Autor: admin

  • „Kleine“ Anfrage

    BERLIN // Diese „Kleine Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ wird die Bundestagsmitarbeiter einige Zeit beschäftigen: Acht Abgeordnete begehren Auskunft über „Tabaklobby und Tabakregulierung“.

    Dabei geht es zunächst um die WHO-Tabakrahmenkonvention, die 2005 in Kraft getreten ist und deren Inhalte – unter anderem „ein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ – innerhalb von fünf Jahren hätten umgesetzt werden sollen. Die Unterzeichner der Kleinen Anfrage: „Dennoch finden weiterhin verkaufsfördernde Aktivitäten von Tabakerzeugnissen statt.“ Auch das Tabakerzeugnisgesetz und der zugehörige Änderungsvorschlag seien problematisch.

    Nun begehren Sahra Wagenknecht, Dietmar Bartsch und der Rest der Fraktion Auskunft in 29 Punkten mit 20 Unterpunkten zu unterschiedlichsten Themen.

    Eine Auswahl:
    [bul]Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Gewinne der Tabakindustrie seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?
    [bul]Wie viele Treffen fanden zwischen Vertretern der Tabakindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 18. Legislaturperiode statt (bitte nach Datum, Verband, Ministerien und Ebene auflisten)?
    [bul]Wie hoch waren die Parteispenden aus der Tabakindustrie in den letzten fünf Jahren (bitte nach Partei, Spender und Jahr aufschlüsseln)?
    [bul]Welche Programme fördert die Bundesregierung als wirtschaftlich realisierbare Alternative für Tabakanbauer, Tabakarbeiter sowie Einzelverkäufer?

    Den vollständigen Text der Anfrage finden Interessierte [link|https://goo.gl/L9kOUY]hier[/link].
    red

    (DTZ 07/17)

  • Anti-Schmuggelgesetz kommt

    BERLIN // Das Bundeskabinett hat am 8. Februar deutlich gemacht, dass Deutschland sich am Kampf gegen den illegalen Handel von Tabakwaren, von dem besondere gesundheitliche Gefahren ausgehen, beteiligt. Dazu wurde ein Gesetzentwurf beschlossen.

    „Wir setzen ein klares Zeichen gegen Tabakschmuggel und Produktfälschungen. Denn illegale Tabakprodukte bergen besondere Gesundheitsgefahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ergänzte: „Gefälschte Zigaretten sind vielfach noch wesentlich gefährlicher als normale Tabakwaren. Die Schadstoffmengen, die beim Rauchen aufgenommen werden, liegen regelmäßig um ein Mehrfaches über dem, was bei der Verbrennung legaler Ware eingeatmet wird. Außerdem richtet der Schmuggel von Tabakwaren enorme volkswirtschaftliche Schäden an. Mit dem Tabakschmuggelprotokoll haben sich die Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens verpflichtet, gemeinsame Standards gegen den Tabakschmuggel zu setzen. Zigarettenschmuggel ist ganz klar ein Feld organisierter Kriminalität. Da müssen wir international zusammenarbeiten.“

    Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geht auf Artikel 15 des Tabakrahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zurück. Danach haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten, insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung, vorzugehen.

    2015 wurden in Deutschland 75 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt.
    pi

    Weitere Infos unter finden Sie [link|https://goo.gl/iL7LoF]hier [/link].

    red

    (DTZ 07/17)

  • Deutsche E-Branche wehrt sich

    HAMBURG // Mit der TPD 2 werden erstmals E-Zigaretten umfassend in Deutschland gesetzlich geregelt. Hersteller und Importeure müssen nun zum Beispiel jeden Bestandteil einer E-Zigarette sechs Monate vor dem Verkaufsstart bei den Behörden registrieren.

    „Insbesondere diese Vorschrift sehen wir als unnötige Innovationsbremse. E-Zigaretten entwickeln sich rasant weiter. Wir würden neue Geräte gerne schnell auf den Markt bringen, aber wir dürfen es nicht und müssen uns selbstverständlich daran halten“, so Dustin Dahlmann von der InnoCigs GmbH & Co. KG, einem führenden deutschen Großhändler.

