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  • MUT-Tagung in Kassel

    KASSEL (DTZ/vi). Die Interessengemeinschaft MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) führt am 1. März ab 10.00 Uhr ihre Jahrestagung im Hotel Gude in Kassel durch. Auf der Tagesordnung stehen u.a. MUT-Aktionen für Bundestags-, EU- und Landtagswahlen.

    Aspekte sind dabei Arbeitsplatzschutzverordnung, Bildwarnhinweise, Innovationsklausel, Nichtraucherschutzgesetze, Einheitsbesteuerung, Plainpacks und die Zusammenarbeit mit Verbänden. Gastreferent ist der EU-Parlamentarier H. Nassauer. Anmeldung für Mitglieder und Interessenten bei Geschäftsführer Frank Hidien, Tel. 0731-53096, E-Mail:

    [link|mailto:hidien@mut4all.de]hidien@mut4all.de[/link].

    (DTZ 07/09)

  • Tabaksteuergesetz: Kabinettsbeschluss für Änderungsentwurf erst ab 18. Februar

    BERLIN (DTZ/fok). Der Beschluss des Bundeskabinetts über den (noch nicht veröffentlichten) Entwurf einer Änderung des Tabaksteuergesetzes wird erst am 18. Februar, eine Woche später als geplant, entschieden.

    Inhalt ist die aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig gewordene Änderung des Elektronischen Zollverfahrens sowie eine die Anhebung der Mindestinhalte für Zigarettenpackungen von 17 auf 19 Stück und die Einführung eines Mindestinhalts für Feinschnittpackungen von 30 Gramm.

    Bedenken des Handels gibt es vor allem mit Blick auf eine kurze Aufbrauchfrist. Trotz Verschiebung des Kabinettsbeschlusses wird nach Auffassung von Experten noch ausreichend zeitlicher Spielraum bleiben, um das parlamentarische Verfahren vor der Sommerpause des Parlamentes abschließen zu können.

    (DTZ 07/09)

  • Obama will mit Tabaksteuer Krankenversicherung finanzieren

    WASHINGTON (DTZ/pnf). Mit der Ausweitung der kostenlosen Krankenversicherung für drei Millionen bedürftige Kinder will der neue US-Präsident Barack Obama eines seiner sozialpolitischen Wahlversprechen füllen.

    Fragwürdige Finanzierung
    So löblich es ist, den armen Bevölkerungskreisen gesundheitlichen Mindestschutz zu bieten, so fragwürdig ist die geplante Finanzierung. Denn die erwarteten Kosten in Höhe von 32,8 Milliarden Dollar sollen zum größten Teil über eine drastische Erhöhung der Tabaksteuer finanziert werden. Die Bundestax soll von 39 US-Cent auf 1,00 US-Dollar pro Zigarettenpackung erhöht werden.

    Mal abgesehen davon, dass es ungerecht ist, allgemeine Sozialaufgaben nur einer Minderheit der Bürger aufzubürden, ist auch die fiskalische Zielerreichung mehr als fraglich.

    Keine Mehreinnahmen durch Erhöhung der Tabaksteuer
    Am Beispiel Deutschlands und anderer Länder, die die Tabaksteuern massiv anhoben, ist deutlich zu sehen, dass massive Tabaksteuererhöhungen nicht zu Mehreinnahmen für den Staat führen, weil die Raucher dann verstärkt Ausweichstrategien entwickeln, die in starkem Maße den Schwarzmarkt fördern.
    Was bleibt, sind abgestrafte Raucher und noch mehr Schulden.

    (DTZ 07/09)

  • Dr. Raman Berent neuer Chef der Philip Morris GmbH

    MÜNCHEN (DTZ/fnf). Zum 1. April 2009 wird Dr. Raman Isa Berent (49) die Position des Managing Director Philip Morris Germany and Austria übernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.

