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  • „Unsere Vertriebspartner müssen das Internet nicht fürchten“

    MÜNCHEN // „Die Annahmestellen sind nicht nur eine wesentliche Säule, sondern das Rückgrat von Lotto Bayern.“ Das betont Friederike Sturm, die Präsidentin der staatlichen Lotteriegesellschaft, im DTZ-Interview. Sie sieht den stationären Vertrieb als Partner des Online-Spielgeschäfts.

    Der kommerzielle Lotterievermittler Norman Faber kritisiert in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Lottoverbandes die Bundesländer wegen des Glücksspielstaatsvertrages. Ist sein Angriff berechtigt?

    Friederike Sturm: Jein. Grundsätzlich ist es bitter, dass die Hängepartie beim Glücksspielstaatsvertrag weitergeht. Faber zielt insbesondere auf die Suchtproblematik, die aber nur ein Teilaspekt des Glücksspielstaatsvertrags ist. Die weiteren Ziele des Vertragswerks lässt Faber jedoch außen vor.

    Und die wären?
    Sturm: Hauptanliegen des Staatsvertrags ist es, die natürlichen Glücksspielbedürfnisse der erwachsenen Bevölkerung zu kanalisieren. Dazu bieten die staatlichen Lotteriegesellschaften sichere und seriöse Glücksspiele an, achten auf den Jugend- und Spielerschutz und sorgen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien und Sportwetten inklusive der korrekten Gewinnauszahlung. Außerdem gilt es, die Begleitkriminalität beim Glücksspiel einzudämmen. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird also ein ganzer Strauß wichtiger Ziele verfolgt. Alles in allem ist demnach Fabers Kritik an dem Vertragswerk überzogen.

    Völlig Unrecht hat Norman Faber aber nicht?
    Sturm: In Teilen ist seine Kritik berechtigt. Es trifft leider zu, dass wir als staatliche Lotteriegesellschaften Restriktionen unterworfen sind, die uns wehtun.

    Zum Beispiel?
    Sturm: Bei der Werbung gibt es massive Einschränkungen, sowohl bei Sportwetten, aber auch bei den Lotterien. Da müssen sich die staatlichen Anbieter genau an die Vorgaben halten, während sich die privaten, ausländischen Glücksspielunternehmen nicht um die Regeln kümmern.

    Täuscht der Eindruck oder geben die privaten Glücksspielunternehmen in der jüngeren Vergangenheit kräftig Gas bei der Werbung?
    Sturm: Dieser Eindruck täuscht nicht. Die ausländischen Unternehmen erzielten im vergangenen Jahr rund 500 Millionen Euro mit ihren Glücksspielangeboten in Deutschland. Knapp 80 Millionen Euro gaben sie für die Werbung aus. Das entsprach in etwa dem gesamten Werbe-Jahresetat des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks. Allerdings mit dem feinen Unterschied, dass die staatlichen Anbieter 16,66 Prozent Lotteriesteuern an das jeweilige Land und weitere Gelder für soziale Einrichtungen, den Sport, Umweltprojekte und den Denkmalschutz abführen. Die private Konkurrenz wirtschaftet jedoch in die eigene Tasche.

    Derzeit drängen verstärkt ausländische Glücksspielfirmen auf den deutschen Markt. Ist das zunehmend ein Problem für den DLTB?
    Sturm: Auf jeden Fall. Ein großer Knackpunkt ist, dass der Verbraucher oft überhaupt nicht weiß, dass er gar nicht beim Original spielt, sondern bei ausländischen Anbietern, die keine Lizenz für Lotto & Co. in Deutschland haben und somit hierzulande illegal sind. Diese Unternehmen operieren aus Steueroasen und halten sich nicht an die in Deutschland geltenden Regeln.
    Die Allgemeinheit ist ihnen ebenfalls egal, während die staatlichen Anbieter rund 40 Prozent der Einnahmen an die Länder und das Gemeinwohl abführen.

    Warum gehen die Glücksspielaufsichten und Behörden nicht beziehungsweise nicht ausreichend gegen die ausländischen Unternehmen vor?

