Schlagwort: Glücksspiel

  • Bundesgerichtshof: Verbot von Internet-Glücksspielen ist wirksam

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag vergangener Woche festgestellt, dass kommerzielle Sportwettenanbieter ihre Sportwetten und anderen Glücksspiele im Internet in Deutschland nicht vertreiben dürfen.

    Der BGH hat betont, dass das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspiele über das Internet zu vertreiben und zu bewerben, nicht gegen Verfassungs- und Europarecht verstößt. Mit der Entscheidung stärkt der BGH das staatliche Glücksspiel und bestätigt das Modell des Glücksspielstaatsvertrages.

    DTZ 40/11

  • Internetglücksspiele bleiben verboten

    KARLSRUHE (DTZ/red). Sportwetten und andere Glückspiele im Internet bleiben in Deutschland weiterhn verboten. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) diese Woche.

    In seinem Urteil untersagen die Richter sowohl private Wettangebote als auch die Vermittlung und Bewerbung derselben und gaben damit einer Klage der staatlichen Lottogesellshaften gegen eine Reihe privater Wettveranstalter statt.

    Das Verbot im Glückspielstaatsvertrag, Glückspiele über das Internet zu vertreiben und zu bewerben, verstoße nicht gegen Verfassungs- und Europarecht.

    Mit dieser Enscheidung werde das staatliche Glückspiel gestärkt und das Modell des Glücksspielstaatsvertages bestätigt, betonen die staatlichen Lottoanbieter.

    (DTZ 39/11)

  • Lotto Hessen trotzt schwierigen Rahmenbedingungen

    WIESBADEN (DTZ/pnf). Lotto Hessen registrierte im vergangenen Jahr 77 260 814 Spielaufträge mit einem Umsatz im Wert von 537,1 Millionen Euro. Wie aus dem jetzt von der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (LTG) veröffentlichten Geschäftsbericht 2010 hervorgeht, entspricht dies einem Minus von 7,6 Prozent gegenüber 2009.

    Das Unternehmen erklärt den Rückgang damit, dass es 2010 nur 52 Veranstaltungswochen und eine ungewöhnlich geringe Zahl von Lotto-Jackpots über 20 Mio. Euro gegeben hat. Statistisch gesehen setzte jeder Hesse pro Kopf knapp 90 Euro für Lotterien und Wetten bei dem staatlichen Glücksspielunternehmen ein. Damit konnte Lotto Hessen seine Spitzenposition als Pro-Kopf-Vizemeister in Deutschland weiter festigen. Betrachtet man die Umsätze, die statistisch gesehen pro Kopf in allen 16 Bundesländern im vergangenen Jahr getätigt wurden, nimmt Lotto Hessen mit genau 88,61 Euro den zweiten Rang hinter dem Saarland ein.

    (DTZ 34/2011)

  • Lotto-Annahmestellen genießen hohes Vertrauen

    MÜNSTER (DTZ/vi). Der beliebteste Ort des Spiels sind für die Bürger in Nordrhein-Westfalen die Annahmestellen von WestLotto. Das belegt eine repräsentative Umfrage des renommierten Marktforschungsinstituts forsa, die im soeben vorgelegten Geschäftsbericht 2010 der nordrhein-westfälischen Lotteriegesellschaft veröffentlicht ist.

    Von den Befragten, die Interesse an Glücksspielen haben, nennt eine klare Mehrheit von 55 Prozent die Lotto-Verkaufsstellen als bevorzugten Teilnahmeweg. Erst mit einigem Abstand folgt das Internet, das laut forsa einen Marktanteil von 25 Prozent auf sich vereinigt. Andere Vertriebswege wie gewerbliche Wettbüros sieben Prozent), das Handy (fünf Prozent), die Supermarktkasse (fünf Prozent) oder der SB-Automat (drei Prozent) spielen derzeit noch eine untergeordnete Rolle.

    (DTZ 26/2011)

  • Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag nicht unterzeichnet

    BERLIN (DTZ/da). Eigentlich wollten die Ministerpräsidenten den Entwurf für den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, auf ihrer Sitzung am 9. Juni unterzeichnen. Doch überraschend haben die Regierungschefs die Unterschrift für die von vielen Seiten aus unterschiedlichen Gründen heftig kritisierte Neuregelung auf Oktober verschoben.

    Begründet wird die Verschiebung laut Medienberichten offiziell damit, dass der Staatsvertrags-Entwurf erst noch von der EU-Kommission geprüft werden müsse. Nach langem hin und her hatten sich 15 Ministerpräsidenten am 6. April 2011 auf eine Neuregelung des Glücksspiel-Staatsvertrags verständigt. Schleswig-Holstein schloss sich nicht an.

