Schlagwort: Zigaretten

  • „E-Streit“ geht in nächste Runde

    HAMBURG //Das Urteil im Verfahren der E-Zigarettenhändler Innocigs gegen Posh Global wurde bereits am 1. Juni gesprochen. Jetzt liegt auch die Begründung der Entscheidung vor.

    Innocigs hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Düsseldorfer Wettbewerber erwirkt, da dieser eine chinesische E-Zigarette auf den deutschen Markt gebracht hatte, ohne – so die Ansicht des Hamburger Unternehmens – das Produkt ordnungsgemäß anzumelden und ohne somit die sechs Monate dauernde „Stillhaltepflicht“ einzuhalten. Die Hamburger Richter entschieden, dass die einstweilige Verfügung Bestand hat, Posh Global auch die weiteren Kosten des Verfahrens tragen muss und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aufgehoben wird.

    Das Gericht machte deutlich, dass den „Importeur von elektronischen Zigaretten eine eigenständige Mitteilungspflicht trifft“, es genüge also nicht, wenn der Hersteller oder ein Dritter das Produkt registrieren lasse. Nach Paragraf 24 Absätze 1 und 2 der Tabakerzeugnisverordnung in Verbindung mit Paragraf 23 Absätze 1 und 2 des Tabakerzeugnisgesetzes genüge das nicht, weil es dort ausdrücklich heißt: „Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind verpflichtet, […] Folgendes mitzuteilen …“

    Weiter äußerte das Gericht auch erhebliche Zweifel daran, dass „die chinesische Herstellerin ihrer (eigenständigen) Mitteilungspflicht nachgekommen ist“.

    Recht deutlich wurde die Urteilsbegründung in den Schlusssätzen. Dort heißt es unter anderem: „Dem Schutzantrag – das Gericht hat gerätselt, um was es sich dabei handeln soll, nach Ansicht des Gerichts allenfalls um ein Begehren – war nicht zu entsprechen, weil die Antragsgegnerin […] die Voraussetzungen nicht glaubhaft gemacht hat.“ Und: Dass die Antragsgegnerin angesichts des zumal für Laien zunächst einmal völlig eindeutigen Wortlauts der Norm […] eine Mitteilungspflicht unterlassen hat, ist wenig verständlich.“

    Auf Anfrage von DTZ erklärte Posh Global, man habe wie angekündigt Berufung eingelegt, um „damit eine Klärung für die gesamte Branche herbeizuführen. Denn das Gesetz schreibt nach wie vor keine aussagelosen oder sich wiederholende Mehrfachregistrierungen und -wartefristen vor“, so Posh-Global-Geschäftsführerin Antje Hersch.

    max

    (DTZ 27/18)

  • Arnold André will seine Marktposition ausbauen

    BÜNDE // Trotz der Abgabe des Vertriebsgeschäftes der Marken der Oettinger Davidoff AG und der insgesamt schwierigen Marktbedingungen hat sich das Familienunternehmen Arnold André im vergangenen Jahr gut behauptet.

    Mit 88,7 Millionen Euro lag der Umsatz leicht unter dem Vorjahr, aber das einkalkulierte Minus durch den Wegfall des Davidoff-Geschäftes konnte durch das Wachstum der eigenen und der Import-Marken nahezu kompensiert werden. Der Absatz aus eigener deutscher Herstellung ist in Summe um sieben Prozent auf 465 Millionen Stück Zigarren und Zigarillos gestiegen.

    „Wir beobachten, dass sich der Zigarren- und Zigarillo-Markt – wie in anderen EU-Staaten – trotz der Nachwirkungen der TPD 2 weiterhin stabil entwickelt. In diesem Umfeld sind wir sehr zufrieden mit der Entwicklung unseres gesamten inländischen Portfolios inklusive unserer eigenen Marken“, sagt Rainer Göhner, Vorsitzender der dreiköpfigen Geschäftsführung von Arnold André. Weitere Geschäftsführer ab 1. Juli sind Mathias Döring und Thomas Strickrock.