    Obwohl sich die deutschen Importeure an die Vorschriften hielten, kämen vermehrt neue Produkte ohne sechsmonatige Voranmeldung auf den deutschen Markt. Auch weitere Vorschriften – etwa mit Bezug auf Verpackungen, Warnhinweise, Beipackzettel und Emissionstests – würden nicht beachtet.

    Diese Produkte stammten in vielen Fällen aus Frankreich. Trotz der EU-weiten Richtlinie zur Harmonisierung des Marktes könnten dort bisher zentrale Vorschriften anders ausgelegt werden. Während man in Deutschland jeden Bestandteil einer E-Zigarette, also auch Akkuträger, sogenannte Box-Mods oder Verdampfereinheiten, die Clearomizer, sechs Monate vor dem Verkauf registrieren muss, meldeten französische Händler und Hersteller nur die Artikel an, die Nikotin enthalten. Ihre nikotinfreien Produkte böten sie dann sechs Monate vor den hiesigen Händlern auf dem deutschen Markt an.

    InnoCigs hat deshalb drei französische Großhändler abgemahnt und auf das erforderliche Einhalten nationaler Vorschriften bei Lieferung nach Deutschland hingewiesen. Eine Reaktion blieb aus, daher, so Dahlmann, habe man eine gerichtliche Klärung herbeiführen müssen. Den Betroffenen sei es nun untersagt, E-Zigaretten, Box-Mods und andere E-Zigaretten-Artikel nach Deutschland zu liefern, wenn diese nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprächen.

    „Wir beliefern fast 3000 E-Zigaretten-Händler. Vielen hat diese unfaire Konkurrenz schwer zu schaffen gemacht. Insbesondere bei kleinen Händler geht es um die Existenz. Wir mussten herausfinden, woher diese Produkte überwiegend kommen und was wir dagegen tun können“, so Dahlmann.

    Tatsächlich ist der Handel mit den nicht registrierten Produkten aus dem Nachbarland nicht legal. „Viele deutsche Händler waren sich überhaupt nicht bewusst, dass sie sich wettbewerbswidrig verhalten“, sagt der Unternehmer. Deutsche Händler tappten so schnell in eine Abmahnfalle, welche auch von behördlicher Seite mit Ordnungsgeldern verfolgt werden könne.

    Dahlmann: „Wenn man etwas aus dem Nachbarland kauft, dann denkt man nicht daran, dass das Produkt in Deutschland nicht legal sein könnte. Durch die Umsetzung der TPD 2 mit den vielen komplizierten Regelungen kann das aber nun schnell der Fall sein.“

    Die Urteile 416 HKO 14/17, 406 HKO 16/17 und 408 HKO 8/17 wurden laut InnoCigs vom Landgericht Hamburg gesprochen. Bei Verstößen drohen den Franzosen demnach Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft.

    red

    (DTZ 07/17)

  • Zigarren-Event der Extra-Klasse

    HAVANNA // Havanna bereitet sich auf die größte Zigarren-Veranstaltung des Jahres vor: Das XIX. Habanos Festival. Es findet vom 27. Februar bis zum 3. März in Kuba statt.

    Es ist zudem das Forum, auf dem die aktuellen Branchen-Entwicklungen für 2017 vorgestellt werden. Auf den Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer exklusive Hintergrundinformationen und können bei Tastings die Premium-Longfiller probieren.

    Zum Festival werden Ausflüge auf die Plantagen im Vuelta Abajo und Pinar del Río sowie eine Tour in die Fabriken von La Corona und H. Upmann angeboten. Weitere Highlights sind drei Abende mit internationalen Künstlern und kubanischer Gastronomie.

    Das 19. Habanos Festival startet am 27. Februar mit der Handelsmesse und dem Willkommensabend. Zum Programm gehören auch Meisterklassen und Vorträge von führenden Branchen-Experten.

