Autor: admin

  • Versorgung für Dampfer sicherstellen

    BERLIN // Das Coronavirus wirkt sich mit den aktuellen Maßnahmen auf das tägliche Leben aller Bürger, aber auch in erheblichem Maße auf Unternehmen aus. Mit einem Informationspapier erklärt der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) die Auswirkungen und Möglichkeiten und gibt Handlungsempfehlungen.

    Schulschließungen, massive Umsatzeinbrüche, Erklärung des Katastrophenfalls in Bayern – all diese Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus notwendig sind, führen zu großer Unsicherheit bei Verbrauchern aber auch bei Unternehmern, insbesondere auch in der E-Zigaretten-Branche, die von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt sind.

    „Viele Unternehmen der E-Zigarettenbranche, häufig sind das selbständige Kleinstunternehmer, sind sehr verunsichert und von Existenzängsten geplagt. Nach der EVALI-Krise vor einigen Monaten und der eingeschränkten Warenverfügbarkeit aufgrund Produktionsstopps in China steht die Branche vor einer weiteren, existenzbedrohenden Herausforderung,“ sagt Michal Dobrajc, erster Vorsitzender des VdeH.

    Um auf die vielen aufkommenden Fragen, von Lohnfortzahlungen über staatliche Unterstützungsmaßnahmen aber auch zu Schließungsverfügungen, wie jüngst durch den Katastrophenfall in Bayern, zu reagieren, veröffentlicht der VdeH ein FactSheet mit Handlungsempfehlungen und Informationen. Das Papier kann [link|https://vd-eh.de/wp-content/uploads/2020/03/20203016-FactSheet-Corona-Auswirkungen.pdf]hier[/link] heruntergeladen werden.

    Fachgeschäfte für E-Zigaretten

    Die E-Zigarettenverbände in Deutschland gehen davon aus, dass zur Aufrechterhaltung der Bedarfsdeckung E-Zigarettengeschäfte geöffnet bleiben müssen. Eine Argumentationshilfe, dass E-Zigaretten zur Sicherstellung der Grundversorgung zwingend erforderlich sind, stellen die E-Zigarettenverbände ihren Mitgliedern zur Verfügung. Die Verfügung in Bayern sieht ausdrücklich „Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte“ durch die Kreisverwaltungsbehörden vor. Wir empfehlen, das Schreiben ausgedruckt im Laden vorzuhalten und damit eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlich zuständigen Behörde zu beantragen.

    vi

    (DTZ 13/20)

  • Verbandsempfehlungen für E-Zigarettenhändler

    BERLIN // Die Bundesregierung hat einschneidende Maßnahmen für den Einzelhandel angekündigt, die die Verbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) fordert Ausnahmen für die E-Branche. DTZ veröffentlicht im Folgenden die [link|https://www.tabakfreiergenuss.org]Stellungnahme [/link] in Auszügen.

    Zugeschnitten auf den in den Verfügungen genannten Bezug zu „Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“ sieht das BftG Chancen, den Ordnungsbehörden zu verdeutlichen, dass E-Zigaretten-Fachgeschäfte unter die Ausnahme fallen. Es sei nachvollziehbar, dass diese besonderen spezifischen Fachhandelsgeschäfte nicht in den allgemein beschriebenen Ausnahmen gesondert aufgeführt seien.

    Empfehlungen des BfTG:
    [bul]Die Entscheidung, der Shop weiterhin geöffnet bleibt oder nicht, muss der Händler individuell entscheiden. „Wir können Euch leider die Entscheidung nicht abnehmen, sondern geben euch lediglich eine Argumentationshilfe, falls Ihr weiterhin eröffnen möchtet“, schreibt das BftG. Außerdem mache es theoretisch Sinn, die zuständige Behörde vorab zu kontaktieren und falls möglich eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

