team war zufrieden, ebenfalls der DTZ-Autor. Unzufrieden zeigten sich aber bald die zahlreichen Insassen der zehn nach und nach eingetroffenen Polizeiwagen, die alsbald eine Vielzahl von Telefonaten führten. Verletzung der Bannmeile, ja oder nein? Wo fängt sie an, wo endet sie? Das schienen die Fragen zu sein.

    Das Gesetz zur Bannmeile, das seit 1999 „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ heißt, gibt hierüber nur konkret für Gebäude wie den Bundestag mit Straßen und Entfernungen Auskunft. Ansonsten scheint es im Ermessen des Präsidenten des betreffenden Verfassungsorgans zu liegen, die Grenzen zu definieren. Ob die Polizisten den Landtagspräsidenten wohl ans Handy bekamen? Wie dem auch sei, alsbald nahmen viele fleißige bayerische Polizisten die Personalien auf. Die Fragen, ob man nun innerhalb oder außerhalb der Bannmeile stände und wo man definitiv auf der „sicheren“ Seite wäre, wurden ignoriert. Ebenso der Hinweis, dass es sich nicht um eine Demonstration handele, sondern um einen harmlosen Mittags-Smoke, den man ja bald nicht mehr in der Gastronomie durchführen könnte. Auch der Verweis auf die oben genannte Polizistin, die ja vermeintlich einen „sicheren“ Platz angewiesen hatte, erzeugte keine Reaktion.

    Wochen vergingen und die damals anwesenden Aficionados erhielten unfreundliche Post der Polizei mit der Bitte um Stellungnahme zum Sachverhalt. Erneut vergingen Wochen und der Verdacht keimte auf, dass die ganze Posse wegen Nichtigkeit zu den Akten gelegt worden wäre. Dann wurde ein Münchner Journalist mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe „eine Versammlung innerhalb des Bannkreises veranstaltet, obwohl diese nicht angemeldet war.“ Dies kann mit einer Strafe bis zu einem Jahr geahndet werden! Der Journalist hatte auf seiner Internet-Seite auf den Mittags-Smoke hingewiesen und über den Tag berichtet. Als er seine Akte anforderte, musste er feststellen, dass ein Treffen im Löwenbräukeller aus dem Dezember zum Thema Nichtrauchen in Bayern von einem Polizisten „begleitet“ worden war.

    In einem Gedächtnisprotokoll hatte er den Abend wiedergegeben. Wer immer noch anzweifelt, dass Raucher bald in die Nähe von staatsgefährdenden Terroristen gestellt werden, sollte ins Grübeln kommen. Mitte März 2008 schien aber Entwarnung zu kommen, denn die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen ihn ein, „ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sei nicht gegeben, die Schuld wäre als gering anzusehen“. Aber weit gefehlt, damit war nur der Vorwurf seiner Rädelsführerschaft gemeint, denn nun im Juli erhielten neben ihm zahlreiche Aficionados einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro plus Gebühren!

    „Und so sehen wir betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen“, sagte Marcel Reich-Ranicki am Ende jeder Sendung des Literarischen Quartetts. Friedliche Aficionados dürfen nicht mehr an der frischen Luft rauchen? Demnächst dehnt die Polizei willkürlich die Bannmeile bis zum Löwenbräukeller aus, weil dort eine Demonstration vermutet wird? Ein Journalist darf nicht mehr ungestraft seinem Beruf und der demokratisch verankerten Informationspflicht nachgehen?

