Schlagwort: E

  • Erleichterungen bei Gewerbemieten

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

    Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


    Staatlichen Corona-Restriktionen

    „Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

    Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
    Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

    Rechtssicherheit für Betroffene
    „Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

    vi

  • 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gekippt

    MÜNCHEN // Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt. Laut Staatsregierung wird 2G im Handel nun komplett ausgesetzt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising statt.

    Bayerische Verordnung indifferent
    Ende des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof schon festgehalten, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da sie genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs" dienten. Bereits vor Weihnachten durften Spielzeugläden die 2G-Schilder abhängen.

    Maßnahme gekippt
    Vor kurzem haben die Richter die komplette Regelung gekippt: Zwar sehen sie im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Aus der bayerischen Verordnung müsse aber klar und abschließend hervorgehen, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte. Diesen Anforderungen würden die bayerischen Vorgaben nicht gerecht: Die Aufzählung von Ausnahmen sei nicht abschließend, Läden mit „Mischsortimenten" würden uneinheitlich behandelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel.

    2G komplett ausgesetzt
    Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde 2G im Handel komplett aussetzen und damit für eine „schnelle und praktikable Umsetzung" der Entscheidung sorgen. Die bayerische Staatsregierung habe mit der Einführung der 2G-Regel im Handel im vergangenen Jahr einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. „Wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative", sagte der CSU-Politiker. Er fügte hinzu: „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

    red

  • Neuer Drogenbeauftragter

    BERLIN // Burkhard Blienert ist der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Der SPD-Politiker, der bereits im Bundestag gesessen hat und drogenpolitischer Sprecher seiner Fraktion war, wurde auf Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom Kabinett bestätigt. Der 55-Jährige folgt damit auf Daniela Ludwig (CSU).


    Regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene

    Blienert gilt als Verfechter eines neuen Umgangs mit Cannabis. Auf seiner Homepage schreibt er: „Wie Alkohol ist auch Cannabis eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei. Eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erprobt werden können, begleitet durch Maßnahmen der Prävention, Beratung und Behandlung im Jugendsektor. Zudem werden wir bundeseinheitlich regeln, dass der Besitz kleiner Mengen von Cannabis strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird. Ziel ist die legale kontrollierte und regulierte Abgabe von Cannabis.“ Dieses Ziel ist auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP festgehalten.

    red

  • Juristische Schritte gegen „Disposables“

    BERLIN // Aktuell gibt es am deutschen E-Zigarettenmarkt einen starken Trend zu Einwegprodukten, so genannten „Disposables“, teils auch als „Shisha To Go“ bezeichnet, die besonders außerhalb des Fachhandels angeboten werden.

    „Auch wenn man diese Einweg-E-Zigaretten aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes kritisch betrachten muss, so sind sie ein niederschwelliges Angebot an Tabakraucher, die laut Public Health England um 95 Prozent weniger schädliche und laut renommierten Studien für den Rauchausstieg doppelt so erfolgreiche E-Zigarette auszuprobieren. Voraussetzung ist, dass sie dem geltenden Regulierungsrahmen entsprechen, was laut unserer Beobachtung in vielen Fällen nicht zutrifft“, sagt Michal Dobrajc, zweiter Vorsitzender des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen
    Beim VdeH beobachtet man mit Sorge, dass eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Waren teilweise eklatant gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen, etwa gegen die Produktregistrierungs- und Kennzeichnungspflichten. Zudem enthalten sie dem Gesetz nach unzulässige Inhaltsstoffe wie Vitamine und Koffein. Selbstverständlich müssen auch Disposables allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inklusive des Abgabeverbots an Minderjährige, und dürfen in Online-Medien demnach nicht beworben werden.

    Derzeit konsumieren laut der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Debra-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten) weniger als ein Prozent der Jugendlichen in Deutschland E-Zigaretten. Die Branche ist laut VdeH zudem geprägt von hohen Jugendschutzstandards. Der Verband will sich für deren Einhaltung auch in Zukunft einsetzen.


    Branche nimmt Vorgaben ernst

    „Die Branche nimmt die gesetzlichen Vorgaben ernst und kann es nicht dulden, wenn einzelne Akteure ihr durch gesetzeswidrige Angebote, die teilweise sogar die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, derart schaden. Wir gehen daher vehement mit allen Rechtsmitteln gegen solche Anbieter vor“, so Dobrajc weiter.

