Autor: admin

  • Lotto Niedersachsen: Einsätze auf Vorjahresniveau

    HANNOVER // Lotto Niedersachsen hat im zurückliegenden Jahr Spieleinsätze in Höhe von 673,2 Millionen Euro erwirtschaftet.

    Damit liegen die Einsätze für staatliche Lotterien und Sportwetten in Niedersachsen etwa genauso hoch wie im Jahr zuvor. Durchschnittlich pro Kopf und Woche gerechnet, versuchte jeder Niedersachse mit 1,66 Euro sein Glück in einer der vom Unternehmen angebotenen Spielarten.

    An die Spielteilnehmer schüttete die Lotteriegesellschaft im vergangenen Jahr insgesamt rund 323,7 Millionen Euro Gewinne aus und damit rund 1,4 Millionen Euro mehr als 2013. Dabei wurden zwölf Mitspieler zu Millionären. Insgesamt fielen 85 Großgewinne von mindestens 100.000 Euro an Spielteilnehmer aus Niedersachsen. Ein großer Gewinner ist auch die Allgemeinheit. So flossen 275,4 Millionen Euro Lotterie- und Sportwettensteuern, Glücksspielabgaben und Zweckerträge an das Land Niedersachsen beziehungsweise an die Destinatäre. Axel Holthaus, Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis und bezeichnet 2014 als ein Jahr der Konsolidierung.

    Für das Jahr 2015 ist Holthaus optimistisch. Er macht deutlich, dass Lotto Niedersachsen auf die sich verändernden Kundenwünsche reagiert. „Wir sind dabei, mit verschiedenen Maßnahmen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen“, so der Geschäftsführer. Erläuternd fügt er hinzu: „Mit den klassischen Werbeformen erreichen wir die jungen Erwachsenen nicht mehr hinreichend. Wir werden deshalb unsere Aktivitäten im terrestrischen Vertrieb und im Online-Bereich zukunftsgerichtet weiter ausbauen.“
    red

    (DTZ 04/15)

  • Stabiler Feinschnittmarkt in 2014

    BONN // Mit Blick auf die Veröffentlichung der Amtlichen Banderolenstatistik des Statistischen Bundesamtes kommentiert der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie VdR die Absatz- und Steuerzahlen im deutschen Tabakmarkt.

    Der Absatz von Feinschnitttabaken hat in 2014 mit rund 25.700 Tonnen versteuerter Menge knapp das Vorjahresniveau von 25.734 Tonnen verfehlt (minus 0,1 Prozent). Gleichzeitig stieg das Preisniveau bei Feinschnitttabaken aufgrund der Tabaksteuererhöhung vom 1. Januar 2014 um durchschnittlich 5,1 Prozent. Dadurch konnten die Tabaksteuereinnahmen aus dem Verkauf von Feinschnitttabaken in 2014 auf das Rekordniveau von über 1,8 Milliarden Euro angehoben werden (plus 4,3 Prozent).

    „Wir freuen uns, dass das Volumen bei Feinschnitttabaken trotz steuerbedingt gestiegener Preise im Wesentlichen demjenigen des Vorjahres entspricht,“ sagt Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer im Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR).

    „Somit hat sich auch in 2014 gezeigt, dass maßvolle Steuerschritte dem Fiskus echte Mehreinnahmen bescheren können, sofern sie in kleinen Schritten und über mehrere Jahre erfolgen.“ Insgesamt konnte das Tabaksteueraufkommen aller Tabakerzeugnisse mit 14,263 Milliarden Euro das hohe Vorjahresniveau von 14,130 Milliarden Euro nochmals übertreffen.

