Autor: admin

  • Dampfen bleibt unbedenklich

    BERLIN // Dampfer sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre E-Zigaretten selbst herzustellen. Das gilt besonders dann, wenn die Konsumenten keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Darauf hat jetzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingewiesen.

    Gefahr beim Selbstmischen
    Beim Selbstmischen bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass Mineral- und Pflanzenöle verwendet werden. Öle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und könnten bei einem Inhalieren zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (sogenannten E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung sei abzuraten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung reagiert damit auf Berichte, denen zufolge gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei Dampfern in den USA aufgetreten sind und es mehrere Todesfälle gab.

    „Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel. „Dennoch sollten Dampfer auf Symptome wie Atembeschwerden oder Schmerzen im Brustbereich achten, besonders nach einem Produktwechsel.“

    Problematisch könnten auch nikotinfreie Liquids sein
    In der E-Zigarette wird eine – in der Regel nikotinhaltige – Flüssigkeit erhitzt, so dass sie verdampft und eingeatmet werden kann. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind E-Zigaretten nach heutigem Wissen weniger gesundheitsgefährdend als konventionelle Tabakerzeugnisse. Unzureichend untersuchte Inhaltsstoffe, Verunreinigungen oder neue Liquid- und Verdampferprodukte könnten jedoch die gesundheitlichen Risiken erhöhen, so das BfR. Bei leistungsstarken Sub-Ohm-Modellen gelangten zudem große Mengen des Dampfes direkt in die Lunge. Die Auswirkungen seien noch weitgehend unerforscht. Problematisch könnten auch nikotinfreie Liquids sein. Sie fielen nicht unter das Tabakrecht und müssten daher keine tabakrechtlichen Bestimmungen einhalten, etwa Verwendungsverbote für gesundheitlich bedenklichen Inhaltsstoffe und die geltenden Meldepflichten. Bei Meldungen beziehungsweise Nachfragen an die Giftinformationszentren sind häufig selbstgemischte E-Liquids die Ursache.

    In den USA wurde innerhalb kurzer Zeit eine Reihe schwerer Lungenerkrankungen mit Atemnot, Husten und Brustschmerzen gemeldet. Es wurde über Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen berichtet. Die betroffenen Dampfer sind laut einer Studie im Fachblatt „New England Journal of Medicine“ im Mittel 19 Jahre alt. Sie verwendeten zum überwiegenden Teil Cannabis-Produkte, die nicht aus dem regulären Handel stammten. Welche Substanz oder welche Faktoren die Lungenleiden auslösten, ist noch ungeklärt.

    Dass die Probleme innerhalb eines kurzen Zeitraums auftraten und vor allem junge Menschen betroffen sind, spricht aus Sicht des BfR dafür, dass eher ein begrenztes Problem vorliegt. Eine detaillierte Aufklärung der Ursachen des Geschehens in den USA sei notwendig, um weitere Empfehlungen geben zu können.

    red

    (DTZ 44/19)

  • Job-Lage schwierig

    NÜRNBERG // Personen ohne Berufsausbildung weisen ein wesentlich höheres Risiko auf, arbeitslos zu sein, als Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Hochschulabschluss. Das geht aus Daten hervor, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jetzt veröffentlicht hat.

    Während die Arbeitslosenquote bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Jahr 2018 den IAB-Berechnungen zufolge bei 3,4 Prozent lag, war sie bei Personen ohne Berufsausbildung mit 17,4 Prozent mehr als fünfmal so hoch. Bei Akademikern betrug die Arbeitslosigkeit zwei Prozent. Im Gesamtdurchschnitt lag die Arbeitslosenquote 2018 bei 5,3 Prozent.

