Schlagwort: Zigaretten

  • Bundesrat stimmt Gruselbildern zu

    BERLIN // Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz bestätigt. Das Gesetz sieht eine Reihe einschneidender Maßnahmen vor.

    So werden Raucher ab 20. Mai mit Horrobildern auf Zigarettenschachteln und Feinschnittpackungen konfrontiert. Die Schockbilder müssen zusammen mit schriftlichen Warnhinweisen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Das Tabakerzeugnisgesetz sieht zudem unter anderem ein Verbot für Zigaretten und Feinschnitt mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor.

    Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für diese Artikel gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für Tabakprodukte bereits bestehen.

    In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellung einzusetzen. In der Branche ist man eher skeptisch, dass sich hier noch etwas zum Positiven wendet, auch wenn das dringend notwendig sei.

    Mit dem Tabakerzeugnisgesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Parallel zum Tabakerzeugnisgesetz hat der Bundesrat die Tabakerzeugnisverordnung verabschiedet.
    red

    (DTZ 12/16)

  • Bundesrat stimmt für Bildwarnhinweise

    BERLIN // Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben den schriftlichen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen abzubilden – sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Dem entsprechenden Tabakerzeugnisgesetz stimmte der Bundesrat heute zu.

    Das Gesetz sieht zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern.

    Zulassungsverfahren für neue Produkte
    Neuartige Tabakprodukte müssen künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

    Angemessene Umsetzungsfristen gefordert
    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus in einer begleitenden Entschließung auf, sich gegenüber der europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen.
    Mit dem Gesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Mit der begleitenden Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen. red

    (DTZ 11/16)

  • Ausgezeichnete Verpackung

    FRANKFURT // Faltschachtelhersteller Metsä Board, der unter anderem für die Zigarettenindustrie produziert, ist für seine neue Verpackung des "Schweizer Messers" mit dem iF Design Award in der Sparte Verbraucher-Produkte ausgezeichnet worden. Die innovative Schachtel, die beim Öffnen den Klappmechanismus des Victorinox-Werkzeugs simuliert, bietet dem Konsumenten ein neuartiges Erlebnis.

    Die Packung hat ein konturiertes Erscheinungsbild mit präzise ausgeführten Kanten ohne Überlappungen in den Ecken und setzt sich damit von herkömmlichen biegesteifen Faltschachteln ab. Die Seitenteile können ausgetauscht und somit unabhängig vom Rest der Verpackung umgestaltet beziehungsweise in ihrem werblichen Aufdruck an den jeweiligen Zielmarkt angepasst werden. Die Box ist klebstofffrei und verkörpert auch dadurch die Ziele und Werte der Marke Victorinox in Bezug auf Nachhaltigkeit.

    Metsä Board ist ein führender europäischer Hersteller von Faltschachtelkarton und weißem Liner aus Frischholzfasern. Die leichten Kartons des Unternehmens werden so entwickelt, dass sie sich ideal für Konsumgüter-, Verkaufs- und Foodservice-Verpackungen eignen. red

    (DTZ 11/16)

  • Stabwechsel bei JTI in Trier

    TRIER/KÖLN // Bei der deutschen Tochtergesellschaft von Japan Tobacco International (JTI) steht ein Wechsel in der Geschäftsführung an: Jürgen Rademacher, der als Geschäftsführer der JT International Germany über sieben Jahre lang die Verantwortung für den Standort Trier und drei weitere europäische JTI-Produktionsstätten getragen hat, wird zum 31. März in den Ruhestand gehen. Seine Nachfolge tritt Klaus Neureuther an, seit 2008 Personalchef bei JTI in Deutschland.

    Jürgen Rademacher kann auf eine rund 25-jährige Karriere im Tabakkonzern zurückblicken. Nach zahlreichen Positionen mit wachsender Verantwortung im In- und Ausland trat der gebürtige Sauerländer 2009 als Geschäftsführer und Werksleiter in Trier an.