    Mittlerweile gibt es auch in anderen Bundesländern wie etwa in Bayern, Hessen, Niedersachsen oder Sachsen Vorbehalte gegen die ausgearbeitete Neuregelung. Laut dem im April vorgelegten Entwurf soll der neue Glücksspiel-Staatsvertrag eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Im Gegensatz zum derzeit noch geltenden Staatsvertrag soll der Internetvertrieb wieder zugelassen werden und auch wieder mehr Freiräume in der Marketing-Kommunikation und Werbung möglich sein.

    Während für Lotterien weiterhin ein staatliches Monopol bestehe, werde der Bereich der Sportwetten liberalisiert und sieben Lizenzen vergeben. Eine Experimentierklausel sieht die befristete Vergabe von sieben Sportwettenlizenzen vor, auf die sich als Novum auch private Wettanbieter bewerben könnten.

    Annahmestellen besorgt um Toto- und Oddset-Umsätze Pro Lizenz werde ein einheitlicher Abgabensatz von 16,67 Prozent auf den Sportwettenumsatz erhoben. Die sieben Lizenzinhaber sollen laut dem im April vorgelegten Entwurf das Recht erhalten, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln und ihre Produkte außerdem bundesweit über jeweils bis zu 350 terrestrische Vertriebsstellen anzubieten. Diese Begrenzung des Vertriebsnetzes würde vor allem auch die zirka 23 000 Lotto- und Toto-Annahmestellen treffen. Denn die ganz große Mehrheit von ihnen würde somit die Sportwetten Oddset und Toto verlieren.

    „Der gesamte Sportwetten-Bereich würde nahezu aus den Annahmestellen verschwinden“, gab deshalb Hermann Teckenburg, der Vorsitzende des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) in einer Stellungnahme an die Ministerpräsidenten (siehe auch DTZ-Ausgabe 20/11 vom 20. Mai) zu bedenken. Und BLD-Geschäftsführer Günther Kraus warnte vor dem Abdrängen von Millionen von Spielteilnehmern in die Anonymität des Internets.

    Auch im Deutschen Lotto- und Toto-Block regt sich Widerstand gegen eine Reduzierung auf 350 Sportwetten-Annahmestellen. „Gegen die Zerschlagung unseres Verkaufsstellen-Netzes werden wir uns wehren, notfalls auch mit juristischen Schritten“, sagt etwa Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen. Man darf nun gespannt sein, ob in diesem und anderen für die Lotto- und Toto-Annahmestellen wichtigen Punkten nachgebessert wird und was außerdem von dem im April vorgelegten Staatsvertrags-Entwurf bis Oktober auf den Prüfstand kommt.

    (DTZ 24/11)

  • Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag drängt Lotto-Annahmestellen ins Abseits

    FRANKFURT/MAIN (DTZ/da). Um den zirka 2000 illegalen Wettvermittlungsstellen nach der geplanten teilweisen Liberalisierung des Sportwettenmarkts einen Riegel vorzuschieben, wollen die Bundesländer das Vertriebsnetz begrenzen. „Damit treffen sie aber genau die zirka 23000 Lotto- und Toto-Annahmestellen ins Mark, also jene, die zuverlässig die staatlichen Anforderungen an den Wettmarkt umsetzen“, geben Hermann Teckenburg und Günther Kraus vom Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland zu bedenken.

    Toto, das Spiel für den „kleinen fußballbegeisterten Mann“ gibt es bereits seit 1948 in Deutschland. Genau so wie das Zahlenlotto 6 aus 49 wurde und wird Toto damals wie auch heute überwiegend in kleinen Zeitschriften- und Tabakwarenläden angeboten. Ohne sie und das Engagement ihres Personals wäre der Erfolg dieser beiden „Volksspielarten“ undenkbar gewesen.

    Doch ausgerechnet der Vertriebsweg über die Lotto- und Toto-Annahmestellen könnte demnächst auf der Strecke bleiben. Dabei ist es nicht eine übermächtige Konkurrenz, die die überwiegend mittelständischen Annahmestellen aus dem Rennen stößt, sondern eine Passage im Entwurf des neuen Glücksspiel-Staatsvertrags, der nach den Vorstellungen von 15 der 16 Bundesländer ab 2012 in Kraft treten soll.