    Arbeitslosigkeit rückläufig
    „Die Arbeitslosigkeit ist 2018 zum fünften Mal in Folge gesunken und liegt auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung“, erklärt Enzo Weber vom IAB. Davon haben auch Geringqualifizierte profitiert, deren Arbeitslosenquote im Vorjahr noch einen halben Prozentpunkt höher gelegen hatte. „Die Arbeitslosigkeit ist lange durch die Bank gesunken. Der aktuelle Wirtschaftsabschwung könnte aber Jobs für Niedrigqualifizierte besonders gefährden, etwa in der konjunkturabhängigen Zeitarbeit“, sagt Weber. Unverändert gelte: „Bildung bleibt der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. In Zukunft wird das umso mehr der Fall sein, da die Anforderungen in der Arbeitswelt weiter steigen.“

    pi

    (DTZ 43/19)

  • Auf hohem Niveau

    WIESBADEN // Für das dritte Quartal 2019 verzeichnete der Fiskus Tabaksteuereinnahmen von 3,5 Milliarden Euro, das sind rund 280,4 Millionen Euro weniger als im Vorjahreszeitraum.

    Insgesamt flossen von Januar bis September 2019 gut 10,0 Milliarden Euro in den Staatssäckel, zirka 4,3 Millionen Euro mehr als in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres – und sicherlich noch auf den Steuerzeichen-Effekt des im Mai gestarteten Track & Trace zurückzuführen. Bei Zigarren und Zigarillos weist das dritte Quartal eine stabile Entwicklung aus: Der Schwund beläuft sich auf knapp 0,1 Prozent. Bis September steht allerdings ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 7,3 Prozent zu Buche.

    red

    (DTZ 43/19)

  • Werbeverbot – wie weiter?

    BERLIN // Am Donnerstag, 17. Oktober (nach Redaktionsschluss der Ausgabe), haben nach DTZ-Informationen die Regierungsparteien über die Positionen zum Tabakwerbeverbot verhandelt. Ziel war es dem Vernehmen nach, eine einheitliche Regelung für den Umgang der Fraktionen mit diesem Thema zu finden.

    Vereinbart war demnach ein Treffen zwischen den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann (CDU), Georg Nüßlein (CSU) sowie Matthias Miersch, Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion.

    Zumindest von Nüßlein ist bekannt, dass er sich für ein Außenwerbeverbot mit Verzögerung, etwa ab 2025 oder 2026, einsetzt. Er spricht sich außerdem dafür aus, E-Zigaretten und Tabakerhitzer von diesen Regeln auszunehmen. DTZ wird in den kommenden Ausgaben und gegebenenfalls im Newsletter weiter berichten.

    red

    (DTZ 43/19)

  • E-Zigarette besser als ihr Ruf

    FRANKFURT // Nach den jüngsten Todesfällen im Zusammenhang mit so genannten „E-Joints“ in den USA haben rund 50 Wissenschaftler und Gesundheitsexperten die E-Zigarette gegen Kritik verteidigt und den Unterschied zu „E-Joints“ betont.

    Die Klarstellungen erfolgten im Rahmen der 2. Fachtagung „E-Zigaretten und ihre Bedeutung für Rauchentwöhnung“ an der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS). Dort verwiesen die Fachleute auf die gesundheitspolitischen Chancen, die die E-Zigarette für den Rauch-Stopp biete – und stellten das deutlich geringere Gesundheitsrisiko im Vergleich zur herkömmlichen Tabakzigarette heraus.

    Undifferenzierte Auseinandersetzung in Deutschland
    Tagungsveranstalter Heino Stöver, Suchtforscher an der FUAS: „Die Todesfälle in den USA sind bestürzend. Gleichwohl beobachten wir in der deutschen Öffentlichkeit eine sehr undifferenzierte Auseinandersetzung mit dem Phänomen. Denn Schuld tragen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen spezielle Substanzen, mit denen die THC-Öle der ‚E-Joints‘ gestreckt wurden. Die herkömmliche E-Zigarette hat damit gar nichts zu tun. E-Zigaretten-Liquids unterliegen in Deutschland einer strengen Regulierung. Gefahr geht dagegen vor allem von Flüssigkeiten und Geräten aus, die auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden.“

    E-Zigarette bietet große Chance für die Gesundheitspolitik
    Tatsächlich biete die E-Zigarette weiterhin große Chancen für die Gesundheitspolitik. Die E-Zigarette, so die einhellige Meinung der anwesenden Tagungsreferenten, ermögliche es vielen Rauchern, von der klassischen Tabakzigarette loszukommen. „Jährlich sterben in Deutschland mehr als 100 000 Menschen an den Folgen des klassischen Rauchens“, so Stöver. „Das darf die Gesundheitspolitik nicht hinnehmen. Ziel muss sein, dass möglichst niemand mehr zur Tabakzigarette greift. Die E-Zigarette kann dabei helfen, da sie vielen Rauchern den Rauch-Stopp erleichtert und die Gesundheitsrisiken minimiert.“