    In mehreren Fällen hat der VdeH nun erfolgreich Einstweilige Anordnungen mit einem Vertriebsverbot solch gesetzeswidriger Angebote vor Gericht erwirkt und sich in anderen Fällen mit den Inverkehrbringern außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeinigt. Der VdeH ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesjustizamt eingetragen und darf wettbewerbsrechtliche Verstöße verfolgen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen
    Die festgestellten Verstöße können laut VdeH für die Anbieter gravierende Folgen haben: Neben einem Vertriebsverbot wird auch der Rückruf bereits im Markt befindlicher Ware durchgesetzt. Daneben kommt teilweise eine strafrechtliche Haftung in Betracht. Händler sollten unbedingt auf das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen achten, falls sie beabsichtigen, diese Produkte einzulisten, und ihre Vorlieferanten diesbezüglich gewissenhaft prüfen.

    vi

  • „Corona-Pandemie hält an“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im vierten Teil der Reihe äußert sich Oliver Pohland, Geschäftsführer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Fachgeschäfte für E-Zigaretten betroffen
    Wie nahezu alle Einzelhandelsgeschäfte waren auch die Fachgeschäfte für E-Zigaretten durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen. Nicht nur die Einschränkungen durch 2 G, 3 G beziehungsweise durch Lockdown-Maßnahmen haben sich negativ auf den Umsatz ausgewirkt. Vor allem die anhaltenden Probleme bei Lieferketten und Transportlogistik haben einen großen Teil dazu beigetragen, dass sich der Umsatz nicht wie ursprünglich erwartet entwickeln konnte.

    Dies spiegelt sich auch in der eher verhaltenen Einschätzung etablierter Fachhandelsgeschäfte wider, die neben der verschärften Regulierung und Besteuerung vor allem auch die Corona-bedingten Einschränkungen als existenzbedrohende Herausforderung sehen.

    Zudem sind durch die Corona-Auflagen bei Veranstaltungen und im internationalen Reiseverkehr im Jahr 2021 nahezu alle für die Branche relevanten Messen und Events ausgefallen oder wurden als Online-Veranstaltung durchgeführt.

    Ausweitung des Tabakwerbeverbots
    Durch das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde im Jahr 2020 sowohl eine Ausweitung des Tabakwerbeverbots auf E-Zigaretten sowie eine Gleichstellung nikotinhaltiger mit nikotinfreien Liquids beschlossen. Die Werbeverbote umfassen inzwischen sowohl die E-Zigaretten-Hardware als auch sämtliche Produkte mit Flüssigkeiten (Liquids, Shortfills, Longfills, Aromen, Pods) – und dies unabhängig vom Nikotingehalt.

    Dadurch ist inzwischen nahezu jegliche Werbung für E-Zigaretten verboten, und der Branche wurde es praktisch unmöglich gemacht, erwachsene Raucher auf die Vorteile der E-Zigarette beim Umstieg von der Tabakzigarette aufmerksam zu machen.

    Social Media betroffen
    Da von den Werbeverboten ebenfalls die zuvor stark genutzten Kanäle auf Social Media wie Instagram, Facebook und Youtube betroffen sind, wurden mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes viele Internetpräsenzen von den Betreibern gelöscht. Hierdurch ist der Branche eine weitere wichtige Möglichkeit genommen worden, um über neue Produkte, Entwicklungen und Innovationen sowie über den wissenschaftlichen Sachstand in Bezug auf E-Zigaretten zu informieren.

    Organisationen und Institute in Deutschland, deren Aufgabe es eigentlich wäre, sachlich und faktenbasiert auf die gesundheitspolitische Chance, die die E-Zigarette bietet, aufmerksam zu machen und Raucher zum Umstieg zu bewegen, betreiben stattdessen zum Teil einen ideologisch geprägten Kampf gegen risikoreduzierte Alternativen und ignorieren dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien.


    Im Eilverfahren verabschiedet

    Auch die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes, die noch vor Ende der letzten Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet wurde, ist eine finanzielle und logistische Herausforderung für die gesamte Branche.

