Schlagwort: Gastronomie

  • Hanebüchene „Studie“ der DAK zum Thema Gastrorauchverbote

    MAINZ (DTZ/fok). „Rauchverbot rettet Tausende Leben“ – unter dieser oder ähnlichen Überschriften berichtete die Presse dieser Tage über eine von der Krankenkasse DAK initiierte Untersuchung über die angeblich so positiven Auswirkungen der Gastrorauchverbote auf die Gesundheit ihrer Kassenmitglieder.

    Ein Team unter dem Studienauto Reiner Hanewinkel hatte für die rund 3,7 Mio. über 30 Jahre alten DAK-Mitglieder die Zahl der stationären Behandlungen wegen Angina pectoris und wegen Herzinfarkts für den Zeitraum von 2004 bis 2008 ermittelt. So weit, so gut.

    Doch dann konstruierten die Studienmacher eine unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Krankenhaus-Einweisungen und den zwischen August 2007 und Juli 2008 durch die Bundesländer ausgesprochenen Rauchverboten in der Gastronomie. Die Feststellung, dass die Einweisungen wegen Angina Pectoris um 1 430 Fälle bzw. 13 Prozent und wegen Herzinfarkten um 450 Fälle bzw. 8 Prozent zurückgegangen sind, wird in unmittelbare Verbindung mit den damals eingeführten Rauchverboten gestellt, obwohl es zahlreiche andere Einflussfaktoren gibt, die einen wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen haben können, wie etwa medizinischer Fortschritt und Früherkennung der Koronarerkrankungen.

    450 Fälle auf 3,7 Mio. Versicherte, das sind ganze 0,12 Prozent, da mag das Ergebnis auch schon fast in den Schwankungsbreiten des Zufalls liegen. Seriös ist die Unterstellung eines solch monokausalen Zusammenhangs jedenfalls nicht.

    Unverständlich deshalb, dass der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher mit den Ergebnissen dieser wenig soliden Untersuchung öffentlich hausieren geht, nun komplette Rauchverbote fordert und damit in den Auseinandersetzungen um die Verschärfung von Gastrorauchverboten, wie sie derzeit vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Diskussion stehen, Partei ergreift.

    Dabei ist die Argumentation in diesem Punkt auch ohne die bereits angeführten Gründe nicht überzeugend, denn die von der Studie unterstellte rückläufigen Fallzahlen wären ja dann zustande gekommen, obwohl die große Mehrheit der Bundesländer Ausnahmen von den Gastrorauchverboten zulassen. Als wissenschaftliche Basis für die Diskussion um eine Verschärfung der Rauchverbote bzw. ein totales Gastrorauchverbot ist die DAK-Untersuchung jedenfalls nicht geeignet.

    (DTZ 11/12)

  • Über 50000 fordern: „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in NRW“

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). 51 176 Unterzeichner der BFT-Petition „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen“ haben ein Zeichen gesetzt.

    Die Ergebnisse der Petition wurden am 12. März 2012 an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft übermittelt. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Steffens (Grüne) plant ab Sommer 2012 ein absolutes Rauchverbot ohne jede Ausnahme in der Gastronomie. Gegen dieses rigorose Vorhaben wendete sich diese Online-Petition, deren Ergebnis nun vorliegt: 51 176 Bürgerinnen und Bürger sind mit dem Plan der Ministerin nicht einverstanden und haben dies mit ihrer Unterzeichnung auch ganz klar dokumentiert. Sinnvoller Nichtraucherschutz wird von vielen begrüßt, aber das bestehende Angebot von rauchfreien Restaurants, Gaststätten mit getrennten Raucherräumen und Raucherkneipen bietet bereits eine gute Auswahl für alle Gäste.