    [pic|126|l|||Dr. Raman Isa Berent|||]

    Der gebürtige Türke mit Schweizer und niederländischer Staatsangehörigkeit ist seit 1991 bei Philip Morris. Zuletzt war er als Managing Director in der Ukraine und in Litauen. Davor war er als Marketing Director in Russland und Sales Manager in Kasachstan tätig. Bei Philip Morris International in Lausanne, Schweiz, wirkte er als Manager Operations Planning und Manager Business Development.

    Dr. Berent hat in der Schweiz in Geowissenschaften promoviert, in Frankreich einen MBA am Europäischen Institut für Unternehmensführung (INSEAD) in Fontainebleau erworben und seine berufliche Laufbahn bei Shell International begonnen.

    Dr. Berent tritt die Nachfolge von Jacek Olczak (44) an, den Philip Morris International zum Präsidenten fü;r die EU Region ernannt hat. Jacek Olczak war seit Oktober 2006 für den deutschen und österreichischen Markt verantwortlich.

    (DTZ 07/09)

  • Zigarettenmarkt im Januar verhalten

    MAINZ (DTZ/fok). Die Zigarettenauslieferungen an den deutschen Handel bewegten sich im Januar 2009 auf niedrigem Niveau. Mit 6,029 Milliarden Stück wurde der Absatz des Vergleichsmonats des Vorjahres um 10,0 Prozent unterschritten.

    Allerdings war der Absatz im Dezember 2008 unverhältnismäßig hoch gewesen, so dass noch einiges an Beständen unterwegs gewesen sein dürfte. Zudem hatte der Januar in 2009 einen Auslieferungstag weniger als im Vorjahr.

    Markenzigaretten
    Die Markenzigaretten lagen mit 5,381 Milliarden Stück um 9,2 Prozent schwächer, der Handelsmarkenabsatz reduzierte sich um gut 16 Prozent auf schätzungsweise 648 Millionen Stück.

    Feinschnitt und Pfeifentabak
    Der Absatz von klassischem Feinschnitt erhöhte sich im Januar 2009 leicht um 1,6 Prozent auf ca. 1 824 Tonnen. Dem steht aber der Wegfall der Billigpfeifentabake gegenüber, auf die im Januar 2008 noch 117 Tonnen entfallen waren.

    Ecocigarillos
    Ecocigarillos waren mit minus 40,0 Prozent auf 189 Millionen Stück stark rückläufig, während der Absatz von Tabaksträngen mit 65 Millionen Stück um 21,8 Prozent anstieg.

    (DTZ 07/09)

  • Philip Morris tritt für vernünftige Regulierung der Tabakwirtschaft ein

    BERLIN (DTZ/fnf). Die Philip Morris GmbH hat nochmals zum Ausdruck gebracht, dass das Unternehmen für eine vernünftige, an gesundheitspolitischen Zielen orientierte Regulierung der Tabakwirtschaft eintritt. Weiterhin sieht das Unternehmen die Empfehlungen der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing als wichtigen Schritt dorthin an.

    Dies geschieht vor dem Hintergrund der anstehenden ministeriellen Beratungen für ein Nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention.

    Klare Regeln zum Umgang mit Tabakthemen
    Klare und vernünftig umgesetzte Regeln erleichterten den Umgang mit Tabakthemen und gäben der gesamten Branche Stabiliät und Planungssicherheit, hob Jacek Olczak, Deutschlandchef von Philip Morris, hervor.

    Philip Morris bezieht Positionen
    Philip Morris bezieht folgende Positionen: Das Unternehmen setzt sich dafür ein, alle Tabakprodukte fair zu besteuern. Etwaige Tabaksteuererhöhungen sollten die verschiedenen Produktkategorien so ausgewogen behandeln, das es zu keinen weiteren Konsumverschiebungen komme.

