Autor: admin

  • Österreich: Verkaufsmonopol für E-Zigaretten ist verfassungswidrig

    WIEN // Das geplante Verkaufsmonopol für E-Zigaretten in Tabaktrafiken ist verfassungswidrig. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden.

    Und wies damit die Argumente der Regierung zurück, die mit einem verbesserten Gesundheits- und Jugendschutz begründet wurden. Sie seien nicht so stichhaltig, dass damit der im Gesetzentwurf vorgesehene schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung gerechtfertigt werden könnte, urteilten die Verfassungsrichter.

    E-Zigaretten dürfen künftig weiterhin in Spezialgeschäften verkauft werden. Eine Einschränkung auf Tabaktrafiken, wie sie durch eine Novelle des Tabakmonopolgesetzes geplant war, widerspricht der Verfassung.

    Knapp 75 Händler mit insgesamt 250 Mitarbeitern wären direkt betroffen gewesen, wenn das Gesetz am 1. Oktober in Kraft getreten wäre.
    red

    (DTZ 32/15)

  • BAT: solide Zahlen

    LONDON // Der Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) hat im ersten Halbjahr operativ weniger verdient als im Vergleichszeitraum 2014. Unterm Strich lag der Gewinn bei 2,5 Milliarden Pfund (gut 3,5 Milliarden Euro).

    Netto erzielte das Unternehmen 2,65 Milliarden Pfund nach 1,75 Milliarden im Vorjahr. Der gestiegene Gewinn beruhte auf Effekten im Zuge der Übernahme von Lorillard durch Reynolds. Der Rückgang im operativen Bereich war in erster Linie auf Währungsschwankungen zurückzuführen.

    Zugleich wies BAT einen um sechs Prozent gesunkenen Umsatz von 6,4 Milliarden Pfund aus. Auch hier spielte die starke englische Heimwährung eine gewichtige Rolle. Insgesamt hatten Analysten mit schwächeren Zahlen gerechnet. Das Unternehmen werde im zweiten Halbjahr bessere Zahlen abliefern, hieß es zudem.
    red

    (DTZ 32/15)

  • Industrie droht Einbruch

    BERLIN // Der Teufel steckt wieder einmal im Kleingedruckten: Schon in Paragraph 1 des vorgelegten Referentenentwurfs zur Umsetzung der neuen Tabakproduktrichtlinie verbirgt sich echter Sprengstoff für die Branche.

    In dem Absatz geht es um „Begriffsbestimmungen“. Und dort findet sich der Passus, „dass die Bereitstellung von Produkten jede Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Sinne einer Geschäftstätigkeit umfasst“. Im Klartext: In Deutschland hergestellte Zigaretten dürfen nicht mehr exportiert werden, wenn sie nicht deutschen Vorschriften entsprechen.

    Ausfuhr streng
    reglementiert

    Damit aber dürfen auch Produkte wie die sogenannten Click-Zigaretten, bei denen eine Kapsel im Filter beim Konsum zerdrückt wird, nicht mehr ausgeführt werden.
    Das Problem: Bislang greift in diesen Fällen der Paragraph 50 des Tabakgesetzes, der solche Exporte in bestimmten Fällen erlaubt. „Bild am Sonntag“ rechnete bereits vor, 129 Milliarden von insgesamt 172 Milliarden in Deutschland produzierter Zigaretten seien im vergangenen Jahr ins Ausland verschickt worden. Damit drohe der Industrie ein Einbruch um bis zu 72 Prozent, gemessen an der hergestellten Menge.

    Nach Informationen von DTZ hat das Bundeswirtschaftsministerium das federführende Landwirtschaftsressort gedrängt, eine entsprechende Regelung in die neue Vorlage aufzunehmen. Dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV): „Es bleibt abzuwarten, ob das Landwirtschaftsministerium dem folgt oder bei seiner wirtschaftsfeindlichen Position bleibt. Die bisher vorgelegten Referentenentwürfe atmen jedenfalls den Geist des Antitabak-Extremismus, sie verletzen das Prinzip der 1 : 1-Umsetzung von europäischen Vorgaben in deutsches Recht und haben mit einer sinnvollen Regulierung mit Augenmaß nichts zu tun.“

    Wie DTZ erfahren hat, ist die Entwurfsphase mittlerweile abgeschlossen. In den kommenden Tagen könnte damit ein neuer Referentenentwurf vorgelegt werden, der dann den Ländern und Verbänden für Stellungnahmen zugeschickt wird.
    max

    (DTZ 32/15)

  • Verkaufs-Aktion beim Fachgeschäft Stefan Meier

    FREIBURG // Das von Familie Huber geführte Fachhandelsunternehmen Stefan Meier Tabakwaren in Freiburg veranstaltet am 31. Juli und am 1. August jeweils von 11 bis 18 Uhr eine Zigarren-Probier- und Verkaufs-Aktion.

