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  • Auf Hygiene kommt es an

    DUISBURG // Reinigung Hygieneexperte CWS bietet einen neuen Service an: Unternehmen erhalten regelmäßig Hygienemasken, die von den Mitarbeitern getragenen werden. Danach werden sie wieder abgeholt, gewaschen, hygienisch in Netzen mit Barcode versehen und erneut ausgeliefert.

    Praktisch und effizient
    Dies sei praktisch, nachhaltig und diene dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden. „Dieser Service entlastet die Mitarbeiter. Und ist außerdem gut für die Umwelt außerdem, schließlich sind Einwegmasken auch ein Müll-Problem.“

    Unternehmen, die einen textilen Dienstleister wie zum Beispiel CWS oder Mewa in Anspruch nehmen, müssen dringend dessen Vorgaben zum Umgang mit potenziell kontaminierter Wäsche beachten.

    Tipps für Unternehmen
    Für Unternehmen, die ihre Arbeitskleidung selbst waschen oder dies ihren Mitarbeitern überlassen, gibt CWS wichtigsten Tipps:

    [bul]Jeder Mitarbeiter soll immer nur seine eigene Berufskleidung tragen (nichts tauschen oder ausleihen) und sie auch nur während der Arbeit tragen, nicht noch auf dem Heimweg. Privatkleidung und Berufsbekleidung sind strikt voneinander zu trennen.

    [bul]Berufskleidung und Privatwäsche nie zusammen waschen, idealerweise auch nicht in der gleichen Maschine.

    [bul]Die Berufskleidung sollte mit der höchstmöglichen Temperatur gewaschen werden, mindestens aber bei 60 Grad Celsius, besser bei 90 Grad Celsius – und mit einem Vollwaschmittel, rät das Robert-Koch-Institut. Extrem wichtig ist auch das Trocknen der Wäsche – schließlich benötigen Viren Feuchtigkeit, um zu überleben.

    red

  • OVG Niedersachsen: Maskenpflicht ist rechtens

    LÜNEBURG // Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Pflicht aus § 9 Absatz 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus abgelehnt, beim Besuch von Verkaufsstätten des Einzelhandels sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) zu tragen (Az.: 13 MN 119/20).

    Eilantrag
    Die Antragstellerin hatte sich mit dem Normenkontrolleilantrag gegen die in Niedersachsen seit dem 27. April 2020 geltende Maskenpflicht gewandt und argumentiert, diese greife unverhältnismäßig in ihre Grundrechte aus Artikel 2 GG, insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit, in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit ein.

    Erfolgsaussichten
    Der Senat hat den Antrag aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache gegen die genannte Verordnungsbestimmung gestellten Normenkontrollantrags (Az.: 13 KN 118/20) seien als offen anzusehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    pi

  • Kostenloser Service

    MAINZ // Sie sind womöglich im Homeoffice und bekommen Ihre „DTZ“ in die Firma? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Corona-Service, den wir unseren Lesern und Abonnenten bieten: Wir liefern Ihnen „Die Tabak Zeitung“ – ebenso wie „Smokers Club“ und „Tobacco Journal International“ – gratis an eine Adresse Ihrer Wahl – per Post oder per Mail.

    Der Nachversand einer bereits erschienenen Ausgabe ist nicht möglich. Interessenten können das Digitalheft kostenlos anfordern. Wenn Sie den einzelnen Schritten folgen, erhalten Sie einen Download-Link (siehe unten), über den Sie per Mausklick auch die bereits erschienenen Digital-Ausgaben heruntergeladen können.

    Nutzen Sie unser Angebot und wählen Sie die entsprechende Option für sich – Print und  / oder Digital – [link|https://t1p.de/xke0]hier[/link] aus. Bleiben Sie gesund und informiert!

    Ihr DTZ-Team

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    jetzt also kommen sie, die großen Lockerungen. Die einen sehen sie als Wiedererringen der ureigenen Recht und Möglichkeiten, die anderen rechnen damit, dass jetzt die Büchse der Corona-Pandora geöffnet wird. „Zweite Welle“ hat für mich schon jetzt das Potenzial, zum Unwort des Jahres gewählt zu werden.

