Autor: admin

  • Geregelte Rauch-Zeiten jetzt auch für Wohnungseigentümer?

    MÜNCHEN // Nicht nur rauchenden Mietern droht Ungemach, wie im landesweit bekannten gewordenen Fall von Friedrich Adolfs, der aktuell kurz vor dem Rauswurf steht – auch das Rauchen in der Eigentumswohnung kann nach einem, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München, zeitlich beschränkt sein.

    Die Münchner Richter entschieden, dass dem Eigentümer permanentes Rauchen untersagt werden kann. Denn die übrigen Wohnungsinhaber im Haus hätten einen Anspruch darauf, nicht dauerhaft dem Rauch ausgesetzt zu sein. Daher sei es rechtens, dem Raucher zeitliche Vorgaben zu machen. Im vorliegenden Fall soll der Eigentümer rauchfreie Zeiten von 11 Uhr bis 13 Uhr, von 17 Uhr bis 19 Uhr sowie von 23 Uhr bis 7 Uhr einhalten. (Az.: 485C28018/13) red

    (DTZ 02/15)

  • Brasiliens Raucher im Visier

    SÃO PAULO // Ausgerechnet Brasilien: In dem Land, das seit Jahren den Titel des weltweit führenden Tabakexporteurs hält, wurde nun eines der härtesten Gesetze der südlichen Welthalbkugel gegen den Tabakgenuss eingeführt. Seit wenigen Wochen wurde dort das Rauchen durch das sogenannte „Lei Antifumo“ im ganzen Land stark eingeschränkt.

    Das Gesetz trat Anfang Dezember in Kraft und verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Das gilt sowohl für öffentliche als auch für privat oder geschäftlich genutzte Räumlichkeiten. Der Genuss von Zigaretten, Zigarillos und anderen Tabakprodukten wird somit faktisch in allen Bars, Klubs und Restaurants verboten.

    Religiöse Rituale eine der wenigen Ausnahmen
    Die Regelung sieht nur wenige Ausnahmen vor. Darunter fallen Tabakwarenläden, Forschungsinstitute, Filmsets sowie Kliniken und Krankenhäuser, in denen Patienten rauchen dürfen. Allerdings gibt es hierfür Auflagen: Die Räume müssen über starke Rauchabzugsgeräte verfügen, dort dürfen weder Lebensmittel noch Getränke verkauft werden. Eine Ausnahme wurde ebenfalls für den Tabakgenuss während religiöser Riten geschaffen. Damit sind vor allem aus Afrika eingewanderte Rituale gemeint, bei denen traditionell Zigarren geraucht werden.

    Das Gesetz verbietet auch die Einrichtung von Raucherkabinen und erstreckt sich auch auf die Benutzung von Nargileh-Tabak. Fortan dürfen Brasilianer also lediglich zuhause, auf der Straße oder in Tabakfachgeschäften rauchen. Wirten, die sich nicht an das Verbot halten, drohen drakonische Geldstrafen zwischen 60.000 und 450.000 Euro sowie der Entzug des Gewerbescheins.

    Dagegen will nun der brasilianische Verband der Bar- und Restaurantbesitzer Abrasel vor Gericht gehen. „Das Gesetz schränkt die individuelle Freiheit des Einzelnen ein, ein legales Produkt zu konsumieren“, sagt Verbandschef Paulo Solmucci. Die Geldstrafen seien zudem viel zu hoch, beklagt sich Solmucci: „Sie könnten die Gastronomen in die Ruin treiben“.

    „Wie Kriminelle behandelt“
    Bisher hatten lediglich neun Bundesstaaten Antirauchergesetze verabschiedet, darunter die wirtschaftlich starken Regionen São Paulo und Rio de Janeiro. Nun gilt die Regelung landesweit – und sorgt für viel Wirbel. „Ich bin Raucherin und habe immer die Nichtraucher respektiert, doch nun werde ich plötzlich wie eine Kriminelle behandelt“, beschwert sich Leserin Silvania Arman in einem Kommentar auf der Website der Tageszeitung O Estado de S. Paulo. mar

    (DTZ 02/15)

  • Schwarzmarkt Ruhrgebiet

    ESSEN // Das Ruhrgebiet zählt europaweit zu den größten Schwarzmärkten für Zigaretten. Die Essener Zollfahndung hat im vergangenen Jahr mehr als 20 Millionen Zigaretten sichergestellt. Dem Staat entgehen durch den illegalen Handel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich.

