Autor: admin

  • „Bayern sagt Nein!“ sorgt sich um Wahlbeteiligung beim Volksentscheid

    MÜNCHEN (DTZ/pi). Am 4. Juli findet der Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz statt, bei dem jede Stimme zählt. Die Bereitschaft der Bayern, wählen zu gehen, hat sich in den letzten Jahren jedoch deutlich verschlechtert. Besonders junge Bayern treten immer seltener den Gang zu den Wahlurnen an.

    Aus einer Studie der LMU München geht hervor, dass sich bei der Landtagswahl 2003 mit 37,8 Prozent weit weniger als die Hälfte der 18 bis 35-Jährigen beteiligt haben. 1998 lag der Wert noch bei 52,4 Prozent. Auch bei den Wählern ab 35 sank die Wahlbeteiligung von 1998 zu 2003 signifikant um rund 17 Prozent.

    Auch wer am 4. Juli nicht selbst zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Die Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 12. Juni in allen bayerischen Haushalten angekommen sein müsste, beinhaltet auch einen Antrag auf Briefwahl. Die Bürger erhalten von ihrer Gemeinde auf Wunsch die Unterlagen zur Briefwahl. Diese müssen dann bis einschließlich 4.Juli, 18 Uhr, an die Adresse auf dem beigelegten postfreien Kuvert geschickt werden. Diese Postsendung ist für die und Bürger kostenfrei.

    (DTZ 25/10)

  • Rauchverbot: Rot-Grün macht ernst

    DÜSSELDORF (DTZ/red). SPD und Grüne wollen das Rauchverbot in NRW ausweiten und in der Gastronomie noch konsequenter durchsetzen, meldet „Der Westen“ über die Koalitionsverhandlungen der avisierten Minderheitsregierung.

    Laut Grüne sollen weniger Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden. Zudem werde Rot-Grün den „Wildwuchs von Raucherclubs” in Kneipen beenden. Über die Ziele gibt es Konsens mit der SPD, die bereits ein besseres „Passivraucherschutzgesetz” erarbeitet hatte.

    (DTZ 25/10)

  • Gastrorauchverbot im Saarland gestoppt

    SAARBRÜCKEN (DTZ/fok). Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das In-Kraft-Treten des von der Jamaika-Koalition beschlossenen totalen Rauchverbots in der saarländischen Gastronomie, das ab 1. Juli Gültigkeit haben sollte, vorerst gestoppt.

    Die Richter gaben dem Eilantrag dreier Gastwirte statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, und verfügten in einer einstweiligen Anordnung, dass die drastische Verschärfung der Rauchverbotsregelung nicht in Kraft treten darf, bis das Verfassungsgericht die vorliegenden Klagen auch inhaltlich entschieden hat. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin wird das endgültige Urteil zu den Verfassungsbeschwerden erst im Jahr 2011 gefällt werden.

    Nach Abwägung der Verfassungsrichter ist der Bestandsschutz für die Kläger, die teilweise erhebliche Investitionen in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche getätigt haben, zunächst vorrangig gegenüber einem Totalverbot, weil Nichtraucher bereits heute viele Möglichkeiten haben, rauchfreie Lokale zu besuchen, während für die Kläger eine aktuelle Existenzgefährdung bestehe.

    Innerhalb der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition schwelt weiter Unmut gegen die von den Grünen als Gegenleistung für ihren Regierungsbeitritt erzwungene Verschärfung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie, die auch von etlichen FDP- und CDU-Abgeordneten als Beschneidung der typisch saarländischen Geselligkeit gesehen wird.

    (DTZ 25/10)

  • Rauch frei in Thüringer Eckkneipen

    ERFURT (DTZ/red). In Thüringer Einraumkneipen und Festzelten sowie Casinos und Spielhallen darf wieder geraucht werden. Der Landtag schwächte das Nichtraucherschutzgesetz entsprechend ab.

    Das Gesetz musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 geändert werden. Die Fraktionen von CDU und SPD sprachen von einem guten Kompromiss und stimmten geschlossen für die Reform. Die Grünen, die ein totales Rauchverbot gefordert hatten, warfen der Landesregierung vor, Forschungsergebnisse aus mehreren Ländern ignoriert zu haben.