    Im Mittelpunkt steht dabei die „León Jimenes Double Maduro“. Dazu gibt es Tastings mit vier Formaten. Veranstaltungsort ist das Ladengeschäft von Familie Huber in der Rathausgasse 26 mitten in der Freiburger Altstadt.

    Die „León Jimenes Double Maduro“ mit ihrem wunderschönen dunklen und öligen Deckblatt aus in Brasilien gezogenem Cuban-Seed-Tabak ist eine Zigarre für die Liebhaber mittelkräftiger Blends. Sie ist nicht so süß wie viele andere Maduros und entwickelt ein wunderbar volles, aber nicht zu kräftiges Aroma.
    red

    (DTZ 32/15)

  • E-Zigarette für die Schweiz

    LAUSANNE // Anfang August will Philip Morris International (PMI) eine rauchfreie E-Zigarette auf den Markt bringen: die „iQOS“.

    In den Städten Zürich, Basel, Bern, Neuenburg, Lausanne und Genf wird die Marke an 250 Valora-Kiosken verkauft, berichtet die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ). Das E-Produkt wurde bereits in Pilotstädten in Japan und Italien getestet.

    Anders als bei elektronischen Geräten, die eine Flüssigkeit verdampfen, besteht das neue PMI-Produkt aus einem Halter mit Heizelement. Anstatt den Tabak zu verbrennen, wird ein Röllchen mit Marlboro-Tabak erwärmt.

    (DTZ 31/15)

  • Philip Morris verklagt Australien

    PERTH / SINGAPUR // Der Streit um die Einheitspackung lodert in Australien seit ihrer Einführung im Dezember 2012. Jetzt hat Philip Morris den Fall vor ein Gericht in Singapur gebracht und Klage gegen Australien eingereicht.

    Das berichtet die australische Tageszeitung „The Western Australia“ diese Woche. In der Klageschrift heißt es, dass die Einheitspackung unter anderem das Recht am geistigen Eigentum verletzt.

    Auf umgerechnet knapp 33 Millionen Euro werden die Kosten für den australischen Steuerzahler geschätzt.

    red
    (DTZ 31/15)

  • Lotto Rheinland-Pfalz zieht eine erfolgreiche Bilanz

    KOBLENZ // Mit rund 372 Millionen Euro Gesamtumsatz und einem Bilanz-Überschuss von rund 4,2 Millionen Euro hat Lotto Rheinland-Pfalz das Jahr 2014 abgeschlossen. Damit konnte das Koblenzer Glücksspielunternehmen den positiven Trend des Vorjahres weiter fortsetzen.

    Die umsatzstärksten Produkte im vergangenen Jahr waren zum einen die Lotterie Eurojackpot mit einer Steigerung von 17 Prozent sowie die Sportwette Oddset mit einem Plus von rund 24 Prozent. Auch die Soziallotterie Glücksspirale weist mit rund vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung auf. Der Klassiker „Lotto 6aus49“ musste im Jahr 2014 ein leichtes Minus von rund drei Prozent hinnehmen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es deutlich weniger Wochen mit Lotto-Jackpots über zehn Millionen Euro gab als noch im Vorjahr.

    „Insgesamt können wir auf ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr zurückblicken“, konstatierte Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner auf der Bilanz-Pressekonferenz des Unternehmens. Und so fällt der Blick auf sein erstes Jahr als Lotto-Geschäftsführer auch durchweg positiv aus: „Wir werden nicht nur als Glücksspielunternehmen wahrgenommen, sondern auch als Partner des Sports, Förderer der Kultur und Unterstützer sozialer Initiativen. Dieser Dreiklang ist es, der unser Image und damit auch die Akzeptanz in der Bevölkerung nachhaltig positiv beeinflusst.“

    Insgesamt wurden im Jahr 2014 rund 116 Millionen Euro an Lotteriesteuer und Abgaben an das Land Rheinland-Pfalz abgeführt – das sind rund 34 Prozent der Umsätze.

    red
    (DTZ 31/15)

  • Symbolischer Sieg

    PARIS // Zu hunderten waren sie vor dem Palais du Luxembourg erschienen: die Buralistes. Die französischen Fachhändler, demonstrierten Ende letzter Woche vor dem französischen Senat in Paris gegen die Einführung der Einheitspackung.

