Schlagwort: Tabakkonsum

  • Rauchverbot für Frauen unter 40

    MOSKAU (DTZ/red). Die Kommunistische Partei (KP) Russlands hat in der Duma, dem Unterhaus des russischen Parlaments, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Frauen unter 40 Jahren das Rauchen verbietet.

    In der Vorlage, die aus der Feder des Abgeordneten Iwan Nikitschuk stammt, wird zudem der Verkauf von Tabakwaren an Frauen unter 40 Jahren verboten, berichtet die deutsche Online-Ausgabe der russischen Nachrichtenagentur Ria Novosti.

    Auch ältere Frauen – wobei der Alter nicht präzisiert wird – sollen nach Vorstellung der KP ihren Tabakkonsum einschränken. Sie dürfen laut Entwurf nicht im Beisein ihrer minderjährigen Kinder rauchen. Zur Einhaltung schlägt Nikitschuk die Einführung von Bußgeldern vor.

    Starken Gegenwind erhält der KP-Vorschlag seitens des Gesundheitsausschusses in der Duma. Der Vorsitzende Sergej Kalaschnikow bezeichnet die Pläne als „verbrecherisch“, zitiert ihn Ria Novosti. Das geplante Gesetz plane eine Ausgrenzung der Frau und sei „unzurechnnungsfähig“, sagte Kalaschanikow. Seiner Einschätzung zufolge, habe das Gesetz in der Duma keine Chance.

    (DTZ 24/14)

  • So geht's weiter mit der Tabaksteuer

    BERLIN (DTZ/max). Auch das kann es manchmal noch geben: Erfreuliche Nachrichten für die Tabakbranche kommen aus Berlin. Die Bundesregierung erklärt, es habe weder Gespräche über ein Anheben der Tabaksteuer gegeben, noch seien solche Gespräche geplant.

    Hintergrund: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte vor wenigen Wochen eine Kleine Anfrage gestartet, in der es darum ging, wie das Kabinett mit dem Thema „Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument“ umgehe (DTZ berichtete).

    Nun also stellte das Finanzministerium klar, dass zwischen der Industrie und der Behörde keine Gespräche über etwaige Anpassungen der Tabaksteuer in den kommenden Jahren geführt würden. Die letzte Stufe der derzeit vereinbarten Steuerschritte erfolgt zum 1. Januar 2015.

    Auf die Frage, ob die entsprechenden Regularien bis 2017 geändert würden, hieß es: „Eine Änderung des Tabaksteuergesetzes ist voraussichtlich … erforderlich, da die Richtlinie unter anderem abweichende Regelungen zum Mindestinhalt von Packungen für Zigaretten und Feinschnitt enthält.“ Gemeint ist die TPD 2, die bekanntlich innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden muss.

    Weiter schreibt das Finanzministerium: „Darüber hinausgehende konkrete Planungen zur Änderung des Tabaksteuergesetzes bestehen derzeit nicht.“ Die Begriffe „konkret“ und „derzeit“ lassen allerdings einen recht weiten Spielraum. Außerdem hatte die Fraktion nach Plänen gefragt, Zigaretten und Feinschnitt einheitlich nach Tabakgewicht zu besteuern. Klares Statement der Regierung: Es gebe keine Planungen für eine derartige Vereinheitlichung. „Eine derartige Besteuerung wäre auch … nicht zulässig.“

    „Maßnahmenbündel greift“
    Die Bundesregierung machte in ihrer Antwort zudem deutlich, dass sie den zurückgehenden Tabakkonsum auf die in den vergangenen Jahren gebündelt durchgeführten strukturellen, massenmedialen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zurückführt. Gemeint sind etwa Aktivitäten in Schule, die Tabaksteuererhöhungen sowie Nichtraucherschutzgesetze.

    (DTZ 16/14)

  • Australier lassen sich nicht schockieren

    SYDNEY (DTZ/red). Die Zahlen stimmen: Zigarettenhersteller wie British American Tobacco (BAT) sind zufrieden mit dem Australien-Geschäft.

    Die Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte (engl. plain packaging) 2012 hat den nationalen Tabakkonsum nicht beeinflusst, zitiert das australische Online-Magazin „The Daily Life“ Nicandro Durante, CEO von British American Tobacco (BAT). Trotz Schockbildern und Standarddesign konsumieren die Australier weiterhin Zigaretten – sogar mit leichtem Anstieg, verkündet der BAT-Chef.

    Für den zweitgrößten börsennotierten Zigarettenkonzern weltweit ist Australien neben Vietnam, Pakistan und Bangladesch einer der führenden Märkte im asiatisch-pazifischen Raum.

