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  • Rauchen auf dem Rückzug

    LONDON // Der weltweite Zigarettenmarkt wird bis zum Jahr 2027 um ein Drittel schrumpfen. Davon geht das Marktforschungsinstitut Euromonitor aus. Die Gründe sind demzufolge Gesundheitsvorschriften, die das Rauchen einschränken, sowie risikoärmere Erzeugnisse, die ein massives Wachstum verzeichnen.

    Globaler Zigarettenmarkt
    Laut Euromonitor wird ein stagnierender globaler Zigarettenmarkt durch Wachstum in den Regionen Asien-Pazifik und Lateinamerika ausgeglichen. Die Industrieländer verzeichneten dagegen erhebliche Mengenrückgänge. Westeuropa wies mit einem Rückgang um 4,4 Prozent den größten Zigarettenschwund seit einem Jahrzehnt auf, und Nordamerika verbuchte mit einem Minus um 8,5 Prozent den größten Volumenrückgang aller Zeiten.

    Strengeren Regularien
    Neben den immer strengeren Regularien sei eine der Hauptursachen für die Rückgänge das Aufkommen einer Reihe von Artikeln mit reduziertem Risiko – etwa E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel. Tabakerhitzer stellten mit einem Volumen von gut 30 Milliarden Euro im Jahr 2022 die größte Kategorie der risikoreduzierten Produkte dar, E-Zigaretten kamen laut Euromonitor global auf einen Wert von 18 Milliarden Euro. Besonders erfolgreich waren dabei Einweg-E-Zigaretten, die in Westeuropa einen Sprung um fast 1000 Prozent machten. Die Disposables genannten Geräte sind laut der Mitteilung jedoch aufgrund ihres Erfolgs bei jüngeren Verbrauchern und wegen einer unzureichenden Nachhaltigkeit besonders anfällig für regulatorische Bedrohungen; so werden Lithiumbatterie, elektronische Komponenten und Kunststoffgehäuse der Produkte nach jedem Gebrauch weggeworfen.

    Die Kategorie Nikotin-Pouches wuchs im Jahresvergleich um 51 Prozent. Der große Erfolg bleibt diesen Erzeugnissen trotz des positiven Risikoprofils jedoch verwehrt. Tatsächlich entfielen 85 Prozent der Verkäufe auf die USA. Laut Euromonitor wird der Erfolg aller risikoreduzierten Erzeugnisse maßgeblich davon abhängen, inwieweit die Regierungen künftig Verbotsstrategien verfolgen.

    pi

  • EU will Pouch-Verbot

    BRÜSSEL // Die Europäische Union will offenbar die in vielen Ländern beliebten Nikotin-Beutel verbieten. Das geht aus einer Stellungnahme des schwedischen EU-Abgeordneten Charlie Weimers (Sverigedemokraterna) hervor.

    „Geheimer Bericht”
    Der Parlamentarier schreibt über einen „geheimen Bericht“ aus Brüssel, der den Erfolg des Snus-Verbots lobt und eine Empfehlung beinhaltet, nach der das Verbot auf die tabakfreien Nikotin-Pouches ausgeweitet werden sollte. Weimers: „Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen Testballon der Bürokratie.“

    red

  • Streit um Lotto-Provisionen

    MAINZ // Ein ganz wichtiges Thema für die zirka 20 .000 Lotto-Verkaufsstellen in Deutschland ist die Provision – und dementsprechend seit Jahren ein Stein des Anstoßes. So heißt es beispielsweise auf der Homepage des [link|https://www.lottoverband.de/]Lotto- und Toto-Verbands Nordrhein-Westfalen[/link]: „Wir kämpfen weiter für jede Annahmestelle in NRW, dass die Vergütung endlich angepasst wird. Und zwar deutlich!“