    Zu dieser und ähnlichen Einschätzungen kamen neben Stöver zahlreiche weitere Referenten der Fachtagung. Zu ihnen zählten unter anderem Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), der Gesundheitsjournalist Dietmar Jazbinsek, Leonie Brose vom UK Centre for Smoking and Alcohol Studies, die über die Rolle der E-Zigarette in der britischen Gesundheitspolitik berichtete, sowie Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

    Keine erhöhten Risiken erkennbar
    Der in dieser Behörde zuständige Toxikologe Henkler-Stephani sieht auch nach den beunruhigenden Entwicklungen in Übersee keinen Grund, die Bewertungen hinsichtlich der Schadstoff- und Suchtrisiken von E-Zigaretten zu ändern. „Es sind keine erhöhten Risiken für Produkte aus dem deutschen und dem europäischen Fachhandel erkennbar“, erklärte der Experte zum Auftakt der Fachtagung. „Das heißt aber nicht etwa, dass wir die E-Zigarette empfehlen.“ Henkler-Stephani weiter: „Ich denke, wir sollten die Serie schwerer Erkrankungen nicht herunterspielen, aber auch nicht in unnötige Sorge verfallen.“

    Unabhängig von der Fachtagung hat sich inzwischen ein weiterer renommierter Wissenschaftler zu Wort gemeldet. Martin Dockrell, der Leiter der Tabakkontrolle bei Public Health England, machte in einem TV-Interview deutlich: „Der Ausbruch der Erkrankungen in den USA hat überhaupt nichts mit regulären E-Zigaretten zu tun, sondern mit ‚E-Joints‘. Das ist ein gewaltiger Unterschied.“

    In den vergangenen Wochen waren die Umsätze der Branche auch in Europa teils um bis zu ein Drittel eingebrochen.

    red

    (DTZ 43/19)

  • Wie sicher ist das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard?

    FRANKFURT AM MAIN // Kontaktlos boomt – im ersten Halbjahr 2019 war bereits mehr als jede fünfte Zahlung im Girocard-System kontaktlos. Schnell und bequem funktioniert es dank der NFC-Technologie. Doch ist das Bezahlen damit auch sicher?

    Morgens am Kiosk, mittags an der Tankstelle, abends im Restaurant: Egal wann und wo man bezahlt, an über 85 Prozent aller Girocard-Terminals können Verbraucher dies bereits kontaktlos. Bei Zahlungen bis 25 Euro ist das besonders bequem, da hier meist keine PIN eingegeben werden muss. „Kunden haben großes Vertrauen in Lösungen der Banken und Sparkassen.

    Kunde muss aktiv autorisieren
    Denn die Erfahrung zeigt, dass sie sich darauf verlassen können“, sagt Nicole Hellmich, Expertin für Banktechnologie vom Bundesverband deutscher Banken. Das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard ist für Kunden und Händler nämlich genauso sicher wie bisherige Girocard-Kartenzahlungen, denn: Rechtmäßig ist eine Zahlung nur, wenn der Kunde sie aktiv autorisiert. Das ist der Fall, wenn er seine PIN eingibt oder – bei PIN-freien Zahlungen – wenn er seine Karte aktiv und willentlich an das Terminal hält. Für alle anderen Transaktionen haftet grundsätzlich die Bank.


    Händler muss sich registrieren

    Wenn ein Händler Zahlungen mit der Girocard akzeptieren möchte, muss er sich im Zahlungssystem registrieren. Notwendige Voraussetzung hierfür ist immer eine Bankverbindung bei einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Kreditinstitut. Für die Eröffnung eines Kontos gelten strenge Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz. So wird unter anderem eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers zur Kontoeröffnung gefordert. Jedes Girocard-Terminal muss außerdem immer über einen von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Netzbetreiber angeschlossen und betrieben werden. „Eine eindeutige Identifizierung des Händlers als auch des in seinem Akzeptanzbereich betriebenen Terminals ist somit jederzeit möglich“, erklärt Hellmich.

