Schlagwort: Zigaretten

  • Erste Lesung des NRSG im NRW-Landtag

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Am Mittwoch dieser Woche findet im nordrhein-westfälischen Landtag die erste Lesung des geänderten Nichtraucherschutzgesetzes statt.

    Der Gesetzentwurf sieht ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie sowie in öffentlichen Einrichtungen (hier mit wenigen Ausnahmen z.B. in stationären Einrichtungen) vor. CDU und FDP hatten bereits im Vorfeld teils heftige Kritik an dem neuen Gesetzentwurf geäußert. Inzwischen hat sich auch die Piratenpartei dem Protest angeschlossen.

    „Wir lehnen es ab, dass SPD und Grüne derart tief in die Privatsphäre der Bürger und in die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit von Gastronomen eingreifen können, zitiert die „Rheinische Post“ den Sprecher des Arbeitskreises Drogenpolitik NRW der Piraten, Andreas Rhode. Die Partei wendet sich auch dagegen, dass E-Zigaretten unter die Nichtraucherschutzbestimmungen fallen sollen.

    (DTZ 27/12)

  • PMI will risikoarme Zigarette einführen

    LAUSANNE (DTZ/red). Philip Morris International (PMI) will eigenen Angaben nach 2017 eine neue risikoärmere Zigarette in den Markt bringen.

    Zurzeit arbeitet der Zigarettenhersteller an der Entwicklung von drei entsprechenden Produkten, die im Rahmen der bestehenden Marken wie Marlboro verkauft werden sollen, berichtet das Nachrichtenportal „bloomberg.com“.

    Das Fortschrittliche daran sei, dass die Zigarette den Tabak erhitze statt ihn zu verbrennen, kündigt Andre Calantzopoulos, Chief Operation Officer (COO) bei PMI während eines Vortrags in Lausanne diese Woche an.

    „Wir sind am Vorabend einer Entdeckung, von der wir glauben, dass sie ein Paradigmenwechsel für unsere Industrie sein könnte“, sagt Louis Camilleri, Chief Executiv Officer (CEO).

    Die neuen Produkte hätten das Potenzial nicht nur Impulsgeber zu sein, sondern seien der Schlüssel für bislang nicht bearbeitete Märkte wie China.

    Die Ankündigung von risikoärmeren Produkten habe Börsenanalysten in ihrer Bewertung positiv überrascht, schreibt der Nachrichtendienst Bloomberg.

    (DTZ 26/12)

  • Strand ohne Raucher

    ROSTOCK (DTZ/red). Rostock hat das Rauchen an den Strandabschnitten 12 in Warnemünde und 8 in Markgrafenheide /Hohe verboten.

    Im Gespräch mit dem „Nordkurier“ betont Matthias Fromm, Tourismusdirektor von Rostock, dass die Verordnung auf Freiwilligkeit beruhe. Geldbußen werden nicht erhoben. Ziel sei es spielende Kinder vor weggeworfenen Zigarettenabfällen zu schützen.

    Das Ostseebad Göhren auf Rügen hat bereits seit 2010 ein Rauchverbot für Strandabschnitte ausgesprochen. Unterstützt wird die Maßnahme durch die Verteilung sogenannter kostenfreier Taschen-Aschenbecher für ein sauberes Ufer.

    Dieses Entsorgungsangebot ist für andere Ostseegemeinden die Alternative zum offiziellen Rauchverbot. Gemeinden wie Zinnowitz auf Usedom und das Ostseeheilbad Graal-Müritz zeigen es. Ein offizielles Verbot könne nicht kontrolliert werden, da nicht ausreichend Personal vorhanden sei, heißt es.

    (DTZ 24/12)

  • Regierung drängt auf JT-Verkauf

    TOKIO (DTZ/red). Die Investmentbanken sollen ihre Gebote für den Verkauf der Regierungsanteile an Japan Tobacco Inc. bekanntgeben, die mit bis zu 5,4 Mrd. Dollar (rd. 4,2 Mrd. Euro) bewertet werden.

    Die japanische Regierung und das Finanzministeriums wollen bis zum 30. Mai einen Überblick über die kompletten Angebote, berichtet „Reuters“.
    Experten sehen darin einen Hinweis, dass die lang erwartete Aktienemission noch dieses Jahr stattfinden wird.

    Das japanische Parlament hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz verabschiedet wonach das Finanzministerium rund 1,66 Millionen Japan-Tobacco-Aktien, die sich im Regierungsbesitz befinden, verkaufen kann. Mit dem Erlös sollen die vom Tsunami und vom Erdbeben zerstörte Nordostküste wiederaufgebaut werden.

    Der Zigarettenhersteller hatte angekündigt seine umlaufenden Aktien im Wert von rund 250 Mrd. Yen (rd. 2,5 Mrd. Euro) zurückzukaufen, falls die Regierung mit dem Anteilsverkauf während des aktuellen Geschäftsjahres (Ende März 2013) fortfährt.

    Damit wächst die Größe des Regierungspakets an Japan Tobacco auf rund 426 Mrd. Yen und wäre damit einer der größten Emissionen in Japan dieses Jahr.