    Sturm: Das tun die Behörden schon. Aber diese Unternehmen operieren via Internet aus dem Ausland. Und bis in die Steueroasen, zum Beispiel Malta, Gibraltar oder die Bahamas, reicht der Arm des deutschen Rechts häufig nicht.


    Sehen Sie noch eine Chance, dass sich alle 16 Bundesländer auf einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag einigen, nachdem verschiedene Länder das Vertragswerk nicht ratifizieren wollen?

    Sturm: Wir brauchen einen neuen Anlauf. Die Erkenntnis, dass der Glücksspielstaatsvertrag auf eine neue Basis gestellt werden muss, ist bei den Verantwortlichen in den 16 Bundesländern ja durchaus vorhanden, es wird allerdings noch über den Weg der Regulierung gestritten. Nun gilt es, die Interessen der 16 Länder unter einen Hut zu bringen.


    Im vergangenen Jahr beliefen sich die Gesamtspieleinsätze von Lotto Bayern auf 1,13 Milliarden Euro. Wie viel Prozent dieses Umsatzes machte der stationären Vertrieb und wie viel Prozent das Online-Spiel?

    Sturm: Knapp zehn Prozent des Umsatzes entfielen auf das Internet und die gewerblichen Spielevermittler. Das heißt mit anderen Worten: Gut 90 Prozent der Spieleinsätze werden im terrestrischen Vertrieb getätigt. Die Annahmestellen sind nicht nur eine wesentliche Säule, sondern das Rückgrat von Lotto Bayern.


    Wie hoch war der durchschnittliche Wochenumsatz pro Annahmestelle 2017?

    Sturm: Das waren rund 6300 Euro.

    Mit welcher Entwicklung rechnen Sie bei den Internet-Umsätzen von Lotto Bayern mittelfristig, sprich in den nächsten drei bis fünf Jahren?
    Sturm: Der stationäre Vertrieb wird auf Dauer das entscheidende Standbein für Lotto Bayern bleiben. Unsere Vertriebspartner brauchen keine Angst vor dem Internet zu haben; die dort gemachten Umsätze sind vor allem ein Zusatzgeschäft. Und wir versuchen, im Zuge der heutzutage notwendigen Cross-Channel-Strategie Online- und stationären Vertrieb miteinander zu verknüpfen.

    da

    Das vollständige Interview lesen Sie in unserer Doppelausgabe DTZ 14/18.

    (DTZ 14/18)

  • Aldi steigt ins Lottogeschäft ein

    MÜLHEIM / BRILON // Aldi Süd mit Zentrale in Mülheim an der Ruhr will die Lottowelt erobern. Seit 1. Dezember bietet der Discounter auf seiner Website Lotterien an.

    Unter www.aldi-lotto.de können die beliebtesten Lotterien des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), also Lotto 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale sowie die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 gespielt werden. Der Lebensmittel-Konzern wirbt dabei mit den deutschlandweit günstigsten Spielscheingebühren in Höhe von 20 Cent. Bei einem gesamten Schein für Lotto 6aus49 in einer Höhe von 11,99 Euro werde keine weitere Gebühr erhoben.

    Dem Vernehmen nach ist Aldi Süd die erste Lebensmittelkette, die über mehrere Bundesländer hinweg online mit Spielangeboten des DLTB am Start ist. Kooperationspartner dabei ist die Lottowelt AG im sauerländischen Brilon. Dieses Unternehmen ist ein offziell zugelassener Lotterievermittler in Deutschland und steht in Wettbewerb mit Lotto.de, dem Internet-Angebot des DLTB. Die Spieleinnahmen von Lottowelt werden allerdings an die staatlichen Lotteriegesellschaften in jenen Bundesländern abgeführt, in denen der jeweilige Tipper seinen Wohnsitz hat.

    „Durch die staatliche Lizenz der Lottowelt AG und die Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben machen wir Online-Lottospielen für die Teilnehmer genauso sicher wie das Tippen am Kiosk – nur einfacher und günstiger“, behauptet Vittorio ‧Rotondo, der bei Aldi Süd verantwortlich für Service-Angebote ist. Scheinabgabe rund um die Uhr, Speicherung der Spielscheine, Gewinnbenachrichtigung per E-Mail und automatische Gewinngutschrift seien nur einige der Vorteile.