    Massive Kostensteigerungen bei den Strom- und Gaspreisen
    „Die massiven Kostensteigerungen vor allem bei den Strom- und Gaspreisen und die Mindestlohnerhöhungen werden viele staatlichen Lotto-Verkaufsstellen in den nächsten Monaten an den Rand des betriebswirtschaftlich Möglichen treiben. Aktuell verdienen die staatlichen Lotto-Verkaufsstellen zum Beispiel in Niedersachsen nur netto 6,1 Prozent an dem durch ihren persönlichen Einsatz erzielten Umsatz. Das ist deutlich zu wenig und muss auch vor dem Hintergrund regelmäßiger Einkommenssteigerungen der Belegschaft der staatlichen Lotteriegesellschaften dringend angepasst werden“, teilt DTZ ein Leser und Fachhändler, der hier nicht namentlich genannte werden möchte, der Redaktion aber bekannt ist, mit.

    Und weiter: „Wir können nur hoffen, dass die Lotteriegesellschaften und die Politik das erkennen und sich ihrer Verantwortung für die vielen Mitarbeiter und Inhaber der Verkaufsstellen bewusst sind, indem sie die Provisionen schnellstmöglich und spürbar erhöhen.“

    Ungewisse Zukunft
    Günther Kraus, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD), sagt dazu auf DTZ-Anfrage: „Was die Situation im Handel angeht, steuern wir in der Tat in eine höchst ungewisse Zukunft. Es wird nicht so sein, dass die Großen die Kleinen fressen, aber die Langsamen werden von den Schnellen verspeist.“

    Kraus weiter: „In dem Morast von Kostensteigerungen, vor allem bei den Strom- und Gaspreisen, sowie Mindestlohnerhöhungen, fällt es immer schwerer, schnell zu sein. So werden nach meiner Einschätzung viele der staatlichen Lotto-Verkaufsstellen in den nächsten Monaten an den Rand des betriebswirtschaftlich möglichen Ruins treiben.“

    Kraus meint, eine Entlastung an die Einkommenssteigerungen der Belegschaft der staatlichen Lotteriegesellschaften anzupassen, dürfte schwer werden. Da sämtliche Verteilungen der Einnahmen von Geldern aus dem staatlichen Glücksspielwesen den einzelnen Bundesländern hoheitlich überlassen seien, sei eine bundeseinheitliche Regelung wohl nur über die Ministerpräsidenten – und da mit neuer Gesetzgebung – möglich.

    Bei Presseprodukten und Tabakwaren die Provisionen anpassen
    „Letztlich liegt aber das Problem nicht allein bei den Einnahmen aus dem Glücksspielsegment. Unsere Forderungen, auch bei Presseprodukten und Tabakwaren die Provisionen anzupassen, steht weiter im Raum. Wer also vorgibt, an einem terrestrischen Vertrieb der drei preisgebundenen Säulen unserer Branche interessiert zu sein kann nicht umhinkommen, die antiquierten Provisionsregelungen anzupassen“, betont Kraus.

    Das Problem ist, dass nicht alle Lotto-Verkaufsstellen organisiert sind und dadurch ihren Forderungen nicht gemeinsam gegenüber den Lotto-Gesellschaften genug Nachdruck verleihen können.

    Lottogesellschaften und Landtagsabgeordnete
    „Ich versuche das gerade mit dem BLD zu erörtern, aber viele Lotto-Verkaufsstellen sind dort kein Mitglied oder ihnen ist die Problematik nicht bewusst“, erklärt der Fachhändler. „Eine Bitte an alle Lotto-Verkaufsstellen: Melden Sie sich bei der Lottogesellschaft oder ihren Landtagsabgeordneten und teilen Sie ihnen mit, dass eine höhere Provision in der aktuell schwierigen Zeit dringend erforderlich ist!“

    DTZ hat den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) beziehungsweise den federführenden Blockpartner Toto-Lotto Niedersachsen um eine Stellungnahme gebeten. Da ihnen eine solche (Händler-)Anfrage nicht vorliege, könnten sie sich auch nicht dazu äußern, hieß es kurz und bündig im Antwortschreiben des DLTB an DTZ.

    kh

  • Die Wahl zwischen Gewohnheiten und Alternativen

    GRÄFELFING // Die Raucherquote in Deutschland befindet sich weiter auf einem hohen Niveau. Laut der DEBRA-Studie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf rauchen derzeit 34,3 Prozent der Deutschen. Gleichzeitig gibt es eine geringe Rauchstoppmotivation unter deutschen Rauchern, informiert PMG.