    Welche Auswirkungen die jüngste Tabaksteueranhebung vom 1. Januar haben wird, bleibt u.a. vor dem Hintergrund der kostspieligen Umsetzungsarbeiten der Tabakwirtschaft zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie ungewiss. Den erneuten Zuwachs bei Pfeifentabaken mit einem Absatzvolumen von 1.359 Tonnen in 2014 (plus 13,2 Prozent) sieht man im VdR mit gemischten Gefühlen. „Es handelt sich hierbei ausschließlich um ein Wachstum bei Wasserpfeifentabaken. Klassische Pfeifentabake sind leider erneut rückläufig.“ so Marx weiter.
    red

    (DTZ 04/15)

  • Tabaksteuer 2014: Fiskus nimmt mehr ein

    WIESBADEN // Der Zigarettenkonsum geht zurück: 2014 wurden in Deutschland 79,5 Milliarden Zigaretten versteuert. Trotzdem hat der Staat mehr Geld eingenommen.

    Gegenüber 2013 sankt die Anzahl der versteuerten Zigaretten um 0,9 Prozent, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Gleichzeitig ging auch die Menge des versteuerten Feinschnitts im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent leicht zurück. Dem gegenüber wächst der Pfeifentabakkonsum: Im vergangenen Jahr um 13,2 Prozent auf 1.359 Tonnen, was in erster Linie durch den Wasserpfeifentabak zustande kommt.

    Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Tabakwaren im Verkaufswert (KVP) von 24,9 Milliarden Euro versteuert, das waren 550 Millionen Euro oder 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Netto-Bezug).
    Der Fiskus hat durch die Tabaksteuer 2014 knapp 14,342 Milliarden Euro eingenommen, was einem Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

    Die Entwicklung im Berichtsjahr ist laut Destatis unter anderem auf die zum 1. Januar 2014 erfolgte Tabaksteuererhöhung für Zigaretten und Feinschnitt zurückzuführen. Pfeifentabak sowie Zigarren und Zigarillos waren von dieser Tabaksteuererhöhung nicht betroffen. Anfang 2015 wurde die Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt erneut angehoben.
    red

    (DTZ 04/15)

  • „Das wird knapp“

    Berlin // Nachdem am 19. Mai 2014 die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten ist, geht es jetzt an die Umsetzung. Die Politik muss innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben der TPD in deutsches Recht umgesetzt haben. Dieselbe Frist gilt für die Hersteller, die bis zum Stichtag 20. Mai 2016 ihre komplette Produktion umstellen und ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Bestimmungen produzieren müssen.

    Angesichts der Komplexität der TPD und der noch offenen Umsetzungsfragen kommt die fristgerechte Produktionsumstellung einer Herkulesaufgabe gleich.

    Vorbereitung auf die TPD
    „Die Tabakindustrie ist, unabhängig von ihrer grundsätzlichen Kritik an der TPD – die unserer Auffassung nach weder dem Binnenmarkt förderlich ist noch dem Gesundheitsschutz dient – willens, unverzüglich mit den Vorbereitungen der Produktionsumstellung zu beginnen, um zum vorgegebenen Stichtag richtlinien- und gesetzeskonform zu sein. Zwingende Voraussetzung dafür ist aber, dass die noch offenen Umsetzungsfragen von der EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten schnellstmöglich geregelt werden“, sagt dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).
    Dies betrifft beispielsweise die Vorgaben zu Gestaltung und Aufmachung der neuen Text- und Bildwarnhinweise auf der Vorder- und Rückseite der Packungen sowie die Vorgaben zur Anbringung der Warnhinweise auf Beuteln für Tabak zum Selberdrehen. Diese Vorgaben werden von den Herstellern zur Anpassung und Umrüstung der entsprechenden Druck- und Verpackungsmaschinerie benötigt.

    Anfang Dezember hat die Kommission ihren Zeitplan für den Erlass der notwendigen EU-Durchführungsbestimmungen bekanntgegeben. Danach ist mit deren Erlass frühestens im vierten Quartal 2015 zu rechnen. Für die Entwicklung der neuen Maschinenelemente, die Installation in den Produktionsstätten sowie das Anfahren und Austesten auf den jeweiligen Produktionslinien brauchen die Hersteller aber eine angemessene Vorlaufzeit.