    Die Ministerpräsidenten wollen die Zahl der Vermittlungsstellen von Sportwetten, wozu neben der Toto Auswahlwette 6 aus 45 und der Ergebniswette auch Oddset zählt, auf maximal 350 pro Lizenznehmer begrenzen. Bei den sieben Konzessionen, die vergeben werden sollen, wären dies also insgesamt höchstens 2 450 Sportwetten-Verkaufsstellen. Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Liberalisierung des Glücksspielmarkts ist diese Einschränkung eigentlich dazu gedacht, ein mögliches Anheizen der Spielsucht zu vermeiden, weil nach Einschätzung der Länder neue Wettvermittlungsstellen der privaten Glücksspielindustrie in großer Zahl auf den Markt drängen könnten.

    Getroffen werden mit § 10a Abs. 5 des künftigen Staatsvertrags jedoch zuallererst die rund 23000 Lotto- und Toto-Annahmestellen mit ihren insgesamt zirka 100000 Beschäftigten, die seit Jahrzehnten seriöser Vermittler der Produkte des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks sind. „Für unseren Vertrieb hätte dies schwerwiegende Folgen. So müssen wir davon ausgehen, dass der gesamte Sportwetten-Bereich aus den Annahmestellen nahezu verschwindet“, befürchtet der Vorsitzende des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland e. V. (BLD), Hermann Teckenburg, in einer Stellungnahme an die Ministerpräsidenten der Länder.

    Zwar sei der Anteil von Sportwetten am Glücksspiel-Umsatz wegen der Konkurrenz des illegalen Sportwettenangebots auf nur noch 3,5 Prozent zurückgegangen, doch würden in der schwierigen finanziellen Situation viele Annahmestellen auch diese Umsätze schmerzlich vermissen. Und nicht nur dies: „Sinkende Umsatzzahlen sind verbunden mit abnehmenden Kundenfrequenzen, welche sich wiederum nachteilig auf die Restsortimente auswirken“, so Teckenburg.

    Des Weiteren sei zu bedenken, dass in vielen Verkaufsstellen der mit Sportwetten getätigte Umsatzanteil deutlich über 3,5 Prozent liege. Der BLD-Vorsitzende schließt vor diesem Hintergrund auch eine Servicereduzierung des Angebots in den Annahmestellen zu Lasten der Kunden nicht aus. Günther Kraus, Geschäftsführer des BLD, warnt indes vor den Auswirkungen auf einen Teil der Kundschaft der Lotto- und Toto-Annahmestellen. „Millionen Spieler nutzen das seriöse, normale Sportwetten-Angebot in den Annahmestellen.

    Diese Spielteilnehmer werden in die Anonymität des Internets gedrängt, einen Vertriebsweg, den diese Kunden in der Vergangenheit bewusst abgelehnt haben. Gerade in überwiegend ländlichen Bereichen könnten wir jenen Kunden kein für sie spielbares Wettangebot mehr unterbreiten.“ Mangels vorhandener Vermittlungsstellen sei ein seriöses legales Angebot damit nicht mehr gegeben, obwohl die notwendige Infrastruktur vorhanden und funktionsfähig sei.

    „Eine für unsere Kunden letztlich inakzeptable Entwicklung, deren Auswirkungen mit dem Auftrag zu einem flächendeckenden Angebot unseres Spielangebotes unvereinbar sind. Hinzu kommt, dass der nach Expertenmeinung gefährlichste Teil unseres Produktangebots, eben die Sportwetten, völlig in den gefährlichsten Vertriebsweg, ins Internet, abgeschoben wäre“, erklärt Kraus weiter. Es sei tatsächlich nur schwer verständlich, warum zum einen mit dem Internet ein Vertriebsweg eröffnet werde, der 24 Stunden am Tag in der heimischen Anonymität zur Verfügung stehe, dazu aber eine terrestrische Ergänzung gewählt werde, die durch die Begrenzung auf eine Zahl von 350 Vermittlungsstellen ein flächendeckendes Angebot verhindere.

    Fachleute gehen davon aus, dass mittelfristig 25 Prozent der Spieleinsätze über Internet getätigt werden. Die BLD-Spitze rechnet deshalb durch die umfassende Freigabe der Internetvermittlung von Sportwetten mit erheblichen negativen Auswirkungen für die überwiegend mittelständisch geprägten 23000 Lotto- und Toto-Annahmestellen in Deutschland. „Für viele wäre das der Beginn vom Ende“, prophezeien Kraus und Teckenburg, die beide selbst Annahmestellen betreiben. Sie sehen den stationären Vertrieb als den großen Verlierer bei der Neufassung des Staatsvertrags.

    (DTZ 20/11)

  • Regierungschefs einigen sich bei Sportwetten

    BERLIN (DTZ/vi/da). Auf ihrer Sonderkonferenz am 6. April in Berlin haben sich 15 Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Neuregelung des Glücksspiel-Staatsvertrags verständigt. Die Regierungschefs haben sich auf eine Öffnung des Sportwetten-Marktes in Form eines Konzessionsmodells im Rahmen einer Experimentierklausel geeinigt.