    Wer bei dem Discounter online Lotto spielen will, muss sich zunächst auf der Plattform www.aldi-lotto.de mit seiner in Deutschland gemeldeten Adresse registrieren lassen. Nach der Altersverifizierung kann der Kunde einen Spielschein ausfüllen und bezahlen. Lottowelt gibt diesen Spielschein dann über eine Online-Schnittstelle bei der jeweils zuständigen Landeslotteriegesellschaft ab.

    „Wir sehen in Deutschland ein Potenzial von 20 Millionen Lottospielern, die regelmäßig bei Aldi Süd einkaufen“, erklärt der Geschäftsführer von Lottowelt, Tom Schröder, nach dessen Einschätzung der Online-Lotterie-Markt über ein hohes Potenzial verfügt. Schröder ist überzeugt davon, dass Aldi die besten Voraussetzungen erfüllt, um zu einem führenden Anbieter für Lotterien aufzusteigen.

    red

    (DTZ 49/17)

  • Reemtsma: Mehr Inhalte

    HAMBURG // Das Unternehmen Reemtsma hat seinen Web-Auftritt [link|http://www.reemtsma.com ]www.reemtsma.com [/link]optimiert. Ab sofort wird der Content auf der Seite durch die Agentur „Territory“ gestaltet. Es geht dabei um Inhalte zum Unternehmen, nicht um Produktinformationen.

    Laut Territory ist Basis eine ganzheitliche digitale Content-Strategie, bei der die Agentur neben der Konzeption auch für die Kreation journalistischer Inhalte und Services verantwortlich ist. Wie es heißt, fiel die Entscheidung für Territory nach einem Pitch, also einer Art Wettbewerb um eine Ausschreibung.

    Um die Reichweite der digitalen Präsenz zu erhöhen und einen zeitgemäßen Dialog im Web zu ermöglichen, setzt Territory auf eine umfangreiche Kombination aus Content-Marketing-Maßnahmen. Das beginnt bei der Gestaltung und technischen Realisierung der neuen Content-Website und reicht über die Betreuung und Umsetzung des digitalen Magazins „Ree:Think“ bis zu Social-Media-Aktivitäten.

    „Für Reemtsma spielt Verantwortungsbewusstsein in der Kommunikation eine Schlüsselrolle. Entsprechend transparent und dialogorientiert sollte künftig die Online-Kommunikation gestaltet werden. In der Konzeption und Umsetzung erfordert das sehr viel journalistisches Fingerspitzengefühl, und genau diese redaktionelle Expertise kommt bei unserem neuen Kunden Reemtsma voll zum Tragen“, sagt Sandra Harzer-Kux, Vorstandsmitglied bei Territory. Die neue Website und das digitale Magazin sind ab sofort unter www.reemtsma.com zu erreichen.

    Die Agentur Territory ist nach eigenen Angaben spezialisiert auf Markeninhalte. Rund 1000 Mitarbeiter arbeiten daran, für Unternehmen und ihre Marken inhaltliche Territorien zu definieren, diese kontinuierlich mit Inhalten, Aktionen und Services zu beleben und so Relevanz und Aufmerksamkeit zu erzielen.


    pi

    (DTZ 44/17)

  • Churchills Nachlass

    BOSTON // Eine halbgerauchte Zigarre von Winston Churchill hat für mehr als 12.000 Dollar, umgerechnet rund 10.000 Euro, den Besitzer gewechselt.

    Ein stolzer Preis für einen kubanischen Longfiller, der bereits 1947, so die Angaben, vom britischen Politiker in Paris angeraucht, allerdings nie fertig geraucht wurde.

    Die Zigarre wurde bei einer Online-Versteigerung von einem anonymen Käufer ersteigert, informierte das Bostoner „RR Auction“-Auktionshaus.