    Mindestvorlaufzeit: 18 Monate
    „Wir gehen von technisch bedingten Mindestvorlaufzeiten in der Branche von 18 Monaten für Feinschnitt und von zwölf Monaten für Zigaretten aus, zumal alle Produktionslinien EU-weit zum Stichtag 20. Mai 2016 umgerüstet sein müssen. Wer solch unrealistische zeitliche Vorgaben wie die EU-Kommission macht, scheint noch nie eine Fabrik von innen gesehen zu haben“, erklärt Jan Mücke.

    Bereits heute zeichnet sich somit ab, dass den Herstellern eine rechtzeitige Umstellung ihrer Produktion nicht möglich sein wird. Auch die Planungen des in Deutschland für die Umsetzung federführend zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dürften damit Makulatur sein. Die Bundesregierung hat der Industrie versichert, dass sie sich in Brüssel dafür einsetzen wird, dass die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung geschaffen werden, so dass den Herstellern ausreichend Zeit bleibt, ihre Produktion an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Allerdings kann der deutsche Gesetzgeber erst dann vollständig umsetzen, wenn die fehlenden EU-Rechtsakte vorliegen.


    Industrie braucht Rechtssicherheit

    Die Verabschiedung eines neuen Tabakgesetzes, das nach den Vorstellungen des BMEL erst im März des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet werden soll, käme eindeutig zu spät.
    Dazu stellt Jan Mücke fest: „Die Industrie benötigt jetzt zeitnah Rechtssicherheit, um zum Stichtag 20.5.2016 einen reibungslosen Übergang in der Produktion hinzubekommen. Kein Unternehmensvorstand wird Investitionen in Millionenhöhe freigeben, solange nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig feststehen. Ich appelliere an die EU-Kommission und die Bundesregierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit den Herstellern eine fristgerechte und vollständige Umstellung ihrer Produktion ermöglicht wird.“

    Zugleich fordert Mücke eine angemessene Beteiligung der betroffenen Industrie am weiteren Umsetzungsprozess auf Brüsseler und nationaler Ebene ein. „Angesichts des operativen Erfüllungsaufwands kann eine operable und rechtzeitige Umsetzung der TPD nur gelingen, wenn nicht über die Köpfe der Branche hinwegentschieden wird, sondern eine fachliche Zusammenarbeit mit uns gesucht wird. Wir stehen der Bundesregierung, insbesondere dem federführenden BMEL, jederzeit mit unserer Expertise zu Verfügung“, so Jan Mücke.


    Wie sinnvoll sind die Maßnahmen?

    Dies gilt auch bei einem weiteren Thema: der Einführung von Track&Trace (T&T) in der Lieferkette. Hier verlangt die TPD, dass bis 20. Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitttabake entsprechende Systeme aufgebaut werden, damit alle Warenbewegungen in der legalen Lieferkette anhand eines individuellen Erkennungsmerkmals auf der Einzelverpackung erfasst und verfolgt werden können.

    „Die Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes zur Schmuggelbekämpfung muss grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den Schmuggel aus Nicht-EU-Ländern, der außerhalb der legalen Lieferkette stattfindet, wird man dadurch nicht bekämpfen können. Keine einzige Schmuggelzigarette weniger wird es deshalb in Deutschland geben. Denn illegale Produzenten und Schmuggelhändler entziehen sich naturgemäß einer Kontrolle. Stattdessen werden den legalen Herstellern und Händlern unverhältnismäßige Lasten und Kosten aufgebürdet“, beurteilt Jan Mücke die neuen Regelungen.


    Partner rechtzeitig einbinden

    Damit eine Rückverfolgbarkeit bis auf Einzelpackungsebene nicht an der immensen Datenflut von Billionen von Datensätzen scheitert, ist Sachverstand von Experten gefragt. Eine operable Umsetzung setzt Fachkenntnisse auf den Gebieten des Supply Chain Management, der IT-Technologie und der Besteuerungsverfahren für Tabakerzeugnisse voraus. Die Industrie sollte – wie die Erfahrungen auf europäischer Ebene mit komplexen IT-Projekten wie EMCS oder ATLAS gezeigt haben – frühzeitig in die Beratungen einbezogen werden.