    Bereits im Gesetzgebungsprozess hat der VdeH die Besteuerung scharf kritisiert. Die unverhältnismäßig hohe Steuerlast und die Entscheidung, zukünftig sogar nikotinfreie E-Zigarettenliquids in die Besteuerung einzubeziehen, bergen nicht nur die Gefahr eines boomenden Schwarzmarkts, sondern haben auch das Potenzial, zahlreiche kleine und mittelständische Existenzen in der Branche zu vernichten.

    Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche
    Einzelne Anbieter, die Lebensmittelaromen vertreiben, unterlaufen die Vorschriften bereits jetzt. Mit Wirksamwerden der Steuer im Sommer des laufenden Jahres wird das zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und die – trotz der massiven Kommunikationseinschränkungen – bereits erreichten Ziele beim Verbraucherschutz aufs Spiel setzen.

    Durch die Einführung der Steuer werden sich Angebotsvielfalt und Sortiment in den Fachgeschäften zwangsläufig verändern. In welcher Weise dies geschehen wird, welche Produkte an Bedeutung gewinnen, welche womöglich komplett verschwinden und wie stark sich diese Veränderungen negativ auf den Umsatz auswirken, ist aus heutiger Sicht unsicher.

    Neuste Ergebenisse der Debra-Studie
    Neueste Ergebnisse der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) zeigen deutlich, dass der Anteil Jugendlicher, die E-Zigaretten konsumieren, nochmals deutlich zurückgegangen ist und mit zuletzt 0,5 Prozent einen historischen Tiefststand erreicht hat. Die Zahl der erwachsenen Konsumenten in Deutschland ist hingegen relativ konstant geblieben, wenngleich die Nachfrage nach neuen Produkten spürbar gesunken ist.

    Vor dem Hintergrund der drastischen regulatorischen Herausforderungen haben die zusätzlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass viele E-Zigaretten-Fachgeschäfte dauerhaft schließen mussten. Es ist zu befürchten, dass der Trend noch einige Zeit anhält; dementsprechend sind die Umsatzprognosen eher verhalten und der VdeH rechnet mit einem erneuten Umsatzrückgang.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Ampel-Koalition sich in den kommenden Jahren stärker für wissenschaftliche Fakten interessiert, als das bei der vorherigen Regierung der Fall war. Künftige regulatorische Maßnahmen sollten die Rolle der E-Zigarette bei der Schadensreduzierung (Harm Reduction) stärker einbeziehen.

    Der VdeH, der sich mit Till von Hoegen als neuem ersten Vorsitzenden und Oliver Pohland als Geschäftsführer 2021 komplett neu aufgestellt hat, wird sich im Jahr 2022 auf politischer Ebene für eine maßvolle und faktenbasierte Regulierung von E-Zigaretten einsetzen und dabei gezielt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen verfolgen. Hierbei steht allen Beteiligten ein arbeitsreiches und spannendes Jahr 2022 bevor.

    vi

  • Habanos gewinnt Prozess

    MÜNCHEN // Das Landgericht München hat Ende Dezember festgestellt: Bezeichnungen wie „Deckblatt: Habano 2000 Seco“ oder „Umblatt: Piloto Cubano Dominikanische Republik“ sind für Zigarren, die aus nicht-kubanischen Tabaken hergestellt sind, nicht zulässig. „Cuba / Kuba“ und „Havana / Havanna“ seien geografische Herkunftsbezeichnungen, die in Bezug auf Tabak und Zigarren einen besonderen Ruf genössen. Bezeichnungen, die auf ursprünglich aus Kuba stammendes Saatgut Bezug nehmen, beeinträchtigten den Ruf und die Unterscheidungskraft der kubanischen Herkunftsbezeichnungen in unlauterer Weise und ohne rechtfertigenden Grund. Auch Angaben zur tatsächlichen Herkunft solcher nicht-kubanischer Tabake macht derartige Verwendungen kubanischer Herkunftsbezeichnungen nicht zulässig. Geklagt hatte Habanos S.A.