    Allen voran entwickelte sich die Kernmarke Clubmaster sehr positiv. Insbesondere die Clubmaster-Mini-Zigarillos mit und ohne Filter verzeichnen seit über zehn Jahren ein kontinuierliches Ab- und Umsatzwachstum. Im vergangenen Jahr wurde das Sortiment um zwei Clubmaster-White-Formate mit Filter (Mini und Superior) ergänzt. „Das als unkompliziert empfundene Zigarillo ist besonders bei Zigarettenrauchern sehr gut angekommen. Gerade jetzt in der Sommer-Event-Saison werden wir wieder auf einer Vielzahl von Genuss-Veranstaltungen mit den neuen Produkten vertreten sein. Ergänzt durch Samplings und Genuss-Tastings im Handel, diversen POS- und Direktmarketing-Aktivitäten können wir stolz auf eine weiter wachsende Beliebtheit unserer Kernmarke schauen“, berichtet Thomas Strickrock.

    Eine weitere Säule des Geschäftes sind die Handelsgold-Sweets-Zigarillos, die sich trotz der Preiserhöhung stabil entwickeln. Und auch die Traditionsmarke Tropenschatz bleibt weiterhin mit Abstand die Zigarre Nr. 1 in Deutschland, freut man sich in Bünde.

    „Einen ordentlichen Schub bekommen aktuell die Independence-Zigarren. Man merkt, dass die Fußball-WM läuft, und das gute Wetter im Mai und Juni hat ebenfalls dazu beigetragen, sich am Grill schon einmal in WM-Stimmung zu bringen“, erklärt Strickrock.

    Sehr zufrieden zeigt sich die André-Geschäftsführung mit der Entwicklung der 100-Prozent-Tabak-Zigarillos und den eigenen handgerollten Zigarren-Marken, die bei Arnold André Dominicana gefertigt werden. „Dies ist für uns ein strategisch wichtiges Segment. Hier konnten wir im Jahresvergleich deutliche zweistellige Wachstumsraten mit den noch jungen aber bereits gut etablierten handgerollten Longfillermarken Carlos André und Buena Vista verbuchen. Zahlreiche Marketingmaßnahmen, unter anderen die ‚Carlos André Cooking for Friends’-Events, haben diesen Weg geebnet. Durch innovative Neueinführungen, wie Beast, Chazz und Clubmaster 1817 wurde das Segment erfolgreich weiter ausgebaut“, so Göhner.

    Und Mathias Döring ergänzt: „Ähnlich sieht es bei den Importzigarren aus Übersee aus. Ohne Ausnahme können sich alle unsere Zigarren-Partner ebenfalls über zweistellige Zuwachsraten im Jahresvergleich freuen.“ Das gelte für Toscano aus Italien und für La Aurora mit Marken wie León Jimenes, La Aurora oder Imperiales aus der Dominikanischen Republik ebenso wie für den US-Hersteller J. C. Newmann mit den Marken Brick House und El Baton sowie für das Familienunternehmen Joya de Nicaragua.

    „Hier zahlt sich unser gutes und kontinuierliches Marketing aus. Und die Tatsache, dass wir mit den traditionsreichen und ältesten Manufakturen der Dominikanischen Republik, der USA und Nicaraguas zusammenarbeiten. La Aurora, J. C. New‧man und Joya de Nicaragua schaffen es immer wieder, mit neuen Marken und Blends Handel und Verbraucher zu begeistern“, berichtet Göhner. Als Beispiel nennt er die Neueinführung der ADN von La Aurora, die im vergangenen Jahr mit dem „InterTabac Star“ ausgezeichnet wurde.