    „Hier sehen wir die Spitze des Eisberges“, so Bodo Meinsen, Vorsitzender des Vereins BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz und Initiator der Petition. „Das Internet zählt zwar zu den wichtigsten Kommunikationskanälen unserer Zeit, aber es ist keineswegs selbstverständlich, dass sich Bürger mit ihrem Namen öffentlich im Netz eintragen. Deshalb ist das Ergebnis der Petition durchaus hoch zu bewerten.“ Dabei ist ein Trend zu erknnen. So sagt zum Beispiel ein Gast aus NRW: „Kein Mensch ist gezwungen in eine Gaststätte zu gehen, also muss auch niemand gesetzlich geschützt werden. Die Behauptung, dass andere durch den Rauch der Raucher gefährdet wären (Passivrauch), ist sehr umstritten, weshalb eine gesetzliche Regelung nicht notwendig ist. Der Angst vor dem Rauch der Raucher ist mit dem derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz mehr als Genüge getan. Mit dem derzeitigen Status kann sich jeder gut arrangieren, wenn er will.“

    Ein weiterer Kommentar mit direktem Bezug zur Situation in der Gastronomie sagt: „Meine Mutter hat seit 42 Jahren eine Kneipe in Leverkusen, sie hat ihr Leben lang hart gearbeitet Mit solchen Gesetzen macht Ihr alles kaputt!!! Jeder Wirt sollte in seinem eigenen Lokal selbst entscheiden dürfen, ob Raucher oder Nichtraucherlokal, entsprechend der Gäste – bei uns sind zu 99% nur Raucher vertreten! Mit solchen Gesetzen gefährdet Ihr Existenzen, Arbeitsplätze! Meine Mutter selbst ist Nichtraucherin und es stört Sie nicht im geringsten ein Raucherlokal zu betreiben, es sollte ihre Entscheidung sein und bleiben!“

    Aus den Unterzeichnerkommentaren wird deutlich, dass auch viele liberale Nichtraucher eine Verschärfung des Gesetzes ablehnen. Man wünscht sich von der Politik eine vernünftige Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird. Raucherlokale und Rauchernebenräume werden als machbarer Kompromiss gesehen.

    Die kompletten Daten samt über 24 000 Kommentare hat der Petent Bodo Meinsen an Ministerpräsidentin Kraft übermittelt. Die Ministerpräsidentin hat nun Gelegenheit, die Bürgermeinung zu sichten und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Bodo Meinsen hofft indessen, dass die nordrhein-westfälische Politik „Ja zu einer fairen Lösung für alle“ sagt und die Bürger ernst genommen werden. Nicht zuletzt bewiesen bereits repräsentative Umfragen in NRW, dass 61 Prozent der Bevölkerung kein absolutes Rauchverbot wünscht (Umfragen von SAT1 regional NRW und BILD-NRW im Februar 2012).

    Cay Uwe Vinke, Geschäftsführer Ermuri und Mitglied des MUT-Vorstandes, kommentierte das Votum der Bürger: „Ich freue mich sehr, dass die BFT-Petition mit einem sehr beachtlichen Ergebnis abgeschlossen hat. MUT hat wiederholt seine Mitglieder aufgefordert, an der Abstimmung teilzunehmen und auch ihr soziales wie berufliches Umfeld zu sensibilisieren. Mein Dank an alle Ermuri-Händler, die mitgemacht haben. In Zeiten, wo die Politik derart unsinnige Gesetze erlassen möchte, ist es wichtig, dass der betroffene Bürger seine Stimme erhebt und für seine Interessen kämpft.“

    Neuwahlen in NRW

    Nach der Ablehnung des Haushalts der Landesregierung für den Bereich Inneres in der entscheidenden zweiten Lesung durch die knappe Mehrheit des NRW-Parlaments ist der gesamte Etat des Bundeslandes gescheitert. Für diesen Fall hatte die derzeitige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) vorgezogene Neuwahlen angekündigt, die laut Verfassung innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Parlaments abzuhalten sind.

    (DTZ 11/12)

  • Gewerkschaft lehnt Rauchverbot ab

    ESSEN (DTZ/pnf). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Ruhrgebiet ist gegen ein absolutes Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie.