    Auch der damalige DTZ-Korrespondent hat ein Bußgeld erhalten. Und die Bitte der, übrigens im Bußgeldbescheid namentlich erwähnten Polizeibeamtin, die andere „sichere“ Straßenseite aufzusuchen, hat keine Substanz, weil die Kollegen sie ignorieren? Was ist vom ach so gelobten Freistaat Bayern übrig geblieben? Eine Posse!
    Frank Hidien

    (DTZ 29/08)

  • Gastrorauchverbot: Urteil am 30. Juli

    Bundesverfassungsgericht entscheidet

    KARLSRUHE (DTZ/fok). Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird das Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen gesetzliche Rauch‧verbote in der Gastronomie am 30. Juli 2008 verkünden. Aus insgesamt 27 Klagen kommen exemplarisch die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreiber aus Heilbronn zur Entscheidung, die sich durch die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer in ihren Grundrechten behindert und durch die Ausgrenzung ihrer rauchenden Kunden wirtschaftlich existenziell bedroht sehen. Speziell die Einraumkneipen, die nicht die räumliche Möglichkeit eines abgetrennten Raucherbereichs haben, berichten bundes‧weit über massive Umsatzverluste.

    Bereits beim Eröffnen des Verfahrens in Form einer mündlichen Verhandlung am 1. Juli hatte es ein außerordentlich hohes Interesse der Medien gegeben.
    So kündigt das Gericht bereits jetzt eine Akkreditierungspflicht der Medienvertreter an, die 43 Sitzplätze auf der Presseempore dürften voll besetzt sein, ein „Pool“ von zwei Fernsehteams und sechs Fotografen darf die Urteilsverkündung direkt im Gerichtssaal aufnehmen.

    Weitere Interessenten, die an der auf 10.00 Uhr angesetzten Urteilsverkündung teilnehmen wollen, können sich telefonisch unter 0721-9101-400 sowie per Fax unter 0721-9101-461 (Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Tel- oder Faxnummer) anmelden.

    (DTZ 29/08)

  • Wird Rohtabak knapp?

    Niedrige Lagerbestände und steigende Preise

    MAINZ (DTZ/tji). Angesichts eines deutlichen Rückgangs der weltweiten Rohtabakproduktion in 2007 reagiert der Markt bei den verfügbaren Mengen mit Preissteigerungen. Experten analysieren in der in Kürze erscheinenden Sonderausgabe „Perspectives“ der internationalen Tabakfachzeitschrift Tobacco Journal International (TJI) den Markt: Speziell bei Burley ist die Produktion deutlich rückläufig.

    Die US-Produktion wurde seit einigen Jahren zurückgefahren und verlagerte sich nach Brasilien und in afrikanische und asiatische Anbaugebiete. Fehlende Bewässerungsanlagen machen den Tabakanbau dort sehr wetteranfällig. Auch die noch stärker steigenden Preise für die Produktion von Ölpflanzen und Getreide haben Einfluss auf die Tabakanbauflächen. Genereller Trend ist der deutliche Abbau von Lagerbeständen sowohl bei den Herstellern als auch im Rohtabakhandel. Größere Preissprünge für die Zukunft werden deshalb nicht ausgeschlossen.

    (DTZ 29/08)

  • BTWE-Unterschriftenaktion läuft erfolgreich

    Handel engagiert sich gegen Gastrorauchverbote

    [pic|55|l|||In 14 Tagen sammelten die Fachgeschäfte Derst Cigarren bereits über 600 Protestunterschriften.|||]

    KÖLN/LAMPERTHEIM (DTZ/fok). Der Aufruf des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) an den Tabakwarenhandel, gemeinsam mit den Kunden aufzuzeigen, dass sie gegen zu viel Staat, Überregulierung und für Wahlfreiheit für Raucher und Nichtraucher sind, stößt auf ein beachtliches Echo. Die seit wenigen Wochen laufende Unterschriftenaktion wird auch von einer großen Zahl von Konsumenten und Händlern mitgetragen.