    Konkret ist an die bundesweite Vergabe von sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter ab 2012 gedacht. Schleswig-Holstein überlegt, ob es sich dem Kompromiss anschließen will. „Die Länder stellen sicher, dass inländische Sportwettenanbieter gegenüber ausländischen – insbesondere im Hinblick auf die Steuer- und Abgabenbelastung – nicht benachteiligt werden“, sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Vorgesehen ist eine Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent vom Spielumsatz.

    (DTZ 14/11)

  • Sportwetten: Marktöffnung lässt Klagewelle befürchten

    MÜNSTER (DTZ/ws). Theo Goßner, Geschäftsführer von WestLotto, sieht eine Öffnung des Sportwettenmarkts mit Skepsis. In einem Interview mit DTZ wies er auf die Spielergefährdungen hin, die durch Ausdehnung der Wettformen und wettbewerbsbedingte verstärkte Werbeanstrengungen entstehen können.

    So etwa bei Live-Wetten, die aus diesem Grund und zur Erhaltung der Integrität des Sportes von den Gesellschaften des Lottoblocks nicht angeboten werden. Goßner befürchtet im Falle einer Liberalisierung Klagen privater Anbieter gegen die Höhe der Abgaben und Drohungen dieser Veranstalter mit dem Wegzug in Steueroasen. Letztlich bestehe die Gefahr, dass nach der Öffnung des Sportwettenmarkts auch ein Kampf um das Lotteriemonopol entbrennen könnte.

    Mit Blick auf das gewerbliche Automatenspiel wies Goßner darauf hin, dass dieses nach den Vorgaben des EuGH-Urteils in die Regelungen einbezogen werden müsse, wofür eine Unterstützung durch den Bund notwendig sei.

    Als diskriminierend und stigmatisierend bezeichnete der WestLotto-Chef eine EV des Landgerichts Köln, wonach Hartz IV-Empfängern grundsätzlich vom Glücksspiel ausgeschlossen würden. WestLotto habe Widerspruch eingelegt, weil der Beschluss wegen der Probleme der Überprüfung so nicht umsetzbar sei. Auch sei das Instrument der Sperre bei Sportwetten vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Suchtgefährdete zu schützen und nicht, um Einkommensschwache vom Spiel auszuschließen.

    (DTZ 13/11)

  • Illegale graben Lotto-Block das Wasser ab

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Die Spieleinsätze im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) gehen zurück. Mit einer Summe von rund 6,5 Milliarden Euro setzten die Spielteilnehmer um etwa 7,2 Prozent weniger ein als im Vorjahr.

    Dieses Minus begründet Erwin Horak, Präsident von Lotto Bayern, dem derzeit federführenden Unternehmen im DLTB, einerseits mit dem Mangel an großen Lotto-Jackpots, wie es sie im Vergleichszeitraum 2009 mit obendrein 53 Kalenderwochen gleich zweimal in einer Höhe von deutlich über 30 Millionen Euro gegeben hatte. Andererseits verweist Horak aber auf die Abwanderung von Kunden zu illegalen Glücksspiel-Angeboten im Internet.

    „Bei der Bekämpfung der illegalen Internet-Angebote bestehen große Defizite! Rund 963 Millionen teilnehmende Spielaufträge mit einem Gesamteinsatz von rund 6,5 Milliarden Euro registrierten die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften im vergangenen Jahr.

    Den Löwenanteil von 62 Prozent steuerte Lotto 6aus49 bei, für das die Bundesbürger rund vier Milliarden Euro (2009: 4,5 Mrd.) einsetzten. In den Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 mit einem Anteil von rund 23,5 Prozent am gesamten staatlichen Spielgeschäft lagen die Einsätze konstant bei etwa 1,53 Milliarden Euro (2009: 1,53 Mrd.).

    Auf dem hohen Niveau des Vorjahres halten konnte sich – trotz des Anstiegs um 24 Prozent in 2009 gegenüber 2008 – die Glücksspirale mit Spieleinsätzen von rund 246 Millionen Euro (2009: 248 Mio.). Einbußen verzeichneten trotz der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika die staatlichen Sportwetten.

    So sanken die Einsätze im Fußballtoto (13er-Wette, Auswahlwette 6 aus 45) auf rund 48,4 Millionen Euro (2009: 52,3 Millionen). Bei Oddset setzten die Teilnehmer im vergangenen Jahr rund 174,1 Millionen Euro (2009: 184,5 Mio.) ein. Einen Rückgang gab es auch bei der täglichen Zahlenlotterie Keno mit Spieleinsätzen von rund 152,5 Millionen Euro (2009: 157,9 Mio. Euro).