    Sie sagt entschieden Nein zu entsprechenden Plänen der rot-grünen Landesregierung, die nach bayerischem Vorbild den Tabakgenuss in Gaststätten, auf Volksfesten und Karnevalsveranstaltungen per Gesetz komplett untersagen will . Die NGG befürchtet ein „Kneipensterben“ und damit einhergehend den Verlust von Arbeitsplätzen in der Gastronomie, aber auch bei Brauereien, in der Getränkewirtschaft und der Tabakbranche.

    Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, die Gästen selbst entscheiden zu lassen, ob sie ein Raucherlokal oder eine Nichtraucher-Einrichtung besuchen möchten. Der Nichtraucher-Schutz sei wichtig, jedoch schieße ein totales Rauchverbot weit über das Ziel hinaus, heißt es bei der NGG. Die derzeitige Regelung, wonach das Rauchen nur in kleinen Kneipen (unter 75 Quadratmetern) und in Raucher-Nebenräumen gestattet ist, werde von der Bevölkerung akzeptiert.

    (DTZ 05/12)

  • Online-Petition gegen totales Gastrorauchverbot in NRW

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). Mit einer Online-Petition an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) appelliert die Vereinigung „Bürger für Freiheit und Toleranz eV. (BFT)“ an die Politik, keine Verschärfung des derzeitigen Nichtraucherschutzgesetzes in NRW vorzunehmen.

    Das bestehende Gesetz, das Ausnahmen von dem Rauchverbot in der Gastronomie nur noch in kleinen Kneipen (unter 75 qm) und in Raucher-Nebenräumen zulässt, stößt nach Auffassung der BFT auf große Zufriedenheit der Bürger. Durch ein zwischenzeitlich ergangenes Gerichtsurteil, das Raucher-Clubs in der Gastronomie untersagt, ist auch das von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vorgebrachte Argument einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Gastronomie vom Tisch.

    Die von Steffens geforderte Verschärfung des Nichtraucherschutzes mache daher keinen Sinn. Einerseits sei ein weitgehender Nichtraucherschutz in der Gastronomie bereits heute garantiert. Andererseits würde ein generelles Gastrorauchverbot einen erheblichen Teil der Gesellschaft in NRW maßgeblich benachteiligen und ausgrenzen. Hinzu kämen die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile für die Kleingastronomie. In diesem Zusammenhang weist die BFT darauf hin, dass eine repräsentative Stichprobe in Bayern eben diese umsatz- und arbeitsplatzvernichtende Wirkung genereller Gastrorauchverbote klar belegt.

    Die BFT, in der Bürger sowie etliche kleine und mittelständische Unternehmen der Gastronomie, Getränke- und Tabakbranche ihre Interessen bündeln, sieht in der Online-Petition eine ganz wichtige virtuelle Solidaritätskundgebung, die es durch hohe Beteiligung zu unterstützen gilt. BFT-Vorsitzender Bodo Meinsen: „ Wir wollen mit Volkes Stimme dokumentieren, dass die Bürger in NRW keine neuen, überzogenen Gastrorauchverbote haben wollen. Wir freuen uns über jeden, der die Petition auf unserer Seite „www.freiheit-toleranz.de“ unterzeichnet und zusätzlich auch Kunden, Freunde, Familie und Kollegen motiviert, sich an der Petition zu beteiligen.“

    Gestartet ist die Petition am 9. Dezember 2011; sie läuft insgesamt 90 Tage, also bis zum 8. März 2012. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt wird sich das Landesparlament in NRW mit dem Steffens-Gesetzentwurf intensiver befassen.

    (DTZ 51/11)

  • Hauchdünne Mehrheit für striktes Rauchverbot

    BASEL (DTZ/red). Mit 50,23 Prozent wurde im Schweizer Kanton Basel-Stadt die Volksinitiative „Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!“ abgelehnt, was einem radikalen Rauchverbot entspricht.

    Die Initiative hatte eine Kompromiss-Lösung mit der Gastronomie angestrebt, die es in dieser Form nicht gibt. Stattdessen entfallen bediente Fumoirs (Raucherbereiche) und gekennzeichnete Raucher-Lokale in der Gastronomie-Szene des Kantons.