    „Und bei Beträgen bis 25 Euro wird im Girocard-System nicht gänzlich auf die PIN-Eingabe verzichtet, sondern nach bestimmten Kriterien immer wieder auch hier die PIN zur Sicherheit abgefragt“, erläutert Hellmich. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn mehrfach in Folge kontaktlos ohne PIN bezahlt werde und dabei in Summe ein von der Bank definierter Betrag – laut Gesetz maximal 150 Euro – oder eine vorab definierte Anzahl an aufeinanderfolgenden PIN-freien Transaktionen (laut Gesetz maximal fünf Transaktionen) überschritten werden.

    Daten bei geringem Abstand übertragbar
    Die für die Girocard-Bezahltransaktion benötigten Daten werden zwischen dem Terminal und der Karte nur bei sehr geringem Abstand übertragen. Zugelassene Terminals können lediglich jeweils eine Transaktion zur selben Zeit vornehmen. Jeder Bezahlvorgang muss dabei aktiv vom Terminal – in der Regel über eine Kassenanbindung – angestoßen werden.

    Bank schützt Kunden
    Wenn ein Kunde seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit Karte und PIN erfüllt, ist er durch seine Bank geschützt. Das bedeutet, gewissenhaft mit der Karte umzugehen, den Kontoauszug zu prüfen und Unregelmäßigkeiten der Bank zu melden sowie die PIN geheim zu halten. Bei Verlust der Girocard müssen Kunden diese unverzüglich bei ihrem kartenausgebenden Institut oder über die zentrale Sperrnummer 116 116 unter Angabe der IBAN beziehungsweise der Kontonummer und Bankleitzahl sperren lassen.

    pnf

    (DTZ 42/19)

  • Vergiftungen nicht durchs Dampfen

    BERLIN // Nachdem in den USA illegale und gestreckte Cannabis-Produkte zu Todesfällen geführt haben, warnt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) vor dem Konsum solcher illegaler Erzeugnisse. Gleichzeitig betont die Organisation den fundamentalen Unterschied zur herkömmlichen E-Zigarette und mahnt die Aufklärung von Verbrauchern an.

    Zwei unterschiedliche Produkte
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Sogenannte E-Joints sind keine E-Zigaretten. Rein äußerlich ähneln diese Cartridges zwar der herkömmlichen E-Zigarette, tatsächlich aber handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Produkte.“ Im Fachhandel angebotene E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) unterlägen gesetzlichen Kontrollen und einer strengen Regulierung, so Dobrajc. Für die E-Joints gelte das nicht, ihre THC-haltigen Flüssigkeiten seien potenziell lebensgefährlich.

    Ausschlaggebend für die jüngsten Todesfälle ist, Untersuchungen von Behörden zufolge, der Einsatz zähflüssiger Streckmittel, die sich ausschließlich in THC-haltigen Ölen für E-Joints fanden. Offenbar handelt es sich dabei um Vitamin-E-Acetat, das sich nicht für die Inhalation eignet und dem Käufer einen hohen THC-Gehalt suggerieren soll. Solche fetten Öle (Lipide) können zu einer Lipidpneumonie („fettige Lungenentzündung“) führen.

    Vitamine in Deutschland untersagt
    In nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten hingegen sind in Deutschland Vitamine als Zusatzstoff gesetzlich untersagt; das Verwenden des Acetats zum Strecken ist zudem nicht sinnvoll. „Reguläre Liquids für E-Zigaretten enthalten keine Lipide, Punkt“, stellt der VdeH-Vorsitzende klar.

    Labortests in den USA zeigten außerdem, dass einige der auf dem Schwarzmarkt gehandelten Flüssigkeiten für E-Joints mit einem Fungizid verunreinigt waren, das bei Erhitzung zu lebensgefährlichem Cyanid werden kann. Eine weitere Studie zeigt, dass die Lungenschäden aussehen, wie durch Vergiftungen verursacht. „Das sind eindeutige Hinweise darauf, dass es zu einer durch die Inhalation toxischer Substanzen ausgelösten akuten Entzündung gekommen ist und es sich nicht um ein grundsätzliches Phänomen aufgrund chronischen Konsums handelt“, so Dobrajc.