    (DTZ 25/10)

  • Rauchverbot: Rückzieher der EU-Kommission

    BRÜSSEL (DTZ/red). Beim Rauchverbot spielt die EU-Kommission den Ball zurück an die Mitgliedstaaten. Es sei kein EU-weites Rauchverbot geplant, bestätigt ein deutscher EU-Parlamentarier gegenüber der „Kleinen Zeitung“.

    Die Kommission plant laut Bernd Posselt, EU-deutscher Abgeordneter, „kein totales EU-weites Rauchverbot in Gaststätten“. Die Brüsseler Behörde werde lediglich Bemühungen auf nationaler Ebene unterstützen, habe EU-Gesundheitskommissar John Dalli gegenüber Posselt erklärt.

    Der CSU-Abgeordnete sieht darin eine „erfreuliche erste Abkehr des Gesundheitskommissars von der zentralistischen Menschheitsbeglückungspolitik seiner Vorgänger“. Posselt erklärte vergangene Woche in Brüssel, ein Totalrauchverbot in Gaststätten würde der Vernunft und dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. Die Kommission solle die ausgehandelten Kompromisse respektieren, wie sie derzeit in vielen EU-Ländern funktionierten.

    (DTZ 25/10)

  • Swedish Match und Plasencia kooperieren

    STOCKHOLM (DTZ/red). Swedish Match, Muttergesellschaft von General Cigar, plant ein Joint Venture mit der in Honduras und Nicaragua ansässigen Plasencia Group, dem größten Tabakanbauer in Zentralamerika.

    Die Swedish Match wird 20 Prozent der Anteile der neu gegründeten Carribbean Cigar Holdings erwerben. Dies entspricht dem strategischen Ziel des Tabakkonzerns, sich als führendes globales Zigarrenunternehmen zu etablieren.

    Die Plasencia Group, im Bereich des Tabakanbaus und der Zigarrenproduktion tätig, wird weiterhin für die Betriebsleitung verantwortlich sein. Inhaber des Unternehmens ist Nestor Plasencia.

    (DTZ 24/10)

  • WHO-Vorschlag gefährdet 70.000 Tabakbauern in Europa

    Zigarettenmischung aus Burley und Orienttabaken droht das Aus

    PARIS (DTZ/rw). Der europäische Tabakanbau ist in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, ausgelöst im Wesentlichen durch den Wegfall der Subventionen unter der Reform der EU-Agrarpolitik.

    Ein neuer Vorschlag der WHO kann jetzt dazu führen, wenn er von den Unterzeichnern der FCTC (Framework Convention on Tobacco Control) angenommen wird, dass die typische europäische Zigarette verschwindet. Diese besteht aus einer Mischung von Burley und orientalischen Tabaksorten, die in Europa hauptsächlich angebaut werden. Diese neue Richtlinie könnte so der letzte Schlag für die 70.000 Tabakpflanzer in Europa sein.

    Eine Arbeitsgruppe der WHO, die geschaffen wurde, um Richtlinien für die Artikel 9 und 10 der FCTC zu entwickeln, hat ihre Vorschläge veröffentlicht. Diese wurden am Mittwoch bei einem Treffen von Vertretern der Gesundheitsbehörden der Mitgliedsstaaten zur Vorbereitung einer gemeinsamen Position der EU für die Konferenz der FCTC Mitglieder in Paris im November 2010 diskutiert.

    „Einsatz von Zusatzstoffen verbieten oder begrenzen“
    Unter anderem schlägt die WHO vor „den Einsatz von Zusatzstoffen in Zigaretten zu verbieten oder zu begrenzen“. Weitere Einzelheiten liefert das Dokument FCTC/COP/WG9&10 des WHO FCTC, dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Die Richtlinie könnte dazu führen, dass der Tabakanbau in Europa ganz verschwinden würde.

    Die traditionellen verschnittenen Zigaretten, deren Herstellung Zusatzstoffe erfordert, werden mit Burley oder orientalischem Tabak hergestellt, Sorten, die 55 Prozent der europäischen Tabakproduktion ausmachen. Diese Art von Zigarette, die in Europa überwiegend verkauft wird, würde praktisch unter der neuen WHO Richtlinie vom Markt verschwinden.