    Heftiges Tauziehen um Glücksspielstaatsvertrag

    Die politischen Rahmenbedingungen für das staatliche Glücksspiel sind trotz des immer heftiger werdenden Tauziehens um dessen Fortbestand 2010 weitgehend unverändert geblieben. So bestätigten die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 die Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebotes. Anbieter aus anderen Ländern dürfen gemäß dem EuGH weiterhin nicht ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Auch die Untersagung und Reglementierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen im Internet ist in den Urteilen zu Vorlageverfahren bundesdeutscher Verwaltungsgerichte ausdrücklich zugelassen worden.

    (Ausführlicher Bericht in DTZ 02/11)

  • Ministerpräsidenten beraten über Zukunft des Glücksspiels

    BERLIN (DTZ/da). Die Ministerpräsidenten der Länder beraten am 15. Dezember 2010 in Berlin über einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Der derzeitige Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus.

    Auf der Tagung wird über drei stark voneinander abweichende Staatsvertrags-Entwürfe verhandelt.

    [bul]Modell 1 sieht eine Modifizierung des bisherigen Staatsvertrags mit einem strengen Spielerschutz vor. Kontrolliertes Spielen über das Internet soll nach diesem Entwurf wieder möglich sein. Zur Bekämpfung der Spielsucht soll es diesem Entwurf zufolge für sämtliche Glücksspiele eine zentrale Sperrdatei geben, an die suchtgefährdete Spieler gemeldet werden. Bei den Spielcasinos gibt es das ja bereits.

    In den Annahmestellen besteht für stärker suchtgefährdende Spielarten wie zum Beispiel „Keno“ die Kundenkarten-Pflicht. Mit der Sperrdatei soll verhindert werden, dass die Einsätze eines Spielteilnehmers insgesamt 500 Euro im Monat überschreiten. Die Lotterie- und Wettveranstalter müssten ihre Umsätze sowie die Namen, Geburtsdaten und Adressen all ihrer Kunden zentral melden.

    [bul]Der zweite Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag ist komplett konträr zur ersten Variante und schlägt eine Freigabe der Sportwetten und Lotterien (mit Ausnahme von Zahlenlotto 6 aus 49) in Form eines Lizenzmodells vor, bei dem ausgewählte private Anbieter zugelassen werden könnten.

    [bul]Modell 3 präferiert eine zeitlich befristete Liberalisierung von Sportwetten, wobei an eine begrenzte Zahl privater Wettanbieter Konzessionen vergeben werden könnten. Bei dem Entwurf soll nach eineinhalb Jahren die Auswirkung der Freigabe des Wettmarktes überprüft werden. Dieser Staatsvertrag würde nach sieben Jahren außer Kraft treten, wenn sich nicht mindestens 13 Bundesländer für eine Verlängerung aussprächen.

    Unterschiedliche Auffassungen in den Bundesländern
    Für welchen Entwurf sich die Ministerpräsidenten der Länder am 15. Dezember entscheiden werden oder ob womöglich zwei Modelle zu einem neuen Entwurf verschmolzen werden, ist derzeit völlig offen. So mancher in der Lotterie- und Wettbranche schließt nicht aus, dass die Ministerpräsidenten die Angelegenheit auf die Zeit nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Frühjahr 2011 vertagen werden.

    Denn in den Bundesländern herrscht keine Einigkeit. Verschiedene CDU/FDP-regierte Bundesländer neigen zu einer Öffnung des Glücksspielmarkts. Schleswig-Holstein zum Beispiel drängt bereits seit längerem auf eine Glücksspielregelung, die auch private Wettanbieter zulässt.

    Für den Fall, dass sich die Ministerpräsidenten nächste Woche nicht auf einen Konsens verständigen, will die CDU/FDP-Regierungskoalition in Kiel einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag einbringen. Von SPD-regierten Ländern werden derartige Pläne abgelehnt.

    So hat etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, die Haltung der von schwarz-gelben Länderregierungen zum staatlichen Glücksspielmonopol kritisiert. Stadelmaier warnt: „Die Aufgabe des staatlichen Monopols, wie sie von CDU/FDP-Koalitionen geführte Länder fordern, würde zu drastischen Einnahmeverlusten in vielfacher Millionenhöhe für den Sport in Rheinland-Pfalz führen.“ Stadelmaier sprach sich dafür aus, den jetzigen Glücksspielstaatsvertrag vorsichtig weiterzuentwickeln.

    (49/10)