    Wie die technischen Standards und Kernelemente für die Inbetriebnahme des Track & Trace-Systems aussehen sollen, steht bislang noch in den Sternen. Jan Mücke fordert: „ Warenerfassung, Datenübermittlung und -speicherung müssen auf offenen Standards beruhen, damit eine Interoperabilität mit bereits in der Tabakindustrie eingesetzten T&T-Systemen gewährleistet ist. Nur elektronische Systeme basierend auf Packungscodierung garantieren eine sichere und verlässliche Lösung zur Kontrolle der Lieferkette. Sie könnten zukünftig auch für Zwecke der digitalen Steuererhebung sowie zur Produktauthentifizierung eingesetzt werden.“

    Knapper Zeitplan
    Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erst im 2. Quartal 2017 zu erwarten sind. „Dann wird es wirklich knapp“, befürchtet Jan Mücke, „denn ein solches Großprojekt lässt sich ohne langfristige Planungssicherheit nicht von heute auf morgen umsetzen, insbesondere nicht für die kleinen und mittleren Hersteller und Händler. Auch bei diesem Thema sollte sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission für eine zügige Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen einsetzen.“
    red

    (DTZ 04/15)

  • Schnellrestaurants und Zigarettenindustrie sollen 1,3 Milliarden Euro zahlen

    LONDON // Britische Abgeordnete wollen, dass McDonald’s, Wrigley und Zigarettenhersteller für die Beseitigung der Produktereste zahlen, die sie mit verursachen.

    Hierzu seien Milliarden-Euro-Investitionen notwendig, berichtet die britische Tageszeitung „The Independent. Allein in Londons Finanzdistrikt werden jährlich etwa sechs Milliarden weggeworfene Zigarettenkippen gezählt; nicht zu vergessen die Kaugummis, die allein ein Viertel aller Abfälle ausmachen und deren Beseitigung die Kommune und den Steuerzahler finanziell nicht minder fordern.

    Vor diesem Hintergrund haben sich hochrangige Vertreter der Systemgastronomie, Süßwarenbranche und der Zigarettenindustrie mit Abgeordneten des Unterhaus und der Kommunalverwaltungen Anfang des Jahres zusammengesetzt. Zunächst will man herausfinden, wie wirkungsvoll eine Abfall-Steuer ist und wie man die Verursacher mit ins Boot holen könnte. Die Einführung einer Abfall-freien-Zone rund um ein Fast-Food-Restaurant oder die finanzielle Beteiligung an öffentlichen Mülleimer sind nur zwei von vielen Überlegungen. Ziel ist es, den Steuerzahler als alleinigen Kostenträger zu entlasten, heißt es. Die Unternehmen müssten mit etwa 1,3 Milliarden Euro-Kosten für die Müllbeseitigung rechnen.

    Die zusätzlichen indirekten Kosten werden von der britischen Organisation „Keep Britain tidy“ auf umgerechnet knapp 3,8 Milliarden Euro geschätzt. Darin enthalten sind unter anderem die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, die Immobilienwerte und die Zunahme von Straftaten.

    Kritiker halten dagegen, dass kein Fast-Food-Restaurant ein Interesse daran habe, dass Produktabfall in seiner Nähe liege. Das schrecke Gäste ab, heißt es. Viel eher sollte weiter an der Veränderung des Kundenverhaltens gearbeitet werden. Ähnlich argumentiert auch Japan Tobacco International und fordert mehr Aufklärungskampagnen, Abfalleimer und Aschenbecher sowie eine bessere Durchsetzung bereits existierender Bußgeld-Verordnungen.
    red

    (DTZ 03/15)

  • „Das Original ist sicher“

    MÜNSTER // Westlotto begrüßt das aktuelle Münchner Glücksspiel-Urteil als wichtigen Meilenstein für die Durchsetzung von Verbraucherschutzinteressen. Denn: Dass Konsumenten, die bei nicht zugelassenen Internet-Glücksspielanbietern ihre Tipps abgeben, mit harten Konsequenzen rechnen muss, hat das Amtsgericht München bestätigt, als es einen jungen Mann verurteilte.

