Autor: admin

  • Davidoff eröffnet Flagship Store in St. Gallen

    ST. GALLEN // Nach Basel, Genf, Luzern, St. Moritz und Zürich können Zigarrenliebhaber jetzt auch in St. Gallen in einem Davidoff Flagship Store einkaufen.

    Thomas Portmann leitet das neue Geschäft im Einkaufzentrum Neumarkt. Es ist der erste Franchise-Store in der Flagship-Geschichte, der von einem Franchisenehmer geführt wird: der Urs Portmann Tabakwaren AG aus St. Gallen. Das Unternehmen verbindet eine langjährige Geschäftsbeziehung mit Davidoff.

    „Urs Portmann ist seit über 30 Jahren einer unserer wichtigsten Partner in der Schweiz und in dieser Zeit zum Freund geworden“, betont Hans- Kristian Hoejsgaard, CEO der Oettinger Davidoff AG. Nachdem der Urs Portmann die operative Leitung des Familienunternehmens im Herbst an seine Söhne abgetreten hat, ist Thomas Portmann für das St. Galler Geschäft zuständig.

    Naturmaterialien wie Holz und Kupfer bestimmen die warme und elegante Atmosphäre. Im Mittelpunkt des neuen Flagship Stores stehen die Cigar Lounge und ein begehbarer Humidor.
    red

    (DTZ 49/14)

  • Bessere Margen für den Handel

    GEISENHAUSEN // Die Pöschl Tabak GmbH & Co. KG wird die Kleinverkaufspreise (KVP) für seine Tabakprodukte auf dem deutschen Markt mit Wirkung zum 1. Januar erhöhen.

    Damit trägt das Unternehmen der Mehrbelastung aus dem nächsten Schritt der fünfstufigen Tabaksteuererhöhung sowie höheren Kosten bei der Beschaffung Rechnung. Mit der Erhöhung der Kleinverkaufspreise werden zudem die Margen für den Handel durchgehend verbessert.

    So steigt beispielsweise der Kleinverkaufspreis von Pueblo Feinschnitt im 30-Gramm-Wickelbeutel um 20, bei der 100-Gramm-Dose um 60 Cent. Red Bull Halfzware und Red Bull Zware im 40-Gramm-Pouch kosten statt wie bisher 4,95 nun 5,15 Euro. Der Preis für die 120-Gramm-Red-Bull-Dosen geht 65 Cent nach oben. Der Abgabepreis für Pueblo Zigaretten wird um zeh Cent auf 5,00 Euro erhöht. Auch die KVP im Bereich Pfeifentabak sowie die unverbindliche Preisempfehlung bei Schnupftabak werden moderat angepasst. Eine Änderung der Packungsinhalte erfolgt laut Pöschl nicht.

    Wie in den vergangenen Jahren erfolgt der Übergang nach Abverkauf der altpreisigen Ware fließend. Pöschl Tabak bezeichnet die Preisanpassung als Bekenntnis zu einem fairen und verantwortungsvollen Umgang mit seinen Handelspartnern und will damit ein klares Zeichen im Sinne nachvollziehbarer und nachhaltiger Preisgestaltung setzen.
    pi

    (DTZ 49/14)

  • Sportlotterie kommt erst Ende Januar

    KREFELD // Die Deutsche Sportlotterie will nun Ende Januar an den Start gehen. Ursprünglich sollte es bereits im September losgehen, doch nach dem Erhalt der deutschen Spiellizenz hatte das Unternehmen noch auf die Befreiung vom Werbeverbot gewartet.

    Diese liegt nun vor. Somit kann der Spielbetrieb zum Beginn der Rückrunde der Fußball-Bundesliga aufgenommen werden.
    Die neue Lotterie will Spitzensportler unterstützen, damit diese sich ohne Geldnot auf Olympische und Paralympische Spiele vorbereiten können. Der Vertrieb soll via Internet, aber auch über stationäre Verkaufsstellen laufen. Da Lotto Hessen einer der Gesellschafter ist, sind die Lose in den hessischen Lottoannahmestellen erhältlich. „Die Mehrheit der Landeslotterie-Gesellschaften außerhalb Hessens verhält sich derzeit abwartend“, berichtet Ulrike Spitz von der Deutschen Sportlotterie.