    Da nicht auszuschließen ist, dass E-Joints auch hierzulande auf dem Schwarzmarkt auftauchen, fordert der VdeH eine bessere Verbraucheraufklärung: „Alle betroffenen Stoffe finden sich nicht in den herkömmlichen, freiverkäuflichen Liquids. E-Zigaretten bergen deshalb nicht dasselbe Risiko wie E-Joints“, so Dobrajc.

    US-Fälle nicht übertragbar auf Deutschland
    Zu diesem Urteil kamen jüngst auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ). Beide Institutionen stellten klar, dass die Vorkommnisse in den USA nichts mit regulären E-Zigaretten zu tun haben und verweisen auf die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakrauch.

    Michal Dobrajc appelliert: „Öffentliche Stellen in Deutschland haben die tatsächliche Lage erkannt und kommunizieren eindeutig, was die eigentliche Gefahr ist. Die Medien haben eine hohe Verantwortung gegenüber Verbrauchern, diesen ebenfalls deutlich zu machen, worin die Gefahr tatsächlich besteht.“

    red

    (DTZ 42/19)

  • Juul legt Berufung ein

    DÜSSELDORF/HAMBURG // Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. Oktober die einstweilige Verfügung vom 23. September gegen Juul Labs Deutschland bezüglich der angeblich inkorrekten Platzierung des Recycling-Symbols auf den Juul-Pods bestätigt. Damit bleibt es bis auf Weiteres untersagt, die Juul-Erzeugnisse ohne das Mülltonnen-Symbol und die Nennung des Herstellernamens in den Verkehr zu bringen.

    „Das Gericht hatte klargestellt, dass der Verkauf der derzeit im Groß- und Einzelhandel verfügbaren Juul-Pods von diesem Verbot ausdrücklich nicht betroffen ist“, betont der E-Zigarettenanbieter.

    Juul ist davon überzeugt, dass die Platzierung des Recycling-Symbols auf der Umverpackung seiner Produkte ausreichend ist und im Einklang mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung steht. Diese vorläufige Entscheidung habe im Übrigen keinerlei Einfluss auf die Sicherheit für die Verbraucher und die Qualität der Juul-Pods.


    Mülltonen-Symbol ab November

    Das Unternehmen wird gegen die vorläufige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf Berufung einlegen. Um Engpässe zu vermeiden, will Juul sich bemühen, bis spätestens Mitte November vorläufig neue Pods, die mit dem Mülltonnen-Symbol und dem Herstellerhinweis gekennzeichnet sind, an den Handel auszuliefern.

    Zum Disput mit Niko Liquids teilt Juul mit: „Wir verwahren uns gegen die im Rahmen dieser rechtlichen Auseinandersetzungen von der Firma Niko Liquids beziehungsweise Herrn Endler verbreiteten falschen Behauptungen und haben hierzu eine Unterlassungsentscheidung des Landgerichts Hamburg erwirkt.“

    pnf

    (DTZ 42/19)

  • Dürninger passt Sortiment den Marktentwicklungen an

    GÖPPINGEN // Dürninger zählt zu den namhaften Tabakwaren-Filialisten in Deutschland. Im Frühsommer fand ein Wechsel an der Spitze statt. DTZ sprach mit dem ehemaligen Geschäftsführer Hartmut Wagner und seinem Nachfolger Matthias Steckbauer über die Herausforderungen für das Unternehmen.

    Herr Wagner, Sie waren 32 Jahre für die Dürninger GmbH tätig, zuletzt als Geschäftsführer. Wann wurden Sie Geschäftsführer?
    Hartmut Wagner: Durch den Verkauf der Anteile von Dr. Adam Claus Eckert und Peter F. Derst an die Firmen Hauser und Kopp im November 2003 erhielt ich die Chance, als Geschäftsführer für das Traditionsunternehmen Dürninger tätig zu werden. Diese Aufgabe bekleidete ich bis zum Juni 2019.

    Der Verkauf hatte einen Umzug der Firmenzentrale von Stuttgart nach Göppingen zur Folge. Wie gestaltete sich der Neustart?
    Wagner: Zum 1. Januar 2004 begann die Selbstständigkeit. In kürzester Zeit mussten wir eine neue Zentrale in Göppingen und eine eigene Organisation aufbauen. Zuvor mussten wir geeignete Räumlichkeiten finden. Außerdem waren Büroausstattung, EDV et cetera nicht vorhanden.