    Geschäftsöffnungen
    Was mich überrascht hat: Dass die Bundeskanzlerin – bis auf die Zahl von 50 Neuinfektionen, bei denen die neuen, alten Freiheiten wieder schlagartig gestoppt werden – die Macht der Macht über Geschäftsöffnungen, Social Approaching und Co. so deutlich an die Länder abgegeben hat. Das wirkt tatsächlich etwas amtsmüde. Und wann haben wir zum letzten Mal etwas Nennenswertes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gehört?!

    Neue Erkenntnisse
    Behörden in Europa gehen übrigens mittlerweile davon aus, dass das Virus sich unter anderem in Frankreich und in Italien bereits deutlich früher ausgebreitet. Galt bisher Ende Dezember als Ausgangspunkt von Covid-19, so sind sich Wissenschaftler mittlerweile einig, dass sich das neue Corona-Virus spätestens seit Oktober rasant um den Erdball verbreitet hat – ach nein, in der mittlerweile üblichen Kriegsrhetorik sollte ich wohl besser schreiben: gewütet hat. Jedenfalls ist diese Erkenntnis vor allem dann interessant, wenn wir uns vorstellen, dass das Virus seinen Zug durch die Menschheit womöglich bereits drei Monate früher begonnen hat. Es würde eine neue Bewertung erfordern.

    Corona-Steuerhilfe-Gesetz
    Als gestern das neue Corona-Steuerhilfe-Gesetz auf den Weg gebracht wurde, haben sich die meisten Beobachter auf den für die Gastronomie gesenkten Mehrwertsteuersatz gestürzt. Ebenfalls breit in ihren Auswirkungen ist allerdings folgende Regel: „Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches steuerfrei gestellt.“ Das würde in den Taschen vieler Betroffener zumindest etwas mehr Geld bedeuten.

    Ich wünsche Ihnen einen guten und erfolgreichen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Sesselwechsel bei Swedish Match in den USA

    STOCKHOLM / RICHMOND // Richard Flaherty wird zum 2. Oktober die Leitung von Swedish Match USA abgeben und in den Ruhestand wechseln. Sein Nachfolger wird Tom Hayes. Das teilte das schwedische Unternehmen vor kurzem mit.

    Flaherty ist seit 2000 als Chief Financial Officer für Swedish Match in Richmond in den USA tätig. Das US-amerikanische Geschäft leitet er seit 2008.

    Neue Leitung ab 1. August
    Sein Nachfolger wird Tom Hayes. Er wird die Position zum 1. August übernehmen. Hayes ist seit 2018 als Finanzvorstand ( Chief Financial Officer) für das Unternehmen in den USA tätig. Er kam 2006 zu Swedish Match.

    Mit Wirkung zum 1. August wird Anders Larsson zum Finanzvorstand der schwedischen Match Group ernannt.

    „Rich war eine treibende Kraft für den phänomenalen Erfolg unseres US-Geschäfts. Seine Führung wird uns fehlen“, sagte Lars Dahlgren, Präsident und CEO von Swedish Match. „Im Namen aller Mitarbeiter von Swedish Match wünsche ich Rich und seiner Familie alles Gute für die Zukunft.

    red

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 800-Quadratmeter-Regelung

    MÜNCHEN // Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hat, kündigt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen an.

    Widersprüchliche Entscheidungen
    Nach widersprüchlichen Entscheidungen von Vorinstanzen gebe es nun Klarheit, heißt es seitens der Staatsregierung. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise“ nicht außer Kraft, stellte aber die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest.

    Bei ihren Überlegungen, wie man nun mit größeren Geschäften verfährt, will sich Bayerns Regierung an der Gerichtsentscheidung orientieren.

    red

  • Bic produziert Schutzmasken

    ESCHBORN // In diesen ungewöhnlichen Zeiten überrascht jeder Tag mit neuen Herausforderungen – wie beispielsweise der Beschaffung von Klopapier, dem Homeoffice, der Kinderbetreuung daheim, aber auch dem Kontaktverbot zur erweiterten Familie und Freunden.