    Eine Import-Spezialität im Sortiment von Arnold André ist die Marke Toscano. Die Numero Uno im italienischen Zigarrenmarkt, die 2018 das 200-jährige Bestehen feiert, ist nicht nur südlich der Alpen ausgesprochen beliebt, sondern erfreut sich auch in Deutschland seit Jahren steigenden Verbraucherzuspruchs. Regelmäßige Promotions, die im Jubiläumsjahr noch verstärkt werden, und die Teilnahme an Großveranstaltungen sind Strickrock zufolge die Basis dieses Erfolges.

    Neben dem Geschäft mit Zigarren und Zigarillos importiert Arnold André auch Pfeifentabak. Dazu erklärt Döring: „Im schwierigen Pfeifentabakmarkt können wir auf erfolgreiche Neueinführungen unseres wichtigen Partners Mac Baren zurückblicken. Damit meine ich zum Beispiel Amphora Special Reserve No. 2 und No. 8.“ Darüber hinaus verweist Döring auf diverse Maßnahmen im laufenden Jahr inklusive Genießerabende anlässlich des Jubiläums zum 60-jährigen Bestehen von Mac Baren Mixture, dem erfolgreichsten Pfeifentabak in Deutschland.

    Beim Pfeifentabak Peterson hätten nicht zuletzt die beliebten limited Editions dafür gesorgt, dass sich die Marke positiv entwickelt.

    Arnold André feierte im vergangenen Jahr das 200-jährige Firmenbestehen. Pünktlich zum Jubiläum konnten wieder 100 Prozent der Anteile in die Hände von Axel-Georg André gelegt werden.

    da

    Lesen Sie auch das Interview auf Seite 4 der Printausgabe von DTZ 26/18.

  • „Handel und Industrie bekennen sich klar zum Jugendschutz“

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat eine Aktion in Sachen Jugendschutz wieder aufleben lassen. Eine gute Idee, findet auch DTZ, und sprach darüber mit DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.


    Herr Mücke, was müssen sich unsere Leser unter dem Jugendschutzaufkleber vorstellen, was wollen Sie als Verband damit erreichen?

    Jan Mücke: Wir möchten verhindern, dass Kinder und Jugendliche Tabakprodukte oder E-Zigaretten konsumieren. Dieses klare Bekenntnis zum Jugendschutz eint Industrie und Handel. Auch aufgrund unserer gemeinsamen Anstrengungen ist der Anteil minderjähriger Raucher seit der Jahrtausendwende um mehr als zwanzig Prozentpunkte auf zuletzt nur noch 7,4 Prozent zurückgegangen.

    Dabei sind die Verkaufsstellen sicher besonders wichtig.
    Mücke: Genau, gerade der Handel hat mit der konsequenten Durchsetzung des Abgabeverbots von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige eine Schlüsselrolle eingenommen. Mit der kostenlosen Bereitstellung von insgesamt 480 000 Stoppschild-Aufkleber „Tabakprodukte / E-Zigaretten nur ab 18“ möchte wir als Deutscher Zigarettenverband den Handel bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen.

    Der Händler klebt das Signet auf Tür oder Scheibe?
    Mücke: Ja, mit dem Anbringen der Aufkleber signalisiert der Händler seinen Kunden und der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird.

    Wie bekommt man den Aufkleber, wenn man zum Beispiel mehr als einen braucht?
    Mücke: Sollten Händler mehr als die drei Aufkleber auf einem Bogen benötigen oder vorhandene „Stoppschilder“ ausgeblichen oder beschädigt sein, können sie jederzeit über den DZV kostenlos weitere bestellen. (Bezugsquelle für die Aufkleber im Kasten. Anmerkung der Redaktion)

    Wie finanzieren Sie die Aufkleber?
    Mücke: Die Kosten für Druck und Verteilung der Aufkleberbogen trägt der DZV.


    Wer hat das Projekt entwickelt? Wie lange gibt es den Aufkleber schon?