    Er spielte bei einem Anbieter aus Gibraltar (siehe DTZ-Ausgabe 2/15 vom 9. Januar). „Dieses Urteil zeigt vielen Spielern endlich auf, dass tatsächlich Konsequenzen für Tipper entstehen, die bei nicht zugelassenen Onlineanbietern ihren Tippschein abgeben“, so WestLotto-Geschäftsführer Andreas Kötter. Abgesehen von möglichen gerichtlichen Strafen sollten Nutzer auch wissen, dass bei den unzulässigen Internetanbietern zudem noch grundsätzliche Gefahren, beispielsweise des Datenmissbrauchs oder der ausbleibenden Geldüberweisung im Gewinnfall, bestehen können.

    Wer dagegen bei den staatlichen Lotteriegesellschaften tippe, müsse sich keine Sorgen machen. „Bei unseren Gewinnen muss niemand befürchten, dass das Geld wieder zurückgezahlt werden muss. Das Original ist sicher“, verspricht Kötter.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Widerstand gegen höhere Gebühren

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) leistet Widerstand gegen die Gebührenerhöhung für die rund 3600 Lottoverkaufsstellen des Landes.

    Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lottoverkaufsstelle drastisch erhöht. Mussten bis dahin hundert Euro entrichtet werden, müssen die Annahmestellen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland seitdem 1250 Euro zahlen – und das alle fünf Jahre.

    Der LTV hat sich daraufhin im November ein juristisches Gutachten besorgt. Demzufolge habe eine Klage gegen die hohe Gebühr Aussicht auf Erfolg. Der Haken an der Sache: Weder eine Annahmestelle noch der Lottoverband sind befugt, eine Klage zu erheben, sondern nur Westlotto. Doch die Lotteriegesellschaft habe ja keinerlei Schaden durch die Gebührenanhebung, heißt es beim LTV, der Gespräche mit Landtagsabgeordneten geführt und den Petitionsausschuss eingeschaltet hat.

    Am 6. Januar hat LTV-Geschäftsführer Tobias Buller schließlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben, um Einblick in die Akte der Bezirksregierung zu erhalten und so zu erfahren, wie die Gebührenerhöhung begründet wird.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Frankenberger in Österreich aktiv

    LINZ // Sebastian Frankenberger hat als Initiator des Volksbegehrens für Nichtraucherschutz in Bayern seine Spuren hinterlassen. Seine Kandidatur für die Kammerwahlen des Wirtschaftsbundes in Oberösterreich, sorgt für Aufsehen.

    Frankenberger steht Erfolg versprechend auf Listenplatz drei als Branchensprecher für die Fremdenführer. Seine Kandidatur steht in der Sparte Tourismus und Freizeittourismus zur Disposition – Frankenberger arbeitet als Austria-Guide-Fremdenführer in Ried und Schärding (beides Oberösterreich).

    Es sei allerdings davon auszugehen, dass sich der ehemalige ÖDP-Bundesvorsitzende und Wegbereiter des kompletten Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie (2010) auch in die aktuelle österreichische Rauchverbotsdebatte einmischen wird, schreibt die österreichische Online-Zeitung „nachrichten.at“. „Ich unterstütze das aktuelle Vorhaben, in Österreich einen konsequenten Nichtraucherschutz einzuführen“, wird Frankenberger zitiert.

    Anders als in Bayern gibt es in Österreich nicht die Möglichkeit eines von den Bürgern ausgehenden und für die Politik bindenden Volksentscheids.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Für eine Fortsetzung der Tabaksteuerpolitik

    KÖLN // Die Verabschiedung, Veröffentlichung und darüber die Inkraftsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie war aus politischer Sicht das bestimmende Ereignis des Jahres 2014.