    Der 60-Jährige war maßgeblich für die kontinuierliche Modernisierung und wettbewerbsfähige Aufstellung des Produktionsstandortes Trier verantwortlich. In Summe sind unter seiner Führung über 280 Millionen Euro am Standort Trier investiert worden. Darüber hinaus trug Rademacher auch die Verantwortung für die JTI-Werke in der Schweiz, auf den Kanarischen Inseln und in Andorra.

    Neureuther seit 2008 bei JTI
    Mit dem 52-jährigen Klaus Neureuther wird ein erfahrener Manager die Nachfolge von Rademacher antreten, der mit dem Standort Trier und der Zigarettenindustrie in Deutschland bestens vertraut ist. Neureuthers Karriere bei JTI begann vor elf Jahren. 2008 trat er als Personalchef und Mitglied der Geschäftsleitung an mit Zuständigkeiten für das Werk, den deutschen Markt, die Forschung und Entwicklung sowie die in Deutschland ansässigen globalen Funktionen mit insgesamt über 2000 Mitarbeitern. Als stellvertretender Vorsitzender des Arbeitgeberverbands der Zigarettenindustrie hat er maßgeblich dazu beigetragen, die Positionierung der Industrie als attraktiver Arbeitgeber festigen und auszubauen.

    Anlässlich des anstehenden Stabwechsels in der Geschäftsführung von JTI in Deutschland erklärte Bilgehan Anlas, im globalen JTI Vorstand zuständig für alle Werke weltweit: „Unser Werk in Trier ist der größte private Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Produktionsstandort für unser international erfolgreiches Unternehmen. Jürgen Rademacher hat sich große Verdienste um den Standort Trier erworben. Zugleich hat er durch seine Verantwortung für drei weitere Werke auch seine internationalen Managementqualitäten unter Beweis gestellt. Wir sind ihm zu großen Dank verpflichtet. Zugleich freuen wir uns, dass wir mit Klaus Neureuther einen Nachfolger aus den eigenen Reihen besetzen konnten, der sowohl ein exzellenter Kenner des Trierer Werks ist als auch mit den globalen Funktionen am Standort Trier wie Forschung und Entwicklung bestens vertraut ist. Mit Klaus Neureuther sehen wir sowohl das Werk Trier als auch die anderen Standorte in seinem Verantwortungsbereich sehr gut für die Zukunft gerüstet.“

    Vom 1. April 2016 an werden der Geschäftsführung von JTI Deutschland neben Klaus Neureuther unverändert auch die beiden Geschäftsführer Georgios Bletsas (General Manager für den deutschen Markt) und Stephan Schröder (Finanzen/Controlling) angehören. pnf

    (DTZ 11/16)

  • Ausstellung um einen Tag verlängert

    FRANKFURT // Unter dem Motto „Business … driven by steam“ öffnet die „ShishaMesse meets VaporFair„ vom 15. bis zum 17. April wieder in Frankfurt ihre Tore – wegen des großen Andrangs im vergangenen Jahr diesmal um einen Tag länger.

    Rund 200 Firmen aus aller Welt zeigen in den Messehallen ihre Neuheiten und Klassiker. Die Aussteller präsentieren dem internationalen Publikum– Zutritt ist ab 18 Jahre – ihre neuesten Produkte aus den Segmenten Shisha inklusive Tabak, Zubehör und Kohle und E-Zigaretten, Liquids sowie die entsprechenden Bedarfsartikel.

    Die Frankfurter Shisha- und die Dampfer-Messe wurden im vergangenen Jahr räumlich zusammengelegt. Insgesamt ist es die vierte Veranstaltung für Wasserpfeifen-Raucher und Dampfer. Außerdem findet in diesem Jahr auf der VaporFair eine Konferenz statt, in der es unter anderem um die anstehende Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie in gesetzliche Regularien geht, die auch E-Zigaretten betreffen. red

    (DTZ 10/16)

  • Fiskus kassiert kräftig

    BERLIN // An der Börse schwanken die Kurse wie selten zuvor. Bei den Tabaksteuereinnahmen geht es fast ebenso auf und ab.