    Die Philip Morris GmbH befürwortet die Anhebung der Mindestpackungsgröße für Zigaretten z.B. auf 19 Stück. Dies unterstütze gesundheitspolitische Ziele und diene aufgrund effizienterer Produktion der Standortsicherung der deutschen Werke. Gegen Einschränkungen von Plakat- und Kinowerbung hat das Unternehmen keine Einwände.

    WHO-Empfehlung schränken ein
    Andererseits lehnt das Unternehmen einige Empfehlungen der WHO ab. Dazu zählen neutrale Packungen, das Verbot, Produkte am Verkaufspunkt im Laden zu präsentieren, die Begrenzung von Interaktion zwischen Tabakunternehmen und staatlichen Stellen sowie ein totales Verbot jeglicher Kommunikation mit erwachsenen Rauchern.

    In diesen Forderungen sieht Philip Morris keine „Regulierung“, da sie den Wettbewerb im Tabakmarkt unterbinden. Nehme man erwachsenen Konsumenten die Möglichkeit, Tabakprodukte auszuwählen, liefe das auf eine Prohibition hinaus, die den Markt dem illegalen Handel überlasse.

    „Die Politik muss sich überlegen, wen sie besser kontrollieren kann: Philip Morris oder die vietnamesischen Händler. Unsere Fabrik in Berlin oder eine illegale in den Wäldern der Ukraine“, zitiert der Berliner Tagesspiegel Olczak.

    Philip Morris schließt sich der Forderung des Aktionsprogramms an, Limits für private Einfuhren von Tabakprodukten auch innerhalb der EU beizubehalten. Denn aufgrund des Steuergefälles innerhalb der EU könnten steuer- und auch gesundheitspolitische Maßnahmen auf nationaler Ebene nur bedingt Wirkung entfalten.

    (DTZ 07/09)

  • Rheinland-Pfalz schließt Lotto-Verkaufsstellen

    Gesetz sieht Reduzierung auf 1 150 bis 2011 vor

    MAINZ (DTZ/red). Rheinland-Pfalz ändert verschiedene Paragraphen seines Landesglücksspielgesetzes. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Reduzierung der Zahl der Annahmestellen. Bis zum 31. Dezember 2011 soll es landesweit nicht mehr als 1 150 Annahmestellen geben.

    Die Begrenzung des Verkaufsstellen-Netzes ist vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen und von allen Bundesländern verabschiedeten Glücksspiel-Staatsvertrags zu sehen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVG) umsetzt.

    Jugendschutz in der Verfassung
    Die Karlsruher Richter hatten mit ihrem Urteil vom 28. März 2006 entschieden, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann verfassungsgemäß ist, wenn es sich am Jugendschutz und der Bekämpfung der Spiel- und Wettleidenschaft ausrichtet.

    Vertrieb in Nähe der Kunden
    Das BVG hatte u. a. beanstandet, dass die Vertriebswege für die Sportwette Oddset sich nicht an einer Bekämpfung von Suchtgefahren und Wettleidenschaft orientiere. Vielmehr finde der Vertrieb in einer Vielzahl von Annahmestellen in bewusster Nähe zum Kunden statt.

    Damit werde das Produkt zu einem allerorts verfügbaren Gut des täglichen Lebens. Die Bundesländer hatten deshalb eine Begrenzung der Zahl der Annahmestellen in den Glücksspiel-Staatsvertrag aufgenommen.

    Zuvor war in Rheinland-Pfalz bereits auf der Grundlage der BVG-Entscheidung die Zahl der Annahmestellen von 1 312 im April 2006 auf 1 252 bis zum Jahresende 2007 reduziert worden. Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 1 208 Annahmestellen.

    Sozialverträgliche Schließung
    Bei der Schließung der rund 60 Annahmestellen bis Ende 2011 werde die Lotto Rheinland GmbH sozialverträglich vorgehen, erklärt der Geschäftsführer des Unternehmens, Hans-Peter Schössler. Angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage vieler Einzelhändler mit Tabakwaren, Presse und Lotto schließt Schössler ein Annahmestellen-Sterben in den nächsten Jahren nicht aus.