    [bul]Selbstverständlich sollten alle Sicherheit- und Hygienemaßnahmen, die behördlich empfohlen werden, eingehalten werden. „Menschenansammlungen vor oder in Läden müssen vermieden werden. Halten Sie Abstand zu Ihren Kunden und lassen Sie diese nur einzeln in Ihr Fachgeschäft. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in die allgemeinen Hygienemaßnahmen.“
    Und: „Sollte die Behörde – trotz des Schreibens – zur Schließung des Shops auffordern, so sollte man sich dem auf keinen Fall widersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

    vi

    DTZ (13/20)

  • Ermuri und MUT-Tagung abgesagt

    MAINZ // Die Corona-Krise trifft auch die Tabakbranche. Versammlungen und Tagungen werden abgesagt beziehungsweise verschoben.

    Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie wird die Ermuri-Tagung, die vom 20. bis 22. März stattfinden sollte, abgesagt. Die bereits gebuchten Hotelzimmer wurden storniert. Einen Ersatztermin könne vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik noch nicht bekannt gegeben werden.

    Auch die Mitgliederversammlung der MUT Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft am 2. April wird wegen der Covid-19-Krise abgesagt. Man will den Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, heißt es.

    Sobald es dazu neue Informationen gibt, werden die Mitglieder informiert. red

    DTZ (13/20)

  • Ermuri Genusstreff in Detmold

    DETMOLD // Nach Bingen am Rhein im vergangenen Jahr veranstaltet die Ermuri Genuss Company ihre diesjährige Mitgliederversammlung in Detmold. Dort findet vom 20. bis zum 22. März der „Ermuri Genusstreff“ statt.

    Die ostwestfälische Stadt ist auch Sitz der Ermuri-Zentrale. In deren unmittelbarer Nachbarschaft, im Sudhaus im Fachwerkdorf (Am Gelskamp 15a) wird, wie bereits mehrfach in den vorangegangenen Jahren, die Generalversammlung der Genossenschaft abgehalten. Sie ist am Sonntag, den 22. März, von 9.30 bis 13.00 Uhr terminiert. Hier erfahren die Ermurianer aus erster Hand vom Vorstandsvorsitzenden Cay Uwe Vinke und den Vorständen Oliver Fries und Manfred Kröger sowie vom Aufsichtsratvorsitzenden Dirk Quade, wie sich die Geschäfte der Genossenschaft entwickelt haben und welche Aufgaben bewältigt wurden und werden.

    Neben der Generalversammlung erwarten die Teilnehmer der Ermuri Jahrestagung 2020 folgende Programmpunkte:
    [bul]20. März von 19.00 bis 23.00 Uhr: Präsentation zum Thema „Whisky, Salz und Öl“ im Sudhaus mit Manfred Kröger und Klaus Brinkmann, dem Leiter des Ermuri-Außendienstes. Anschließend folgen ein Abendessen und eine Whisky-Verkostung.
    [bul]21. März: Besuch des Lippischen Landesmuseums Detmold. Interessenten dafür treffen sich um 11.15 Uhr in der Empfangshalle des Residenz Hotels in Detmold.
    [bul]21. März von 10.00 bis 18.00 Uhr und am 22. März von 9.00 bis 14.00 Uhr: Ermuri-Messe im Sudhaus.
    [bul]21. März um 14 Uhr: Führung durch das Ermuri-Lager.
    [bul]21. März ab 15.00 Uhr: Kollegengespräch zu dem Einzelhandels-Thema: „Die neue Kassenverordnung und andere Kaufmannspflichten“ im Braumeisterraum des Detmolder Sudhauses.
    [bul]21. März, 19.30: Geselliger Abend im Restaurant Forstfrieden, Bustransfer ab Hotel um 19.15 Uhr.

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    (DTZ 12/20)

  • Verbot ist „typisch deutsch“

    BERLIN // Noch knapp zwei Monate, dann tritt laut Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) am 20. Mai das Mentholverbot für Tabakprodukte in der EU in Kraft. Ab dem Stichtag ist der Verkauf verboten. Davon ist auch Shisha-Tabak betroffen. Das will Sven Plaeschke, Geschäftsführer vom [link|http://www.wpt-verband.de/]Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler[/link], kurz: Shisha-Verband, so nicht stehen lassen.