    Vor allem bei Zigaretten zeigte sich der Februar stark, der Fiskus kassierte 27,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. In absoluten Zahlen waren das gut 720 Millionen Euro nach 392 Euro im Januar.

    Feinschnitt legte 2016 bereits zweimal kräftig zu: Im Januar hatte das Plus bei 24,2 Prozent zum Vorjahreszeitraum gelegen, im Februar waren es 16,8 Prozent. Unterm Strich verzeichnete das Finanzministerium im Februar einen Zuwachs um 25,3 Prozent auf 910,2 Millionen Euro. red

    (DTZ 10/16)

  • Branche zeigt Flagge in Frankfurt

    FRANKFURT // Die Messe Frankfurt schließt heute die Tore der Konsumgütermesse „Ambiente“. Die Anbieter von Feuerzeugen und RBA ziehen ihr Resümee: „Business as usual“ ist der Grundtenor der Aussteller.

    Das Interesse von Groß- und Fachhandel an den Neuheiten war vorhanden, wenn auch das Segment der Feuerzeuge teilweise leichte Rückgänge, wenn auch keine Einbrüche, zu verzeichnen hatte.

    Man setzt allgemein auf wertige Produkte, sowohl in Fertigung als auch in Aufmachung. Die Verpackung gewinnt an Gewicht, Qualität ist gefragt. Bedeckt hielten sich die Anbieter von Liquids für E-Zigaretten nach dem jüngsten BGH-Urteil: Man verkauft weiterhin und setzt darauf, dass der Handel keine Repressalien zu befürchten hat, wenn er das Produkt weiterhin anbietet. „Wir sind jedoch nicht die Rechtschutzversicherung des Fachhandels“, betont ein Anbieter: Die Verantwortung liege letztendlich beim Händler selbst.

    Leider nicht mehr Besucher aus dem Fachhandel konnte die parallel stattfindende „Pipe & Cigar-Show“ im Congress-Center der Messe Frankfurt verzeichnen. Hier präsentierten zahlreiche Aussteller ihre Neuheiten aus den Segmenten Pfeife, Zigarre, Tabak und RBA. Der Organisator dieser Messe, die Offenbacher Firma Kopp, steht jedoch zum Konzept und lobte die hervorragende Zusammenarbeit mit der Frankfurter Messe, die Eintrittskarten zur Verfügung gestellt und auch sonst gut auf die dreitägige Veranstaltung hingewiesen hatte. Fakt ist: Man wird auch im kommenden Jahr Präsenz zeigen, hofft auf weiteres Engagement der bestehenden Mitaussteller und noch größeres Interesse seitens der Zigarrenindustrie, um die Attraktivität der „Pipe & Cigar-Show“ noch zu steigern.
    red

    (DTZ 07/16)

  • Neuer Name

    LONDON // Der britische Zigarettenhersteller, die Imperial Tobacco Group hat Ende vergangener Woche offiziell die Umfirmierung in Imperial Brands bekannt gegeben.

    Im Internet ist das Unternehmen seit dieser Woche unter [link|http://www.imperialbrandsplc.com ]www.imperialbrandsplc.com[/link] zu erreichen. Bereits im Dezember 2015 hatte der Hersteller die Veränderung angekündigt. Zur Begründung hieß es, dass der neue Name „die Dynamik und das Marken fokussierte Geschäft besser wiedergebe“.

    (DTZ 06/16)

  • Neue Produkte bei Valora

    HAMBURG // Valora launcht in Deutschland eine neue Eigenmarke: Unter dem Namen „Cigo“ vertreibt der Konzern Zigaretten und Volumentabak. Die Tabakwaren sind bundesweit in rund 650 Verkaufsstellen des Unternehmens erhältlich.

    Zur Markteinführung bringt Valora im Bereich Zigaretten und Volumentabak die beiden Sorten „Red“ und „Blue“ heraus. In jeder Variante enthält eine Cigo-Schachtel dabei 20 Zigaretten zum Preis von 4,90 Euro. Der Volumentabak wird jeweils in 95-Gramm-Dosen zu einem Verkaufspreis von 12,95 Euro angeboten. Beim Tabak setzt das Unternehmen auf eine American-Blend-Mischung. Produziert werden die Cigo-Tabakwaren vom deutschen Tabakhersteller Von Eicken.