    Weniger als zehn Prozent der (Ex-)Raucher haben im vergangenen Jahr ernsthaft versucht, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Umfrage „Barrieren des Rauchstopps“ zeigt, welche Barrieren die Raucher an einem Rauchstopp hindern. Die Befragung von Nutzern von E-Zigaretten und Tabakerhitzern, die das Zigarettenrauchen erfolgreich hinter sich gelassen haben, macht aber Hoffnung.

    Gewohnheit, Rituale und Disziplinprobleme
    Rauchgenuss (50 Prozent), Gewohnheiten und Rituale (41 Prozent) sowie Disziplinprobleme (31 Prozent) sind die am häufigsten genannten Barrieren, die Rauchern in Deutschland aktuell von einem Rauchstopp abhalten. „Ich rauche gerne“ war sowohl in der Befragung 2021 als auch 2022 für jeden Zweiten der jeweils 1000 befragten Raucher eine Barriere für den Rauchstopp. Besonders häufig genannt werden die Barrieren unter denjenigen, die angeben, nicht mit dem Rauchen aufhören zu wollen.

    Der Zusammenhang ist für Alexander Nussbaum, Leiter der Abteilung „Scientific & Medical Affairs“ bei [link|https://www.pmi.com/markets/germany/de/%C3%BCber-uns/overview]Philip Morris (PMG)[/link], nicht überraschend: „Diese Gruppe von Rauchern wird von den aktuellen Präventionsmaßnahmen kaum erreicht. Wenn der Rauchstoppversuch von 90 Prozent der Raucher nicht angegangen wird, ist es höchste Zeit für zielgerichtete Programme, die die genannten Barrieren berücksichtigen. Es bedarf Angebote, die die Raucher in ihrer Lebenswirklichkeit abholen.“

    Ex-Raucher machen Hoffnung
    „Was mir in diesem Kontext Hoffnung macht, sind die Ergebnisse zu Ex-Raucher die nun alternative Nikotinprodukte nutzen“, berichtet Nussbaum. Rückblickend geben sie sehr ähnliche Barrieren an, die sie in ihrer Zeit als Zigarettenraucher vom Rauchstopp abgehalten haben. Mit dem Umstieg auf verbrennungsfreie Alternativen, wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer, konnten sie trotz der Barrieren das Zigarettenrauchen hinter sich lassen und damit die Exposition gegenüber Schadstoffen aus der Tabakverbrennung reduzieren.

    Hoher Grad an Fehlinformation über verbrennungsfreie Alternativen
    Allerdings sind Raucher schlecht über verbrennungsfreie Alternativen informiert, heißt es bei PMG. Lediglich 27 Prozent der befragten Raucher schätzen das Gesundheitsrisiko von E-Zigaretten und Tabakerhitzern geringer ein als das der Tabakzigarette – gar nur zwei Prozent als deutlich geringer, so wie es auch in der Fachliteratur diskutiert wird. Die umgestiegenen Ex-Rauchern seien signifikant besser informiert: 85 Prozent von ihnen schätzen das Gesundheitsrisiko der Alternativen geringer ein als das der Zigarette. Eine zielgerichtete Aufklärung ist für Nussbaum daher essenziell: „Wir sehen klare Hinweise, dass verbrennungsfreie Alternativen gerade für die große Gruppe der Raucher, die nicht aufhören wollen, ein wirksames Instrument zum Erreichen einer Abstinenz von Zigarettenrauchen sein könnten.“

    Dass der Umstieg dabei auch Langzeitrauchern gelingen kann, zeige die Umfrage eindrücklich: Fast die Hälfte (43,4 Prozent) der umgestiegenen Ex-Raucher hat vor dem Umstieg mehr als 20 Jahre lang Zigarette geraucht.