    Der Zigarrenfan Churchill hatte sich, so das Auktionshaus, die Corona am 11. Mai 1947 auf dem Flughafen Le Bourget in Frankreich angezündet und einige Züge getan. Er war gemeinsam mit seiner Frau Clementine von England nach Paris und wieder zurück nach Northolt geflogen. Die halbgerauchte Zigarre wurde von Corporal William Alan Turner, einem britischer Flieger, aufbewahrt. Was sich im Nachhinein als Glücksfall erweisen sollte. Als er an Bord des Flugzeuges gekommen sei, habe Churchill die Zigarre in einen Aschenbecher gelegt, zitiert das Auktionshaus den Corporal. „Ich habe die Zigarre in meine Obhut genommen“, so Turner. Eine clevere Entscheidung, bescheinigt auch Bobby Livingston, von RR Auction. Die zehn Zentimeter lange Zigarre der Marke La Corona wurde von einem Sammler aus Palm Beach im Bundesstaat Florida gekauft. Quasi als Zugabe erhält der neue Besitzer auch eine, die Winston Churchill im Gespräch mit französischen Sicherheitsleuten auf dem Flughafen zeigt.

    Ähnlich kurios: Bereits 2015 wurde ein Zigarrenrest von Churchill für 2000 Pfund, rund 2250 Euro, von einem britischen Auktionshaus versteigert.

    red

    (DTZ 42/17)

  • Wie sieht in Zukunft das Einkaufsverhalten aus?

    MAINZ // Auch wenn der Online-Handel wächst, bleibt der stationäre Laden weltweit der beliebteste Einkaufskanal der Konsumenten. Selbst in der Generation Z, für die der Umgang mit digitalen Technologien selbstverständlich ist, bevorzugen 58 Prozent das Instore-Einkaufserlebnis. Zu diesen Erkenntnissen kommt der Shopper-First Retailing-Report des Cloudanbieters Salesforce in Zusammenarbeit mit Sapient Razorfish.

    Von den 18- bis 54-Jährigen geben allerdings knapp 45 Prozent dem Online-Handel den Vorrang. Noch deutlicher fällt das Ergebnis aus, wenn es um die Suche nach der gewünschten Ware oder Dienstleistung geht. Diese beginnt bei einer klaren Mehrheit digital, nämlich bei 59 Prozent der Befragten, während 31 Prozent im terrestrischen Handel ihre Suche starten.

    Aktionen im oder vor dem Ladenlokal locken die Kunden an und begeistern sie für weitere Besuche. Geschätzt werden persönliche Angebote, was laut Studie 70 Prozent der Kunden dazu anregt, wieder zu kommen. Als Pluspunkt bezeichnen 64 Prozent der Kunden es, wenn sie Produkte früher erhalten als alle anderen.

    Noch stärker als bisher wird es der physische Handel in Zukunft erleben, dass die im Geschäft vor Ort online Preisvergleiche anstellen, zum Beispiel mit ihrem Smartphone. Das erklärten 48 Prozent der Befragten. Immer häufiger bestellen die Kunden im Laden via Online-Kanal.

    Eines macht die Analyse deutlich: Die Kunden nutzen alle Einkaufskanäle, und der Einzelhandel muss immer mehr Omnichannel als selbstverständlich erachten.

    red

    (DTZ 29/17)

  • Gummibärchen und E-Liquids

    HAMM // Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von nikotinfreien Aromastoffen für E-Zigaretten und E-Shishas im Online-Handel ohne Altersbeschränkungen zulässig ist.

    Damit hat das OLG ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
    Ein Unternehmen aus Lünen hatte gegen eine Firma aus Bünde geklagt. Beide betreiben einen Online-Handel unter anderem mit Liquids und Aromen für E-Zigaretten. Stein des Anstoßes ist ein nikotinfreies „Aroma Gummibärchen“, das die beklagte Firma im Angebot hat.

    Laut Artikelbeschreibung ist das Aroma nicht nur zum Kochen oder Backen, sondern auch zur Aromatisierung von E-Liquids geeignet. Diese Aromastoffe wurden ohne Altersverifikation verschickt, was die Klägerin bei einem Testkauf herausfand. Ihrer Ansicht zufolge verstieß das Angebot damit gegen das Jugendschutzgesetz.