    Die Pressesprecherin erklärt weiter: „Wir werden aber als Test im Saarland und in Nordrhein-Westfalen mit Promotoren arbeiten, die in der Nähe von Lottoannahmestellen auf die Sportlotterie hinweisen mit der Möglichkeit, gleich auf dem Tablet zu spielen.“ Außerdem seien Printlose geplant, die über verschiedene Wege vertrieben würden.
    red

    (DTZ 48/14)

  • Neue Casas del Habano in Deutschland

    AACHEN / SAARBRÜCKEN // Im ersten Quartal 2015 wird Deutschland um zwei Casas del Habano reicher. Zu den derzeit acht Casas gesellen sich dann Neueröffnungen in ‧Aachen und in Saarbrücken.

    Betreiber der Casa in Aachen, die im März eröffnet werden soll, ist das 1846 gegründete Fachhandelsunternehmen Schneiderwind. Es ist bereits Habanos Specialist, seit es diese Auszeichnung gibt. An seiner Spitze stehen Marius Offermanns und Christian Grün als Geschäftsführer. Im Oktober war das Fachgeschäft von der Krämerstraße in der Altstadt an den zu Fuß nur vier Minuten entfernten Lindenplatz umgezogen.

    Im Ladenlokal am neuen Standort mit seinen 440 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden sich zwei begehbare Humidore, eine Zigarrenlounge und 13 Kundenparkplätze.
    Die neue Casa in Saarbrücken wird von Dalay Zigarren betrieben. Ladeninhaber Salih M. Dalay baut sein Fachgeschäft derzeit um und erweitert in diesem Zusammenhang den Klimaraum im Erdgeschoss.
    Der Kölner Fachhandelsunternehmer Peter Heinrichs denkt ebenfalls darüber nach, im nächsten Jahr im „Chateaux Henri“ in Niederaußem eine Casa del Habano zu eröffnen. Das wäre dann seine zweite, da er in der Kölner Hahnenstraße bereits eine unterhält. Entschieden ist in dieser Sache allerdings noch nichts.
    da

    (DTZ 48/14)

  • Industrie nicht verantwortlich

    KOPENHAGEN // Der Oberste Gerichtshof Dänemarks gibt zwei Zigarettenherstellern recht und lehnt die Schadenersatzforderung eines Rauchers ab.

    In der Begründung der Richter heißt es, dass die Zigaretten nicht fehlerhaft und die Gefahren des Rauchens bereits zum Zeitpunkt als der 67-Jährige anfing „allgemein bekannt“ gewesen seien.

    Der Kläger hatte nach knapp 50 Jahren Tabakkonsum wegen gesundheitlicher Probleme einen Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 7100 Euro von House of Prince, einer Tochter von British American Tobacco und der Skandinvisk Holding, dem Mutterkonzern der Scandinavian Tobacco Group (STG), verlangt.
    red

    (DTZ 48/14)

  • E-Verbot empört britisches Unterhaus

    LONDON // Die Pläne, den Konsum von E-Zigaretten im britischen Unterhaus zu verbieten, stoßen auf massive parteiübergreifende Kritik bei den Parlamentariern.

    Unterhaus-Sprecher John Bercow ist Medienberichten zufolge angewiesen, die Geräte zu verbieten, um auf diese Weise eine einheitliche Linie mit dem strikten Rauchverbot im Parlament, dem Palace of Westminster, zu schaffen. Die aufgebrachten Abgeordneten wiederum sehen sich dadurch in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt.