    Nikotinersatztherapien und verbrennungsfreie Alternativen als komplementäre Ansätze
    Verbrennungsfreie Alternativen sieht Nussbaum dabei keineswegs als Ersatz für bisherige Maßnahmen, sondern als Ergänzung: „Der vollständige Rauchstopp ist immer die beste Option. Nikotinersatztherapien, in Kombination mit Verhaltenstherapien, bilden berechtigterweise den Goldstandard in der Rauchentwöhnung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Aktuelle Präventionsmaßnahmen haben die große Gruppe der Raucher, die für einen Rauchstopp nicht motiviert ist – und damit über die Hälfte aller Raucher komplett aus den Augen verloren.“

    Auszüge der diesjährigen Studienergebnisse sind auf Anfrage erhältlich. Hier geht es zu den Ergebnissen der Studie „Barrieren des Rauchstopps 2022“ siehe unten.

    pi

    Weitere Infos finden Sie [link|https://t1p.de/7ctlc ]hier.[/link]

  • Höhe der Plastikabgabe festgelegt

    BERLIN // Für Zigarettenfilter, die Plastik enthalten, müssen Hersteller künftig eine Abgabe von rund neun Euro (8,972 Euro) je Kilogramm zahlen.

    Der Bundestag billigte vor kurzem eine entsprechende Verordnung zum Umsetzen der sogenannten Plastikabgabe. Damit werden etwa bei Plastiktüten ab dem kommenden Jahr 3,80 Euro je Kilo fällig, bei To-go-Lebensmittelbehältern lediglich 17,7 Cent.

    Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik
    Schon vor einem halben Jahr hatte der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden beim Reinigen von Straßen und Parks finanziell zu unterstützen. Damals waren aber die konkreten Summen offengeblieben, die die Hersteller zahlen müssen. Die Höhe der Abgaben wurde vom Umweltbundesamt berechnet und basiert auf den Kosten für Sammeln und Entsorgen der einzelnen Verpackungen und Produkte.

    Das Geld fließt in einen staatlichen Fonds. Damit soll das Beseitigen des Abfalls zumindest teilweise bezahlt werden. Nach Regierungsschätzungen sollen auf dem Weg jährlich bis zu 436 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden gehen, die für die Müllbeseitigung zuständig sind.

    Reinigung und Entsorgung
    „Zigarettenkippen, To-go-Becher und Einweg-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für das Reinigen und Entsorgen des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, wird sich dann an den dadurch anfallenden Kosten der Kommunen beteiligen. Mit der Verordnung schaffen wir nun auch die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

    Studie ermittelte Abgabesätze
    Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden. Dazu wurden unter anderem die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum ermittelt. So werden für je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte folgende Abgaben fällig:

    [bul]Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm

    [bul]To-go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
    [bul]To-go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm

    [bul]Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
    [bul]Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm

    [bul]Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
    [bul]Leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
    [bul]Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
    [bul]Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.

    Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze könne jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten sei, heißt es in einer Mitteilung des [link|https://www.bmuv.de/]Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz[/link]. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll zum 1. Januar 2024 starten.

    red

  • Gleiche Chancen für alle

    KÖLN // Der Zigarettenhersteller[link|https://www.jti.com/de/europe/germany] Japan Tobacco International (JTI)[/link] in Deutschland wurde ausgezeichnet: Das Unternehmen erhält die Zertifizierung „Global Equality Standard“ (GES) von Ernst & Young. Auf globaler Ebene erhielt der Konzern bereits im Jahr 2021 die GES-Zertifizierung.

    Nun wird auch der deutsche Sitz des Unternehmens mit Standorten in Trier und Köln für seine Bemühungen auf dem Gebiet der Gleichstellung und des Equal Pays am Arbeitsplatz anerkannt, teilt man bei JTI mit.