    Die beklagte Firma wiederum war der Ansicht, ein handelsübliches Lebensmittelaroma zu vertreiben, das ohne Altersbeschränkung verkauft werden darf. Das OLG gab jetzt der beklagten Firma in Bünde recht: Angebot und Versand von Aromastoffen für E-Zigaretten werden nicht durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt (siehe auch www.goo.gl/z8Fynl).

    Der unsachgemäße Gebrauch der Aromastoffe durch Minderjährige werde dadurch verhindert, dass Kinder und Jugendliche die Geräte wie E-Zigarette oder Shisha durch die Altersbeschränkung nicht kaufen können.

    Das[link|http://www.goo.gl/z8Fynl] Urteil[/link] ist nicht rechtskräftig. Die Klägerseite kann noch in Revision gehen.

    pi/red

    (DTZ 18/17)

  • Werbung raus aus Youtube

    BRÜSSEL // Jetzt macht das Europäische Parlament in Sachen Werbung im Internet ernst. Künftig sollen Netflix, Youtube und Co. strengere Vorschriften befolgen.

    Der Kultur- und Medienausschuss des Euroäischen Parlaments hat einen Erlass beschlossen, mit dem die Behörden gegen verdeckte Reklame im Netz vorgehen können. Damit dürften etwa für Youtuber bald dieselben Vorschriften gelten wie für Fernsehsender.

    Wer künftig Web-Videos produziert und ins Netz stellt, der wird gesetzlich verpflichtet, explizit auf Produktplatzierungen und erfolgte Sponsoring-Maßnahmen hinzuweisen. Das soll für jede Form von Bewegtbild gelten. Bislang gibt es nur wenige Video-Produzenten, die in den sozialen Netzwerken darauf hinweisen, ob sie von Unternehmen unterstützt wurden.

    Bislang gibt es keine allgemeingültigen Regeln – was es für Konsumenten schwierig macht, die Aussagekraft solcher Sendungen zu bewerten. Die neue EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten schreibt vor, dass wahrheitsgetreu auf solche Werbeinhalte hingewiesen werden muss. Petra Kammerevert (SPD, S & D), Vorsitzende des Ausschusses, erklärte in der „NZZ“ dazu: „Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen.“

    Noch gravierender für die Tabakbranche ist ein paralleler Vorstoß des Gremiums, mit dem Web-Film-Anbietern verboten werden soll, Reklame für Zigaretten und andere Tabakwaren – sowie für alkoholische Getränke – zu verbreiten. Das betrifft ausdrücklich auch Online-Videotheken wie Netflix.

    Lobbyisten der privaten Sender fordern bereits seit einiger Zeit, für Online-Dienste müssten die gleichen Werbevorgaben gelten wie fürs TV.

    Und noch einen Bereich wollen die europäischen Parlamentarier stärker regulieren. Dabei geht es um eine Quote für europäische Produktionen. Anbieter wie Amazon Prime Video oder Netflix sollen dazu verdonnert werden, bestimmte Mindestanteile ihres Film- oder Serienangebots im EU-Raum herstellen zu lassen. Die Rede war von 30 Prozent. Damit müssten sich die Internet-Dienstleister auch stärker als bisher an der Filmförderung der EU-Mitgliedsstaaten beteiligen.

    In „Werben & Verkaufen“ bezog Marco Zingler, Vizepräsident im Bundesverband Digitale Wirtschaft, Stellung: „Die Angebotsvielfalt einzuschränken, wie vom Kulturausschuss des EU-Parlaments gefordert, ist der falsche Weg. Entscheidend für den Verbraucher ist die Frage nach der Qualität des Angebots. Dass die amerikanischen Anbieter dabei einen Vorsprung haben, kann man ihnen in einem freien Markt nicht vorwerfen.“

    max

    (DTZ 18/17)

  • EU-Parlament will Werbung im Internet einschränken

    BRÜSSEL // Das EU-Parlament will strengere Werbevorgaben für Youtube und andere Bewegtbildplattformen im Internet durchsetzen. Außerdem soll die Reklame für Zigaretten und Alkohol im Netz künftig verboten sein.