    Grundlage
    Grundlage für die Verbote ist das deutsche Tabakerzeugnisgesetz. „Die EU-Tabakproduktrichtlinie II schreibt jedoch keineswegs vor, dass Minze und Menthol nicht mehr in Shisha-Tabak verwendet werden dürfen“, erklärt Plaeschke im DTZ-Gespräch. „Wenn Sie sich in Europa umschauen, stellen Sie fest, dass die Gesetze zum Verbot von Minze und Menthol beispielsweise in Spanien, Italien oder Frankreich nur Feinschnitt-Tabak und Zigaretten, nicht etwa Shisha-Tabak betreffen“, betont Plaeschke.

    „Das Menthol-Minz-Verbot für Shisha-Tabak ist eine typisch deutsche Erfindung.“ Es stärke den Schwarzmarkt und behindere alle, die saubere legale Geschäfte mit Shisha-Tabak machen und den Menschen Genuss und Freude bereiten wollen.

    Abstimmung
    Vor diesem Hintergrund nutze der Shisha-Verband die Internet-Plattform [link|https://t1p.de/bkpi]„Openpetition“[/link] für eine Abstimmung. Parallel dazu sei der Fachhandel aufgerufen, entsprechende [link|https://t1p.de/6fuk]Unterschriftenlisten[/link], auszulegen. Dort will er die Konsumenten direkt ansprechen.

    Öffentliche Anhörung

    „Ziel des Quorums ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag“, sagt Plaeschke. Er ist zuversichtlich, dass die erforderlichen 50 000 Unterschriften auch erreicht werden. „Nach nur drei Tagen hatte die Petition bereits 10 000 Unterstützer. Die rege Beteiligung zeigt, wie wichtig unser Anliegen vor allem den Konsumenten unserer Produkte ist“, berichtet Plaeschke. Vom Verbot seien in Deutschland schätzungsweise rund 40 bis 60 Prozent der Wasserpfeifentabaksorten und zirka 50 bis 70 Prozent der Absatzmenge betroffen.

    Europäischen Grundgedanken
    „Viele dieser traditionsreichen Sorten wird es nicht mehr oder – soweit überhaupt möglich – nur noch in stark abgeänderter Rezeptur geben“, informiert er. „Hintergrund ist das seit 2016 geltende Minzverbot und das ab dem 20. Mai 2020 vorgeschriebene Mentholverbot als Zusatzstoff für Wasserpfeifentabak“, erklärt er. Vom europäischen Grundgedanken der Harmonisierung des Binnenmarkts sei hier nichts übriggeblieben. Ganz im Gegenteil: „Wir deutschen Hersteller sehen uns massiv benachteiligt gegenüber unseren europäischen Marktbegleitern. Deshalb fordern wir: eine Ausnahme von Shisha-Tabak vom Verbot von Menthol und Minze und eine Gleichberechtigung deutscher Konsumenten gegenüber ihren europäischen Nachbarn“, so Plaeschke.

    kes

    DTZ (12/20)

  • Von Eicken verschiebt 250-Jahr-Feier

    LÜBECK // Das Unternehmen Joh. Wilh. von Eicken hat seine 250-Jahre-Jubiläumsfeier „Aus Freude am Tabak“ am 5. Juni in der Gollan Kulturwerft in Lübeck verschoben.

    Zur Begründung heißt es, im Moment müsse man davon ausgehen, dass die Feierlichkeiten durch die Situation um den Covid-19-Virus beeinträchtig werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

    red

    (DTZ 12/20)

  • Werbeverbot – wie geht‘s weiter?