    Gelagert werde die Ware oft in Großgaragen am Rand des Ruhrgebiets. Die Zigaretten würden wie zum Beispiel in Berlin im Straßenhandel angeboten. Darüber hinaus zusätzlich in Vereinen, am Arbeitsplatz oder innerhalb von Familien. Meist seien die Zigaretten gefährlicher als handelsübliche Ware, weil sie oft gefährliche Inhaltsstoffe enthielten, sagt das Zollkriminalamt. red

    (DTZ 02/15)

  • Mit neuem Geschäftsführer auf Vertriebsoffensive

    BONN // Mit Olaf Ruf ist es laut Snoke gelungen, den Posten mit einem Fachmann zu besetzen. Ruf kenne sowohl den Tabakwarenmarkt als auch den Lebensmitteleinzelhandel und habe dadurch Kontakte zu wichtigen Entscheidern der Branchen. Bei Reemtsma war Ruf jahrelang für die Komplettvermarktung aller Industrie- und Handelsmarken des Hamburger Unternehmens sowie Imperial Tobacco in den Lebensmitteleinzelhandel verantwortlich.

    Ruf sehe, wie auch Finanz-Analysten, das Zukunftspotenzial in der E-Zigarette, heißt es bei Snoke. Seine Hauptaufgabe ist jetzt, die E-Zigarette Snoke landes- und europaweit über die Vertriebskanäle nach vorne zu bringen. pi

    (DTZ 02/15)

  • Produktionsstart am neuen Standort

    BREMEN // Brinkmann Raucherbedarf, aus der Brinkmann Tabakfabriken GmbH hervorgegangen, beginnt mit der Arbeit am neuen Standort am Bremer Kreuz. Seit kurzem ist die Produktion von Filterhülsen in der Bruchweide angelaufen.

    Die ersten Maschinen waren bereits im November am ehemaligen Firmensitz in der Herrmann-Ritter-Straße demontiert und in der neuen Halle zusammen gebaut worden. Weitere Produktionskomponenten sollen in den kommenden Wochen aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Am Umzug war auch die komplette Belegschaft von 80 Angestellten beteiligt.

    Praktischer Neubau
    Für die neu geplante Produktionsstruktur erwies sich das bestehende Gebäude als unpraktisch: Mehrgeschossigkeit, Deckenhöhe und Rampenzahl sprachen dagegen. Die neue, 7800 Quadratmeter große Halle am Bremer Kreuz verfügt über moderne, helle Räumlichkeiten, ist verkehrsgünstig gelegen, ebenerdig und großzügig geschnitten. Außerdem ermöglicht die Infrastruktur eine prozess-günstige Maschinenaufstellung. Der Inhaber, die Mignot-&-De-Block-Gruppe, investierte dafür sieben Millionen Euro.

    Brinkmann Tabakfabriken fertigte zwischen 2008 und 2010 Filterhülsen für Gizeh Raucherbedarf, den deutschen Teil der Mignot-&-De-Block-Gruppe. Mit der Übernahme der Filterhülsenproduktion von British American Tobacco will die Unternehmensgruppe Mignot & De Block jetzt ihre Kompetenz im „Make-Your-Own“-Geschäft stärken. pnf

    (DTZ 02/15)

  • Ein Jahr mit vielen Verlierern?

    KÖLN // In knapp anderthalb Jahren wird sich durch die Einführung übergroßer Schockbilder auf den Verpackungen die Optik der Tabakwarengeschäfte massiv negativ verändern.