    „Wir sind enttäuscht“, zitiert das Online-Magazin „Baizer.ch“ Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, „und wir machen uns große Sorgen um die Vielfalt der Wirtshauskultur in Basel.“

    (DTZ 48/11)

  • Klare Abfuhr für totales Gastrorauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/fnf). Wenn es nach dem Willen der Bürger geht, sollten die Politiker in Nordrhein-Westfalen die Finger von einem totalen Rauchverbot in der Gastronomie lassen. Eine Umfrage der Bild-Zeitung unter ihren Lesern ermittelte eine klare Mehrheit, die sich gegen ein solches hartes Rauchverbot aussprach, welches nach dem Willen von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) künftig auch für Eckkneipen, beim Karneval oder im Schützenfest gelten soll.

    Insgesamt hatten sich 15 797 Personen an der Umfrage beteiligt, 67 Prozent stimmten gegen ein totales Gastrorauchverbot. Dabei waren die Reaktionen am Telefon (82 Prozent der 4 257 Anrufer dagegen) noch deutlicher als bei der Online-Umfrage (62 Prozent von 11 540 Stimmen).

    Laut „Bild“ will sich das Gesundheitsministerium jedoch von dem klaren Meinungsbild der Bürger nicht beeindrucken lassen und an dem von den Grünen auf ihrem „kleinen Parteitag“ beschlossenen harten Anti-Raucher-Kurs nicht abbringen lassen. FDP-Fraktionschef Gerhard Pape sieht sich hingegen durch die hohe Beteiligung an der Bild-Umfrage und deren eindeutiges Ergebnis bestätigt: „Die FDP wird nicht hinnehmen, dass jeder Raucher am Tresen, beim Karneval oder im Schützenzelt demnächst mit rot-grünen Strafmandaten überzogen wird.“

    (DTZ 42/11)

  • BdZ: „Gesellschaftlichen Konsens nicht zerstören“

    ESSEN (DTZ/fok). Die Grünen in NRW haben auf ihrem kleinen Landesparteitag den Leitantrag für ein neues Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Dabei hat die Partei sich das schärfste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands aus Bayern zum Vorbild genommen, welches in Zukunft ein absolutes Rauchverbot zur Folge hätte.

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) zeigt sich erstaunt darüber, dass gerade eine Partei, die sich für die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einsetzt, so strenge Regelungen durchsetzten will. Nach Meinung von Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, führt diese Regelung dazu, dass auch noch die letzten Freiräume für die Genießer von Zigarren und Zigarillos geschlossen werden. Obwohl das jetzt gültige Gesetz einen guten Kompromiss zwischen Rauchern und Nichtrauchern darstellt, wird dieses Modell aus rein ideologischen Gründen geopfert, worunter gerade die Gastronomie leiden wird.

    Laut Peter Wörmann, Zigarrenhersteller aus NRW und Vorsitzender des BdZ, werden diese Maßnahmen auch gravierende Auswirkungen auf die Zigarrenindustrie haben: „Zigarren und Zigarillos sind Genussartikel, die man nicht schnell vor der Tür rauchen kann. Durch diese Maßnahmen werden gerade Unternehmen der Zigarrenindustrie getroffen, die sehr viele Arbeitsplätze in NRW zur Verfügung stellen.

    Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass in Zukunft der Genuss von Zigarren in Zigarrenlounges oder abgeschlossenen Raucherräumen nicht mehr möglich sein soll. Gerade hier erhoffen wir uns von der Landesregierung mehr Augenmaß.“ Der BdZ hat sich immer für einen sinnvollen Nichtraucherschutz eingesetzt, bei dem die Belange von Nichtrauchern und Rauchern akzeptiert werden. Durch totale Rauchverbote in der Gastronomie wird der erreichte gesellschaftliche Konsens aber zerstört und die Bürger in ihren Freiheitsrechten beschnitten.

    (DTZ 41/11)

  • Griechenland kippt Rauchverbot

    Dass Not erfinderisch macht, weiß das Sprichwort schon lange; manchmal führt sie jedoch auch zu kuriosen Einsichten: Weil den Griechen finanziell das Wasser bis zum Hals steht, erlaubt die Regierung in größeren Lokalen wieder das Rauchen, um durch den so forcierten gestiegenen Tabakkonsum mehr Steuereinnahmen zu generieren.