    Mücke: Die Idee geht auf unser Mitgliedsunternehmen British American Tobacco, BAT, zurück. 2013 hat der DZV das Verteilen der Aufkleber übernommen und in den vergangenen Jahren rund 240 000 Exemplare im Handel verteilt.

    Eine stolze Zahl. Haben Sie den Aufkleber weiterentwickelt?
    Mücke: In diesem Jahr wurde erstmalig bei der Gestaltung der „Stoppschilder“ dem Aufkommen neuartiger Produkte im Markt Rechnung getragen. Es werden immer mehr „Dampfer“-Produkte im Handel verkauft, die ebenfalls nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen. Deswegen war der bisherige Hinweis „Rauchen nur ab 18“ auf den Aufklebern nicht länger zeitgemäß. Im überarbeiteten Design heißt es nun „Tabakprodukte / E-Zigaretten nur ab 18“.

    kh

    (Lesen Sie das vollständige Interview in unserer Printausgabe DTZ 25/18)

  • Wichtige Auszeichnung

    MÜNCHEN // Ralf Wittenberg, Area Director DACH bei British American Tobacco, wurde am 7. Juni der SignsAward in der Rubrik „Offenheit in der Kommunikation“ für eine Aufklärungskampagne zum Thema Risikoreduzierung verliehen. Der Preis soll herausragende Zeichensetzer aus Wirtschaft, Politik und Kultur ehren.

    In diesem Jahr wurde der renommierte Preis zum achten Mal in insgesamt neun Kategorien vergeben. Neben Ralf Wittenberg wurden unter anderem Julia Klöckner (Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), sowie Thomas Bach (Präsident, Internationales Olympisches Komitee), geehrt.

    Wittenberg: „Ich freue mich ganz besonders über diese Auszeichnung, denn sie würdigt eine Kampagne, mit der wir über eine gesundheitspolitische Chance, die E-Zigaretten potenziell bieten, aufklären.“

    Wissenschaftliche Erkenntnisse, etwa die aktuelle Studie der britischen Regierungsbehörde Public Health England, bekräftigen erneut, dass nach aktuellem Kenntnisstand E-Zigaretten weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakzigaretten. Es gebe keine Indizien, dass E-Zigaretten einen Einstieg zum Rauchen bieten, sondern sie könnten im Gegenteil von Bedeutung sein, um Menschen darin zu unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören.

    pi

    (DTZ 24/18)

  • Branche bleibt optimistisch

    RÖSRATH // Unter dem Motto „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ stand in diesem Jahr die Tagung des BTWE Branchendialogs. Zahlreiche Teilnehmer aus Industrie, Verbänden und natürlich dem Handel kamen in Rösrath zusammen, um Fachvorträge zu verfolgen und mit anderen Mitgliedern der Branche ins Gespräch zu kommen.

    Nach der Begrüßung durch BTWE-Präsident Rainer von Bötticher referierte Dirk Falke, Justiziar des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), über den aktuellen Stand der Warenrückverfolgbarkeit im Tabakwarenhandel. Nach einem Überblick über die relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Gründe für das sogenannte „Track & Trace“ – insbesondere den Kampf gegen illegale Produkte – kam Falke zu dem Aspekt, der aktuell alle Marktteilnehmer interessiert: Wann und wie kommt das Verfahren?

    Die schlechte Nachricht vorweg: Am Zeitplan hat sich nichts geändert und es wird nach Einschätzung Falkes auch dabei bleiben. In den nächsten Wochen wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der ab September das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Damit ist der Zeitdruck enorm, denn erst am 6. März 2019 sollen die technischen Spezifikationen und Schnittstellen zur zentralen Datenbank bekanntgegeben werden, danach sind Anpassungen und Probeläufe möglich.