    Im Convenience-Bereich führt Valora mit „ok.–“ bereits seit 2012 eine eigene Marke. Cigo ist nun die zweite Eigenmarke im Portfolio des Unternehmens. „Wir überprüfen kontinuierlich, in welchen Bereichen wir ansetzen können, um unsere Konzepte weiter zu optimieren. Mit der Eigenmarke Cigo bauen wir unsere Tabakkompetenz aus: Neben hervorragender Beratung und Auswahl in unseren eigenen Stores stehen wir nun mit derselben Marke auch ganz direkt für Tabakgenuss in unseren Verkaufsstellen“, sagt Peter Obeldobel, Vorsitzender der Geschäftsführung Valora Holding Germany. „Die Cigo-Produkte stärken so unser Tabakangebot und stellen für unsere Kunden eine gelungene Alternative mit hervorragendem Preis-Leistungsverhältnis dar.“

    Logo wurde weiterentwickelt
    Der Cigo-Markenauftritt ist eine Weiterentwicklung, bei der die Flamme des bisherigen Logos aufgegriffen und in eine klare Formensprache neu übersetzt wurde. Mit dem Packaging Design wird eine Kombination aus Wertigkeit und Wiedererkennung erzielt. Begleitet wird die Produkteinführung von einer Werbekampagne am Point of Sale mit Thekendisplays und Plakaten. Neben den Kiosk-Filialen von „k kiosk“ und Cigo sowie den Convenience-Stores „U-Store“ und „ServiceStore DB“ werden auch die Bahnhofs- und Flughafenbuchhandlungen von „P & B“ (Press & Books) sowie „k presse + buch“ die Artikel führen.
    red

    (DTZ 06/16)

  • BGH verbietet Handel mit nikotinhaltigen Liquids

    LÜNEBURG // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung den Handel mit nikotinhaltigen Liquids verboten. In dem Urteil sieht der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) einen Verstoß gegen den EU-Binnenhandel.

    Der Handel mit E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids ist in der EU seit der Veröffentlichung der Tabakproduktrichtlinie im Mai 2014 legalisiert. Nach Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht am 20. Mai, also in etwa 90 Tagen, wird der Handel in Deutschland mit E-Zigaretten und deren Liquids auch offiziell reguliert sein.

    Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH: „Dieses Urteil ist ein schlechter Witz. Der Bundesgerichtshof hat versäumt, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Dies hätten die deutschen Richter tun müssen, da ihr Urteil den EU-Binnenmarkt betrifft. Dann wäre die Sinnlosigkeit eines deutschen Alleingangs für 90 Tage klar geworden. Es geht dem BGH in seiner Begründung um anderweitigen oralen Gebrauch. Dieser wurde seinerzeit exklusiv für schwedischen Lutschtabak (Snus) definiert und nicht für die elektronische Zigarette.“

    Bis zur kurz bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie sollten alle Stellen kühlen Kopf bewahren, so Sprengel:

    „Wir appellieren an die deutschen Behörden, von voreiligen Schritten abzusehen. Der Handel mit nikotinhaltigen Liquids ist EU-weit legalisiert. Die Behörden sollten sich nicht für einen so kurzen Zeitraum von unnötigen Bestimmungen leiten lassen.“

    Das Urteil dürfte vor diesem Hintergrund für die Händler von nikotinhaltigen Liquids folgenlos bleiben. Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit, werde es kaum zu Verhandlungen kommen, und hinterher können die Händler nicht mehr belangt werden.

    „Nebenbei bemerkt: Das Urteil betrifft ausschließlich Liquids, deren Nikotin aus Tabakpflanzen gewonnen wurde. Bei Nikotin aus anderen Nachtschattengewächsen wie Tomaten, Paprika und Kartoffeln greift das Urteil nicht“, resümiert der VdeH.
    pi

    (DTZ 06/16)