    Eine der ersten Zertifizierungen ihrer Art
    Die GES-Zertifizierung misst Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion, kurz DEI) am Arbeitsplatz. Sie ist eine der ersten weltweiten DEI-Auszeichnungen. Damit können die teilnehmenden Firmen bewerten, inwieweit DEI in ihren globalen Aktivitäten verankert ist. Die Zertifizierung gilt für drei Jahre, danach wird ein erneuter Bewertungsprozesses erforderlich.

    Ulf Zedler, People & Culture Director bei JTI: „Wir sind stolz auf die Auszeichnung und die damit einhergehende Anerkennung unserer Initiativen. Chancengleichheit ist ein zentraler Bestandteil unserer DEI-Strategie. Flexible Arbeitsmodelle, eine moderne Familienzeitregelung sowie das Erreichen unserer freiwilligen Frauenquote sind konkrete Beispiele für unser Engagement auf diesem wichtigen Gebiet und machen uns zu einem der Top-Arbeitgeber Deutschlands. Die GES-Zertifizierung unterstreicht einmal mehr, dass DEI bei JTI aktiv gelebt und gefördert wird.“

    Chancengleichheit und Geschlechtergleichstellung bei JTI
    In dem Zertifizierungsbericht von Ernst & Young heißt es: „JTI in Deutschland erfüllt die Grundsätze der Lohngleichheit vollständig, sie sind in der Kultur des Unternehmens fest verankert“.

    Eine weitere Grunddevise von JTI sind gleiche Karrierechancen für alle. Dazu trägt unter anderem das vor zwei Jahren eingeführte Konzept „New Ways of Working“ (NWOW) maßgeblich bei. Dank der flexiblen Arbeitszeitgestaltung können Mitarbeiter bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit außerhalb des Büros und insgesamt bis zu zehn Tage pro Jahr flexibel aus dem Ausland arbeiten.

    JTI setzt außerdem globale Maßstäbe im Segment der Familienzeitregelung. Bei Familienzuwachs erhalten alle Angestellten des Konzerns – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder der Art und Weise, wie sie Eltern werden – 20 Wochen voll bezahlte Familienzeit. Zusammen mit dem NWOW-Konzept fördern die Regelungen Flexibilität, Autonomie und eine ausgewogene Balance zwischen Beruf und Privatleben für die Belegschaft von JTI.

    Im Jahr 2021 hat sich der Betrieb zu einer Frauenquote verpflichtet. 30 Prozent der Führungspositionen sollten bis Ende 2023 von Frauen besetzt sein. Das Ziel hat JTI kürzlich erreicht und sich nun zur erneuten Steigerung der Frauenquote verpflichtet: Bis 2030 sollen 40 Prozent der leitenden Angestellten Frauen sein.

    Diversität und Inklusion als Teil der Unternehmenskultur
    „Diversität und Inklusion, kurz D & I, wird sowohl von uns als Arbeitgeber gefördert als auch aus der Belegschaft heraus gelebt”, heißt es aus dem Unternehmen. Sogenannte „Employee Resource Groups” seien dabei von besonderer Bedeutung. Die Mitarbeiter organisieren sich als interne Netzwerke, die für Aufmerksamkeit, Unterstützung und Förderung einzelner Gruppen im Unternehmen einstehen.

    Gian Luigi Cervesato, General Manager bei JTI in Deutschland erklärt dazu: „Für uns als branchengrößter Arbeitgeber in Deutschland ist Vielfalt ein zentraler Bestandteil unserer Organisation. Wir glauben an das Potenzial unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unabhängig von ihrem ethnischen Hintergrund, ihrer Religion, ihrem Alter, ihren Fähigkeiten, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung. Und wir wollen allen die Möglichkeit geben, Ihr Potenzial voll entfalten zu können. Ich bin der festen Überzeugung, dass Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion uns als Unternehmen stärker machen – und, dass wir damit das Richtige tun.“

    pi

  • Erstmals rückläufiger Umsatz im E-Commerce

    KÖLN // Die Zeiten des Wachstums im deutschen Online-Handel sind vorerst vorbei, so eine aktuelle Erhebung des EHI Retail Institute. Für das Jahr 2022 verzeichnen die 1000 umsatzstärksten B2C-Online-Shops einen Umsatzrückgang von 2,8 Prozent (nicht preisbereinigt).

