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  • Torsten Löffler leitet Unternehmensgruppe Dr. Eckert

    BERLIN/STUTTGART (DTZ/fnf). Mit Wirkung vom 1. September 2013 haben die Gesellschafter der Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH Torsten Löffler zum Alleingeschäftsführer des Unternehmens berufen. Löffler, seit rund zwölf Jahren bei der Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH, übernimmt damit künftig die Aufgaben, die bislang der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Adam-Claus Eckert ver-antwortete.

    Dr. Adam-Claus Eckert beendete am 31. August seine Tätigkeit als Geschäftsführer und übernahm den Vorsitz des Aufsichtsrates der Unternehmensgruppe. Dr. Adam-Claus Eckert: „Nach 38 Jahren, davon 23 als Geschäftsführer unserer Unternehmensgruppe, übergebe ich meine Aufgabe an Torsten Löffler. Er ist seit vielen Jahren in leitender Position bei uns beschäftigt und dadurch bestens vorbereitet und geeignet, seine neue Aufgabe wahrzunehmen.“

    Torsten Löffler (49) sammelte nach seiner Berufsausbildung erste Vertriebserfahrungen in Einzelhandelsunternehmen der Tabakwarenbranche. Seit 2001 bei der Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH, unterstützte der geprüfte IHK Controller zwischen 2004 und 2006 den damaligen Vertriebschef als Assistent der Geschäfts-leitung und übernahm von 2006 an die Vertriebsverantwortung der Unternehmensgruppe in den neuen Bundesländern. Seit Oktober 2009 leitete Löffler den gesamten Vertrieb der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, seit Januar 2012 war er gemeinsam mit Dr. Adam-Claus Eckert deren Geschäftsführer.

    Mit mehr als 190 Einzelhandelsgeschäften der Marken Eckert, Ludwig, Barbarino und Coffee Jungle zählt die Unternehmensgruppe Dr. Eckert heute zu den deutschen Marktführern mit den Sortimentsschwerpunkten Presse, Buch, Tabakwaren, Convenience, Lotto/Toto und Postdienstleistungen.

    (DTZ 36/13)

  • „Wir wollen nicht, dass Jugendliche rauchen!“

    BERLIN (DTZ/vi). Die Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren für Menschen unter 18 Jahren ist der Schlüssel für einen wirkungsvollen Jugendschutz. Dabei stehen Hersteller und Händler gleichermaßen in der Verantwortung.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) unterstützt den Handel bei der Erfüllung dieser gemeinsamen Verpflichtung durch die Bereitstellung von 240.000 Stoppschild-Aufklebern mit der Aufschrift „Rauchen nur ab 18“.

    Durch den täglichen Kundenkontakt kommt dem Handel eine Kernfunktion bei der Durchsetzung des Jugendschutzes zu. Mit der Anbringung der „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber an Tür oder Fenster signalisiert der Händler seinen Kunden und der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird. „Jugendschutz geht uns alle an. Dass die vielen Händler in Deutschland dieser Verpflichtung so verantwortungsbewusst nachkommen und auch ihre Mitarbeiter sensibilisieren, stärkt nicht nur den Jugendschutz, sondern kommt auch bei ihren Kunden gut an, die diese klare Haltung zu schätzen wissen“, so Henning Finck, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands.

    Die „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber bereiten jüngere Erwachsene darauf vor ihr Alter nachweisen zu müssen und halten Minderjährige davon ab, im Laden überhaupt nach Tabakwaren zu verlangen. Der Vorteil für Händler und die Angestellten: Sie sind den häufig damit verbundenen Diskussionen und Überredungsversuchen weniger ausgesetzt. Zugleich wird die strikte Einhaltung des Jugendschutzes von anderen Kunden erfahrungsgemäß honoriert. Jugendschutz rechnet sich also – ganz unabhängig von drohenden Bußgeldern bis zu 50 000 Euro bei Zuwiderhandlungen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar die weitere Ausübung des Gewerbes untersagt werden – dies widerfuhr erst jüngst einem Gießener Tabakwarenhändler, der regelmäßig Tabakwaren ohne Ausweiskontrolle an Jugendliche verkauft hatte.