    Aber: Einiges an Informationen ist bereits bekannt und dürfte auch nicht mehr geändert werden. Alle Unternehmen (Wirtschaftsteilnehmer) müssen sich registrieren lassen, auch jede Einrichtung (für den Handel jedes Geschäft, jeder Automat) muss eine eindeutige Registrierungsnummer bekommen. Fest stehe aber auch, so Falke, dass „jeder Warenein- und -ausgang gescannt werden muss“ – allerdings nur bis zum Großhandel oder Distributeur. Der Einzelhandel ist mit seinen Verkaufsstellen ausgenommen. Ausnahme: Ein Händler betreibt ein Zentrallager und agiert somit quasi wiederum als Distributeur.

    Das Ausliefern von Waren ohne Track & Trace-Merkmale wird ab 20. Mai 2019 verboten sein, der Handel erhält eine einjährige Übergangsfrist für den Abverkauf „alter“ Erzeugnisse. Guido Bündgen, Lekkerland-Manager und Vorsitzender im „Track & Trace Arbeitskreis Handel“, verwies auf den nach seiner Einschätzung „äußerst ambitionierten Zeitplan“. Bündgen machte zudem deutlich, dass es beim Registrieren bei der zuständigen Bundesdruckerei eine Erleichterung für den Einzelhändler gibt: Er kann andere Wirtschaftsteilnehmer damit beauftragen. Bündgen kündigte denn auch an, dass sein Unternehmen das ab Anfang 2019 für seine Kunden übernehmen könne.

    Nehmen einer ganzen Reihe bekannter Punkte zeichnen sich allerdings auch viele ungeklärte Fragen ab. Bündgen zählte unter anderem das Behandeln von Retouren, das Ausbuchen gestohlener Erzeugnisse und den Umgang von Paketdiensten mit Tabaksendungen auf. Auch auf die jeweiligen Kreisveterinärämter kommen dabei neue Herausforderungen zu: Sie dürften nämlich mit der Kontrolle beauftragt werden.

    Die Bedeutung der Marke für den Verkauf von Tabakwaren stellten André Sorge, Verkaufsdirektor bei Philip Morris, sowie Andreas Thoma, Chef Handelsmarketing und Vertrieb bei BAT, in den Fokus ihrer Vorträge. Sorge betonte, dass sich der Zigarettenmarkt in einer schwierigen Phase befinde. Zwischen 2000 und 2017 habe der Tabakmarkt insgesamt rund 28 Prozent verloren, bei der Zigarette seien es 45 Prozent gewesen. Sorge: „Das ist dramatisch!“ Der Rückgang sei vor allem eine Folge der „exzessiven und drakonischen Regulierung“.

    Allerdings, machte Sorge ebenfalls deutlich, sei Deutschland in Sachen Konsumentenansprache im europäischen Vergleich eine „Insel der Glückseligen“. Trotzdem müsse die Industrie reagieren, denn klassische Tabakwaren träfen immer weniger den Zeitgeist. Gesünder und fitter wollten die Konsumenten sein, das zeige sich nicht nur bei Tabak (leichte Produkte, additivfrei), sondern auch bei vielen anderen Erzeugnissen, zum Beispiel bei Softdrinks.

    Dieser Trend könne oft nur mit erheblichen Investitionen umgesetzt werden. Für die Entwicklung des Tabakerhitzers Iqos und anderer risikoreduzierter Produkte habe Philip Morris seit 2007 mehr als 3,5 Milliarden US-Dollar (rund 2,8 Milliarden Euro) ausgegeben. Das soll sich auszahlen. Sorge sagte, sein Unternehmen strebe an, mit rauchfreien Produkten bis zum Jahr 2025 auf einen Umsatzanteil von etwa 30 Prozent zu kommen – derzeit liege die Rate bei rund vier Prozent. Auch der Handel müsse sich mittelfristig dieser Entwicklung anpassen, denn, so Sorge: „Es gibt keinen Plan B.“ Er forderte den Handel auf, man solle die Zukunft gemeinsam gestalten. Abschließend zeigte er ein kurzes Video, das mit den Worten endete: „Light your last Marlboro!“ („Zünden Sie Ihre letzte Marlboro an!“) Eine intensive Diskussion schloss sich an.