    Vernichtende Konsequenzen für Tabakbauern
    Gemäß UNITAB würden diese Vorschläge vernichtende Konsequenzen für zigtausend Tabak anbauende Landwirte vor allem in den ärmeren Gebieten Europas haben, ohne dass die öffentliche Gesundheit profitiert.

    Zigaretten mit besonders auffallenden Aroma-Zusatzstoffen, wie zum Beispiel Banana Split, werden schon effektiv durch Vorschriften verhindert, die in Ländern wie Frankreich, USA oder Australien bereits eingeführt wurden.

    UNITAB fordert die Regierungen in der EU auf, die vorgeschlagenen Richtlinien der WHO Arbeitsgruppe abzulehnen und die Zukunft der europäischen Tabak anbauenden Landwirte zu schützen.

    UNITAB ist die internationale Vereinigung Tabak anbauender Landwirte. Sie vertritt fast 85.000 Tabakbauern in Europa.

    (DTZ 24/10)

  • Auch Zigarettenraucher lieben „Big Smoke“

    Absatz von Großpackungen wächst kontinuierlich

    MAINZ (DTZ/fok). Der Anteil von Big Packs und Maxi Packs am deutschen Zigarettenabsatz steigt mit bemerkenswerter Kontinuität. So ermittelte die BAT Marktforschung bei den Einzelhandelsverkäufen (exklusive Automatenabsatz) in der 18. Kalenderwoche 2010 für die Big Packs einen Anteil von 39,7 Prozent.

    Maxipacks kamen auf einen Anteil von 7,2 Prozent und auf Originalpackungen entfielen 51,2 Prozent des Marktes. Drei Jahre zuvor, also Anfang Mai 2007, hatte die OP noch einen Anteil von 61,1 Prozent, also rund 10 Prozentpunkte mehr. Die Big Packs lagen damals bei einem Anteil von 35,5 Prozent. Sowohl absolut als auch prozentual am meisten zugelegt hat zwischenzeitlich das Maxi-Segment, dessen Anteil 2007 erst bei 1,6 Prozent lag.

    Wachstum hat viele Ursachen
    Die Gründe für das massive Wachstum der Großpackungen sind vielschichtig. Da ist aus Sicht des Verbrauchers zum einen der Bevorratungseffekt. Ein Aspekt ist dabei auch die Einführung der Alterskennungstechnik für den Jugendschutz am Automaten und der damit damit verbundene kompliziertere Zugang für erwachsene Raucher an den Zigarettenautomaten.

    Mit dem Wechsel zu Großpackungen haben wohl etliche Kunden hierauf reagiert. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein Teil der Raucher einen höheren persönlichen oder Familienverbrauch als den einer Originalpackung pro Tag hat und deshalb zur Großpackung greift.

    Ein weiterer Reiz für die Konsumenten ist der Preisvorteil, den sie beim Kauf von Großpackungen erzielen. Verständlich, dass hier handelsseitig das Wachstum der Großpackungen häufig auch kritisch gesehen wird. Denn dem höheren Packungsnutzen steht eine niedrigere Spanne pro Stück gegenüber.

    Absatzgewichtung stark auf Big Pack
    Die Abwägung dieser Gesichtspunkte gewinnt umso mehr an Bedeutung, als die wachstumsstarken Marken der unteren Preisklassen deutlich überproportional über Big Packs und Maxi Packs verkauft werden. Beispiel Pall Mall: Schon mit ihrem Start in den neuen Bundesländern lag die Absatzgewichtung stark auf der Big Pack.

    Aktuell ist der Anteil der Pall Mall Big Pack auf 4,4 Prozent der Gesamtmarktverkäufe (exklusive Automat) nach oben geschnellt, die Maxi Pack kletterte auf einen Anteil von 1,5 Prozent, während die klassische OP im Zeitablauf stabil bei ca. 2,7 Prozent liegt.

    Bei höherpreisigen Marken ist der Großpackungstrend nicht so ausgeprägt, aber sehr wohl auch dort spürbar. So etwa bei der Lucky Strike, deren Big Pack-Version entgegen dem allgemeinen Trend für höherpreisige Marken ausgesprochen stabil ihren Marktanteil verteidigte.