    So sammelte Fachhändler Peter F. Derst (Lampertheim) mit seinen drei Fachgeschäften innerhalb der ersten 14 Tage bereits über 600 Unterschriften von Kunden gegen die Gastrorauchverbote: „Nicht nur Raucher, sondern auch Nichtraucher unter unseren Kunden halten die derzeitigen Regelungen mit weitgehenden Rauchverboten in der Gastronomie für eine Diskriminierung, die das Ziel des Nichtraucherschutzes weit überzieht. Sie appellieren daher gemeinsam mit uns, den Gastwirten Wahlfreiheit zuzugestehen, ob sie ihren Betrieb als Raucher- oder Nichtraucherlokal führen wollen.“

    Die Unterschriftenaktion schließt sich an die Plakataktion „Demokratie heißt Wahlfreiheit – Dies gilt auch für Raucher und Wirte“ an, die der BTWE mit Unterstützung des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie und der Tabak Zeitung erfolgreich durchgeführt hatte. Die jetzt gesammelten Unterschriftenlisten sollen an die jeweiligen Ministerpräsidenten geschickt werden.

    BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel teilt mit, dass die Unterschriftenaktion ausgesprochen gut läuft. „Die Branche kann auf diesem Wege der Politik zeigen, dass eine große Anzahl von Verbrauchern gegen die Gastrorauchverbote ist und dass die Tabakbranche mit einer Stimme spricht. Wir freuen uns, dass Herr Derst und viele seiner Kollegen so erfolgreich Unterschriften gegen die Gastrorauchverbote sammeln.

    Für diejenigen, die sich der Aktion noch anschließen wollen, besteht die Möglichkeit, das Plakat, die Unterschriftenlisten zur Auslage im Ladenlokal sowie die Anschriften der Länder-Ministerpräsidenten auf unserer Internet-Seite

    [linkn|http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/Plakataktion.php]www.tabakwelt.de [/link]

    herunterzuladen und diese dann aktiv einzusetzen.“

    (DTZ 29/08)

  • Abschlagsätze für die Bewertung der Inventur

    Richtwerte für Bestandsaufnahme per 31.12.2007

    KÖLN (DTZ/vi). Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat jetzt die Abschlagsätze zur Bewertung der Warenvorräte für die Bestandsaufnahme per 31. Dezember 2007 vorgelegt, die als Richtwerte für die Erstellung des Jahresabschlusses wertvolle Dienste leisten können. Für die Berechnung der durchschnittlichen Rohgewinne wurde der Absatz/Umsatz der Gesamtindustrie im 4. Quartal 2007 zugrunde gelegt, und zwar – um valide Daten zu erhalten – über den Großhandel. Insbesondere sind konsumbedingte Einflüsse berücksichtigt, die sich wiederum regional differenziert auswirken können.

    Ebenso können „Direktbezieher“ hier bessere Spannen erreichen. Firmen- und kundenspezifische Mengenrabatte blieben unberücksichtigt. Um diese muss der Nettonutzen jeweils vergrößert werden. Den Fachhändlern, die sich bei den umfangreichen und aufwändigen Berechnungen für diesen Service des BTWE eingebracht haben, sei an dieser Stelle ein herzlicher Dank ausgesprochen.

    Rechtlicher Hinweis
    Die Bewertungssätze können Bestandteil des Jahresabschlusses werden. Der BTWE weist darauf hin, dass die Berechnungen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden; eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.

    (Ausführlicher Bericht in DTZ 29/08)

  • Die neuen Vorschläge der EU-Kommission für die Besteuerung von Tabakwaren

    [head]Die neuen Vorschläge der EU-Kommission für die Besteuerung von Tabakwaren[/head]

    Mit einer wirklichen Harmonisierung tut sich die EU nach wie vor schwer

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nach Abschluss eines umfangreichen Konsultationsverfahrens hat EU-Kommissar Laszlo Kovacs am Mittwoch dieser Woche die Vorschläge der EU-Kommission für die turnusmäßig anstehende Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie präsentiert. Dem Ziel der Harmonisierung der Struktur und der Sätze der Verbrauchssteuern auf Tabakwaren kommt die Kommission damit jedoch nicht nach, bei der Steuerstruktur z.B. wurde die zulässige Spannbreite noch erhöht. In der Tendenz zeigen die Pläne für alle Tabakprodukte Vorgaben für höhere Tabaksteuersätze.