    Mit der Verteilung der Aufkleber führt der Deutsche Zigarettenverband eine Aktion seines Mitgliedsunternehmens British American Tobacco (BAT) fort, das in den vergangenen Jahren bereits „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber an den Handel ausgeliefert hat. Die Bereitstellung neuer Aufkleber, die natürlich im Laufe der Zeit abnutzen und verbleichen, ist ein erster Schritt, jugendschutzpolitische Maßnahmen der Hersteller stärker auf Verbandsebene zu bündeln und auf diese Weise Synergieeffekte zu erzielen.

    „Bei einem so wichtigen Thema wie dem Jugendschutz sind sich unsere Mitgliedsunternehmen einig: Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen!“, stellt Henning Finck fest. Dies zeige sich auch an der konsequenten Einhaltung des DZV-Werbekodexes. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung stellen die Mitgliedsunternehmen sicher, dass sich ihre Marketingaktivitäten nicht an Kinder und Jugendliche richten. So darf etwa im direkten Umfeld von Schulen und Jugendzentren nicht auf Außenplakaten geworben oder in der Werbung dürfen nur Models eingesetzt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind.

    Die „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber werden in drei verschiedenen Größen geliefert und eignen sich so für die Anbringung Aufkleber an Tür, Fenster, Kasse und/oder Regal. Zusätzliche Aufkleber können jederzeit über den DZV bestellt werden: per Post: DZV, Unter den Linden 42, 10117 Berlin; per Fax: 030 / 88 66 36 111; per Internet: [link|http://www.zigarettenverband.de] www.zigarettenverband.de [/link].

    (DTZ 36/13)

  • Personelle Veränderung bei der Villiger Söhne GmbH

    WALDSHUT-TIENGEN (DTZ/pnf). Die Villiger Söhne GmbH in Waldshut Tiengen hat Michael Blumendeller zum „Head of Large Cigar Division Villiger Group“ (Spartenleiter Kopfzigarren der Villiger Gruppe) berufen. Er übernimmt die neu geschaffene Position mit Wirkung zum 1. September 2013 und trägt damit die Verantwortung für die eigene Herstellung und den Einkauf von Kopfzigarren (Large Cigars) von Dritten für die Unternehmensgruppe.

    Michael Blumendeller, seit 1997 in der Villiger Gruppe in unterschiedlichen Führungsaufgaben tätig, war nach seiner Ausbildung bei der Zigarrenfabrik Haas & Derst, Lampertheim, 35 Jahre in verschiedenen internationalen und nationalen Tabakunternehmen in Deutschland beschäftigt.

    Von 1997 bis 2005 übernahm er verantwortlich die Nationale Vertriebsleitung der 5Th Avenue Products Trading GmbH und baute den Verkauf von Habanos in Deutschland erfolgreich weiter aus. Im Anschluss daran wurde ihm die Vertriebsleitung der Villiger-Tochtergesellschaft El Mundo del Tabaco übertragen.

    Im Jahr 2005 erhielt Blumendeller die Aufgabe, für das Unternehmen einen neuen Bereich, das Villiger Event –Marketing, aufzubauen mit dem Ziel der zielgerichteten und systematischen Planung von eigenen Firmenauftritten als absatzpolitisches Instrument zur Durchsetzung der Unternehmensziele im Rahmen der Marketing-Kommunikation. Diese Aufgabe hat er bis Ende August 2013 wahrgenommen.

    (DTZ 35/13)

  • USA: Online-Verkaufsverbot für E-Zigaretten?

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Die US-Gesundheitsbehörde FDA prüft ein Verbot des Online-Handels mit E-Zigaretten. Bei einem gemeinsamen Treffen wurde den Herstellern ein entsprechender Maßnahmenkatalog präsentiert, berichtet das „Wall Street Journal“ (WSJ).