    Verantwortlich für den umstrittenen Vorstoß ist ein Unterhaus-Ausschuss. Seine Vertreter wollten in erster Linie das sogenannte Vapen, den E-Konsum, während der Beratungen innerhalb der Unterhaussitzungen verhindern, heißt es. Tatsächlich erklärte ein Parlamentarier gegenüber den Medien, dass das Verbot ganz Westminster betreffen werde, inklusive der Abgeordneten-Büros.
    red

    (DTZ 48/14)

  • Schössler wegen Betrugs verurteilt

    KOBLENZ // Das Koblenzer Amtsgericht hat Hans-Peter Schössler, den früheren Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Der Ex-Lotto-Chef muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 72 000 Euro zahlen. Er hatte in zwei Fällen nicht abgeholte Gewinne widerrechtlich für die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft verbucht und dem Deutschen Lotto- und Toto-Block vorenthalten. Die in Rheinland-Pfalz erspielten Gewinne sollten nach seiner Vorstellung ausschließlich in diesem Bundesland und nicht, wie es korrekt gewesen wäre, bundesweit ausgespielt werden.

    Konkret ging es bei den rund sechs beziehungsweise fünf Jahre zurückliegenden Fällen um einen Gewinn beim Spiel 77 in Höhe von 470 000 Euro und um einen Gewinn von einer Million Euro bei einer Sonderauslosung. Die Million hatte ein anonymer Spieler aus Rheinland-Pfalz nicht abgeholt, dem Deutschen Lotto- und Toto-Block wurde sie jedoch als zugestellt gemeldet. Anschließend floss das Geld in eine landesweite und nicht, wie es richtig gewesen wäre, in eine bundesweite Sonderauslosung. Schössler, der mehr als 16 Jahre an der Spitze von Lotto Rheinland-Pfalz stand, hatte sich selbst angezeigt und bereits im März dieses Jahres um die vorzeitige Auflösung seines Dienstvertrags gebeten. Sein Anwalt hatte für den 66-Jährigen, der sich bei der Sache nicht persönlich bereicherte, Freispruch gefordert.
    da

    (DTZ 48/14)

  • Neuer Teilnahmerekord am Habanos-Point-Konzept

    WALDSHUT-TIENGEN // Bereits 80 Fachhändler in Deutschland werden vom Habanos-Importeur 5th Avenue Products als „Habanos Point“ geführt. Am 21. November endete ein Workshop in Waldshut-Tiengen, dem Sitz der 5th Avenue Products Trading GmbH als offiziellem Alleinimporteur von Habanos in Deutschland, mit der Übergabe der Urkunden an die neuen Teilnehmer.

    Habanos Point ist ein Konzept für Tabakwarenfachgeschäfte in Deutschland, das im Jahr 2011 gestartet wurde und seitdem von Habano s.a., Havanna, weltweit umgesetzt wird. Neben den „La Casa del Habano“ und den „Habano Specialists“ werden mit dem Titel „Habanos Point“ bestimmte Geschäfte ausgezeichnet, die durch ihr Sortiment, ihre Kompetenz und ihr Engagement für die Havanna überzeugen.

    Alle „Habanos Points“ halten ein sorgfältig ausgewähltes Habanos-Sortiment dauerhaft bereit und präsentieren es in ansprechender Form. Fachgerechte Lagerung in einem Klimaschrank oder einem begehbaren Humidor bei optimaler Befeuchtung ist dabei selbstverständlich. Diese Geschäfte werden außerdem vorrangig mit neuen Produkten und Spezialitäten beliefert.

    Bei „Habanos Points“ werden ausschließlich von Habanos autorisierte Importe angeboten. 5th Avenue Products veranstaltet außerdem spezielle Schulungen, an denen Inhaber und Angestellte der Geschäfte teilnehmen und vertieftes Produktwissen erwerben. Erkennbar sind die „Habanos Points“ am entsprechenden Logo und an der von 5th Avenue ausgestellten Urkunde.
    Pnf

    (DTZ 48/14)

  • E-Liquids sind keine Medizin

    LEIPZIG // Klare Worte aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Damit dürfen die Produkte frei verkauft werden.

    Die Stadt Wuppertal hatte im Februar 2012 einer Fachhändlerin den Vertrieb von Liquids verboten. Die Frau, die ihr Geschäft daraufhin hatte schließen müssen, hatte gegen diese Entscheidung geklagt und in zweiter Instanz gewonnen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigte jetzt dieses Urteil. Begründung: „Liquids werden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet.“ Daher unterlägen sie nicht dem Arzneimittelgesetz.