    [pic|56|l|||EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs.|||]

    Nach Informationen aus Brüssel (das Kovacs-Papier lag DTZ bei Redaktionsschluss noch nicht schriftlich vor; insofern sind alle Angaben unter Vorbehalt) beinhalten die Vorschläge folgende Kernpunkte:

    Abrücken von MPPC als Berechnungsbasis
    Bei der Zigarette soll Basis für die Berechnung der Mindeststeuer künftig nicht mehr wie bisher die meistverkaufte Preislage (MPPC) sein, sondern ein gewichteter Durchschnittspreis aller besteuerten Zigaretten. Die Mindestinzidenz von derzeit 57 Prozent soll bis 2014 auf 63 Prozent steigen. Dies gilt nicht für Länder mit überdurchschnittlicher Mindestbesteuerung, wobei hier die bisherige Grenze von 101 Euro pro 1 000 Zigaretten auf 122 Euro erhöht werden soll.

    Zigarette
    Bei der Steuerstruktur für Zigaretten schlägt die Kommission vor, den Rahmen für den Anteil der spezifischen Steuer von bisher 5 bis 55 Prozent auf künftig 10 bis 75 Prozent anzuheben. Die Mindeststeuer in Euro soll von derzeit 64 Euro auf 90 Euro im Jahre 2014 erhöht werden. Längere Fristen sind für etliche neue EU-Mitglieder in Osteuropa vorgesehen.

    Feinschnitt
    Beim Feinschnitt sieht das Papier vor, die Mindeststeuer von derzeit 36 Prozent vom KVP oder 32 Euro pro Kilogramm ab 2010 auf 38 Prozent und 43 Euro anzuheben. Ab 2014 sollen diese Sätze auf 42 Prozent und 60 Euro pro Kilo steigen. Dabei handelt es sich jeweils um zwei Drittel der Steuerbelastung auf die Zigarette. Beim Pfeifentabak soll die Mindeststeuer ab 2010 von derzeit 20 Prozent oder 20 Euro auf 20 Prozent oder 22 Euro steigen, bei Zigarren/Zigarillos von derzeit 5 Prozent oder 11 Euro auf 5 Prozent oder 12 Euro.

    Pfeifentabak
    Im definitorischen Bereich möchte die EU-Kommission beim Pfeifentabak die Mindestschnittbreite auf 1,5 mm (bisher 1,0 mm) ändern. Bei Zigarren/Zigarillos soll das bisherige 1,2-Gramm-Mindesttabakgewicht wegfallen. Zigarren/Zigarillos müssen dann entweder mit einem Naturdeckblatt versehen sein oder ein Mindestgewicht von 2,3 Gramm haben.

    Tabaksträngen
    Bei Tabaksträngen sollen ab 2010 nur noch die ersten neun Zentimeter als ein Stück Zigarette besteuert werden. Längen von über 9 bis 12 cm als zwei Zigaretten und dann jeweils für weitere drei cm eine Zigarette. Wie bereits eingangs angesprochen, tritt die Kommission in Sachen Tabaksteuerharmonisierung auf der Stelle. So wichtig eine Annäherung der Steuersätze wäre, um Schmuggel und private Grenzeinkäufe zu reduzieren, die den nationalen Märkten Volumen, Wirtschaftserträge und Steuereinnahmen entziehen, stehen die nationalen Egoismen einer solchen Annäherung entgegen. So kann man die Vorschläge von Steuerkommissar Kovacs denn auch nur als Rahmen sehen, der in der weiteren Diskussion die Richtung vorgeben soll. Die eigentliche Entscheidung liegt beim EU-Ministerrat, und dort ist in dieser Frage das Prinzip der Einstimmigkeit vorgegeben.