    Eine ziemliche Herausforderung bei diesem knappen Zeitfenster.
    Wagner:Mein Vorgänger in der Geschäftsführung, Rudolf Körper, war uns da eine große Hilfe. Wir hatten ja keine Mitarbeiter und fingen bei null an. Durch die Nähe zur ehemaligen Zentrale in Stuttgart hatten wir zum Glück noch Kontakt zu einigen Mitarbeitern. Dazu zählten Petra Meyer, Ilona Decher und Sandra Rust. Das alles half uns, den Neustart zu meistern.

    Unter Ihrem Vorgänger Rudolf Körper stand Dürninger für den Facheinzelhandel mit Tabakwaren, Presse und Lotto. Wie richteten Sie das Sortiment aus?
    Wagner: Das Sortiment blieb unverändert. Wir hielten weiter an den begehbaren Humidoren fest und bauten in bestehende und neue Geschäfte Raucherlounges, um unseren ‧Zigarrenkunden die Möglichkeit des Genusses ihrer Zigarren zu geben. In den Classic-Filialen bauten wir das Sortiment an hochwertigen Spirituosen aus.

    Herr Steckbauer, denken Sie über deutliche Sortimentsveränderungen nach?
    Matthias Steckbauer: Das Stammsortiment bleibt sicherlich wie gehabt, jedoch müssen auch wir die Gewichtung einzelner Warengruppen den Marktentwicklungen anpassen. Dabei spielen natürlich die Next Generation Products jeglicher Art sowie weitere Trendprodukte, zum Beispiel Kautabak und Snuff, eine wichtige Rolle.


    Als Ihr Vorgänger Hartmut Wagner die Unternehmensführung übernahm, hatte Dürninger rund 20 Geschäfte, heute sind es 41. Das Filialnetz hat sich also verdoppelt. Werden Sie seine Expansionspolitik fortführen oder eventuell in nächster Zeit Filialen schließen?

    Steckbauer: Eine moderate Expansionspolitik mit der Eröffnung oder Übernahme von zwei bis drei Filialen pro Jahr ist sicherlich weiterhin realistisch und mit unserer doch recht kleinen Mannschaft mit viel Eigenleistung auch umsetzbar. Das Ganze muss jedoch immer unter den Gesichtspunkten Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit betrachtet werden, ebenso wie die Auflösung von Filialen, deren Gründe nicht nur in der Wirtschaftlichkeit, sondern auch mal bei den Vermietern liegen können.

    Dürninger konzentriert sich auf den süddeutschen Raum, vor allem auf den Südwesten. Warum haben Sie das Filialnetz nicht über den Main nach Norden ausgedehnt, Herr Wagner?
    Wagner: Die Filialen waren durch meine Betreuung gut aufgestellt. In erster Linie hatten wir uns auf die Kosten konzentriert. Verlustreiche Filialen wurden verkauft beziehungsweise geschlossen. Wegen unserer kleinen Organisation war eine Expansion in Richtung Norden ausgeschlossen. Der Erfolg gab uns Recht. An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern. Sie alle hatten und haben Anteil am Erfolg von Dürninger. Mein Dank gilt auch unseren Geschäftspartnern.


    Herr Steckbauer, werden Sie an dieser Strategie festhalten oder auch Shops in anderen Regionen Deutschlands übernehmen?

    Steckbauer: Schon heute gibt es strukturelle Ausreißer wie zum Beispiel unsere neue Filiale in Bad Reichenhall, die nicht in unserem Kerngebiet liegt. Wir sind immer interessiert an Standorten, die in unser Filialnetz passen und lukrativ sein können. Die Konzentration mehrerer Filialen in einem Gebiet und die Nähe zur Zentrale in Göppingen haben natürlich gewisse Kostenvorteile gegenüber einer weit verstreuten Filialstruktur.

    Und wie sieht es mit Expansionsplänen ins benachbarte Ausland aus?
    Steckbauer: Das Ausland spielt in unseren Überlegungen aktuell keine Rolle.