    BERLIN // Mittlerweile ist die Frist zum Einreichen von Stellungnahmen bezüglich der Änderungen des Tabakerzeugnisgesetzes abgelaufen. Nun soll bereits am 25. März im Kabinett über die „Formulierungshilfe“ beraten werden. Ziel ist es offenbar, die neuen Regeln noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

    Recht für jedes legale Produkt zu werben
    Neben den Industrieverbänden hat sich auch der BTWE Handelsverband Tabak zu den Änderungsvorschlägen geäußert. Steffen Kahnt von der BTWE-Geschäftsführung wies darauf hin, dass der BTWE schon immer die Position vertreten habe, dass das Recht zu werben für jedes legale Produkt gelten müsse. Deshalb lehne der BTWE das geplante Außenwerbeverbot prinzipiell ab.

    Außenwerbeverbot
    Das gelte insbesondere auch für das – wenn auch zeitverzögerte – Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten. Im Rahmen einer aktiven Gesundheitspolitik unterstützten Gesundheitsbehörden anderer Industrieländer den Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte. Mit einem Außenwerbeverbot für diese Produkte erlange der Gesundheitsschutz der deutschen Konsumenten dagegen einen herben Rückschlag.

    Genaue Definition
    Kahnt weiter: „Eine besondere praktische Herausforderung aus Sicht des Einzelhandels ist die Einordnung von Einzelhandelsgeschäften als ‚Fachhandel‘. Hier bestünden gegensätzliche Positionen, die eine verlässliche Rechtspraxis gefährdeten. Laut Definition seien „Fachhandelsgeschäfte für Tabakerzeugnisse“ nur solche Geschäfte, die ausschließlich für den Handel mit Tabakwaren, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien.

    Branchenvielfalt
    Der überwiegende Teil der Tabakwaren-Fachgeschäfte biete Randsortimente wie Zeitungen / Zeitschriften, Lotto Toto, Spirituosen, Schreibwaren, Süßwaren und sofort an. Eine weitere große Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte agiere zudem mit dem Drei-Säulen-Modell Tabak / Lotto / Presse. Wären mit der geplanten Formulierung vom Außenwerbeverbot nur Geschäfte ausgenommen, die ausschließlich für den Handel mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien, stünde die Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte vor deutlichen Einnahmeverlusten. Außerdem dürften Fachgeschäfte, die zum Beispiel zusätzlich Ansichtspostkarten verkauften, im Schaufenster nicht mehr für ihre Produkte werben.

    Der BTWE schätze, dass ein großer Teil der Fachgeschäfte als „Mono-Tabak-Läden“ – insbesondere in kleineren Städten und auf dem Land – nicht mehr lebensfähig wäre. Daher solle der Begriff „Fachhandel“ im Gesetz eindeutig definiert werden.

    Der BTWE wendet sich außerdem gegen das Verbot der kostenlose Abgabe von Tabakwaren sowie gegen reduzierte Registrierungspflichten bei E-Zigaretten.

    Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
    Zusammenfassend heißt es: „Der BTWE sieht wesentliche Inhalte der Formulierungshilfe zu einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sehr kritisch. Das Außenwerbeverbot und im Besonderen ein Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten lehnen wir aus gesundheitspolitischen Gründen ab. Mit seinen Vorschlägen setzt sich der BTWE vor allem dafür ein, bewährte und sichere Vertriebswege zu erhalten, die Existenz zahlreicher Nahversorger in Deutschland zu sichern, indem mit klaren Formulierungen eine rechtssichere Geschäftsausübung auch in Zukunft gewährleistet wird.“

    Auch das Forum Rauchfrei hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wie nicht anders zu erwarten, gehen der Organisation die Regeln nicht weit genug. Man müsse vielmehr „das Profitstreben der Tabakkonzerne durch ein umfassendes, also ein Werbeverbot ohne Einschränkungen, bekämpfen“, hieß es.