    Auswirkungen durch Neufassung der Definitionen
    Deutschland als Hochsteuerland bei der Tabakbesteuerung würde bei den Mindeststeuersätzen heute bereits alle Voraussetzungen der EU-Vorschläge für 2010, dem voraussichtlichen Jahr des In-Kraft-Tretens, erfüllen. Lediglich beim Feinschnitt wäre ab 2014 eine Korrektur erforderlich. Die vorgeschlagenen Definitionsänderungen hätten dagegen auch in Deutschland deutliche Auswirkungen: Ecocigarillos würden verschwinden, Tabakstränge mit über 9 cm Länge ebenfalls und bei Pseudopfeifentabak hat das Finanzministerium ohnehin bereits einen Riegel vorgeschoben.

    Fragen treten vor allem beim Timing eines Übergangs von der MPPC auf die gewichtete Durchschnittspreislage bei der Zigarette als Basis für die Mindeststeuer auf sowie bei der Berechnungsformel der Mindeststeuer selbst.

    (DTZ 29/08)

  • Total Manoli

    Jüdische Unternehmer der deutschen Zigarettenindustrie/Austellung im Jüdischen Museum Berlin

    BERLIN (DTZ/kdp/red). Mit dem Thema „Jüdische Unternehmer in der deutschen Zigarettenindustrie“ im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts befasst sich die Kabinettausstellung „Total Manoli? – Kein Problem!“ im Jüdischen Museum in Berlin.

    [pic|51|l|||Leonhard Fries, Werbeplakat der Zigarettenfirma Massary für die Marke "Massary Perle", 1926.|||]

    Die Rolle von Berlin und Dresden als wichtigste Zentren der deutschen Zigarettenindustrie werden ebenso beleuchtet wie Familien- und Unternehmensgeschichte.

    Die Ausstellung gewährt Einblicke in die innovativen Werbestrategien der Branche. Dabei spielen die Firmen „Manoli“, „Problem“ und „Massary“ eine bedeutende Rolle. Sie engagierte namhafte Künstler wie Lucian Bernhard, Ernst Deutsch und Leonhard Fries, die sich mit einem heute nicht mehr üblichen Begriff „Reklame“ beschäftigten.

    Die Ausstellung stellt sowohl den Wandel der Vermarktungsstrategien im Ersten Weltkrieg, als auch den wirtschaftlichen Konzentrationsprozess in den 1920er Jahren und die „Arisierung“ der wenigen noch verbliebenen Firmen im Nationalsozialismus dar.

    In der Schau werden rund 140 Exponate – darunter Werbeplakate und -filme, Zigarettendosen, Aschenbecher sowie historische Fotos gezeigt. In der Konzeption wird die Werbesprache aufgegriffen, Objekte auf zigarettenähnliche Trägern platziert und Vitrinen mit angedeuteten Rauchschwaden umhüllt. Die Besucher sehen Darstellungen aus einer Zeit, wo Werbeplakate nicht selten dem Anspruch eines „Kunstwerkes“ entsprachen und eine Epoche prägten, die nicht über Instrumente der aktuellen Medien wie Fernsehen oder Internet verfügte.

    „Total Manoli“ – in den Zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts war das im Berliner Volksmund eine gängige Redewendung. Wer „total Manoli“ war, war etwas wirr im Kopf – denn so erging es einem, wenn man der ersten phasengesteuerten und sich drehenden Leuchtreklame Berlins für die Zigarettenmarke „Manoli“ mit den Augen folgte, informiert die Ausstellung.

    Die Hauptstandorte der deutschen Zigarettenindustrie waren Dresden und Berlin. In Berlin hatte sich bereits im 19. Jahrhundert die für ihre Qualität gerühmte Firma „Loeser & Wolff“ etabliert, die mit Walter Kempowskis Roman „Tadelloeser & Wolff“ in die deutsche Literaturgeschichte einging. Ab 1900 folgten zahlreiche Zigarettenfirmen, die zu einem großen Teil von zumeist aus Osteuropa eingewanderten jüdischen Unternehmern gegründet wurden, wie etwa „Garbaty“, „Manoli“ und „Masary“.