    Eine offizielle Ankündigung der Vorschläge wird für Oktober erwartet.

    Bereits 2009 hatte die Food and Drug Administration (FDA) die gesundheitlichen Risiken der elektronischen Zigarette öffentlichen angeprangert. Aktuell geht es jetzt auch um einen besseren Jugendschutz, so das WSJ. In diesem Zusammenhang könnte das Mindestalter von 18 auf 19 Jahren heraufgesetzt werden.

    Darüber hinaus überprüft die FDA auch Werberichtlinien für Fernsehen, Radio und Print-Produkte, zitiert das WJS den Direktor für Tabakprodukte bei der FDA, Mitch Zeller. Dabei gehe es allerdings nicht um mögliche Einschränkungen für E-Zigaretten oder andere Produktgruppen, so Zeller. Die Vorschläge würden zeitgleich den beteiligten Parteien vorgelegt.

    In den USA wird der Umsatz mit E-Zigarettenmarkt dieses Jahr rund 1 Mrd. US-Dollar erzielen, schreibt das WSJI. Und das Geschäft wächst weiter. In den nächsten fünf Jahren könnte der Umsatz bei 10 Mrd. Dollar liegen, vorausgesetzt die Konsumenten wechseln weiterhin von Tabak zu den batteriebetriebenen Dampfer-Geräten, heißt es.

    Wenn das Online-Geschäft mit der e-Zigarette verboten wird, erwarten Marktbeobachter im Gegenzug einen entsprechenden Aufschwung für den stationären US-Handel.

    (DTZ 35/13)

  • Kaufen beim Nachbarn

    KEHL (DTZ/red). Im deutsch-französischen Grenzgebiet steigt der Umsatz im Fachhandel. Ein Grund ist die Erhöhung der Zigarettenpreise in Frankreich.

    Seit dem 15. Juli müssen Raucher in Frankreich zwischen 20 und 40 Cent pro Schachtel mehr zahlen. Die Konsumenten reagieren und fahren in Grenzgebieten, wie im Elsaß, einfach zum Nachbarn über den Rhein.

    „Im Elsaß kostet eine Stange Marlboro 68 Euro, hier ist sie für 50 Euro zu haben“, sagt eine Fachhändlerin aus Kehl im Gespräch mit dem Online-Portal der „Mittelbadischen Presse“. Die Fachhändler haben sich in Kehl auf diese Kunden eingestellt: Viele Verkäufer sind gebürtige Franzosen.

    (DTZ 35/13)

  • Neue gemeinsame Bahnhofsbuchhandlung

    STUTTGART/HEIDELBERG (DTZ/pnf). E&S Handelshaus OHG heißt das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen der Karl Schmitt & Co. KG und der Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH. Geschäftsführer sind Dr. Adam-Claus Eckert und Karl-Hans Schmitt.

    Die E&S wurde gegründet, um in Offenburg gemeinsam eine Bahnhofsbuchhandlung mit erweitertem Sortiment zu betreiben. Nach dem Umbau wurden die bislang getrennt betriebenen Filialen der beiden Firmen in einem Ladenlokal zusammengelegt und werden künftig gemeinsam betrieben.

    In der neuen E&S-Filiale im Offenburger Bahnhof präsentiert Filialleiterin Gudrun Schmiederer mit ihren sechs Mitarbeiterinnen auf einer Ladenfläche von rund 85 Quadratmetern Presse und Bücher, Tabakwaren, Getränke und Food sowie Dienstleistungen wie Lotto/Toto.

    Die Unternehmensgruppe Dr. Eckert betreibt in Deutschland mehr als 190 Geschäfte in den Bereichen Presse, Buch, Tabak und Convenience. Dazu zählen Bahnhofsbuchhandlungen der Marke Ludwig, Pressefachgeschäfte der Marke Eckert, Tabakwarenfachgeschäfte der Marke Barbarino und Convenience Stores unter dem Label Coffee Jungle. Bundesweit beschäftigt die Unternehmensgruppe rund 1 250 Mitarbeiter.