    (DTZ 21/12)

  • Über 100 Schmuggel-Marken im Angebot

    KAIRO (DTZ/red). Ägypten kämpft mit dem Zigaretten-Schwarzmarkt und den daraus resultierenden Steuerverlusten von rund 503 Millionen Euro pro Jahr.

    Geld, das der Staat Medienangaben zufolge vor allem jetzt dringend benötigt. Offiziell ist die Rede von rund 100 Zigarettenmarken, die unversteuert und offen im offiziellen ägyptischen Handel zu kaufen sind. Ein beispielloser Höhepunkt des illegalen Handels im Land, beklagen Insider.

    Ein Grund für die rasante Entwicklung des organisierten Verbrechens sei die andauernde offene Sicherheitsfrage in Ägypten und eine Reihe von plötzlichen und massiven Tabaksteuererhöhungen. Der Marktanteil der illegalen Zigaretten sei von 12,5 Prozent (2011) auf derzeit 20 Prozent gestiegen, schätzen Experten.

    Leidtragende des unfairen Wettbewerbs seien neben dem Staat vor allem die Händler, die Hersteller sowie die Konsumenten. Kritiker fordern deshalb aufeinander abgestimmte staatliche Maßnahmen.

    Für eine positive Entwicklung seien ein differenzierter Ansatz inklusive eine umsichtigen Steuerpolitik sowie wirksame Strafverfolgungsmaßnahmen und bessere Grenzkontrollen notwendig.

    (DTZ 17/12)

  • Zigaretten müssen versteckt werden

    LONDON (DTZ/red). Seit dieser Woche dürfen Zigaretten in Großbritanniens Supermärkten nicht mehr sichtbar zum Kauf angeboten werden. [p][/p]

    Mit der Zielsetzung, Rauchen nicht länger als Teil der Gesellschaft zu sehen, trat das Verbot nun in Kraft: Tabakprodukte müssen entweder abgeschirmt oder unter dem Tresen versteckt werden. [p][/p]

    Bisher gilt dieses Gesetz nur in England und soll bis 2015 auch auf kleinere Geschäfte ausgeweitet werden. [p][/p]

    (DTZ 15/12)

  • FDA darf Warnhinweise vorschreiben

    CINCINNATI (DTZ/red). Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Montag in Cincinnati die Ansprüche der US-Regierung bestätigt Tabakprodukte zu kontrollieren und die Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen zu verschärfen.

    Die Entscheidung des sechsten Bezirksgerichts in Cincinnati (Ohio) unterstützt den gesetzlichen Auftrag der FDA (Arznei- und Lebensmittelbehörde; engl. Food and Drug Administration), berichtet diese Woche das „Wall Street Journal“ (WSJ) in seiner Online-Ausgabe. Die Verordnung verletzte nicht das Recht der Zigarettenindustrie auf freie Meinungsäußerung, heißt es.

    Das aktuelle Urteil in Cincinnati hält fest, dass die Schockbilder 50 Prozent im oberen Bereich der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sollen. Es trifft den Angaben zufolge keine Entscheidung über die von der FDA vorgeschlagenen neun Bild-Warnhinweisen, sondern hat das US-Tabakgesetz im Allgemeinen, inklusive der Warnhinweise, erörtert.

    Vor einem Monat kam ein Bundesrichter in Washington D.C. in einem davon unabhängigen Prozess zu einem gegenteiligen Urteil und lehnte eine entsprechende Verordnung ab. Der Richter sah darin eine Verletzung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die US-Regierung ging in Berufung. Dieser Fall konzentriert sich auf die Text- und Bildwarnhinweise wie sie von der FDA vorgeschlagen werden.

    Die US-Behörde FDA soll seit 2009 die Anti-Tabak-Richtlinien der USA umsetzen. Für landesweite Kritik sorgte die FDA-Verordnung, die der Zigarettenindustrie im ab September 2011 neun Text- und Bildwarnhinweise auf die Vorder- und Rückseite der Packungen diktieren wollte. Die Umsetzung der Verordnung wurde verschoben, da ein US-Richter sie als verfassungswidrig eingestuft hat.
    Demgegenüber stehen die zurzeit üblichen schwarz-weisen Textwarnhinweise, die ein einem separaten kleinen Kasten auf die Packung gedruckt werden, so das WSJ.

    Die Tabakindustrie klagt gegen die FDA-Verordnung und sieht in den von der FDA vorgeschlagenen Text- und Bildwarnhinweisen eine Verletzung des ersten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung, der das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet.

    Beobachter vermuten, dass der Oberste Gerichtshof der USA das letzte Wort im Fall der gesetzlichen Tabak-Regulierungen haben werde.

    (DTZ 12/12)

  • EU schreibt neue Warnhinweise vor

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Die EU-Kommission hat Mitte vergangener Woche verkündet, dass die für Tabakprodukte seit 2003 in der jetzigen Aufmachung und Größe vorgeschriebenen Textwarnhinweise künftig in neuen Formulierungen vorgeschrieben werden.