    Preisabstand kleiner geworden
    Generell ist durch die Anhebung des Packungsinhalts der OP auf 19 Stück im letzten Sommer der Preisabstand zwischen OP und Big Pack kleiner geworden, auch das möglicherweise ein Grund für die Verbraucher, sich für eine Big oder Maxi Pack zu entscheiden.

    Bei den bevorstehenden Preisanhebungen niedrigpreisiger Marken stehen die Big Packs erneut besonders in der Diskussion mit dem Handel. Während z.B. Philip Morris für die L&M den Big Pack-Inhalt auf 22 Stück reduziert und mit einer neuen Preispositionierung von 4,90 Euro den Wirtschaftsnutzen leicht verbessert, haben sich Reemtsma und BAT entschlossen, Inhalte und Preise einiger strategischer Value for Money Marken unverändert zu lassen.

    Neben den Wettbewerbsaspekten geht es bei der Preisdiskussion auch immer um die Frage, ob und inwieweit die Packungsinhaltsgestaltung das Konsumverhalten beeinflusst.

    (DTZ 24/10)

  • Aktionsbündnis geht plakativ in die Offensive

    Bayern sagt Nein! will mit Plakataktion Verbraucher zum Gang an die Wahlurne motivieren

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Vertreter des Aktionsbündnisses Bayern sagt Nein! präsentierten vor dem Hofbräuhaus am Platzl in München die Plakatmotive, die ab sofort von ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern bayernweit aufgehängt werden. Mit vier Motiven wollen die Gastronomen auf den Volksentscheid am 4. Juli aufmerksam machen und Verbraucher zum Gang an die Wahlurne bringen.

    Birgit Netzle, Wirtin des Asam-Schlössls, Franz Bergmüller, Gastronom im Münchner Umland und Initiator des Aktionsbündnisses, Karin Eiden und Conrad Mayer vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband sowie Jürgen Koch, Gastronom in München, unterstützen die Kollegen in ganz Bayern.

    Aufmerksamkeit erregen
    Die Plakate sollen Aufmerksamkeit erregen und mit den Motiven auf die Hauptpunkte beim Volksentscheid hinweisen. Geplant ist, in Kooperation mit Bündnispartnern die fünf Plakate in Bayern so zu platzieren, dass die Bürger dadurch auf die Thematik aufmerksam gemacht werden und sich auf der Homepage über die Hintergründe und Details zum Volksentscheid informieren.

    Noch ist nicht allen Verbrauchern klar, dass das bestehende Gesetz zum Nichtraucherschutz Nichtraucher grundsätzlich schützt und nur einige wenige Ausnahmen regelt, die es Wirten und Festzeltbetreibern ermöglichen, das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen zu gestatten.

    An die Kommunen appelliert
    Das Aktionsbündnis Bayern sagt Nein! appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Kommunen, im Vorfeld die Bürger im Sinne der Demokratie nachhaltig über den Ablauf des Volksentscheids aufzuklären.

    Wie bei jeder anderen Wahl wird derzeit der Aufruf zur Briefwahl versendet. Jeder stimmberechtigte Bürger kann entweder am 4. Juli sein Kreuz in einem Wahllokal setzen oder per Briefwahl abstimmen.

    (DTZ 24/10)

  • Volksentscheid in Bayern

    Tabakbranche kämpft um ihre Existenz

    ULM (DTZ/fh). Der 4. Juli wird zum Schicksalstag für bayerische Tabakfachhändler und die Gastronomie. An diesem Tag ist die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung in Bayern aufgerufen, über das Nichtraucherschutzgesetz abzustimmen.

    Bereits diese einleitenden Sätze enthalten für den Bürger auf der Straße so viele Unklarheiten, dass DTZ erneut den Sachverhalt darstellen und damit auf die Gefahren, die aus der Wahl entstehen können, hinweisen will.

    Unwissende Bürger
    Laut einer Studie der Bamberger Universität wissen 80 Prozent der Bürger überhaupt nicht, dass es diesen Wahltermin gibt und daraus resultierend auch nicht, worum es geht. Gleichzeitig gilt es festzuhalten, dass die ÖDP als Initiatorin des Volksentscheids (zurückgehend auf ein Volksbegehren im Dezember 2009), bewusst und penetrierend vom Nichtraucherschutz spricht.