    Eigentlich ist das Rauchen in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden in Griechenland seit zwei Jahren verboten. Aktuell aber rangieren die Einnahmen für den hellenischen Fiskus jedoch vor den Belangen des Nichtraucherschutzes.

    Zusätzlich zu den erhofften Steuereinnahmen hat der griechische Staat aber auch noch einen weitere Einnahmequelle entdeckt: Gaststätten, die über mehr als 300 Quadratmeter verfügen, dürfen 50 Prozent dieser Fläche für Raucher reservieren; bevor hier jedoch wieder legal Tabak genossen werden darf, hält die Polis ihre Hand auf: Pro Quadratmeter „Raucherfläche“ müssen Griechenlands Gastwirte laut Spiegel-online dem Staat 200 Euro im Jahr zahlen. Inwieweit das geltende Rauchverbot in Bussen und Taxen aufgehoben wird, bleibt abzuwarten.

    DTZ 40/11

  • Rot-Grün in NRW plant Total-Gastrorauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Nach der bereits kurz nach der Wahl getroffenen Ankündigung der NRW-Grünen, die Gastro-Rauchverbotsregelungen in diesem Bundesland verschärfen zu wollen, bereitet die Rot-Grüne Landesregierung jetzt die Umsetzung dieser Pläne vor. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grün) kündigte an in den nächsten Wochen einen Entwurf „für einen verbesserten Nichtraucherschutz in NRW“ vorzulegen.

    Konkret droht eine „bayerische Lösung“, also ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen, denn neben den Grünen liebäugelt auch ihr Koalitionspartner in der Landesregierung, die SPD, mit einer Radikallösung. Heike Gebhard, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sagte der „Rheinischen Post“, der Entwurf ziele auf eine „bayerische Lösung“. Auch für Brauchtumsveranstaltungen soll es keine Ausnahmen mehr geben.

    Als Minderheitsregierung braucht Rot-Grün aber noch Stimmen anderer Parteien. Die FDP kündigte Widerstand gegen ein totales Gastro-Rauchverbot an. Auch der Hotel- und Gaststättenverband übte Kritik. Ihr Hauptgeschäftsführer Klaus Hübenthal erklärte, dass er mit dem Verschwinden von 3 000 bis 3 500 Kneipen rechne, wenn ein totales Gastro-Rauchverbot eingeführt werde. Rund 10 000 Beschäftigte der Gaststättenbranche würde ihren Arbeitsplatz verlieren.

    (DTZ 38/11)

  • Bayern: Keine Chance für Gastro-Rauchkultur

    MÜNCHEN (DTZ/pnf/fok). Die Hoffnungen auf eine Lockerung des rigiden Gastrorauchverbots in Bayern haben erneut einen Dämpfer erlitten. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats wies in einer am Montag bekannt gegebenen Entscheidung die Klage einer Kneipeninhaberin gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie mit der Begründung ab, die derzeit geltende Regelung verstoße nicht gegen die Bayerische Verfassung.

    Die Wirtin hatte mit ihrer Beschwerde die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit der Verfassung angezweifelt, da hierdurch ein unzulässiger Zwangsschutz der Bürger erfolge und ein striktes Rauchverbot wegen fehlender Ausnahmen für Raucherkneipen unangemessen sei. Doch die Richter beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber die Möglichkeit einräume, dem Gesundheitsschutz Vorrang vor anderen Rechten, wie der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, einzuräumen.

    Diese Möglichkeit wurde in Bayern nach dem Volksentscheid ergriffen und sei auch mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, so die Richter. „Eine stärkere Belastung von Inhabern bestimmter Arten von Gaststätten bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz ist angesichts der für alle geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ das Gericht. Die Frage, ob und inwieweit tatsächlich eine gesundheitliche Gefährdung durch Passivrauchen in der Gastronomie entstehe, wurde von dem Gericht nicht geprüft.

    (DTZ 16/11)