    Am 3. März läutet der Gala-Abend das große Finale des XIX. Habanos Festival ein. Die Veranstaltung schließt mit den 2016-Habanos-Awards und der traditionellen Humidor-Versteigerung ab. Die Erlöse kommen traditionell dem kubanischen Gesundheitswesen zugute.
    pi

    (DTZ 06/17)

  • Frankreichs Irrweg

    PARIS // Ein Jahr Schonfrist für die Hersteller von Zigaretten, zwei Jahre für die Produzenten von Zigarillos und Zigarren. Dann müssen nach dem Willen der französischen Gesundheitsministerin Marisol Touraine bestimmte Namen und Bezeichnungen vom Markt verschwinden.

    Schon jetzt dürfen Zigaretten nur noch in Einheitsverpackungen verkauft werden. Künftig sollen dann auch einige Marken nicht mehr erlaubt sein. Touraine sprach in einem Interview mit dem Sender „RTL“ von „Marken, die attraktiv sind, die das Gefühl vermitteln, Zigaretten zu rauchen sei schick“. Dabei spielte sie unter anderem auf eine Zigarette „mit dem Namen eines Modemagazins“ an, die Marke „Vogue“. Aber auch „Allure“, „Fine“ und „Corset“ stehen demnach auf dem Prüfstand.

    Damit nicht genug: Verboten werden auch Begriffe wie „boost“, das als energiespendend verstanden werden könne, oder „slim“, das als Abnehmhilfe interpretiert werden könne. Auch Namenszusätze, bei denen der Kunde glauben könne, die Produkte seien besonders natürlich, stehen auf dem Index. Das gilt zum Beispiel für „biodégradables“ (Gauloises), also biologisch abbaubar, und „organic superslim“ (Allure), also auf natürlichem Wege superschlank. Der Bannstrahl trifft zudem Begriffe, die Aromen beschreiben, darunter „Café crème“ oder „Punch“bei Zigarillos. Fraglich ist, ob solche Verbote rechtmäßig sind.

    Die sozialistische französische Regierung um Premier François Hollande fährt einen strikten Kurs gegen das Rauchen. Als nächsten Schritt möchte Paris eine einheitlich und relativ hohe Steuer auf Tabakprodukte in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. Damit würde Schmuggel zumindest innerhalb der EU uninteressant, der illegale Handel könnte verringert werden, so das Kalkül von Hollande und Co.
    red

    (DTZ 06/17)

  • Frist läuft allmählich ab

    MAINZ // Für alle Ladeninhaber heißt es bald: Alle Tabakprodukte kontrollieren. Denn am 19. Mai 2017 ist der letzte Tag, an dem „alte“ Produkte verkauft werden dürfen.

    Ab 20. Mai müssen alle Zigarettenpäckchen und Feinschnitt-Verpackungen den Vorgaben der TPD 2 entsprechen, also mit Schockbildern und Textwarnhinweisen, bedruckt sein. Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake müssen Textwarnhinweise tragen.

    Alle nicht TPD 2-konformen Waren müssen zu diesem Datum aus den Regalen genommen werden und dürfen nicht mehr verkauft werden.

    Alle Betreiber von Tabakwaren-Verkaufsstellen sollten darauf achten, dass sie nach dem Fifo-Prinzip (First in, first out) verfahren, also zunächst die überholten Produkte verkaufen und die neue Ware zunächst zurückhalten, sofern das nötig sein sollte.
    red

    (DTZ 06/17)

  • Erfolge und Forderungen

    SEEVETAL // Die E-Zigarette feiert in diesem Jahr ihre 10-jährige Existenz in Deutschland. Das seien zehn Jahre einer Erfolgsstory, sagt Dac Sprengel vom Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Zehn Jahre Erfolg für den Handel mit außerordentlichen Zuwächsen. Zehn Jahre Erfolg für Millionen Verbraucher. Zehn Jahre Erfolg für den Teil der Gesellschaft, der sich nicht durch Negativ-Kampagnen hat beeindrucken lassen. Auf der neuen Website unsererfolg.org sind zahlreiche lesenswerte Storys von Dampfern veröffentlicht worden, die Einblicke in die vielfältigen Gründe für den Umstieg auf die E-Zigarette bieten.