    Damit wird suggeriert, und Umfragen zu Folge glauben dies viele Wähler auch, dass die Gegner, sprich das Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz – Bayern sagt Nein (www.bayern-sagt-nein.de) das grenzenlose Rauchen immer und überall fordern würde.

    Mit dieser Taktik hat die ÖDP bereits im genannten Dezember 1,3 Millionen Stimmen auf ihre Seite gebracht, höchstwahrscheinlich sogar viele tolerante Raucher, die eben diese Grenzenlosigkeit nicht befürworten. Warum geht es wirklich?

    Die Wahl und ihre Inhalte
    Nachdem der VEBWK (Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur) unter der Leitung von Franz Bergmüller mit Unterstützung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) im Vorfeld der letzten bayerischen Landtagswahlen eine Kampagne für ein tolerantes Nichtraucherschutzgesetz erfolgreich durchgezogen hatte, brach die alleinregierende CSU vollkommen ein, die FDP wurde als Koalitionspartner aufgenommen und das existierende Gesetz auf deren Betreiben hin mit folgenden Inhalten installiert. Alleinige Ausnahmen für das Rauchen in der Gastronomie sind:•Lokale bis 75 qm, Nebenräume und Festzelte.

    Die ÖDP spricht taktisch klug nie von diesen minimalen Ausnahmen. Akzeptiert auch nicht eine Statistik des Münchener Kreisverwaltungsreferats vom Februar 2010, wonach 89 Prozent (!) der Münchener Gastronomie rauchfrei ist.

    Unfairen Wahlkampf der ÖDP
    Vielmehr stellt sie eine keineswegs repräsentative Umfrage von wenigen punktuell ausgesuchten Betrieben gegenüber, wonach kaum ein Lokal rauchfrei sei. Franz Bergmüller, Sprecher des Aktionsbündnisses beklagt einen unfairen Wahlkampf: „Die ÖDP arbeitet mit unseriösen Argumenten, bezieht sich beispielsweise auf 9 000 gastronomische Betriebe, die man im Mai nach ihren Erfahrungen mit dem Gesetz befragt habe. Erfahrungsgemäß, solche Umfragen haben wir vom VEBWK in der Vergangenheit auch schon durchgeführt, ist das logistisch kaum machbar, zumal sich die Gastronomie zur Handhabung von Gesetzen am Telefon nur sehr ungern äußert.“

    Ein anderer Punkt seien die Kommunen, die die Arbeit des Aktionsbündnisses behindern. Aktuell, aber keinesfalls alleine, davon betroffen ist Christine Klever von der Nürnberger Casa del Habano, die vor ihrem Gebäude Straßenplakate aufgestellt hatte und der nun eine hohe Ordnungsstrafe droht.

    Plakate einkassiert
    Claus Fleischmann, Chef des Liegenschaftsamts, ließ die Plakate einkassieren und verwies auf ein Gesetz, wonach nur die Initiatoren des Volksentscheids, also die ÖDP oder andere politische Parteien dies tun dürften.

    Franz Bergmüller will dies verfassungsrechtlich prüfen lassen, denn hierdurch werde die Arbeit des Aktionsbündnisses gravierend behindert, zumal die CSU als Regierungspartei und Mitinitiatorin des existierenden, zur Wahl stehenden Gesetzes ihr Gesetz in keiner Weise verteidige. „Wenn das existierende Gesetz durch den Volksentscheid kippt, sehe ich in Bayern 10.000 Arbeitsplätze und Existenzen in der Gastronomie als stark gefährdet an. Vor allem in Kleinwirtschaften“, so Bergmüller.

    Folgen für die Tabakbranche
    Sollte das existierende Nichtraucherschutzgesetz in Bayern durch den Volksentscheid in Bayern am 4. Juli kippen, sind die Folgen für die Tabakbranche vielfältig.

    Nachdem am Arbeitsplatz vielfach nicht mehr geraucht werden darf, was bereits zu gravierenden Einbußen geführt hat, würde nun auch in der Gastronomie nicht mehr geraucht werden. Weder in Nebenräumen, noch in kleinen Wirtschaften oder in Festzelten. Keine Ausnahmen wären mehr möglich.