    Derzeit müssen die Packungen jeweils mit einem von drei allgemeinen Warnhinweisen und einem von 16 ergänzenden Warnhinweisen versehen werden. Diese 16 ergänzenden Warnhinweise werden künftig durch 14 neue ersetzt. Als Begründung führt die EU-Kommission an, es sei generell nötig, dass die Warnstrategie von Zeit zu Zeit überarbeitet werde, um effektiv zu bleiben.

    Die neuen Warnhinweise greifen teilweise die Inhalte der bisherigen auf, etwa bei der Thematik von Krebserkrankungen, teils warnen sie auch vor Risiken, die bisher nicht im Fokus standen, weil hier andere Risikofaktoren eine erheblich höhere Bedeutung als das Rauchen haben, wie der Gefahr zu erblinden oder Zahnschäden zu erleiden. U.a. wird auch davor gewarnt, dass rauchende Eltern eine Vorbildfunktion für ihre Kinder haben. Im Vordergrund steht für die EU-Kommission der Abschreckungseffekt: Durch die Warnhinweise soll der Zigarettenkonsum möglichst unattraktiv dargestellt werden. Die 14 neuen Warnhinweise müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

    Ausgesucht wurden die neue Warnhinweise auf Basis einer Studie von Eurobarometer, mit der in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern bei Bürgern abgefragt wurde, welche Warnhinweise die am stärksten abschreckende Wirkung hätten.

    Die EU-Kommission weist im Rahmen der Bekanntgabe der neuen Warnhinweise darauf hin, dass neben den verpflichtenden Textwarnungen auch abschreckende Bildwarnhinweise möglich sind, allerdings nicht verpflichtend. Dies sei in neun Mitgliedsländern der Fall.

    (DTZ 11/12)

  • Drogenbeauftragte lehnt E-Zigaretten ab

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hält den Konsum von E-Zigaretten für gesundheitlich bedenklich und warnt deshalb vor deren Konsum.

    Gegenüber der Presse bezeichnete sie das vom Gesundheitsministerium in NRW ausgesprochene Verkaufsverbot für richtig, weil die Liquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und daher vor der Zulassung entsprechend geprüft und genehmigt werden müssten.

    Allerdings räumte Dyckmans auch ein, dass sie E-Zigaretten nicht für die Entwöhnung geeignet halte. Genau das sagen aber auch die meisten Hersteller dieser Produkte, weshalb aus deren Sicht auch eine Einstufung als Arzneimittel keinen Sinn macht.

    (DTZ 11/12)

  • Zigarettenmarkt: Auslieferungen auch im Februar gut stabil

    MAINZ (DTZ/fok). Auch im Februar 2012 lag das Niveau der Industrieauslieferungen an den Handel bei Zigaretten und Feinschnitt über den Zahlen des Vorjahres. Allerdings setzte erst in der zweiten Februar-Hälfte die Auslieferung neupreisiger Ware in größerem Umfang ein, so dass sich eventuelle Auswirkungen auf den Konsum noch nicht bemerkbar machen konnten.

    Insgesamt wurden nach vorläufigen Schätzzahlen im Februar 6,352 Mrd. Zigaretten an den Handel geliefert, 4,8 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahrs. Davon entfielen 5,554 Mrd. Stück auf Markenzigaretten (plus 5,1 Prozent) und ca. 798 Mio. Stück auf Handelsbilligzigaretten (plus 2,6 Prozent.

    Über die beiden Monate Januar und Februar 2012 kumuliert stieg der Zigarettenabsatz um 3,4 Prozent auf 12,404 Mrd. Stück, wovon 10,811 (plus 3,3 Prozent) Markenzigaretten waren und ca. 1,593 Mrd. Stück (plus 4,2 Prozent) Handelsbilligzigaretten.

    Der Feinschnittabsatz lag im Februar 2012 bei 2 128 Tonnen (plus 5,5 Prozent). Davon waren 1 120 Tonnen klassischer Feinschnitt (minus 2,0 Prozent); 519 Tonnen waren schnittoptimierte Tabake (minus 11,1 Prozent). Kräftiges Wachstum gab es erneut bei Volumentabak mit einer einer Absatzmenge von 489 Tonnen (plus 68,6 Prozent). Im Zwei-Monats-Zeitraum ergab sich für den gesamten Feinschnitt ein Auslieferungsvolumen von 4 041 Tonnen (plus 3,8 Prozent), wovon 2 170 Tonnen klassischer Feinschnitt waren (minus 0,5 Prozent); auf schnittoptimierte Tabake entfielen 987 Tonnen (minus 13,3 Prozent) und auf Volumentabake 884 Tonnen (plus 54,5 Prozent).

    Leichte Rückgänge waren bei Ecocigarillos zu verzeichnen, deren Absatz im Februar bei 208 Mio. Stück (minus 4,1 Prozent) lag. Für Januar/Februar 2012 kumuliert waren es 405 Mio. Stück (minus 3,3 Prozent).

    (DTZ 12/12)