    Die Unternehmensgruppe Schmitt betreibt mit der Karl Schmitt & Co.KG/Schmitt & Hahn 76 Bahnhofsbuchhandlungen, fünf Stadtbuchhandlungen und den Pressegroßhandel Buch- und Zeitschriften-Großvertrieb Schmitt KG in Heidelberg, Eggenstein und Schutterwald. In den Unternehmen sind zirka 1 000 Mitarbeiter beschäftigt.

    (DTZ 35/13)

  • TPD-Regulierung zur Bekämpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter überdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken läuten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und für sich sinnvoll geregelt werden könnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster.

    Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eindämmen und gehen zurück auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bekämpfen soll.

    In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Dieses soll die Feststellung von
    [bul]Herstellungstag und -ort,
    [bul]Herstellungsstätte,
    [bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,
    [bul]geplanten Absatzweg,
    [bul]geplanten Versandweg,
    [bul]gegebenenfalls Importeur,
    [bul]Produktnamen,
    [bul]tatsächlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelhändler inkl. aller genutzten Lager,
    Identität aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler
    Rechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler ermöglichen.

    Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zusätzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

    Nach den Plänen der Kommission müssen Hersteller und Importeure außerdem einen Vertrag mit einem unabhängigen Dritten schließen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zuständigen Behörden, der Kommission und dem unabhängigen Dritten permanent zugänglich sein. Die Eignung und Leistungsfähigkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Prüfer billigen und überwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich außerdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens künftig ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen.

    Für Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und für alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegenüber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verkürzung der Fristen, denn dieses sieht Übergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen 'Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt für uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die für 2015 erwartet wird.
    Wo liegen die besonderen Probleme der „Track and Trace“-Pläne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelhändler im voraus dokumentieren und über die Packung verschlüsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges ermöglichen soll. Wie in allen Konsumgüterbranchen wird in der Tabakbranche zunächst die Ware produziert, dann an Großhändler geliefert, die sie wiederum an Einzelhändler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel über Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt fällt also deutlich später als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte.

    Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspläne zählt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber wären dabei genauso betroffen wie Großhändler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pläne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Großhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden könnte.
    Ein entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere/mittelständische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zunächst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Groß- und Einzelhändler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade für kleinere Unternehmen schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit.

    Abschließend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gewünschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass alle Fälschungen oder von vornherein für den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zusätzlichen Preisvorteil durch sie erhalten würden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begrüßen, aber auch mit deutlich weniger aufwändigen Verfahren zu erreichen.

    Wie die besonders betroffenen mittelständischen Hersteller- und Großhandelsfirmen die Gefahren durch eine überzogene Rückverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage. So sagte Dr. Michael Reisen, Geschäftsführer der Großhandlung Hall Tabakwaren: „Sollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tatsächlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies für uns als mittelständische Tabakwarengroßhandelsbetriebe eine Katastrophe.

    Der Richtlinienentwurf sieht eine Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum ‚First Retail Outlet‘ vor. Der Zigarettenautomat wäre demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So müsste beispielsweise bei der Bestückung von Tabakwarenautomaten künftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang – Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten – wäre die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.

    Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren für den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben überhaupt erfüllen zu können.

    Grundsätzlich begrüßen wir jede Aktivität zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem Bürokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung trägt. Es ist schlichtweg für den Mittelstand inoperabel. Wir plädieren daher für eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?“

    (DTZ 35/13)

  • f6-Protest gegen Tabakproduktrichtlinie (TPD 2)

    DRESDEN (DTZ/red). Auch in Dresden werden die Pläne für eine Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) abgelehnt.

    In einem Schreiben an das EU-Parlament weist der Betriebsrat der f6 Cigarettenfabrik auf die Gefahren für Arbeitsplätze und Umsatz hin, berichtet die „Lausitzer Rundschau“. „Tabakprodukte müssen reguliert werden, aber was nun von der EU vorgeschlagen wird, empfinden wir als völlig überzogen und nicht zielführend“, zitiert die Zeitung den Betriebsrat.