    Zigarettenautomaten in der Gastronomie erübrigen sich damit, das Rauchen in der Öffentlichkeit als normale alltägliche Erscheinung verschwindet noch mehr.

    Folgen für Deutschland
    Und schließlich die Folgen für ganz Deutschland? Bayern als Vorzeigebundesland hätte eine Signalwirkung im Dominostil. Beispielsweise auf das andere große Flächenland Nordrhein-Westfalen, wo mit den Grünen, Linken oder der SPD jederzeit noch Parteien in die Regierung einziehen können, die vehement gegen das Rauchen eingestellt sind und wie beispielsweise die Grünen dies auch im Parteiprogramm verankert haben.

    Die Grünen sprechen dort sogar davon, gegebenenfalls ein Volksbegehren wie in Bayern anzustrengen, was aber nicht notwendig wäre, wenn sie es innerhalb einer Koalition, wie im Saarland geschehen, als unbedingte Voraussetzung für eine Koalition fordern würden.

    Was kann der Fachhändler tun
    MUT hat sich als Mitglied des Aktionsbündnisses an der Finanzierung und Verteilung von Millionen von Flyern und Aufklärungsbroschüren sowie Werbemitteln wie Feuerzeugen beteiligt. Hierzu wurde die Firma Plattner beauftragt, 1,65 Millionen Feuerzeuge zu produzieren, welche die Fachhändler kostenlos an ihre Kunden verteilen sollen.

    Stellvertretend für viele engagierte Tätige sei die Firma Ostermeier in Ottobrunn genannt, die als MUT-Mitglied und mit Inhaber Rudolf Ostermeier im Lenkungsausschuss des Aktionsbündnisses vertreten, mit einem hohen logistischen Aufwand für die Verteilung von Flyern und sonstigen Werbemitteln sorgt.

    Material bestellen
    Auf der Internet-Seite www.bayern-sagt-nein.de kann jeder Fachhändler entsprechendes Material bestellen (Rubrik Mitmachen & Aktionen, dort Aktionsflyer anklicken). Die dort angegebenen unter Umständen recht hohen, im Übrigen kostenfreien Abnahmemengen sollten nicht abschrecken. Dies ist in einem persönlichen Gespräch unter der Telefonnummer 089 / 216 666 99 abzuklären.

    Anzusprechen sind dabei jede Art von Kunden. Raucher, aber auch Nichtraucher, die keinen Verbotsstaat Bayern wollen. In jedem Fall eine große Gruppe von Menschen, die noch nicht aufgeklärt sind darüber, was die Wahl zum Inhalt hat.

    Neben den Aufklärungsflyern und kostenlosen Feuerzeugen können dabei für den Innenraum oder das Schaufenster auch Plakate verwendet werden. Stellvertretend hierfür sei der Fachhändler Stephani in Passau genannt, der in der Heimat von Sebastian Frankenberger, dem Sprecher des ÖDP-Bündnisses, an der vordersten Front kämpft. Aber auch Harald Sommer, Vorstandsmitglied bei MUT, der seine Internet-Seite und seine Räumlichkeiten großflächig nutzt, um seine Kunden aufzuklären.

    Briefwahlunterlagen eingetroffen
    Mittlerweile sind in jedem bayerischen Haushalt übrigens die Wahlunterlagen eingetroffen. Sie enthalten wie üblich auch die Möglichkeit zur Briefwahl, die man allerdings gesondert anfordern muss.

    Die Wahl entscheidet sich über eine einfache Mehrheit. Gehen also nur drei Bürger zu Wahl, ist das Ergebnis entschieden. Auch wenn so manche Umfrage einen für die Tabakbranche negativen Ausgang vermuten lässt, sei dies laut Bergmüller keineswegs ein Signal aufzugeben.

    Das frühere CSU-Mitglied ist seit vielen Jahren in der Politik aktiv und weiß daher, dass jede Wahl erst in der letzten Woche entschieden wird und so mancher Bürger sogar noch auf dem Weg zur Wahlurne überlegt, was er wählen wird.

    (DTZ 24/10)