    Welche Probleme, aber auch Chancen sehen Sie für die nächsten Jahre?
    Steckbauer: Die größte Herausforderung für alle Einzelhändler ist aktuell sicherlich, geeignetes Personal zu finden, da der Arbeitsmarkt sehr angespannt ist. Weiterhin gibt es nicht kontrollierbare Entwicklungen außerhalb unseres Einflusses, etwa in der Gesetzgebung und im Gesundheitswesen, die schwierig einzuschätzen sind. Hier sehe ich jedoch auch die Chance für flexible Handelsunternehmen, sich mit starken Standorten, Mut und Entschlossenheit, den Entwicklungen anzupassen und erfolgreich im Einzelhandel zu agieren.

    Herr Steckbauer, Herr Wagner, vielen Dank für das Gespräch.

    da

    (DTZ 42/19)

  • „Falsche Entwicklungen“

    BERLIN // Eine Allianz verschiedener Verbände kritisiert die geplante Verschärfung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie. Mit dabei: der Deutsche Zigarettenverband (DZV). Die Pläne des Bundesumweltministeriums verhinderten den notwendigen Wandel von der Wegwerf- zur Recycling-Gesellschaft, heißt es.

    Die Verbändeallianz weist darauf hin, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen der Umsetzung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Herstellerverantwortung in Deutschland weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus ausweiten soll. Die Europäische Union hatte die Grundlage für die sogenannte Herstellerverantwortung im Frühjahr gelegt: Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen und Zigarettenfilter fallen darunter. Bestimmte Plastikartikel, etwa Teller und Besteck, sind ab 2021 in der EU ohnehin verboten.

    Freier Wettbewerb in Gefahr
    Die Verbände meinen: Mit der geplanten Verschärfung würden in Deutschland erneut nationale Hürden zu Lasten des freien Wettbewerbs aufgebaut. Und das Ansinnen, Hersteller von Produkten zukünftig für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes zahlen zu lassen, sei ein Freibrief für alle Verbraucher, die Abfall regelwidrig entsorgten. Gegen diese falschen Entwicklungen wendet sich die Verbändeallianz aus Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), DZV, Handelsverband Deutschland (HDE), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), Markenverband und die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen Pro-S-Pack.

    Dass die Bundesumweltministerin zukünftig Hersteller von Produkten einseitig für die Sauberkeit im öffentlichen Raum zahlen lassen wolle, ohne dass sie Einfluss auf die Ermittlung der Kosten, die Ursachen von „Vermüllung“ oder die Organisation der Abfallsammlung und Verwertung hätten, bewerten die Verbände als inakzeptabel. Mit diesen Ideen werde der erforderliche Wandel von einer Wegwerf- in eine Recycling-Gesellschaft verhindert und Konsumenten aus ihrer Pflicht entlassen, Abfälle korrekt zu entsorgen.

    Verantwortung für eine saubere Umwelt
    Gelebte Herstellerverantwortung könne nicht bedeuten, dass ein Akteur für das Fehlverhalten des anderen geradestehen muss. Vielmehr müssten alle Akteure des Wertschöpfungskreislaufs – vom Hersteller über Konsumenten und Kommunen bis zu den Recycling-Unternehmen – die Verantwortung für eine saubere Umwelt und für Rohstoffkreisläufe übernehmen und bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen miteinbezogen werden.

    In einem europäischen Binnenmarkt seien gemeinsame Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling von Produkten unabdingbar. Mit ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung schieße Bundesministerin Svenja Schulze über das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel einer Eins-zu-Eins-Umsetzung von europäischen Regelungen hinaus. So funktioniere ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt nicht.

    Gemeinsam fordern die Verbände einen fairen Wettbewerb in privatwirtschaftlich organisierten Systemen der Herstellerverantwortung. Der Wettbewerb müsse um die besten Produkte, die beste Vermarktung, die hochwertigste Abfallverwertung und Vermeidung und die besten Lösungen für eine saubere Umwelt geführt werden. Für die Finanzierung der Reinigungs- und Entsorgungskosten sei es zweckmäßig, an bestehende privatwirtschaftliche Organisationsstrukturen anzuknüpfen.

    Pro Tag werden in Deutschland 204 Millionen Zigaretten geraucht.

    red

    (DTZ 41/19)