    Urteilsbegründung
    Das Gericht unterstrich in seiner Urteilsbegründung, dass „die Insel Kuba und seine Hauptstadt Havanna nicht nur stellvertretend für Zigarrengenuss, sondern auch für die besondere Qualität des dortigen Tabaks“ stünden. Weiter heißt es: „Die willkürliche Verwendung dieser Herkunftsangaben unabhängig von einem aktuellen konkreten Bezug zu Kuba/Havanna beeinträchtigen ihre Unterscheidungskraft, weil dadurch die besondere Bedeutung dieser Begriffe für höchsten Tabakgenuss aus Kuba verloren geht.“

    Qualität kubanischer Zigarren
    Das beklagte Schweizer Unternehmen hatte argumentiert, die Qualität kubanischer Zigarren sei aufgrund der Enteignung der Wissens- und Qualitätsgaranten, der revolutions- und später armutsbedingen Abwanderung von Know-how und Facharbeitern zusehends verfallen. „Kuba“ oder „Havanna“ seien deshalb inzwischen eher als Sorten- oder Gattungsbezeichnungen für Zigarren zu sehen denn als Hinweis auf den Herstellungsort.

    red

  • „Der Blick geht nach Brüssel“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im vierten Teil der Reihe äußert sich Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR).

    Tabaksteuermodernisierungsgesetz
    „In Deutschland hat uns 2021 vor allem das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beschäftigt. Das Tabaksteuermodell ist grundsätzlich fein austariert und erkennt die unterschiedliche Dynamik der Besteuerung klassischer Tabakprodukte an. Allerdings bewegt es sich am Rande der Belastbarkeitsgrenze für kleinere und mittelständische Unternehmen. Grund dafür ist unter anderem, dass aufgrund von Mutmaßungen zur steuerlichen Belastbarkeit und zu gesundheitspolitischen Aspekten neuartiger Produkte das faktische Wissen über die Belastbarkeit klassischer Tabakprodukte übergangen wurde. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Überlastung klassischer Tabakprodukte führen, welches den Einbruch von Steuereinnahmen durch einen wachsenden Schwarzmarkt nach sich zieht. Dies werden wir in den kommenden Jahren genauestens beobachten.


    Wissenschaftlicher Erkenntnisse

    Die neue Bundesregierung plant, künftige Regulierungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erlassen. Dies begrüßen wir. Jedoch appellieren wir hier an die Bundesregierung, dass neben diesen wissenschaftlichen Erkenntnisse auch die langjährigen Erfahrungen derjenigen Mitarbeiter in den zuständigen Ministerien einen Einfluss haben muss, die durch ihren großen Erfahrungsschatz über ein hohes faktisches Wissen rund um die Tabakregulierung verfügen.

    Verschiedenen Produktkategorien
    Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz hat leider gezeigt, dass die Tabakbranche zunehmend gespalten ist. Die Vertreter der verschiedenen Produktkategorien haben in ihrer Argumentation häufiger gegeneinander gearbeitet. Wünschenswert wäre es für künftige Regulierungen, dass ein vermehrter Fokus auf eine gemeinsame Linie gelegt wird; nur so können wir unser aller Interesse vor politischen Stakeholdern bestmöglich vertreten.

    Auf nationaler Ebene
    Auf nationaler Ebene sind im kommenden Jahr vorerst keine neue Regulierungen für unsere Produkte zu erwarten. Unser Blick richtet sich 2022 daher vermehrt nach Brüssel. Neben dem BECA-Report beschäftigen uns dort die neue Tabaksteuerrichtlinie und die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie. Damit gehen eine Reihe von Regulierungen einher – angefangen beim Plain Packaging über potenzielle Verbote von Zusatz-und Aromenstoffe bis hin zur Novellierung der Tabaksteuer. Auch das europäische Lieferkettengesetz, welches voraussichtlich auch mittelständische Unternehmen in die Sorgfaltspflicht einbeziehen wird, begleiten wir. All diese anstehenden Regulierungen dürfen aber nicht dazu führen, dass sogenanntes Overlobbying betrieben wird. Daher wäre gerade auf europäischer Ebene wünschenswert, dass die verschiedenen Akteure der Tabakbranche sich annähern – es muss nicht zwingend Hand in Hand gearbeitet werden, aber es sollte vermieden werden, gegeneinander zu arbeiten. Nur so können wir meiner Einschätzung nach das bestmögliche Ergebnis für die gesamte Branche erreichen.