    Die Schockbilder in der jetzt vorgesehenen Größe werden nicht nur die legalen Produkte, sondern auch die Kunden egal ob Raucher oder Nichtraucher sowie die Mitarbeiter diskriminieren, weil sie sich dann statt in einem breit sortierten, genussorientierten Tabakwaren-Geschäft in einem Grusel-Kabinett befinden werden. Das ist umso tragischer, weil Schockbilder in anderen Ländern die Ziele der Politik nicht erreicht haben.

    Praxistauglichkeit muss sich noch erweisen
    Ob die auf der vergangenen Inter-tabac vorgestellten ersten neuen Präsentationsregale richtlinienkonform, praxistauglich und finanzierbar sind und somit weite Teile der negativen Optik auf Dauer verhindern helfen, wird sich herausstellen. Wir sind zuversichtlich bei unserer Jahrestagung 2015 in Rösrath weitere Informationen zum Thema Warenpräsentation nach Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie präsentieren zu können.

    Der BTWE ist grundsätzlich der Auffassung, dass diese neue Laden-Optik keinen wesentlichen Einfluss auf die Kauf- und Rauchentscheidungen der erwachsenen Genussraucher haben wird. Auch in Ländern mit vergleichbaren Regelungen wie beispielsweise Australien und Kanada existiert kein überzeugend belegter Wirkungszusammenhang zwischen Packungsdesign und der Entscheidung von Nichtrauchern, mit dem Rauchen zu beginnen oder von Konsumenten, das Rauchen aufzugeben.

    Der BTWE befürchtet aber, dass diese Einführung übergroßer Schockbilder, weil sie der Einführung von Einheitsverpackungen durch die Hintertür gleichkommt, ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten Zigaretten eröffnet wird. Schon jetzt wird mehr als jede fünfte in Deutschland konsumierte Zigarette nicht mehr hierzulande versteuert. Jetzt muss davon ausgegangen werden, dass das Ende der Fahnenstange für nicht in Deutschland versteuerte Zigaretten noch nicht erreicht ist. Umsatzverluste im Fachhandel sind programmiert.

    Verlierer Jugendschutz
    Ein weiterer Verlierer wird der Jugendschutz sein. Nur durch den legalen Verkauf von Zigaretten kann der Jugendschutz in Deutschland effizient und flächendeckend gewährleistet werden. Auf dem Schwarzmarkt fragt niemand nach dem Ausweis.

    Für alle Konsumenten gilt zudem: Während die in Deutschland versteuerten Zigaretten einer strengen Regulierung mit gesetzlich festgelegten Höchstwerten an Teer, Nikotin, Kohlenmonoxid und anderer Inhaltsstoffe unterliegen, entziehen sich gefälschte und geschmuggelte Zigaretten jeglicher Kontrolle.

    Beratungskompetenz noch wichtiger
    Durch die Umsetzungen und Auswirkungen der EU-Tabakprodukt-Richtlinie wird es künftig noch mehr als bisher auf die Beratungskompetenz des Tabakwaren-Facheinzelhandel ankommen. Durch die großflächigen Schockbilder werden der Informationsgehalt der Verpackungen sowie der Wiedererkennungseffekt von Marken beträchtlich sinken. Diese Informationslücken wird dann der Fachhandel noch umfassender als bisher schließen.

    Hinzu kommen Merkwürdigkeiten in der Richtlinie, die ebenfalls eine noch intensivere fachkompetente Unterstützung und Beratung in den Fachgeschäften insbesondere für Pfeifenraucher und Schnupftabakliebhaber erforderlich machen. Beide Produktgruppen sind zwar vom sogenannten Aromenverbot ausgenommen, dürfen in Zukunft aber die Geschmacksrichtung nicht mehr auf der Packung nennen. Und genau hier ist die Beratungskompetenz des Fachhandels dann ebenfalls umfassender gefragt als bisher.