    Zur Jahrhundertwende um 1900 gab es laut Informationen des Jüdischen Museums Berlin einige hunderte Zigarettenfirmen, die zum Teil noch mit Hand fertigten ließen. Manoli setzte erstmalig 1905 eine amerikanische Zigarettenmaschine ein, die 120 000 Zigaretten täglich herstellte. Heute sind es bei den „Schnellläufern“ in der Minute bis zu 16 000 Stück.

    Das Jüdische Museum liegt in der Lindenstraße in 10969 Berlin. Öffnungszeiten täglich von 10 bis 20 Uhr. (Montags 10 bis 22 Uhr). Weitere Informationen finden sich telefonisch unter (030) 259 93 300 und im Internet unter

    [linkn|http://www.jmberlin.de]www.jmberlin.de[/link].

  • Anti-Tabak-Maßnahmen

    Überzogene Besteuerung kostet Fiskus fast eine halbe Milliarde Euro

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die überzogene Tabakbesteuerung und die staatlichen Reglementierungen des Genussprodukts Tabak vernichten nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch beim Fiskus erhebliche Erträge. Dies zeigt sich erneut bei der Vorlage der Versteuerungszahlen für den April 2008. Die lagen mit 1,106 Mrd. Euro um 8,9 Prozent unter dem Vorjahresmonat. Fasst man die ersten vier Monate 2008 zusammen, dann gingen die Einnahmen des Fiskus aus der Tabaksteuer sogar um 11,7 Prozent zurück, was einem Minderbetrag gegenüber dem Vorjahrestertial von 483,3 Mill. Euro entspricht.

    Steuerzeichenbezug im April wieder etwas besser

    Der Steuerzeichenbezug im April, der Grundlage für die Steuereinnahmen des Folgemonats ist, zeigt allerdings eine positivere Entwicklung auf. Mit Banderolen für 7,349 Mrd. Fabrikzigaretten ging der Steuerzeichenbezug um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat nach oben. Der Kleinverkaufswert dieser Zigarettenbanderolen lag bei 1,629 Mrd. Euro (plus 4,0 Prozent).

    (Ausführlicher Bericht in DTZ 24/08)

  • Tabaksteuererhöhung in Holland

    An 1. Juli höhere Zigaretten- und Feinschnittpreise

    Den Haag (DTZ/vi/fok). Zum 1. Juli 2008 werden die Kleinverkaufspreise für Zigaretten und Feinschnitt in den Niederlanden kräftig steigen. Auslöser ist eine Tabaksteuererhöhung. Gleichzeitig erhält die Tabaksteuerstruktur eine höhere Spezifität (stärker stückzahl- und weniger preisabhängig).

    Nach Informationen des Branchenverbandes Stichting Sigarettenindustrie steigt die Mindeststeuer bei der Zigarette von 110,59 Euro auf 135,53 Euro pro 1000, die spezifische Steuer wird von 72,97 auf 86,25 Euro angehoben. Bei der meistverkauften Preislage (MPPC) wird der Kleinverkaufspreis von 4,00 Euro/20 Stück auf 4,40 Euro/19 Stück erhöht, was einer Preisanhebung um 15,8 Prozent entspricht.

    Damit ziehen die Niederlanden bei Fabrikzigaretten der MPPC auf deutsches Preisniveau. Der Tabaksteueranteil steigt bei der MPPC von 57,01 auf 58,52 Prozent, der Anteil aller Verbrauchssteuern von 72,97 auf 74,49 Prozent. Beim Feinschnitt steigt die Mindeststeuer von 43,92 auf 56,81 Euro pro Kilo, die spezifische Steuer liegt künftig bei 37,19 Euro pro Kilo. Der Tabaksteueranteil erhöht sich damit bei der Feinschnitt-MPPC von 44,39 auf 51,55 Prozent, der Verbrauchssteueranteil von 60,35 auf 67,61 Prozent. Der daraus resultierende Preisschritt bedeutet neue KVP für die Feinschnitt-MPPC von 5,50 Euro / 50 Gramm (bisher 5,10 Euro / 50 Gramm), was einem Anstieg von 7,8 Prozent entspricht.