    Er befürchtet deshalb, dass die Zahl der Verkaufsstellen sogar unter die gesetzliche Vorgabe von 1 150 sinken könnte. Und dies ohne das Zutun der Lottozentrale. „Und ohne dass wir das wollen“, so Schössler.

    Keine Trennung von Glücksspiel und Einzelhandel
    Das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz sieht übrigens keine durchgehende Trennung des Lotto- und Wettgeschäfts vom übrigen Einzelhandels-Sortiment vor. Das bedeutet konkret: Neben dem Spielangebot dürfen z.B. auch Süßwaren verkauft werden. Wie es in der Begründung heißt, seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Annahmestellen in Fragen des Jugendschutzes und der Suchtprävention geschult und entsprechend sensibilisiert.

    Neben der sozialen Kontrolle bestehe ein weiterer Vorteil des Verbundbetriebs mit anderen Produkten darin, dass die Annahmestellen aufgrund der Sortimentsvielfalt nicht ausschließlich vom Lotterie- und Wettgeschäft abhängig seien und deshalb weniger in Gefahr geraten könnten, den Abschluss von Spielverträgen zu forcieren.

    (DTZ 51/52/08)

  • MUT-Flyer gegen Rauchverbot

    Branchenorganisation verteilt Informationsblatt zur Wahl in Hessen vor Weihnachten an den Fachhandel

    MÜHLHEIM (DTZ/kes). Am 18. Januar 2009 wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Mit der Abgabe ihrer Stimmen entscheiden die Wähler dabei auch, wie das Nichtraucherschutzgesetz für die hessische Gastronomie umgesetzt wird.

    FDP unterstützt Aktion
    MUT, die Vereinigung Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft, unterstützt eigenen Angaben zufolge, ähnlich wie in Bayern, eine liberale Lösung, die allen Betroffenen gerecht wird. In Abstimmung mit der FDP in Hessen hat die Branchenorganisation einen Flyer erstellt, der über die MUT-Mitgliedsfirmen an den Fachhandel und den Großhandel verteilt wird und von dort an die Endkunden weitergereicht werden soll.

    Vorbild Bayern-Flyer
    „Der Bayern-Flyer ist in jeder Hinsicht ein Vorbild für diese Aktion“, sagt der designierte MUT-Geschäftsführer Frank Hidien im Gespräch mit DTZ. Mitgliedsfirmen wie Akra, die Ermuri, August Schuster, Don Stefano, Planta, Otto & Kopp und Vauen werden die DIN A 6-große Informationsbroschüre direkt und mit der Warenauslieferung an den Handel ausgeben. Durch Großhändler wie Willi Weber in Dieburg erreiche MUT darüber hinaus auch die Gastronomie, sagt Hidien.

    Die Zusammenarbeit mit der FDP sei auch ein strategisches Bündnis, auch weil sich die Liberalen für die freiwillige Selbstbestimmung der Wirte aussprechen, wenn es um Rauchen in der Gastronomie gehe. Die Zeit bis zum Urnengang der Hessen ist kurz.

    Zuversicht für Super-Wahljahr 2009
    „Man muss die Informationen breit streuen“, betont Hidien und blickt bereits zuversichtlich auf das Super-Wahljahr 2009: Acht Kommunalwahlen, eine Europawahl, eine Bundestagswahl und Landtagswahlen in Brandenburg, Saarland, Sachsen und Thüringen stehen auf dem Wahlkalender – auch für MUT.

    (DTZ 51/52/08)

  • Einzelhandel: Valora Retail expandiert in Berlin

    Übernahme von 12 Media Center Filialen in Warenhäusern und Einkaufscentern

    HAMBURG/BERLIN (DTZ/fnf). Valora Retail, Einzelhandelstochter der Schweizer Valora-Gruppe, setzt ihre Expansion im Bereich „Non Travel Retail“ in Deutschland fort. Mit der Übernahme von 11 Verkaufsstellen in Warenhäusern und Einkaufszentren in Berlin und einer in Potsdam verdoppelt sich die Zahl der unter dem Markennamen „k presse tabak“ firmierenden Filialen auf einen Schlag auf 26 Standorte.