    Laut einer Studie des Unternehmensberaters Roland Berger im Auftrag von Philip Morris International gefährden die EU-Pläne 175.000 Arbeitsplätze in Europa. Darüber hinaus sei als Folge mit einem Steuerausfall von bis zu fünf Milliarden Euro zu rechnen.

    Die Dresdner Zigarettenfabrik beschäftigt 400 Mitarbeiter.

    (DTZ 34/13)

  • Saubere Luft und keine Gäste

    BONN/NEUSS (DTZ/red). Die Kritik am Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen reißt nicht ab. Vergangenes Wochenende sind mehrere hundert Menschen in Bonn und Neuss gegen staatliche Gängelei und den Fortbestand der lokalen Gastronomie auf die Straße gegangen.

    Statt Gästen und Umsatz, sind saubere Luft und rückläufiger Ausschank die bittere Realität, die viele Gastwirte in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Mai erleben, berichten die Medien. Die Existenzangst geht um. Vielen reicht es jetzt und machten in Bonn und Neuss jeweils 500 Menschen ihrem Ärger Luft. Bei den Protesten in den Innenstädten ging es nicht nur um das Rauchverbot, sondern auch um die staatliche Bevormundung.

    In Neuss sorgten Herbert Napp, Bürgermeister, der „Vesuv von Neuss“ und Friedhelm Adolfs, der Düsseldorfer, dem seine Vermieterin wegen seines Rauchens die Wohnung gekündigt wurde (der Prozess geht am 19. Dezember weiter), für Begeisterung beim Publikum.

    Napp machte in seiner Rede klar, dass es inzwischen ein „regelrechtes Denunziantentum gegen Raucher“ gebe und appellierte an Rücksicht gegenüber dem rheinischen Brauchtum. Der Düsseldorfer Adolfs musste zahlreiche Autogramme geben und philosophierte in einem gemeinsamen Interview mit Napp über ein mögliches Rauchverbot im Himmel, schreibt die „Bild“-Zeitung.

    Weitere Demonstrationen gegen das NRW-Rauchverbot sind für 7. September in Krefeld und Köln und 14. September in Düsseldorf geplant, heißt es.

    (DTZ 34/13)

  • Rainer v. Bötticher appelliert an EU-Abgeordnete in Sachen TPD

    BREMEN / BRÜSSEL (DTZ/pnf). Rainer von Bötticher ist nicht nur Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels, sondern auch und vor allem mittelständischer Unternehmer. Als solcher kämpft er für den Erhalt von Rahmenbedingungen, die die Existenz seiner 72 Filialgeschäfte und die damit verknüpften mehrere hundert Arbeitsplätze auch künftig noch möglich machen.

    Drastische Gefahr droht diesen aber durch überzogene Regulierungen im Rahmen einer Änderung der Tabak-Produktrichtlinie, die die EU-Kommission auf den Weg gebracht hat. Eine der wenigen Möglichkeiten, hier existenzgefährdende Härten noch abzumildern, liegt in den Händen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die am 10. September über die Richtlinie abstimmen. Daher hat Rainer von Bötticher in einem Brief an die EU-Abgeordneten seiner Region den dringenden Appell gerichtet, sich bei ihrer Entscheidung gegen eine übertriebene Regulierung auszusprechen. DTZ veröffentlicht diesen Brief im folgenden im Wortlaut; er kann durchaus als Ermunterung und Anregung für die zahlreichen Fachhändler, Unternehmer und Mitarbeiter der Tabakbranche dienen, die EU-Abgeordneten ihrer Region persönlich anzusprechen. Eine unkomplizierte Möglichkeit, dies zu tun, zeigt die von Philip Morris initiierte Website [link|http://www.was-noch.eu] www.was-noch.eu.[/link]

    „Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
    sehr geehrter Herr Abgeordneter,

    in Kürze stehen die Beratungen und die Abstimmung über die vorgeschlagene EU-Tabakproduktrichtlinie Teil 2 (TPD 2) im Europäischen Parlament an. Als Bürger, Wähler und geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter eines in Norddeutschland mit 72 Filialen tätigen Traditionsunternehmens wende ich mich auf diesem Wege in größter Besorgnis an Sie. Die geplante TPD 2 würde, wenn sie wie vorgeschlagen durchkäme, mein Unternehmen existentiell bedrohen.