    Das entspricht einem Rückgang von 2,2 Milliarden Euro auf insgesamt 77,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2021, wie die Ergebnisse der Studie „E-Commerce-Markt Deutschland 2023“ von EHI und Ecommerce-DB zeigen. Damit ist das kontinuierliche Wachstum des Online-Handels in der 15-jährigen Studiengeschichte erstmalig gestoppt.

    red

  • Maut belastet Handel

    BERLIN // Die geplante Änderung des Mautgesetzes steht seit Bekanntwerden in der Kritik. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der vorgesehenen Gesetzesänderung eine Maßnahme mit verfehlter Lenkungswirkung, da dem Verband zufolge Lkw mit alternativen Antrieben kaum verfügbar seien. Insbesondere die geplante Einbeziehung kleiner Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht zeigt aus Sicht des Verbandes, dass die Bundesregierung vor allem nach Einnahmequellen sucht.

    Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren
    Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen von 3,5 bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut vereinbart. „Neu ist im Maut-Entwurf, dass jetzt auch Auslieferfahrzeuge des Handels einbezogen werden sollen. Das führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere des Verteiler- und Zubringerverkehrs, wie er im Einzelhandel stattfindet“, erklärt Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik. Betroffen seien hiervon vor allem mittelständische Firmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern.

    „Das Ausweiten der Maut führt zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Anheben des CO2-Preises auf Kraftstoff zu einer deutlichen Mehrbelastung besonders der mittelständischen Handelsbetriebe, die mit kleinen Einheiten unterwegs sind“, sagt Binnebößel. Im Koalitionsvertrag sei noch von der Vermeidung einer Doppelbelastung ausgegangen worden. Daher sollte laut HDE auch für Fahrzeuge des Einzelhandels eine Ausnahme von der Maut gelten, wie sie auch für die Kfz von Handwerkern vorgesehen ist.

    vi

  • Mehr Jugendschutz gefordert

    BERLIN // „Bund, Länder und Kommunen müssen im Jugendschutz erheblich mehr Anstrengungen unternehmen und ihn vor allem konsequent durchsetzen. Es fehlt nicht an Gesetzen, sondern insbesondere an Kontrolle und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.“ Das hat Oliver Pohland, Geschäftsführer des [link|https://vd-eh.de/]Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH)[/link] gefordert.

    Kein Internet oder Versandhandel
    Die Rechtslage, so Pohland, sei klar: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürften in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Außerdem dürften ihnen keine Tabakwaren oder deren Behältnisse angeboten, zur Verfügung gestellt oder verkauft werden – auch nicht über das Internet oder im Versandhandel. Zu den Tabakwaren gehören Zigaretten, nikotinfreie sowie nikotinhaltige E-Zigaretten, Zigarillos, Tabak und Schnupftabak.

    Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, von denen Gefährdungspotenzial für sie ausgeht. Vor diesem Hintergrund wendet sich das Gesetz in erster Linie an Gewerbetreibende, aber auch an Veranstalter von Events. Wird gegen die beschriebenen Regelungen verstoßen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro belegt werden.

    Umsetzung und Kontrolle
    Allerdings sei die Umsetzung und Kontrolle von Einrichtungen wie Spätis in vielen Städten und Gemeinden unzureichend. Während es beispielsweise eine konsequente Verfolgung des illegalen Verkaufs von Spirituosen an Jugendliche gebe, beobachteten der VdeH und seine Mitgliedsunternehmen eine laschere Haltung beim Thema der sogenannten Disposables, die über den Vertriebsweg Kioske und Spätis verkauft würden. Auch die durchgesetzten Bußgelder seien viel geringer als die bei Spirituosen. „Hier darf es keinen Unterschied in der Art der Verstöße geben. Der Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche muss genauso hart und so teuer geahndet werden wie der unrechtmäßige Verkauf von Alkohol“, mahnte Oliver Pohland.