    Der Erlass des Kultur- und Medienausschusses des EU-Parlaments sieht vor, dass für Filme, die auf Videoportalen wie Youtube und anderen laufen, bald dieselben Werberichtlinien wie für TV-Sender gelten, berichtet die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ).

    Die Urheber dieser Bewegtbilder werden damit gesetzlich verpflichtet, auf Produktplatzierungen und Sponsoring explizit hinzuweisen. Dies gilt für Video-Inhalte jeder Art.

    Aktuell gibt es hierfür keine eindeutigen Regeln, so die NZZ. Die neue EU-Richtlinie soll dies ändern. Die Produzenten der Online-Videos werden darin aufgefordert, auf die Werbeinhalte explizit hinzuweisen.

    Weiterhin will der Medienausschuss des EU-Parlaments den Video-Anbietern verbieten, Werbung für Zigaretten und Alkohol zu verbreiten, so die NZZ.

    red

    (DTZ 17/17)

  • Wachsen mit Dampf

    LONDON // Das französische E-Zigaretten-Unternehmen Le Petit Vapoteur ist Nummer 2 unter den am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas.

    Das geht aus einer entsprechenden Liste des amerikanischen Magazins „Inc.“ hervor. Die Zeitschrift bewertet jedes Jahr die Umsätze während einer Drei-Jahres-Periode. Dabei landete Le Petit Vapoteur mit einem Plus von 3957 Prozent auf dem zweiten Rang. Im Gründungsjahr 2012 hatte die Firma immerhin bereits 300 000 Euro erwirtschaftet, 2015 waren es dann bereits 14,5 Millionen Euro.

    Le Petit Vapoteur verkauft über seinen Online-Shop über 10 000 Artikel. Hinzu kommen sechs Ladengeschäfte im Nordwesten Frankreichs.

    Spitzenreiter der Inc-Liste ist 2017 mit einem Plus von 4695 Prozent übrigens der schwedische Uhren-Händler Daniel Wellington.
    red

    (DTZ 10/17)

  • Zehn Minuten für die E-Zigarette

    HAMBURG // Über die E-Zigarette und andere elektronische Produkte wird viel geschrieben und diskutiert. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass immer noch wenig über die Zielgruppe, ihre Motivation, ihre Konsumgewohnheiten bekannt ist. Das soll sich ändern.

    Mit einer Online-Umfrage wollen Wissenschaftler sich Klarheit verschaffen. Dazu hat die unabhängige Forschergruppe am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Studie ins Leben gerufen, die bundesweit Konsumenten elektronischer Dampferzeugnisse nach ihren Gewohnheiten, Motiven und Erfahrungen befragt.

    Ziel der Studie ist es zu erheben, was die E-Konsumenten über das Dampfen denken. Dabei ist es egal, ob diese vorher Tabakprodukte geraucht haben und nun ausschließlich dampfen, beides parallel tun oder vor dem Dampfen nie oder nicht regelmäßig geraucht haben. Für die Beantwortung der Fragen werden zirka zehn Minuten benötigt. Die Fragen werden per Mausklick beantwortet – es gibt aber auch genügend Gelegenheit und Platz für ausführlichere Anmerkungen oder Kommentare. Für die Laufzeit der Umfrage, die vor kurzem gestartet ist, planen die Studienleiter zwischen zwei und fünf Monaten ein. Sie wird vom Bundesministerium für Gesundheit finanziell unterstützt.

    Haben Sie Sie Interesse an dieser Online-Umfrage teilzunehmen? Den Link zur Teilnahme sowie weitere Informationen finden Sie unter folgenden Internet-Adresse [link|http://www.e-zigarettenstudie.de]www.e-zigarettenstudie.de[/link]. Wenn Sie den Flyer anfordern möchten, schreiben Sie eine E-Mail an [link|mailto:info@e-zigarettenstudie.de]info@e-zigarettenstudie.de[/link].
    red

    (DTZ 33/15)