    Klar und damit für Unternehmen planbar im Hinblick auf den Einsatz und die Steuerung von notwendigen Investitionen ist allerdings etwas anderes als das, was die Europäische Union mit dieser Richtlinie vorgelegt hat. Bekanntermaßen bedürfen viele Regelungen und Anforderungen noch einer Klarstellung durch die Europäische Kommission im Rahmen so genannter Delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Überdies muss auch in Deutschland Rechts- und Investitionssicherheit schnellstmöglich geschaffen werden, da der Countdown bis zum Stichtag, zu dem nur noch richtlinienkonforme Produkte durch das herstellende Gewerbe produziert werden dürfen, bereits in Gang gesetzt wurde – dies aber ohne ein genaues Zeitfenster, bis wann die noch fehlenden und notwendigen Rechts- und Durchführungsvorschriften beschlossen und veröffentlicht werden sollen.

    Größter Herausforderung: Tracking & Tracing System
    Im Ergebnis wirft die TPD – speziell auch in der für den Tabakwaren-Großhandel und die Zigarettenautomatenbetriebe größten Herausforderung eines Tracking & Tracing – Systems – zwar ihre dunklen Schatten voraus, viele Sachverhalte zur Ausgestaltung der Verpflichtungen sind aber noch ungeklärt oder bislang eher vage formuliert. Von hoher Relevanz für die Verbände der deutschen Tabakwirtschaft wird daher der Gesetzentwurf des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Umsetzung der Inhalte der TPD in deutsches Recht sein, der für das erste Halbjahr 2015 zu erwarten ist. Unerlässlich aus Sicht des BDTA ist aber auch, dass die deutsche Administration in den Verhandlungen zu den noch ausstehenden Rechtsakten auf dem „Brüsseler-Parkett“ auf das jeweils branchenspezifische Fachwissen zurückgreift, damit auch an der Praxis orientierte und verhältnismäßige Lösungsansätze, die vor allem auch die Möglichkeiten des überwiegend mittelständisch geprägten Tabakwaren-Großhandels berücksichtigen, mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

    Aufgabe der Politik: Planungssicherheit
    Stichwort Planungssicherheit: Um den Gegenbeweis anzutreten, dass Politik sehr wohl auch einen für Staat und Wirtschaft planbaren und verhältnismäßigen Rechtsrahmen setzen kann, muss positiv das fünfstufige Tabaksteuer-Modell hervorgehoben werden.

    Das Modell hat seit Mai 2011 die notwendigen externen Impulse dafür gesetzt, dass Hersteller von Fabrikzigaretten und Feinschnittprodukten jährlich eine individuelle Bewertung und Überprüfung des Kleinverkaufspreises für ihre Produktkategorien vornehmen mussten und auch in 2015 müssen. Das Leitmotiv dieses Modells, über regelmäßig wiederkehrende, moderate Tabaksteuerschritte auch marktschonende, herstellerindividuelle Anpassungen der Kleinverkaufspreise mit einem entsprechend positiven Effekt auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Tabakmarktes und die Einnahmesituation des Bundes zu erwirken, ist aufgegangen. Überdies kann man die Feststellung treffen, dass über die Gestaltung von tarif- und strukturrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Tabakerzeugnissen im Rahmen des Modells auch Fehlentwicklungen im Markt – als Ergebnis einer völlig überzogenen Tabaksteuerpolitik der Jahre 2002 bis 2005 (Fabrikzigarette) – langsam wieder zurückgeführt werden konnten.

    Aus dieser Betrachtung heraus hat sich das Tabaksteuermodell für Staat und Wirtschaft gleichsam bewährt.

    Branche braucht Kontinuität
    Die Ausrichtung der Tabaksteuerpolitik in Deutschland sollte daher auch in Zukunft vor allem marktschonend und planbar für Staat und Wirtschaft ausgerichtet werden, damit diese Verbrauchsteuer nicht – wie zu Beginn des Jahrtausends geschehen, zum Spielball verschiedenster fiskalischer Interessen verkommt. Überzogene, unverhältnismäßig hohe Tabaksteuerschritte, so die Lehren der Vergangenheit, beschleunigen Fehlentwicklungen im Tabakmarkt und die Substitution in billigere, in Deutschland versteuerte und nicht in Deutschland versteuerte Tabakprodukte.