    Das Oberhaus des französischen Parlaments hatte den Vorschlag der Regierung abgelehnt. Eine zweite Lesung soll im September stattfinden. Damit sind die neuen Verpackungen allerdings noch nicht vom Tisch.
    Und dennoch, der Handel feiert diesen symbolischen Sieg für sich. „Wendet die Europäische Richtlinie an, aber nicht mehr!“, fordert Pascal Montredon, Präsident des Händlerverbandes und hofft dabei auf eine entsprechend Änderung im Gesetzentwurf für die Debatte nach der Sommerpause.

    Die Einführung des sogenannten „paquet neutre“ (deutsch: Einheitspackung) ist ein Projekt der Gesundheitsministerin Marisol Touraine und für Mai 2016 geplant.

    Die knapp 27.000 Fachhändler in Frankreich fürchten mit der Einführung der neutralen Verpackung einen Anstieg des Schwarzmarktes und die Schließung zahlreicher „bureaux de tabac“, den sogenannten Tabakfachgeschäften.

    red
    (DTZ 31/15)

  • „Existenzielle Probleme“

    BREMEN // Rainer von Bötticher, Inhaber der Firma Niemeyer Cigarren und Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE) hat sich jetzt in einem offenen Brief an Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gewendet. Von Bötticher will den Sopitzenpolitiker damit auf die Nöte seiner Branche aufmerksam machen.

    Im Einzelnen führt von Bötticher in dem Schreiben, das DTZ vorliegt, folgende Punkte auf: Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft: Die Zeit, in der insbesondere die Hersteller von Tabakwaren die Produkte an die TPD 2-Vorschriften anpassen müssten, sei zu knapp bemessen. NAch dem Stichtag am 20. Mai 2016 könne der Einzelhandel daher womöglich nicht in ausreichender Menge mit entsprechender Ware beliefert werden, empfindliche Umsatzeinbußen und Verluste wären die Folge.

    [bul]Verbot von Marketing am Verkaufsort:Von Bötticher fordert, es müsse möglich bleiben, volljährige, rauchende Konsumenten im Geschäft anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften der Produkte aufzuklären. Sonst würde jegliche Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich. Von Bötticher: „Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.“

    [bul]Verbot der Außen- und Kinowerbung: Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde nach Auffassung des BTWE-Präsidenten die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen. Es bleibe letztlich nur noch der Preis als Marketinginstrument, Margenverluste für den Fachhandel wären die Folge.

    [bul]Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak: Diese Produkte würden ganz überwiegend von älteren Menschen maßvoll genossen und nicht inhaliert. Daher könnten Jugendschutz- und Gesundheitsargumente auf diese Produktgruppen nicht angewendet werden. Zudem seien wahre Gruselkabinette die Folgen. „Diese Schockbilder würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden“, so von Bötticher.

    [bul]Abverkaufsfristen für den Handel: Eine Übergangsfrist von einem Jahr für den Abverkauf nicht TPD-konformer Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak sei zu knapp bemessen. Bei diesen Produkten handele es sich um Langsamdreher, für die es einen unbefristeten Übergang geben müsse.

    Von Bötticher appelliert an den Minister, die neue Tabakproduktrichtlinie maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft umzusetzen. Der vorgelegte Referentenentwurf stelle den Fachhandel dagegen vor existenzielle Probleme. Und der Staat greife damit in die Sortimentsstruktur zum Nachteil der Verbraucher ein.
    red

    (DTZ 30/15)

  • Tabaksteuer fließt stabil

    MAINZ // Um nur 0,4 Prozent sanken die Netto-Tabaksteuereinnahmen im zweiten Vierteljahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das größte Minus gab es – nach dem Wegfall der fiskalischen Vorteile für „Ecos“ – bei Zigarren und Zigarillos.

    Dabei wurden mehr Zigaretten als von April bis Juni 2014 geraucht: Das Statistische Bundesamt meldet eine Stückzahl von 20,394 Milliarden und somit einen Zuwachs um 1,1 Prozent. Die Kleinverkaufswerte legten insgesamt um 4,1 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro zu. Spitzenreiter war der Pfeifentabak mit einem Plus von 24,9 Prozent, gefolgt von Zigaretten (plus 5,0 Prozent) und Feinschnitt (4,5 Prozent).

    Bei der Zigarette sank zudem der Tabaksteueranteil leicht unter die Marke von 60 Prozent je Zigarette. Der Durchschnittspreis lag im zweiten Quartal bei 26,43 Cent je Zigarette, die durchschnittliche Steuer bei 15,82 Cent.

    Das Bundesfinanzministerium darf sich also freuen, macht doch die Tabaksteuer im Gesamtjahr einen großen Anteil im Haushalt aus.
    red

    (DTZ 30/15)