    Bisher wurden die jetzt übernommenen Filialen von der Media Center GmbH betrieben, die 1997 in Berlin gegründet wurde und sich auf kleinflächigen Handel innerhalb von Warenhäusern spezialisiert hatte.

    Schweizer übernehmen Presseverkaufsstellen
    An renommierten Adressen in der Berliner City werden ab Dezember die roten Lettern von „k presse tabak“ leuchten: Valora Retail übernimmt die Presseverkaufstellen in Berlins Konsumtempel Nummer 1, dem KaDeWe, in den Potsdamer Platz Arkaden und im Europa-Center an der Gedächtniskirche.

    Darüber hinaus betreibt Valora Retail ab sofort weitere sechs Geschäfte in Karstadt- und Hertie-Warenhäusern sowie bei Kaiser's. Die Kernsortimente der Filialen bestehen aus Presseerzeugnissen und Tabakwaren, teilweise werden auch Lotto sowie Food- und Non-Food-Artikel angeboten.

    Unternehmen investiert in Innenstädte
    „Die Innenstädte bergen für uns ein erhebliches Potenzial. Seit unserem Start im November 2006 mit einer Filiale im Kaufland SB-Warenhaus in Hamburg-Neugraben haben wir damit in nur zwei Jahren die Anzahl auf 26 erhöhen können. In diesem Jahr haben wir damit über 20 neue Kioske in unser Filialnetz aufgenommen“, so Mathias Gehle, Geschäftsführer von Valora Retail Deutschland.

    Im Bereich Non Travel Retail plant Valora Retail den weiteren Ausbau des Filialnetzes jenseits der Bahnhöfe und Flughäfen. „Unser Kerngeschäft bleibt weiterhin der Bahnhofsbuchhandel. Darüber hinaus werden wir jedoch unser Augenmerk auf den Bereich Non Travel Retail legen, schließlich gibt es in Innenstadtlage bislang kaum filialisierten Pressefacheinzelhandel.

    Kompetenz im Handel
    Immer mehr Vermieter vertrauen auf die Pressefacheinzelhandels-Kompetenz von Valora Retail, Presse ist und bleibt ein fester Bestandteil im Mietermix von Warenhäusern und Einkaufszentren“, ergänzt Lars Bauer, Geschäftsführer von Valora Retail Deutschland.

    Mit 159 Filialen an Bahnhöfen und Flughäfen ist Valora Retail mit Sitz in Hamburg Marktführer im deutschen Bahnhofsbuchhandel. Seit November 2006 hat das Unternehmen darüber hinaus 14 Filialen in Einkaufszentren und Warenhäusern eröffnet.

    Mit der Übernahme der 12 Filialen der Media Center GmbH erhöht sich die Gesamtzahl der Filialen auf 185.
    Valora Retail ist einer der führenden Spezialisten für den kleinflächigen Einzelhandel und betreibt insgesamt rund 1 400 Verkaufsstellen in Deutschland, Luxemburg und der Schweiz.

    DTZ 51/52/08)

  • Verpackungen: Selbstentsorgung wird stark eingeschränkt

    Fachhandel in den wesentlichen Bereichen nicht betroffen

    BONN (DTZ/fok). Zum 1. Januar 2009 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, die zu starken Änderungen der Verpackungsentsorgungsregelungen führen wird. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erste in den Verkehr bringen, sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen. Die Selbstentsorgung von Verpackungen wird stark eingeschränkt.

    Die Neuregelung vor allem die rund 25 Prozent „Trittbrettfahrer“ im Visier, die bisher weder einem lizenzierten Entsorgungssystem angehörten noch Selbstentsorger waren.