    Andreas Thoma nahm die Teilnehmer der Jahrestagung in eine in weiten Teilen digitale Zukunft mit. Grund: Trotz eines insgesamt rückläufigen Absatzes zeigten sich etablierte Marken bei wachsendem Umsatz stabil. Das funktioniere in heutiger Zeit allerdings nur, wenn die Bedürfnisse der Konsumenten erfüllt würden. Thoma machte das an einigen Zahlen fest. So bewegten wir uns im Durchschnitt pro Tag mittlerweile 4,52 Stunden im Internet, 38 Millionen Bundesbürger nutzten regelmäßig soziale Medien, täglich würden weltweit über 95 Millionen Instagram-Nachrichten gepostet.

    Tatsächlich werde „online“ immer wichtiger – zur Informationsbeschaffung, für die Meinungsbildung, für die Produktsuche. Immerhin: 30 Prozent der Nutzer, die sich im Internet informieren, kaufen letztlich lieber im stationären Einzelhandel.

    Es sei wichtig, dass die Marke dem Konsumenten das Gefühl vermittle, sie spreche ihn individuell an. Außerdem müsse sie Extras bieten und interaktiv „nutzbar“ sein. Als Beispiel einer – gelungenen – Kommunikation führte Thoma die Kampagne #eiskaltdurchgezogen an, mit der Lucky Strike mehr als drei Millionen Nutzer pro Monat erreiche und auf Facebook über 100 000 Likes gesammelt habe.

    Zum Abschluss des ersten Seminartages referierte Peter Dersche, Geschäftsführer der John-Aylesbury-Gruppe, über den Verbund erfolgreicher Einzelhändler, der sich dem Motto „erlesene Qualität“ verschrieben hat. Die Gruppe wurde 1974 von sieben Facheinzelhändlern gegründet und hat aktuell 45 Gesellschafter. Mehr als 50 Anteile, das unterstrich Dersche, würden nicht ausgegeben.

    max

    Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Printausgabe DTZ 24/18.

    (DTZ 24/18)

  • Posh verliert erste Runde

    HAMBURG // Im Prozess zwischen Innocigs und Posh Global – es geht um die Registrierung von E-Zigaretten und Liquids – hat das Landgericht Hamburg nun ein Urteil gesprochen. Dabei bekam Innocigs in allen Punkten recht.

    Posh-Global-Geschäftsführerin Antje Hersch sagt dazu: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Registrierungspflicht für E-Zigaretten und Liquids haben wir zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich waren wir auch für diesen Urteilsausgang vorbereitet und haben bereits Maßnahmen eingeleitet, um unsere Kunden kurzfristig weiterhin mit der gewohnten Sortimentsvielfalt beliefern zu können.“ Hersch kündigte an, in Berufung zu gehen.

    Innocigs-Geschäftsführer Dennis Dahlmann: „Posh Global ist Ihren Verpflichtungen als Importeur von E-Zigaretten nicht nachgekommen und hat sich dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Registrierung von E-Zigaretten ist nicht nur aufwendig und kostenintensiv, sondern muss auch sechs Monate vor dem Verkaufsstart erfolgen. Dadurch hat Posh Global zudem Händler in Gefahr gebracht hat, die abgemahnt werden können oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraph 35 Absatz 2 Nummer 11 Tabakerzeugnisgesetz begehen, die mit bis zu 5000 Euro bestraft werden kann.“


    max

    (DTZ 23/18)

  • Gesetzentwurf wird diskutiert

    BERLIN // Die Grünen wollen die Werbung für Tabak einschränken. In einem Gesetzentwurf (19/1878), der am Donnerstag, 7. Juni, in die erste Lesung geht, fordert die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter.

    Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden, heißt es in der Vorlage, die 45 Minuten lang im Plenum beraten werden soll. Danach wird der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ob die Federführung beim Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft oder beim Ausschuss für Gesundheit liegen wird, ist noch strittig.

    Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

    Mit dem Gesetz sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern.

    red
    (DTZ 22/18)

  • Noch kein Urteil

    HAMBURG // Im Rechtsstreit zwischen Innocigs und Posh Global (DTZ berichtete) gab es bis Redaktionsschluss noch kein Urteil. Am 29. Mai hatte das Landgericht Hamburg verhandelt, die Entscheidung jedoch auf den 1. Juni vertagt.

    Es geht um die Frage, ob Posh Global, ein Mitglied des Firmengeflechts um die börsennotierte Gesellschaft Ströer, alle Produkte ordnungsgemäß angemeldet hat. Innocigs hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Düsseldorfer erwirkt, über deren Widerspruch wurde nun mündlich verhandelt. Nach dem Eindruck von Beobachtern war das Gericht dabei durchaus um eine Einigung bemüht. Allerdings war insbesondere das Hamburger Unternehmen Innocigs nicht zu einem Einlenken bereit.

    Von Innocigs war vor der zweiten Verhandlungsrunde keine Stellungnahme zu erhalten. Die Geschäftsführerin der Düsseldorfer Posh Global, Antje Hersch, teilte mit: „Wir können bestätigen, dass die heutige Gerichtsverhandlung am Landgericht Hamburg zur Registrierungspflicht für E-Zigaretten und Liquids stattgefunden hat. Wir erwarten am Freitag, den 1. Juni, die Urteilsverkündung durch das Landgericht Hamburg und können das laufende Verfahren in der Zwischenzeit nicht weiter kommentieren.“

    DTZ wird Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

    max

    (DTZ 22/18)

  • Maßvoll regulieren

    BRÜSSEL // Rückenwind für die E-Zigarette aus dem europäischen Parlament: Mehrere italienische EU-Abgeordnete (Christ- und Sozialdemokraten) haben in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission deutlich gemacht, welche Bedeutung die elektronischen Verdampfer bei der Rauchentwöhnung haben.

    Sie sprechen von 7,5 Millionen Rauchern, die auf die weniger schädliche Alternative umgestiegen seien.

    Im Zusammenhang mit der anstehenden Regulierung dieser Produktgruppe fordern die Parlamentarier mittelbar, die geringere Belastung mit Schadstoffen beim Aufstellen neuer Vorschriften zu berücksichtigen. Außerdem sollten klassische Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakprodukte der nächsten Generation gemäß ihrer Schädlichkeit und im Einklang mit der TPD 2 reguliert werden.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Bei E-Zigaretten knallt‘s mächtig

    HAMBURG / DÜSSELDORF // Hinter den Kulissen der jungen E-Zigarettenbranche wird heftig gestritten. Nicht selten treffen sich die Kontrahenten vor Gericht. Eine Auseinandersetzung bewegt derzeit die Gemüter besonders: Das Hamburger Unternehmen Innocigs hat eine Einstweilige Verfügung gegen Posh Global erwirkt.

    Vor kurzem hatte Dustin Dahlmann, Geschäftsführer von Innocigs und zugleich Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), die Verbandsmitglieder vor den Produkten von Posh gewarnt (DTZ 19/2018, Seite 1, „Umfangreiches Register“). Nun hat sich auch Antje Hersch, Chefin der Posh Global GmbH, zu Wort gemeldet.