    Einige der Forderungen:
    [bul]Verbot der Tabakwerbung am und im Ort des Verkaufs
    [bul]Kein Verkauf in Lebensmittelgeschäften und Drogerien
    [bul]Verbot der Präsentation der Ware am Ort des Verkaufs
    [bul]Uneingeschränktes Verbot von Tabakwerbung im Kino
    [bul]Verbot von Zigarettenautomaten
    [bul]Einführung von Plain Packages

    red

    (DTZ 12/20)

  • Pfeifenraucher des Jahres

    BERLIN // Zum 42. Mal küren das Tabak Forum und der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie den „Pfeifenraucher des Jahres“. Preisträger ist diesmal Albert H. Weiler, Mitglied des Deutschen Bundestages.

    Klare Statements zu politischen und gesellschaftlichen Fragen
    In der Begründung der Jury heißt es, Albert H. Weiler ist ein Politiker, der es versteht, klare Statements zu politischen und gesellschaftlichen Fragen abzugeben. Neben seinem charakteristischen Bewusstsein für Freiheit verfügt er auch über ein ausgeprägtes Genussbewusstsein, wozu insbesondere der Genuss einer Pfeife stets dazugehört.

    Aus diesem Grunde hat er in dieser Legislaturperiode einen parlamentarischen Pfeifen- und Zigarrenzirkel ins Leben gerufen. Dieser Pfeifen- und Zigarrenzirkel wird mittlerweile als ein besonderer Ort der parteiübergreifenden Kommunikation geschätzt.

    „Die Laudation hält mit Jan Fleischhauer einer der profiliertesten Journalisten des Landes. 30 Jahre war er beim ,Spiegel', heute Kolumnist des ‚Focus'“, informiert das Tabak Forum.

    Personen des öffentlichen Lebens
    Das Tabak Forum wählt regelmäßig eine Person des öffentlichen Lebens aus, die sich offen zu ihrer Leidenschaft bekennt, und kürt sie zum Pfeifenraucher des Jahres. Bisherige Träger der Auszeichnung waren unter anderem Sonja Kirchberger, Norbert Lammert, Harald Lesch, Günther Grass, Joachim Fuchsberger, Herbert Wehner, Thomas Gottschalk und Helmut Kohl.

    pi

    (DTZ 11/20)

  • Verband geht Selbstverpflichtungen ein

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vor wenigen Tagen Produkt- und Werbestandards beschlossen, die sich auf tabakfreie Nikotinbeutel einerseits und auf E-Zigaretten andererseits beziehen. Damit kommt die Branchenvereinigung ihrem Anspruch nach, Dachverband über verschiedene Sparten zu sein.

    Bevor die selbst gemachten Vorgaben jedoch in Kraft treten, muss das Bundeskartellamt sie genehmigen. Dieser Vorgang dürfte sich noch einige Wochen hinziehen.

    Kinder- und Jugendschutz
    Im Fokus der Regeln für E-Zigaretten steht der Kinder- und Jugendschutz. Demnach wollen die BVTE-Mitgliedsunternehmen darauf verzichten, sich konkret an junge Menschen zu richten – beim Sponsoring ebenso wie in der werblichen Darstellung, in der Ansprache oder auch räumlich, etwa im Umfeld von Schulen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Risiken des Konsums von E-Zigaretten und Liquids transparent darzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 150 000 Euro.

    Bei den tabakfreien Nikotinbeuteln liegt der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung und -qualität. Daneben spielen vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie die Darstellung potenzieller Gesundheitsrisiken wichtigen Rollen. Auch hier wird das Einhalten der Regeln durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. In Streitfällen tritt ein Schiedsgericht zusammen, das die Verstöße wiederum mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro belegen kann.