    Diese Erfolge sind Fakten. Fakt ist allerdings auch, dass der Stand der Aufklärung hierzulande gegenüber vielen anderen Ländern deutlich unterentwickelt ist. Noch immer wissen über 80 Prozent der Bevölkerung nichts vom erheblich geringeren Schadpotenzial der E-Zigarette, nichts von den großen Chancen, die der Umstieg für Raucher bedeutet.

    Die Verunsicherung in der deutschen Bevölkerung ist groß. Viel größer als etwa in Großbritannien, wo die Mehrheit der Menschen aufgrund politischer Initiativen längst verstanden hat, dass 95 Prozent der Schädigung des Rauchens bei der E-Zigarette wegfallen.

    Wir fordern eine breit angelegte politische Aufklärung in Deutschland zu den Chancen der E-Zigarette für Raucher. Es geht nicht darum, die E-Zigarette als Gesundheitsprodukt zu vermarkten. Es geht darum, mithilfe der Wissenschaft die Fakten der Risikominimierung auf den Tisch zu legen und auf Grundlage dieser Fakten zu handeln. Aus den Ergebnissen bisheriger Untersuchungen lassen sich schon heute eindeutige Handlungsanweisungen für die Politik hinsichtlich ihrer Aufklärungspflicht ableiten.

    Dazu seien stellvertretend die jüngsten Veröffentlichungen des Instituts für Suchtforschung in Frankfurt und des Instituts für Pharmazeutische Wissenschaften in Graz genannt. Zahlreiche weitere Studienergebnisse lassen keine Zweifel aufkommen, dass die E-Zigarette als risikoreduzierte Alternative bestens geeignet ist. Einen wesentlichen Teil dieser Studien hat der VdeH in seinem „Faktenreport“ veröffentlicht.

    Wir sind überzeugt, dass der Erfolgskurs der E-Zigarette anhält. Potenzial und Tatsachen sprechen für sich. Alle Marktbeteiligten sind aufgefordert, ihren Teil zur Aufklärung im eigenen Interesse beizutragen und gemeinsam die Weichen für eine noch erfolgreichere Zukunft zu stellen.
    vi

    (DTZ 06/17)

  • Keine „iCig“ in Sicht

    MAINZ // Der amerikanische Technologiekonzern Apple hat in der Dampfer-Szene für Aufregung gesorgt.

    Grund war ein Patent für einen Verdampfer, das die Kalifornier eingereicht hatten und das jetzt bekannt wurde. Allerdings handelt es sich dabei entgegen Spekulationen nicht um eine neue E-Zigarette. Vielmehr sollen mit dem Gerät Metalle und andere Materialien verdampft werden können.

    red

    (DTZ 05/17)

  • Erhebliche Grauzone

    MAINZ // Eine Regulierungslücke bei der E-Zigarette ist jetzt sichtbar geworden. Paragraph 14 des Tabakerzeugnisgesetzes reguliert die Anforderungen, unter welchen E-Zigaretten ab dem 20. Mai 2017 in den Verkehr gebracht werden dürfen. Am 14. April 2016 wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016 / 586 die Vorschriften für ein auslauffreies Nachfüllen ergänzt. Das Problem: Die technischen Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit unterliegen derzeit keiner einheitlichen Norm.

    Das Überwachen der gesetzlichen Anforderungen ist dabei Aufgabe der Überwachungsbehörden der Länder.
    Thomas Bruggmann, auf E-Zigaretten spezialisierter Anwalt aus München, sieht denn auch ganz erhebliche Grauzonen. In der Haftung stünden zwar vor allem Hersteller und Importeure. Aber auch der Handel könne unter Umständen in die Pflicht genommen werden. DTZ wird weiter berichten.

    red

    (DTZ 05/17)

  • Westlotto bestätigt gutes Vorjahresergebnis

    MÜNSTER // Deutschlands größter Glücksspielanbieter Westlotto blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück: Insgesamt 1,69 Milliarden Euro (Spieleinsätze inklusive Gebühren) setzte das Münsteraner Unternehmen 2016 um. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Plus von 3,0 Prozent.