    „In Australien verzeichnen wir ein ausgezeichnetes Gewinnwachstum, das durch Preispolitik, Kosteinsparung und wachsenden Marktanteilen im Premiumsegment getragen wird“, sagt BAT-Finanzchef John Stevens. „Wir registrieren bislang keinen Einfluss der Einheitspackung auf unser Geschäft.“ Der Zigarettenhersteller ist eigenen Angaben zufolge mit 46 Prozent Marktführer in Australien.

    Auch Marktteilnehmer Philip Morris hat bisher keine Auswirkungen durch die Standardpackung auf die allgemeine Geschäftsentwicklung für das Australien-Geschäft festgestellt. Obwohl der Markt für illegale Zigaretten als Folge der Einheitspackung und der hohen Steuern wachse.

    Der Handel mit unversteuerten Zigaretten ist in den letzten zwei Jahren von zehn Prozent auf heute 12,5 Prozent angestiegen, stellt der australische Zoll in seiner Jahresbilanz 2012/13 fest.

    (DTZ 13/14)

  • Entscheidung für Raucher

    RATHENOW (DTZ/red). Das Rauchen auf dem Balkon ist jetzt auch juristisch abgesichert. Im Amtsgericht Rathenow weist der Richter die Klage von Nichtrauchern zurück.

    Mieter müssen den Tabakkonsum ihrer Nachbarn auf dem Balkon akzeptieren, unabhängig davon, wie empfindlich sie auf die Geruchsbelästigung reagieren, berichtet die „Ärzte Zeitung“.

    Richter Peter Lanowski weist damit die Klage gegen ein Ehepaar zurück, das auf seinem Balkon „abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich“ raucht. Die Kläger hatte der Zigarettenrauch aus der Etage unter ihnen gestört. Das Rentnerehepaar wollte den Angaben zufolge erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah der Richter keine rechtliche Grundlage.

    Medienangaben zufolge hatten die Kläger dem Gericht ein Protokoll und Fotos vorgelegt, die dokumentierte, wann und das die Nachbarn rauchen und zu welchen Zeiten. Gleichzeitig listen sie detaillierte Zeitfenster auf, in denen der Tabakkonsum verboten sein soll: zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und 20 und 23 Uhr.

    Die Kläger kündigten Berufung an.

    (DTZ 37/13)

  • Rauchen auf dem Balkon in Gefahr?

    PREMNITZ (DTZ/red). Zuerst das Flugzeug, dann das Bahnabteil und der Arbeitsplatz, zuletzt die Gastronomie: Das letzte Refugium des Rauchers neben seinen eigenen vier Wänden ist die frische Luft. Und da Mieter in Brandenburg gerade diese durch den Tabakgenuss anderer gefährdet sehen, verklagen sie ihren Nachbarn, da diese auf ihrem Balkon rauchen. Die Kläger wollen damit ein Verbot erwirken. [p][/p]Laut einer Meldung des „Berliner Kuriers“ ist der Tabakkonsum der Beklagten mit „acht bis zwölf Zigaretten am Tag“ jedoch keinesfalls so hoch, dass sich die Aufregung lohnt. Dennoch soll sich jetzt der Richter am Amtsgericht mit dem Thema befassen und ein Verbot für das Rauchen auf dem Balkon verhängen: „zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr, 17 und 19 Uhr sowie 20 und 23 Uhr“, zitiert das Blatt das Begehren der sich olfaktorisch belästigt fühlenden Brandenburger; außerdem „soll das Badezimmerfenster unter Androhung von Ordnungshaft zwischen 23 und 7 Uhr geschlossen bleiben“.[p][/p] Der Zeitung liegen darüber hinaus Protokolle der Kläger vor, in denen jede Zigarette mit Uhrzeit notiert ist und Fotos „vom gefüllten Aschenbecher“ enthalten sind. Die derart ins Visier Genommenen fühlen sich ihrerseits durch diese Art der Beobachtung belästigt: „Das ist bitter, unbemerkt so ausspioniert zu werden“, wird Tabakgenießerin Ursula S. zitiert.[p][/p]DTZ 31/13

  • Verbot mit Ausnahmen

    LUXEMBURG (DTZ/red). In Luxemburg tritt ab 2014 ein Rauchverbot für die Gastronomie in Kraft, das den Gastronomen Wahlmöglichkeiten lässt.

    Die Verordnung stellt es den Wirten frei, separate Raucherzimmer einzurichten, die von den übrigen Gastzimmern abgetrennt sind und entsprechend belüftet werden müssen.

    Aktuell herrscht in Luxemburg Medienberichten zufolge ein so genanntes „temporäres Rauchverbot“. Das bedeutet, dass der Tabakkonsum in der Gastronomie von 12 bis 14 Uhr und von 19 bis 21 Uhr verboten ist.