    Entwicklung der Energiepreise
    Abseits tabakspezifischer Themen verfolgen wir aktuell mit Sorge die Entwicklung der Energiepreise. Die Preisexplosion ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen eine Gefahr. Es ist von höchster Relevanz, dass die Politik hier aktiv wird. Die neue Bundesregierung darf den Mittelstand als Motor der deutschen Wirtschaft nicht vergessen – er ist und bleibt Innovationstreiber und verantwortlich für eine Vielzahl an Arbeitsplätzen. Trotz aller Herausforderungen schauen wir aber zuversichtlich aufs neue Jahr.“


    Michael von Foerster, VdR

  • Frankfurt sagt ab

    FRANKFURT // „Angesichts der exponentiellen Verschlechterung der Pandemielage weltweit und damit einhergehenden verschärften Reise- und Kontaktregelungen werden die Konsumgütermessen [link|https://christmasworld.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html]Christmasworld[/link], [link|https://paperworld.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html]Paperworld[/link] und [link|https://creativeworld.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html]Creativeworld[/link], geplant für Januar, und die [link|https://ambiente.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html]Ambiente [/link]für Mitte Februar 2022 abgesagt“, heißt es in einer Mitteilung der Messegesellschaft.

    Hamburg findet statt
    Demgegenüber halten die Frankfurter eigenen Angaben zufolge an der regional ausgerichteten Fachmesse [link|https://nordstil.messefrankfurt.com/hamburg/de.html]Nordstil [/link] in Hamburg fest. Sie soll vom 15. bis zum 17. Januar in der Hansestadt stattfinden.

    Die nicht vorhersehbare Dynamik der Omikron-Variante hindere die Messe Frankfurt als Veranstalterin daran, der international ausgerichteten Leitmessen Christmasworld, Paperworld und Creativeworld sowie der Ambiente aktuell durchzuführen. Die schlechten Rahmenbedingungen, einhergehend mit verschärften Reiserestriktionen machen eine internationale Veranstaltung unmöglich, begründet die Messegesellschaft ihren Beschluss.

    „Die Entscheidung ist uns alles andere als leichtgefallen. Abgestimmt mit weiten Teilen der auf den Messen vertretenen Branchen ist es nun aber unsere Verantwortung, diesen schweren Schritt zu gehen. Die vergangenen Monate waren geprägt von Optimismus, Tat- und Ideenkraft, um unseren Veranstaltungen nach der Zwangspause im vergangenen Jahr nun einen gelungenen Neustart zu ermöglichen“, erklärt Detlef Braun, Geschäftsführer der Messe Frankfurt. Eine Verschiebung der Messe-Events ist nicht geplant. Weitere Informationen zur Planung der Frankfurter Messen für 2023 werden Anfang Februar bekannt gegeben.

    pi

  • Deutlicher Rückgang

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist um 2,4 auf 101,5 Punkte gesunken. Dieser vierte Rückgang in Folge ist der stärkste seit April 2020. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fällt damit noch leicht positiv aus.


    Komponenten des Barometers sinken

    Beide Komponenten des Barometers sinken deutlich. Die Komponente des Frühindikators für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit ist gegenüber November um 2,6 auf 98,9 Punkte zurückgegangen. Damit liegt sie erstmals seit Sommer 2020 wieder unter der mittleren Marke von 100 Punkten. Das lässt über die nächsten Monate saisonbereinigt eine leicht steigende Arbeitslosigkeit erwarten. „Die Omikron-Variante zieht die Corona-Krise weiter in die Länge. Gerade für die Langzeitarbeitslosigkeit ist das kritisch“, berichtet Enzo Weber vom IAB.


    Beschäftigungstrend flacht ab

    Die Beschäftigungskomponente liegt bei 104,1 Punkten. Der Beschäftigungstrend flacht also ab, bleibt aber positiv. „Insgesamt wird der Arbeitsmarkt auch bei einem erneuten Lockdown nicht einbrechen, viele Firmen werden ihre Leute halten“, erklärt Weber. Nach zwei Lockdowns seien Erfahrungen und Instrumente vorhanden. Zudem werde es weiter zusätzliche Jobs in Branchen wie IT oder Erziehung geben. Die Beschäftigung in unmittelbar betroffenen Sektoren wie der Veranstaltungswirtschaft könne aber Schaden nehmen.

    pi

  • Eine starke Einheit ist wichtig

    MAINZ // „Nur gemeinsam sind wir stark“, lautet das Credo des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD). Deshalb haben sich dessen erster Vorsitzender Andreas Greim und Vorstandsmitglied Günther Kraus vor allem die Stärkung des BLD und seiner Mitglieder auf die Fahnen geschrieben. Das oberste und wichtigste Ziel: Es soll den Lotto-Annahmestellen gut gehen. DTZ hat dazu mit den beiden gesprochen.