    Und eine zweite Entscheidung trafen die Leipziger Juristen: Dabei ging es um eine Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums, in der vor dem Handel mit E-Zigaretten und Liquids gewarnt wurde – ebenfalls mit der Begründung, es handele sich um Arzneimittel. Wie in der Vorinstanz verbot das Bundesverwaltungsgericht entsprechende Äußerungen, da „die öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition der Klägerin am Markt faktisch ähnlich wie eine Verkaufsbeschränkung beeinträchtigten“.

    Die Urteile vom 20. November des laufenden Jahres können unter den Aktenzeichen 3 C 25.13, 3 C 26.13 und 3 C 27.13 über die Homepage des Gerichts (www.bverwg.de) oder über den unten stehenden QR-Code abgerufen werden.
    In der Branche sorgen die Entscheidungen aus Leipzig für kollektives Aufatmen. Denn damit ist sowohl der Verkauf von E-Zigaretten-Liquids im stationären Fachhandel als auch via Internet problemlos möglich. Das freut nicht nur die Geschäftsinhaber, sondern auch die vielen „Dampfer“, deren Zahl laut „Verband des eZigarettenhandels“ (VdeH) deutschlandweit bis zum Jahresende auf etwa drei Millionen klettern dürfte.

    Doch das juristische Gezerre hat mit den Leipziger Urteilen noch kein Ende. Insbesondere in der Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums vom Dezember 2011 sieht der VdeH die Ursache für starke Umsatzeinbußen der Unternehmen, die ihre Produkte in NRW verkaufen. Dazu zählten auch alle Händler, die nicht in NRW ansässig sind, jedoch einen gewichtigen Teil ihres Umsatzes in dem bevölkerungsreichsten Bundesland erwirtschaften. Folge: Der Verband will auf Schadensersatz klagen und ruft alle betroffenen Händler und Hersteller in der Bundesrepublik auf, sich einer entsprechenden Klage anzuschließen. Die Rede ist von einem Gesamtvolumen von schätzungsweise 90 Millionen Euro.

    VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: „Gesundheitsministerin Steffens hat einen persönlichen Feldzug gegen die E-Zigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert. Der Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten zwei Jahren nur allmählich wieder von dieser unsäglichen Kampagne erholen.“

    Noch relativ offen ist, welche Auflagen auf den Vertrieb von E-Zigaretten im Rahmen der neuen Tabakproduktrichtlinie zukommen, die die Produkte als „tabakverwandt“ einstuft.
    max

    (DTZ 48/14)

  • „Neue Strategien“

    WORMS // Das „Netzwerk Rauchen“ hat einen neuen Vorstand gewählt. Im Amt bestätigt wurde der Bundesvorsitzende Michael Löb. Neuer Stellvertreter ist der Luxemburger Aktivist Luc Hinterscheid, Chef der Association pour la Défense des Droits et Libertés Fondamentales des Citoyens.

    Die Finanzen des Vereins betreut künftig Reinhold Weißmann aus Taunusstein, der seine Führungserfahrungen dem Vereinsziel, der Verteidigung der Menschenrechte, zur Verfügung stellt. Das Team werde die bedrohten Freiheitsrechte der Bürger verteidigen und wiederherstellen, erklärte Luc Hinterscheid: „Wir haben neue Strategien entwickelt, die bislang noch niemand angewendet hat, zumindest nicht in dieser Art und Weise.“ Einzelheiten wollte Hinterscheid jedoch nicht verraten.
    Reinhold Weißmann betonte, er werde mit einem professionellen Finanzmanagement zum Gelingen beitragen.

    „Wir sind Menschen, die es verstehen zu leben, und daher können wir auch mit Begeisterung arbeiten. Der ganze Mensch ist unser Anliegen, deswegen gibt es bei uns keine widernatürliche Trennung von Arbeit und Vergnügen“, erklärt Michael Löb die gute Stimmung trotz konzentrierter Sitzungstätigkeit.
    Höhepunkt des Treffens war der Vortrag der Liverpooler Aktivistin Brigitte Schulze unter dem Titel „Raucherparadies Deutschland“.
    red

    (DTZ 47/14)