Bundesverfassungsgericht entscheidet
KARLSRUHE (DTZ/fok). Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird das Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen gesetzliche Rauch‧verbote in der Gastronomie am 30. Juli 2008 verkünden. Aus insgesamt 27 Klagen kommen exemplarisch die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreiber aus Heilbronn zur Entscheidung, die sich durch die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer in ihren Grundrechten behindert und durch die Ausgrenzung ihrer rauchenden Kunden wirtschaftlich existenziell bedroht sehen. Speziell die Einraumkneipen, die nicht die räumliche Möglichkeit eines abgetrennten Raucherbereichs haben, berichten bundes‧weit über massive Umsatzverluste.
Bereits beim Eröffnen des Verfahrens in Form einer mündlichen Verhandlung am 1. Juli hatte es ein außerordentlich hohes Interesse der Medien gegeben.
So kündigt das Gericht bereits jetzt eine Akkreditierungspflicht der Medienvertreter an, die 43 Sitzplätze auf der Presseempore dürften voll besetzt sein, ein „Pool“ von zwei Fernsehteams und sechs Fotografen darf die Urteilsverkündung direkt im Gerichtssaal aufnehmen.
Weitere Interessenten, die an der auf 10.00 Uhr angesetzten Urteilsverkündung teilnehmen wollen, können sich telefonisch unter 0721-9101-400 sowie per Fax unter 0721-9101-461 (Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Tel- oder Faxnummer) anmelden.
(DTZ 29/08)
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