    BTWE-Brancheninitiative fällt Schlüsselrolle zu
    Im Zuge der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie wird die BTWE-Brancheninitiative „Tabak Spezialist“ bereits in diesem Jahr nochmals einen Schwung bekommen. Mit dem Logo „Tabak Spezialist“ gibt der BTWE den Tabakwaren-Fachgeschäften die Möglichkeit, den Kunden die Vielfalt und die Qualität ihrer Angebote rund um das Kulturgut Tabak sowie ihre Kompetenz als qualifizierter Spezialist an ihren Standorten augenfällig zu präsentieren.

    Rund 600 Tabakfachgeschäfte haben dieses Logo bereits installiert. Nach BTWE-Schätzungen können rund 5000 Fachgeschäfte dieses Signet erhalten, weil sie die Vergabekriterien erfüllen. Da sich die Signet-Inhaber schriftlich auch zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichten und vom BTWE aktuell über neue Bestimmungen informiert werden, steht das Logo „Tabak Spezialist“ für ein Gütesiegel der besonderen Art für den legalen Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher.

    Wir werden unserer Initiative „Tabak Spezialist“ in diesem Jahr einen zusätzlichen eigenständigen digitalen Auftritt geben. Unter www.tabak-spezialist.de werden wir ein neues Tabak-Genuss-Portal für Endkunden starten mit vielen Informationen, Tipps und Terminen rund um das Kulturgut Tabak. Ein klarer Themenschwerpunkt wird das genussorientierte Rauchen bilden, beim dem die Tabak-Spezialisten einen besonderen Kompetenzvorsprung haben.

    Kunden motivieren
    Kern dieses neuen Internet-Portals werden die Anschriften und Kontaktdaten aller Tabakwarengeschäfte sein, die bereits das Signet Tabak Spezialist erworben haben. Natürlich ist es auch unser Ziel, alle Besucher – also erwachsene Genussraucher – zum Einkaufsbesuch bei einem der Tabak Spezialisten zu motivieren.

    Händler, die dabei sein und das Signet Tabak Spezialist für Ihr Unternehmen beantragen wollen, surfen bei [linkn|http://www.tabakwelt.de/ ]www.tabakwelt.de [/link]vorbei, der offiziellen BTWE-Homepage. Dort finden Sie alle Informationen, Verträge und Angebote zur BTWE-Initiative „Tabak Spezialist“.

    Umso mehr Fachgeschäfte sich entschließen, mit diesem Signet in der Öffentlichkeit ein Zeichen zu setzen, desto eher wird es gelingen, das Kulturgut Tabak aus der sogenannten Schmuddelecke herauszuholen. vi

    (DTZ 02/15)

  • Von Eicken schließt sich Klage in Großbritannien an

    LÜBECK // Zigarettenhersteller Joh. Wilh. von Eicken hat sich als so genannter „Intervener“ einer vor dem obersten Gerichtshof Englands, dem Londoner High Court, erhobenen Klage gegen die neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie (2014/40/EU – TPD2) angeschlossen. Die Klage soll klären, ob die TPD2 mit europäischem Recht vereinbar ist.

    Der High Court hat das Verfahren am 3. November 2014 an den europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen. Dort soll entschieden werden, ob die EU bei der neuen Tabak-Gesetzgebung ihre Kompetenzen überschritten hat, ob sie überhaupt zuständig war und ob die neuen Regeln angemessen sind. Mit einer Entscheidung des EuGH wird in etwa zwei Jahren gerechnet.

    Von Eicken beklagt, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die neuen Regelungen besonders belastet werden. So wird durch die geänderten Vorgaben zu Warnhinweisen, Verpackungsgestaltung und Packungsformaten die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen übermäßig stark eingeschränkt. red

    (DTZ 02/15)

  • Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

    MAINZ // Das Team der Tabak Zeitung bedankt sich bei seinen Lesern und Geschäftspartnern für einen lebendigen und intensiven Dialog im Jahr 2014.

    Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

    Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

    (DTZ 52/14)

  • Komplettes Versagen

    LONDON // Zwei Jahre nach Einführung des Plain packaging in Australien, zieht eine KPMG-Studie eine vernichtende Bilanz.