    Bisher mussten sich Verpackungshersteller, Abfüller und Handel einigen, wer sich um die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen, die typischerweise in privaten Haushalten anfallen, kümmert.

    In der Tabakwarenbranche haben die Hersteller diese Aufgabe übernommen und werden dies auch künftig tun.

    Hersteller in der Pflicht
    Ab 1. Januar 2009 trifft die Lizenzierungspflicht nun grundsätzlich den „Erstinverkehrbringer“, also denjenigen, der mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erster in Verkehr bringt.

    Überschreitung des Mengenlimits bei IHK anmelden
    Wer bestimmte Mengenschwellen (80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton, 30 Tonnen Kunststoff, Verbunde, Weißblech und Aluminium) überschreitet, muss darüber hinaus jährlich bis zum 1. Mai eine Vollständigkeitserklärung bei der zuständigen IHK hinterlegen.

    2009: Tabakwaren ohne Entsorgungslogo
    Mit der generellen Lizenzierungspflicht für Verkaufsverpackungen entfällt die bisherige Kennzeichnungspflicht. Deshalb brauchen Verkaufsverpackungen künftig keine Logos des Grünen Punkts (bzw. Logos anderer Entsorgungssysteme), können dies je nach Entscheidung für ein bestimmtes System aber auch weiterhin tun. Es ist davon auszugehen, dass Tabakwaren ab 2009 kein Entsorgungslogo mehr tragen.

    Für den Handel und für Konsumenten ist es dann wichtig zu wissen, dass die Pflichten aus der Verpackungsverordnung weiterhin von den Herstellern erfüllt werden: Leere Packungen gehören wie bisher in die Papier-Sammlung, Kunststoffe in den Gelben Sack.

    Reemtsma weist z.B. auf diese Tatsache auf seiner Internet-Seite hin und wird eine entsprechende Bestätigung für den Handel ab Januar 2009 auf die Rechnungen drucken.

    Stationärer Handel: Sonderregelung für Serviceverpackungen
    Für den stationären Handel gibt es keine gravierenden Änderungen durch die Novelle. Lediglich bei sogenannten Serviceverpackungen, also Tragetaschen und Tüten aus Kunststoff oder Papier gibt es eine Sonderregelung: Um zu verhindern, dass jeder einzelne Händler als Erstinverkehrbringer (er befüllt die Tragetaschen) diese bei einem Rücknahmesystem lizenzieren muss, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Handel von seinem Serviceverpackungslieferanten oder -hersteller verlangen kann, dass dieser die Lizenzierung übernimmt.

    Eigenmarken im Handel
    Bei Eigenmarken des Handels liegt die Lizenzierungspflicht dann beim Handel, wenn er selbst als Abfüller/Verpacker anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Handelsunternehmen ausschließlich selbst als Abfüller/Hersteller auf der Verpackung angegeben ist und es das Markenrecht an der Wortmarke des Produktnamens innehat.

    Tabakwaren: Lieferant trägt Verantwortung
    Bei Tabakwaren dürfte dies in der Regel nicht der Fall sein: Denn nach den Vorschriften des Tabaksteuergesetzes können Abfüller/Verpacker nur die Hersteller/Importeure mit angemeldetem Tabakwarenlager sein, die zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind.

    Damit wäre bei fast allen Eigenmarken des Tabakwarenfachhandels der Lieferant und nicht der Händler verpflichtet, sich um die Entsorgungslizenz für die Verkaufsverpackungen zu kümmern.

    Internethandel in der Pflicht
    Für Versand- und Internethandel gilt, dass Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt(insbesondere Versandpakete und Füllmaterial) als Verkaufs- und nicht als Serviceverpackung anzusehen ist und daher selbst vom Händler zur Lizenzierung angemeldet werden muss.

    (DTZ 51/52/08)