    Wir führen Tabakwaren, Presse, Lotto und z.T. hochwertige Spirituosen sowie Postdienstleistungen in unseren Filialen und sind ein reines Handelsunternehmen, welches an die Endverbraucher abgibt. Ich bin in vierter Generation tätig, mein Sohn ist zum 1. Juli dieses Jahres in unser Familienunternehmen eingetreten. Wir beschäftigen 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begehen am 1. April 2014 unser 150-jähriges Firmenjubiläum.

    Insbesondere folgende Punkte aus dem TPD 2-Entwurf sehen wir extrem kritisch:

    1.) Überdimensional große Schockbilder, die die legale Marke enteignen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laden vor Ort in einem Gruselkabinett arbeiten lassen und über die nicht der wissenschaftliche Beweis erbracht ist, dass sie Menschen vom Rauchen abhalten.

    Die Schockbilder verdrängen das über Jahrzehnte aufgebaute Markenimage. Nicht mehr dieses steht dann zukünftig im Wettbewerb, sondern allein der Preis. Mit der Folge, dass es Preissenkungen geben wird, was im Sinne des Jugendschutzes nicht gewollt sein kann. Diese Preissenkungen gingen zudem zu Lasten unserer Marge und würden unsere Existenz bedrohen…

    2.) Verbot von Slim- und Mentholzigaretten, was uns als Fachhandel die Möglichkeit nimmt, uns mit Spezialitäten von anderen Vertriebskanälen, wie z.B. dem Lebensmittelhandel und der Tankstelle vom breiten Sortiment her gesehen abzugrenzen. Wir werden immer vergleichbarer und damit auch ersetzbarer. Dabei wollen die Konsumenten uns als Nahversorger.

    Kürzlich haben sich 210 000 Konsumenten (davon im übrigen 20 % Nichtraucher!) bundesweit durch ihre Unterschrift in Tabakwarenfachgeschäften gegen weitere Regulierungen ausgesprochen. Das legale Produkt Tabak ist nämlich bereits reguliert durch Warnhinweise, Werbeverbote und den sinnvollen und notwendigen Jugendschutz, den wir tagtäglich in unseren Filialen leben…

    3.) Delegierte Rechtsakte, die die EU-Kommission legitimiert, ohne Parlament und Rat mit einzubeziehen weitere Regulierungen einfach so strikt vorzunehmen. Das hat m.E. mit Demokratie nichts mehr zu tun, das hat eher diktatorische Tendenzen…

    Wenn TPD 2 wie vorgeschlagen durchkommt, sehen wir die ganz große Gefahr des Überlappens auf weitere Branchen und Gebiete des menschlichen Zusammenlebens. M.E, steht mit TPD 2 die Freiheit des mündigen Bürgers und damit ein ganzes Stück Demokratie auf dem Spiel.

    Als Mensch und Wähler möchte ich nicht in einem Staat oder einer Staatengemeinschaft leben, der oder die mir vorgibt, was ich zu tun oder zu lassen habe. Das möchte ich in einer Demokratie selbst entscheiden können. Ich hoffe auf eine liberale Gesellschaft, die von Aufklärung, Toleranz und Rücksichtnahme geprägt ist – und nicht von Ver- und Geboten – und gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir uns dieses erhalten. Der TPD 2-Entwurf reguliert in unverhältnismäßiger und überzogener Weise ein legales Produkt in einem funktionierenden Markt.

    Ich erbitte Ihre Stimme gegen ein so übertriebenes „Regulierungswerk“.

    R.v.Bötticher"

    (DTZ 34/13)