    Der Plain Packaging Act 2011 trat am 1. Dezember 2012 in Kraft. Ab diesem Stichtag verbannte Australien Markennamen und Logos in ihrer ursprünglichen Form von den Zigarettenpackungen. Einzige Ausnahme bildeten die Markenschriftzüge, die fortan in einer einheitlichen Schrift gedruckt werden müssen. Die Packungen tragen eine olivbraune Färbung und sind mit Warnhinweisen und Schockbildern bedruckt.

    Ziel der Regulierung war es, den Tabakkonsum bei Minderjährigen sowie das Rauchen insgesamt einzudämmen, und die Wirksamkeit von Gesundheitswarnungen zu vergrößern.

    Tatsächlich ist der Tabakkonsum bei Minderjährigen laut KPMG-Studie seither um 36 Prozent angestiegen und der illegale Verkauf von Tabakerzeugnissen auf dem höchsten Stand seit sieben Jahren: Allein in den letzten zwei Jahren ist der Schwarzmarkt mit Tabakprodukten um knapp 25 Prozent gewachsen.
    red

    (DTZ 51/52/14)

  • „Zahlungsströme abschneiden“

    SAARBRÜCKEN // Im Kampf gegen illegales Glücksspiel will der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) die Zahlungsströme zu ausländischen Anbietern ohne Konzession für Deutschland abschneiden.

    „Payment Blocking wird im Kampf gegen illegale Anbieter in zahlreichen europäischen Ländern wie Belgien, Norwegen, Spanien und so weiter angewandt“, teilen Michael Burkert und Peter Jacoby, derzeit federführend im DLTB, mit. „Was in anderen europäischen Ländern möglich ist, sollte in Deutschland ebenfalls umsetzbar sein“, meint Burkert. Und Jakoby verweist auf eine Resolution des Europäischen Parlaments zu Online-Glücksspielen im Binnenmarkt. Dabei hatten sich die Straßburger Parlamentarier mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen sollten, um illegales Online-Glücksspiel zu bekämpfen und illegalen Anbietern den Marktzugang zu verwehren. Dabei seien Sperrmaßnahmen für Finanztransaktionen ausdrücklich benannt worden.

    Laut DLTB verstoßen illegale Glücksspielanbieter gegen Gesetze in Deutschland und führen Kunden in ungeschützte Spielumgebungen. Außerdem entzögen sie dem Gemeinwohl hohe Mittel, leisteten keine Abgaben in Deutschland und strichen stattdessen Gewinne für multinationale Unternehmen ein, die oft ihren Sitz in Steueroasen, zum Beispiel Malta oder Gibraltar, hätten.

    „Illegales Glücksspiel spricht dem Bemühen im Kampf gegen Spielsucht, für mehr Verbraucher- und Jugendschutz sowie Steuergerechtigkeit Hohn“, erklärt Burkert. Und Jacoby macht deutlich: „Wenn zahlreiche Länder in Europa Maßnahmen gegen illegale Glücksspielanbieter durchführen, sollten gerade auch in Deutschland die Behörden richtigerweise alles Mögliche unternehmen, um das Treiben der Illegalen zu unterbinden.“

    Bundesweit zuständig für das Financial Blocking ist das niedersächsische Innenministerium. Dort arbeitet man derzeit an Wegen zur Blockierung der Zahlungsströme. Ganz so einfach dürfte die Sache indes nicht werden. Mancher Experte ist denn auch skeptisch. So stellt zum Beispiel Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, laut einem Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ und im „NDR“ fest, dass illegale Glücksspiel‧anbieter nur schwer vom Zahlungsverkehr abzuschneiden seien. Um die Geldflüsse zu verhindern, müssten Banken und Kreditinstitute nicht nur verpflichtet werden, Überweisungen und Auszahlungen zu unterbinden, sondern auch Daten über die Standorte der Spielteilnehmer sammeln. Dagegen gebe es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.
    red

    (DTZ 51/52/14)