    „Wir von Bic befolgen die Ratschläge der Regierung und bleiben zu Hause! Alle Mitarbeiter arbeiten aber weiter und stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung“, informiert der Hersteller.

    Produktion läuft weiter
    Unsere Fabriken bleiben bis auf Weiteres geöffnet, um die Güter des täglichen Bedarfs beliefern zu können. Einige Werke gehen sogar einen Schritt weiter und produzieren zusätzlich Schutzmasken für Klinikpersonal und Einsatzkräfte.

    „Bic hat in vielen Teilen der Welt den Krankenhäusern Gratis-Rasierer und -Schreibartikel zur Verfügung gestellt – so auch in Deutschland“, heißt es. Ebenfalls möchte der Hersteller auf diesem Weg seinen Kunden „Danke“ sagen für Ihre Unterstützung und Präsenz in dieser schwierigen Zeit.

    pi

  • Hamburger Gericht kippt Beschränkung für große Läden

    HAMBURG // Zur Eindämmung des Coronavirus müssen Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern derzeit ihre Verkaufsflächen begrenzen. Das Hamburger Verwaltungsgericht glaubt nicht, dass dies dem Infektionsschutz dient.

    Eilantrag gegen Schließung
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem die Betreiberin eines Sportwarengeschäfts in der Hamburger Innenstadt gegen die Schließung ihres Geschäfts kämpft. Der Hamburger Senat hatte am 20. April eine Verordnung erlassen, die es nur Geschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern erlaubt, komplett wieder zu öffnen. Größere Geschäfte, wie das der Klägerin, sollen ihre Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.

    Regelung verletzt Berufsfreiheit
    Laut Verwaltungsgericht verletzt die Regelung die Berufsfreiheit der Klägerin. Die Nutzung der Verkaufsfläche im reduzierten Umfang sei zudem nicht geeignet, dem Zweck des Infektionsschutzes zu dienen, heißt es in dem Urteil. Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus ließen sich in großflächigen Handelsgeschäften ebenso gut einhalten wie in kleineren Einrichtungen, schreibt das Gericht. Oder sogar besser.

    red

  • Keine Großveranstaltungen

    BERLIN // Die Stadt Berlin untersagt Veranstaltungen ab einer Größe von 5000 Teilnehmern bis mindestens zum 24. Oktober. Betroffen davon ist der Berlin Marathon, aber auch Messen wie zum Beispiel die Internationale Funkausstellung – World of Consumer Electronics (IFA), die im September stattfinden sollte.


    Bundesländer und Städte

    Nachdem zuvor bereits das Oktoberfest in München abgesagt wurde, ist nach der Entscheidung der Stadt Berlin damit zu rechnen, dass weitere Städte und Bundesländer diesem Beispiel folgen werden. Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen in der Coronakrise wird eine bundesweite Fristverlängerung für das derzeit bis zum 31. August geltende Verbot von Großveranstaltungen, wozu größere Messen und Volksfeste zählen, immer wahrscheinlicher.

    red

  • Wissenschaftler warnen vor Corona-App

    MAINZ // Rund 300 Wissenschaftler warnen in einem offenen Brief vor einer möglichen Überwachung durch Corona-Warn-Apps.

    Sie befürchten Medienberichten zufolge Missbrauch durch die Speicherung von Daten auf einem zentralen Server. Ihre Forderung: Es dürften nur so viele Daten gesammelt werden, wie zum Eindämmen der Pandemie notwendig seien. Insbesondere stellen sich die Wissenschaftler gegen das Projekt PEPP-PT, das die Entwicklung nationaler Corona-Apps vorsieht. Die Technologie sei "nicht offen und transparent genug".

    Dezentrale Lösung
    Stattdessen befürworten die Unterzeichner eine dezentrale Lösung, bei der lediglich die Smartphones von Betroffenen miteinander kommunizieren. Daten zu Begegnungen sollen dabei das Handy nicht verlassen. Die Branchenverbände Bitkom und BVDW kritisieren das Verhalten der Wissenschaftler: Die Entwicklung der Apps dürfe "nicht durch langwierige akademische Debatten hinausgezögert werden".

    red