    Für Zigarren und Zigarillos gibt es keine Tabaksteuererhöhung. Zum 1. Januar 2009 ist eine Anhebung der Mehrwertsteuer von derzeit 19 auf dann 20 Prozent in den Niederlanden geplant, was voraussichtlich einen weiteren kleinen Preisschritt um 5 Cent pro Zigaretten und Feinschnittpackung nach sich ziehen dürfte.

    (DTZ 24/08)

  • Das Gastrorauchverbot auf Justitias Waage

    Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht hat begonnen

    [br*000040.JPG**] KARLSRUHE (DTZ/pnf/fok). Am Mittwoch dieser haben die mündlichen Verhandlungen vor dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die umstrittenen Rauchverbote in Kneipen und Gaststätten begonnen. Aus den fast 30 Beschwerdeführern gegen die betreffenden Nichtraucherschutzgesetze verschiedener Bundesländer hatte das Gericht exemplarisch drei ausgewählt, darunter zwei Eckkneipenwirte aus Tübingen und Berlin sowie den Betreiber einer Diskothek in Heilbronn.

    Die Kläger machen eine Verletzung ihrer Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit geltend und sehen angesichts dramatischer Umsatzeinbußen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die beiden Kneipenwirte beanstanden außerdem das Fehlen von Ausnahmeregelungen für die Einraumgastronomie in ihren Bundesländern, die im Gegensatz zu Mehrraumbetrieben nicht die Möglichkeit haben, getrennte Raucherbereiche einzuführen. Der Diskobetreiber klagt gegen das generelle Rauchverbot für Diskos in Baden-Württemberg, obwohl in seinem Betrieb nur erwachsene Besucher zugelassen sind und er gute Voraussetzungen für die Abtrennung eines Raucherbereiches hätte.

    Enorme Auswirkungen für Gastrobetriebe

    Die Auswirkungen der Rauchverbote sind vor allem in der getränkeorientierten Gastronomie erheblich. So hatte das Statistische Bundesamt festgestellt, dass die ohnehin von rückläufigen Umsätzen gebeutelte Gastronomiebranche in denjenigen Bundesländern, die bereits im vergangenen Jahr Rauchverbote verhängt hatten, einen signifikant stärkeren Umsatzeinbruch hinnehmen mussten.

    Speziell bei Eckkneipen sind die Auswirkungen noch dramatischer, erste Schließungen sind erfolgt. Der Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg verweist auf Umfragen, wonach ein halbes Jahr nach In-Kraft-Treten des Rauchverbots die Umsätze in 80 Prozent der Einraumgaststätten um rund 22 Prozent zurückgegangen sind.

    Dass inzwischen auch die öffentliche Meinung sich immer stärker gegen rigide Gastrorauchverbote wendet, belegt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS für den „Spiegel“, wonach 67 Prozent aller Befragten Ausnahmen vom Rauchverbot – etwa für kleine Kneipen – für angebracht halten.

    Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser DTZ-Ausgabe waren noch keine Details über den bisherigen Verlauf der Gerichtsverhandlungen greifbar. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte bereits vor Eröffnung des Verfahrens erklärt, das Gericht wolle die rechtliche Zulässigkeit von Rauchverboten „relativ umfassend klären und damit Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffen.

    Bis spätestens Ende Juli soll ein Grundsatzurteil gefällt sein, das nicht nur die derzeit zur Verhandlung stehenden Klagen klären, sondern auch für das Bundesgebiet richtungsweisend sein wird.

    (DTZ 24/08)