    Aus Sicht des BDTA ist ein Ergebnis dieser verfehlten Politik zu Beginn des Jahrtausends auch, dass der Schmuggel seit Jahren auf einem hohen Niveau bei etwa 20 Prozent verharrt – mit den entsprechenden negativen Konsequenzen auf die Ertragslage von heimischer Wirtschaft und Staat. Und es ist nicht erkennbar, dass der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten im kommenden Jahr signifikant zurückgeht.


    Der Tabakmarkt und das Zigarettenautomatengeschäft
    Aufgrund der noch ausstehenden Betrachtung des Statistischen Bundesamtes für das 4. Quartal 2014 kann eine abschließende Beurteilung des Tabakmarktes in Deutschland für 2014 im Rahmen dieses Beitrages noch nicht erfolgen. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse lassen aber die Einschätzung zu, dass der Tabakwaren-Großhandel und der Zigarettenautomaten aufstellende Handel auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr zurückblicken können.

    Für die Branche überraschend kam zum Jahreswechsel 2014 die Ankündigung der Volks-und Raiffeisenbanken, marktschonend aus dem bargeldlosen Bezahlverfahren Geldkarte auszusteigen. Positiv haben wir daher die Entscheidung aufgenommen, dass derzeit die Unterstützung des Jugendschutzmerkmals auf allen VR-Bankkarten nicht zur Disposition steht, so dass auch in Zukunft flächendeckend die Altersverfikation an Zigarettenautomaten weiterhin sicher und gesetzeskonform über die kontogebundene Bankkarte aller Privat- und Geschäftsbanken erfolgen kann.

    Gute Zusammenarbeit: Europäische Zentralbank mit BDTA
    Überdies mussten auch 2014 wieder alle „im Feld“ befindlichen Automaten, die über einen Banknotenleser verfügen, auf die Annahme der neuen 10-Euro-Banknote softwareseitig vorbereitet werden. Hilfreich war, dass die Europäische Zentralbank die Hinweise des BDTA/ETV (Europäischer Tabakwaren-Großhandels Verband) aufgenommen hat und die Einführung der 10-Euro-Banknote so terminiert hat, dass eine Akzeptanz an nahezu allen Lesegeräten mit Datum der Einführung durch die Zigarettenautomatenbetriebe gewährleistet werden konnte. Wir gehen daher auch davon aus, dass die Einführung der neuen 20-Euro-Banknote, die ebenfalls für das Automatengeschäft von hoher Relevanz ist.

    Arbeitsschwerpunkte im neuen Jahr
    Ohne Zweifel wird der Fortgang der Umsetzungsarbeiten im Hinblick auf ein Tracking & Tracing System (technische Ebene) und die Erarbeitung der genauen Umsetzungsverpflichtungen für die jeweiligen Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette (operative Ebene) auf der Brüsseler Ebene unsere volle Aufmerksamkeit erfordern.
    vi

    (DTZ 03/15)

  • Von Eicken schließt sich Klage in Großbritannien an

    LÜBECK // Zigarettenhersteller Joh. Wilh. von Eicken hat sich als so genannter „Intervener“ einer vor dem obersten Gerichtshof Englands, dem Londoner High Court, erhobenen Klage gegen die neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie (2014/40/EU – TPD2) angeschlossen. Die Klage soll klären, ob die TPD2 mit europäischem Recht vereinbar ist.

    Der High Court hat das Verfahren am 3. November 2014 an den europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen. Dort soll entschieden werden, ob die EU bei der neuen Tabak-Gesetzgebung ihre Kompetenzen überschritten hat, ob sie überhaupt zuständig war und ob die neuen Regeln angemessen sind. Mit einer Entscheidung des EuGH wird in etwa zwei Jahren gerechnet.

    Von Eicken beklagt, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die neuen Regelungen besonders belastet werden. So wird durch die geänderten Vorgaben zu Warnhinweisen, Verpackungsgestaltung und Packungsformaten die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen übermäßig stark eingeschränkt. red

    (DTZ 02/15)