    Herr Greim, Sie sind jetzt offiziell ein halbes Jahr im Amt. Wie war diese Zeit, und was waren die Schwerpunkte Ihrer Arbeit?
    Andreas Greim: Das Amt ist eine Herausforderung. Natürlich macht es die Corona-Pandemie umso schwerer, da wir zum Beispiel im Herbst wieder einige wichtige Termine absagen mussten und alles nur digital stattfinden konnte. Aber es steckt grundsätzlich viel Arbeit drin. Unser Ziel ist es, das Netzwerk der Landesverbände zu stärken und zu einer aktiven Interessenvertretung zu motivieren.

    Das heißt?
    Greim: Nur als Gemeinschaft und in Kooperation mit starken Partnern lassen sich unsere Ziele erreichen sowie die Zukunft der Betriebe sichern. So gelingt es auch, bei der Politik mehr Gehör für bessere Rahmenbedingungen zu erhalten. Wir planen die Stärkung der Verkaufsstellung auf politischer Ebene. Dazu zählt auch das Angebot einer Unterstützung der einzelnen Landesverbände bei landesinternen Aufgaben.

    Wie, denken Sie, war das Jahr für Ihre Mitglieder mit Blick auf die Pandemie?
    Greim: Teilweise äußerst schwierig, wobei man immer den Einzelfall betrachten muss. Wir haben Lotto-‧Annahmestellen in Friseurgeschäften genauso wie in Bäckereien, Tabakwarengeschäften oder etwa in Einkaufszentren. Je nachdem – und auch abhängig vom jeweiligen Bundesland – durften sie geöffnet bleiben oder mussten zeitweise schließen. Da gab es große Abweichungen. Liegt die Lotto-Annahmestelle in der Fußgängerzone, war dort weniger los, machte sie Verluste. Ist sie dagegen in der Kassenzone eines großen Einkaufsmarkts gelegen, dann konnte doppelt so viel Umsatz erzielt werden wie sonst üblich.

    Und erhielten sie Unterstützung?
    Greim: In vielen Bundesländern, etwa in Bayern, wurde den Annahmestellen sehr geholfen, wenn es Probleme oder Schließungen gab. Man hatte dort immer ein offenes Ohr. Aber es gab auch Zentralen in anderen Bundesländern, die einfach drei Masken verschickt und die Türen zugesperrt hatten. Das war natürlich für die betroffenen Annahmestellen schwierig – aber dort haben dann die Landesverbände den Leitern unter die Arme gegriffen.

    Schauen wir auf das neue Jahr. Welche Pläne hat der BLD?
    Greim: Unser oberstes Ziel ist es nach wie vor, den Verband zu stärken und wieder zu vereinen, da Hessen und Nordrhein-Westfalen ausgeschieden sind. Das hatte verschiedene Gründe. Es gab bereits Gespräche mit Tobias Buller-Langhorst (Geschäftsführender Vorstand im Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW, Anm. d. Red.). Wir werden uns treffen, und ich denke auch, dass die Gespräche in eine sehr gute Richtung laufen, so dass die Möglichkeit besteht, dass Nordrhein-Westfalen wieder in den Verband zurückkehrt – was uns sehr freuen würde. Grundsätzlich bemühen wir uns immer darum, neue Kooperationen für unsere Mitglieder zu schließen und bestehende Kooperationen auszubauen. Wir hatten in diesem Jahr eine große Aktion mit dem Großhandelsunternehmen Metro, die sehr erfolgreich war. Weiter tun wir alles, um die Landesverbände zu unterstützen, damit diese wiederum ihren Mitgliedern helfen können.

    Wie sieht die Unterstützung aus?
    Greim: Wir müssen, und das sieht man besonders in Corona-Zeiten, zusammenhalten und gemeinsam als BLD Stärke zeigen, denn nur so können wir etwas verändern und uns bei der Politik Gehör verschaffen. Es gibt genügend wichtige Themen wie die Tabaksteuererhöhung. Je größer der BLD ist, umso mehr Gehör erhält er. Daher ist es unser Ziel, weiter neue Mitglieder zu gewinnen und eben auch die verlorenen Verbände wieder zurück zu holen. Um uns behaupten zu können, müssen wir eine starke Einheit sein. Mit dieser Position der Stärke können wir gebündelt an Lottogesellschaften, Behörden und Unternehmen herantreten, um das Beste für unsere Mitglieder herauszuholen und unsere Interessen zu positionieren.