    „Damit konnten wir das gute Ergebnis aus 2015 bestätigen und unterstreichen, dass wir uns als staatliche Lotteriegesellschaft auf Grundlage einer stabilen Basis für die Zukunft rüsten“, sagt Andreas Kötter, Geschäftsführer von Westlotto.

    Lotto 6 aus 49
    Die beliebteste Lotterie bei den Tippern in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist nach wie vor Lotto 6  aus  49. Etwa 50 Prozent der Einsätze in den rund 3500 Annahmestellen und auf www.westlotto.de werden für den Klassiker ausgegeben. Für knapp 2,4 Millionen Euro machten die Nordrhein-Westfalen täglich ihre Kreuze bei Lotto 6  aus  49. Mehr als 870 Millionen Euro setzte Westlotto damit um.

    Erfolgsprodukt
    Zu einem echten Erfolgsprodukt hat sich laut WestLotto die europäische Gemeinschaftslotterie Eurojackpot gemausert. Zwei Mal kletterte der Jackpot hier im vergangenen Jahr bis auf die Höchstgrenze von 90 Millionen Euro an – diese Chance wollten sich viele Tipper nicht entgehen lassen. Die Spieleinsätze bei WestLotto stiegen um 33,3 Prozent auf rund 246,2 Millionen Euro an.

    Auch die sogenannten Sofortlotterien haben in Nordrhein-Westfallen viele Fans. Die Spieleinsätze bei den Rubbellosen schossen im vergangenen Jahr in die Höhe. 79 Millionen Euro gaben die Spieler bei Westlotto dafür aus – ein Plus von 42,6 Prozent. Großen Anteil daran hatte das neu eingeführte Zehn-Euro-Rubbellos Platin 7, das so gut ankam, dass eine zweite Serie aufgelegt wurde.

    Sieger-Chance
    Westlotto führte 2016 außerdem die Sieger-Chance ein, die seit Ende August in Verbindung mit der Glücksspirale in NRW gespielt wird. Die Erträge der Zusatzlotterie fließen direkt in die Sportförderung. Allein in den ersten Monaten erspielten die deutschen Tipper zirka 4,4 Extra-Millionen für den Sport. Der reine NRW-Anteil beträgt daran etwa 18 Prozent. Die Spieleinsätze bei der Rentenlotterie Glücksspirale insgesamt stiegen im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen um fünf Prozent auf rund 39,2 Millionen Euro an.

    Der Sportwettenanbieter Oddset konnte seinen Umsatz ebenfalls auf 39,3 Millionen Euro steigern (plus 3,9 Prozent).

    Die meisten Kunden geben ihren Spielschein in den rund 3500 Westlotto-Annahmestellen ab und schätzen den persönlichen Kontakt und Service vor Ort. Gleichzeitig möchten sie aber auch die Möglichkeit haben, zu spielen wann und wo sie wollen. Daher baut WestLotto das Online-Angebot auf der Homepage und in der App weiter aus und passt es den Bedürfnissen der Kunden an. Für ihre Benutzerfreundlichkeit wurde die App des Unternehmens im zurückliegenden Jahr mit mehreren Awards ausgezeichnet. Insgesamt wuchsen die Online-Spieleinsätze um 25,2 Prozent auf mehr als 107 Millionen Euro an.


    Größter Glücksspielanbieter Deutschlands

    Etwa 2,15 Euro gab jeder Erwachsene in NRW im vergangenen Jahr im Durchschnitt pro Woche für Produkte von Westlotto aus. Dieses Vertrauen in Deutschlands größten Glücksspielanbieter zahlt sich aus. Nicht nur für die Tipper in Form von Gewinnen, sondern auch für die Menschen: Rund 40 Prozent der Spieleinsätze bei Westlotto gehen an das Land NRW, das daraus wiederum gesellschaftliche Träger aus Wohlfahrt, Sport, Kunst, Kultur, Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz fördert. 656,5 Millionen Euro kamen auf diesem Weg allein im vergangenen Jahr für das Gemeinwohl zusammen.

    vi

    (DTZ 05/17)