    Der BVTE geht damit umfangreiche Selbstverpflichtungen ein.

    red

    (DTZ 11/20)

  • Tabakwerbeverbot ab 2022

    BERLIN // Was schrieb „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe 10 / 2020? „In Deutschland sind Verkaufsbeschränkungen für Zigaretten ein unpopuläres Thema. Im Bundestag haben Abgeordnete der CDU, aber auch der SPD lange für das Gegenteil gekämpft: dafür, dass Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino legal bleibt. <…> Und obwohl die CDU / CSU-Bundestagsfraktion jüngst Besserung gelobte, ist das entsprechende Gesetz nicht in Sicht.“

    „Formulierungshilfe“
    Allerdings lagen die Hamburger Journalisten falsch. Aus Sicht der Tabakbranche muss festgestellt werden: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits zwei Tage vor Erscheinen des Magazin-Beitrags seine „Formulierungshilfe“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ in Umlauf gebracht.

    Der Kern der neuen Vorschriften: Neben Werbeverboten für klassische Tabakerzeugnisse sollen voraussichtlich ab 1. Januar 2021 auch elektronische Zigaretten sowie nikotinfreie Liquids stärker reglementiert werden.

    Stellungnahmen von Fachorganisationen
    Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, nikotinfreie Liquids den nikotinhaltigen gleichzustellen. In der Begründung heißt es, mehrere Stellungnahmen von Fachorganisationen hätten belegt, dass die verdampften Aerosole gesundheitsschädliche Substanzen enthielten. Genannt wird unter anderem Formaldehyd, das allerdings nach gegenwärtigem Kenntnisstand fast ausschließlich beim Trockendampfen offener Systeme entsteht.

    Wenig überraschend soll Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden – wobei das Verbot für Tabakwaren zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten soll, für Tabakerhitzer ein Jahr später und für E-Zigaretten ein weiteres Jahr danach. Im Kino soll Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten künftig erst bei Filmen möglich sein, die ab 18 („keine Jugendfreigabe“) eingestuft sind.

    Abgabe von Warenmustern
    Immerhin: Die Abgabe von Warenmustern an Konsumenten bleibt innerhalb von „Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels“ erlaubt, wird sonst – etwa auf Festivals – jedoch ebenfalls untersagt.

    Schräg wirkt im Entwurf die Anwendung der sogenannten „One in, one out“-Regel. Konkret heißt es in der Begründung: „Eine Kompensation des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft kann innerhalb des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens nicht realisiert werden. Die Belastung wird aber über die Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen kompensiert. Bei diesem Regelungsvorhaben wird eine Entlastung der Wirtschaft von 27 Millionen Euro jährlich erreicht.“

    Kritik aus der E-Zigarettenbranche
    Kritik kommt aus der E-Zigarettenbranche. Beanstandet werden zum Beispiel Formulierungen zu den Fristen: „Werbung auf Außenplakaten soll verboten werden. Die Übergangsregelung gilt in diesem Entwurf nicht für Nachfüllbehälter (Liquids), sondern nur für E-Zigaretten. Wir gehen aber bisher davon aus, dass hier Nachfüllbehälter schlichtweg vergessen worden sind.“

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zeigt sich enttäuscht: „Die für unsere Branche deutlichste Einschränkung ist unserer Meinung nach, dass der Paragraf 19 im Tabakerzeugnisgesetz auch für nikotinfreie Produkte gelten würde. Dieser Paragraf verbietet die Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, womit das Internet gemeint ist. Das schließt auch die bislang gängige Werbung für ‚Shake & Vape‘-Hersteller auf Instagram, Facebook und anderen Plattformen ein. Dieses Verbot würde Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.“

    E-Branche nicht zufrieden
    Ob und welche betroffenen Unternehmen und Verbände bis zum Fristablauf am 6. März (nach Redaktionsschluss) dargelegt haben, mit welchen „Einnahmeeinbußen aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Werbebeschränkungen voraussichtlich zu rechnen ist“, wie es das Begleitschreiben zum vorliegenden Entwurf vorsieht, ist nicht bekannt. Klar ist, dass insbesondere die E-Branche nicht zufrieden sein kann.
    red
    (DTZ 11/20)