    (DTZ 29/13)

  • Grüne wollen Zigarettenautomaten verbieten

    BERLIN (DTZ/red). Die Grünen kritisieren die aktuelle Alterskontrolle beim Tabakkonsum und plädieren in einem Fraktionsantrag an den Bundestag für ein Verbot von Zigarettenautomaten.

    Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ am Wochenende. Danach gehen die Grünen davon aus, dass das derzeitige System keine Abschreckung für Minderjährige ist und daher „nicht effektiv“ ist. Etwa ein Viertel der Jugendlichen würden den Umfragen zufolge die Beschränkungen umgehen.

    Während der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding den Grünen-Vorschlag begrüßte, kritisierte Rainer Brüderle, den Angaben zufolge überzeugter Nichtraucher, den Entwurf scharf: „Die Verbotsphantasien der Grünen werden immer absurder. Wir leben in einem freien Land und nicht in einer grünen Besserungsanstalt“, zitiert der „Berliner Kurier“ den FDP-Fraktionschef.

    Ähnlich auch die Reaktion in den Medien. Wer Zigarettenautomaten verbieten will, gleichzeitig aber die Freigabe von Cannabis unterstütze, mache sich unglaubwürdig, kommentieren „Bild“ und „Berliner Zeitung“ den Grünen-Plan.

    Seit 2007 können Zigaretten nur noch mit Hilfe von EC-Karten oder anderen Chipkarten am Automaten gezogen werden. Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 350.000 Automaten. 2004 waren es noch doppelt so viele.

    (DTZ 19/13)

  • Mehrheit gegen Schockbilder

    BERLIN (DTZ/red). In einer Umfrage hatte die Berliner Zeitung (BZ) ihre Leser gefragt, ob es richtig ist, Raucher durch Schockfotos auf den Zigarettenpackungen vom Tabakkonsum abzuschrecken. Über 74 Prozent sprachen sich gegen derartige Abbildungen aus.

    Nur 25 Prozent waren nach BZ-Informationen der Ansicht, dass die Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) der richtige Weg zur Entwöhnung sei.

    (DTZ 07/13)

  • Schockbilder auf Zigarettenpäckchen sind eher kontraproduktiv

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Äußerst skeptisch äußern sich Forscher in dem Wissensmagazin „New Scientist“ über die Wirkung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln. Bekanntlich will die EU-Kommission mit Horroraufnahmen von Raucherlungen, Krebsgeschwüren etc. den Rauchern den Tabakkonsum vermiesen.

    Doch Neurologen und Marketingexperten bezweifeln den Sinn solcher Maßnahmen, halten das Ganze sogar für kontraproduktiv. Bildwarnhinweise würden sich zwar besser einprägen als Texte, dennoch spreche eine Zigarettenpackung das Lust- und Suchtzentrum im Gehirn an.

    Raucher seien ausreichend über ihr Risiko aufgeklärt, zitiert „Die Welt“ die Sozialpsychologin Sabine Glock von der Universität Luxemburg. Immer drastischere Warnhinweise könnten sogar schaden, weil die Gefahr besteht, dass Raucher sich verteidigen und eine Trotzreaktion einnehmen.

    In Kanada, das als erstes Land der Welt bereits seit Januar 2001 Schock-Motive auf Zigarettenpackungen abbildet, hat dies laut „New Scientist“ keinen nennenswerten Effekt auf den Tabakkonsum. Der Verbrauch entwickele sich dort ähnlich rückläufig wie in Deutschland, wo man bislang andere Maßnahmen bevorzugte, wie zum Beispiel Aufklärungsarbeit oder höhere Tabaksteuern.

    (DTZ 05/13)

  • Geldbußen für 3.800 rauchende Singapurer

    SINGAPUR (DTZ/red). In Singapur sind dieses Jahr 3.800 Menschen verhaftet worden, weil sie in Nichtraucherzonen beim Rauchen erwischt wurden.

    Die meisten Raucher wurden in der Nähe von Einkaufszentren festgenommen, zitiert die „Singapur News“ die staatliche Umweltbehörde. Wer in den Shopping-Malls gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit umgerechnet 126 Euro Geldbuße rechnen.

    In Singapur ist der Tabakkonsum in Einkaufszentren und in einem Fünf-Meter-Radius vor ihrem Eingang verboten. Insgesamt herrscht ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants sowie in Personengruppen mit mehr als fünf Personen (zumBeispiel bei Warteschlangen). In Bars und Diskotheken gibt es Außenbereiche für Raucher und in Diskotheken Raucherräume.

    (DTZ 50/12)