    „Alle Produkte registriert"

    Hersch wendet sich insbesondere gegen Dahlmanns Aussage, ihr Unternehmen habe praktisch keine Produkte – wie von der TPD 2 vorgeschrieben – registriert: „Unser Unternehmen vertritt die Rechtsauffassung, dass eine erneute Registrierung durch jeden einzelnen deutschen Importeur nicht erforderlich ist, wenn die Produkte des jeweiligen Herstellers bereits registriert sind und die sechsmonatige Wartefrist eingehalten wurde.“ Das sieht Dahlmann anders. Auf Nachfrage erklärt er, es gebe seiner Einschätzung nach keine Möglichkeit, die sechs Monate durch ein „Ranhängen“ an Registrierung von Dritten zu verkürzen. Und Dahlmann ergänzt: „Es handelt sich offenbar um eine Schutzbehauptung, wenn Be Posh angibt, sie habe ihre eigene Hardware registriert.“

    Daher habe Innocigs die Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt. Hersch sieht das gelassen. Sie macht deutlich, dass die Vollstreckung dieser Verfügung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10 000 Euro einstweilen eingestellt wurde. Hersch weiter: „Das Gericht hat anerkannt, dass wir unseren Mitteilungspflichten hinsichtlich der Registrierung nachgekommen sind.“ Konkret bedeute das, dass Posh Global ihre Produkte weiterhin ohne jede Einschränkung in den Handel bringen und diese verkaufen könne.

    Tatsächlich heißt es in dem Beschluss der Hamburger Richter, „die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass sie ihrer Mitteilungspflicht inzwischen nachgekommen ist. Von daher erscheint es gerechtfertigt, die Vollziehung aus der Beschlussverfügung zumindest gegen Sicherheitsleistung einzustellen“. Weiter heißt es: „Für eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung war kein Raum, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits gegeben werden kann.“

    Fakt ist, dass das Landgericht für den 29. Mai eine mündliche Verhandlung zum Widerspruchsverfahren angesetzt hat. Allerdings halten manche die Auseinandersetzung schon für beendet. Das Online-Portal „Vapers.guru“ berichtete am 17. Mai über eine Mail des chinesischen Händlers Heavensgift an deutsche Einzelhändler, in der es heißt: „Innocigs lose the case with Be Posh.“ Das Unternehmen greift weiter die Argumentation von Posh Global auf, wonach „deutsche Einzelhändler Podukte ohne Einschränkungen verkaufen dürfen, wenn der Hersteller oder Heavensgift es registriert haben. Aber wir werden sechs Monate nach der Registrierung abwarten“.

    Für den Handel ist es allerdings schwierig nachzuvollziehen, ob ein Produkt wirklich registriert wurde. Posh-Global-Chefin Hersch sagt: „Alle Produkte, die die Posh Global GmbH vertreibt, sind durch den jeweiligen Hersteller in Deutschland registriert. Die sechsmonatige Wartefrist ist bei allen vertriebenen Produkten bereits verstrichen. Des Weiteren hat die Posh Global GmbH rein vorsorglich alle von ihr importierten Produkte auch selbst registriert.“

    BVL-Liste unvollständig?
    Alle Produkte der Marke Be Posh aus den Jahren 2016 und 2017 seien registriert worden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestellte Liste unvollständig.

    Dagegen meint Dahlmann, es gebe „keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Liste nicht vollständig sein“ solle. Das BVL teilt auf DTZ-Anfrage mit: „Die Europäische Kommission hat eine ,Extract list‘ für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt, die alle für einen Mitgliedstaat notifizierten Produkte aufführt“. Und weiter: „Wenn ein Produkt nicht für Deutschland in EU-CEG notifiziert wurde, ist das Produkt nicht an die zuständige Überwachungsbehörden mitgeteilt worden.“

    Darum wird gestritten:
    Paragraph 24 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beschreibt die Mitteilungspflichten, die vor dem Marktstart beachtet werden müssen. Demnach sind „Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verpflichtet, der zuständigen Behörde in einer nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederten Liste“ verschiedene Details zu ihren Produkten zu nennen. „Der Hersteller oder der Importeur“ müssen die Verantwortung für die Produkte übernehmen.

    DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 21/18)