    „Der Gesetzgeber macht es sich zu leicht im Jugendschutz. Er verbietet zu Recht den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche, kann aber andererseits das Verbot bei den Einweggeräten nicht durchsetzen“, erläuterte Pohland.

    Die Mitgliedsunternehmen des VdeH treten schon im eigenen Interesse für die konsequente Umsetzung ein. Darunter sollten durch die Kommunen, die dafür zuständig sind, in Zukunft etwa auch verstärkt Mystery-Shopping-Käufe getätigt werden. Ähnliche regelmäßige Aktionen beispielsweise im Nachbarland Österreich hätten eine signifikante Senkung der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zur Folge gehabt.

    vi

  • Kippen die Länder das Cannabis-Gesetz?

    BERLIN // Mit deutlicher Kritik haben mehrerer Fachausschüsse des Bundesrat auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung reagiert. Der Entwurf werde seinem „Anspruch nicht in allen Teilen gerecht“, hieß es in einer Beschlussempfehlung für die Sitzung der Länderkammer (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe am 29. September). Das berichtet die „Ärzte-Zeitung“.

    Änderungswünsche der Länder
    Das Gesetz sei zustimmungspflichtig, hieß es. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, müsste der Bundestag die zahlreichen Änderungswünsche der Länder berücksichtigen. Allerdings: Viele Juristen sehen keine Zustimmungspflicht. So erkennt der Verfassungsrechtler Alexander Thiele im vorliegenden Entwurf „keine fundamentale Veränderung bisheriger zustimmungspflichtiger Gesetze“. Und: Die Bewertung der Zustimmungspflichtigkeit sei vom Innenausschuss des Bundesrat ausgegangen, der fachlich zuständige Rechtsausschuss teile diese Auffassung nicht.

    Generell stoßen sich die Fachpolitiker der Länder an den erwarteten Kosten. Das Konsumcannabisgesetz werde „gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben“ und „umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben“. Beides sei nur mit „erheblichem personellen Aufwand zu bewältigen“. Es sei vollkommen unrealistisch, diese Kosten über Gebühren und Auslagen vollständig auf die Erlaubnisnehmer abwälzen zu können.

    Geplante Suchtprävention
    Zudem monieren die Länder, dass die geplante Suchtprävention von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll. Dies gehe „zu Lasten anderer und vom Gesetzgeber priorisierter Präventionsbereiche“. Die Länder erwarten laut dem Bericht der Ärzte-Zeitung für die Prävention eine alternative Finanzierung außerhalb der GKV.

    Die Länder rechnen entgegen der Einschätzung der Bundesregierung mit einem deutlich höheren Interesse an Cannabis-Produkten. Die Ampel geht von bundesweit 1000 Anbauvereinigungen („Social Clubs“) im ersten Jahr aus. Diese müssen den Plänen zufolge eine Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Der Bundesrat hält deren Zahl für „deutlich zu niedrig gegriffen“. Dementsprechend dürfte auch der Verwaltungsaufwand höher ausfallen.

    Schutz von Kindern und Jugendlichen
    Die Erlaubnis für diese Clubs wollen die Länder auf anfänglich zwei Jahre befristen, statt wie geplant auf sieben Jahre. Zudem fordern sie, dass „die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so geregelt werden, dass diese keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen“.

    Mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht der Ausschuss für Familie und Jugend „ein strukturelles Vollzugsdefizit“ in den Gesetzesplänen. Für die geplanten „Schutzzonen“ für den Konsum von 200 Metern etwa zu Kitas oder Schulen wird die Wirkung in der Praxis bezweifelt, ebenso die Kontrollmöglichkeiten in privaten Räumen. Hier erwarten die Länder eine Schutzzone von mindestens 250 Metern und eine Ergänzung um „sonstige Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten“.

    red