    Wo gab oder gibt es Probleme?

    Greim: Darauf möchte ich nicht näher eingehen, denn das hatte auch mit persönlichen Angelegenheiten zu tun. Dann gefiel wohl dem einen oder anderen der Stil, wie manches gelaufen ist, nicht. Aber wie gesagt, es gibt ja den Spruch: Neue Besen kehren gut. Ich glaube, wir sind auf einem sehr guten Weg.

    Günther Kraus: Unser grundsätzliches Problem ist, dass einige Landesverbände den BLD nicht richtig einschätzen. Wir suchen für unsere Mitglieder Kooperationspartner. Natürlich kann das theoretisch auch jede Landesgesellschaft für sich selbst tun. Aber je größer wir auftreten, umso besser sind die aushandelten Konditionen. Ich sage immer: Wir sind das Orchester. Wenn alle mitspielen, ergibt es ein Lied.

    Es sollen also möglichst viele an einem Strang ziehen?
    Kraus: Richtig. Wenn wir als BLD deutschlandweit agieren und für alle Verkaufsstellen sprechen, dann ist so mancher Kooperationspartner geneigt, bessere Konditionen einzuräumen, da wir jetzt von 24 000 Verkaufsstellen reden und nicht von 300, 500 oder 2000. Der BLD und die Landesgesellschaften stehen in keiner Konkurrenz zueinander, das möchte ich noch einmal betonen. Wir ziehen an einem Strang und haben das gleiche Ziel: Wir wollen Lotto nach vorne bringen. Und wir wollen, dass es den Annahmestellen gut geht!

    Was hat der BLD in Sachen Tabaksteuer erreicht?
    Kraus: Wir haben für den BLD in Kooperation mit Philip Morris, dem Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse sowie dem Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels eine Kampagne zu den fatalen Auswirkungen des neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetzes vorangetrieben. Die beschlossenen Regularien senden fatale Signale aus. Gut, dass wir dazu beitragen konnten, zumindest eine Differenzierung bei der Besteuerung von unterschiedlichen Tabakprodukten durchzusetzen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Politik der gesellschaftlichen Aufgabe unserer Branche Rechnung trägt.

    Neben der Tabaksteuer ist Cannabis ein wichtiges Thema?
    Kraus: Richtig. Da ist unser Standpunkt als BLD ganz klar. Wir drängen – genauso wie die Tabakindustrie – darauf, dass Cannabis in unseren Geschäften verkauft werden darf. Erstens werden auch die Blättchen und der Tabak in den Fachgeschäften verkauft und zweitens sind unsere Verkaufsstellen durch den Staatsvertrag seit Jahren im Umgang mit dem Jugendschutz geschult – bei Lotto ebenso wie bei Tabak. Es werden bereits seit Jahren stichprobenartig Kontrollen vorgenommen. Wir sind da bereits äußerst gut aufgestellt und dafür prädestiniert.

    Und es wäre ein Gewinn für die gesamte Branche?
    Kraus: Natürlich wäre das für alle Verkaufsstellen, die das machen wollen, ein enorm großer Zugewinn. Laut einer Studie rechnet die Bundesregierung mit zwischen 2,3 und 3,3 Milliarden Euro Steuereinnahmen im Jahr über den Cannabisverkauf. Das würde den nicht nur Corona-gebeutelten Verkaufsstellen gut tun. Deswegen setzen wir alle Hebel in Bewegung.


    Können Einzelne etwas tun, um den BLD zu unterstützen?

    Kraus: Jede Annahmestelle oder jeder Händler, der das möchte, sollte seinen Abgeordneten, seinen Bundestagsabgeordneten aus seinem Wahlkreis anschreiben und ihn bitten, sich für ihn und die Branche einzusetzen. Seit Jahren treiben wir sozusagen die Steuern ein, jetzt wäre genau der richtige Zeitpunkt, um dafür auch mal etwas zurück zu bekommen.

    Das Interview führte Katrin Heß.