Schlagwort: Raucher

  • Die nächste Runde

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zum Kauf bereitgehalten werden dürfen, wenn die Text- und Bildwarnhinweise auf den Zigarettenpackungen durch den Warenausgabeautomaten verdeckt sind. Bis zur Beantwortung der Fragen durch den EuGH hat der BGH das Verfahren ausgesetzt.

    Der Kläger ist der Verbraucherverein „Pro Rauchfrei“. Bei dem Beklagten handelt es sich um zwei Münchner-Supermärkte des Lebensmittelunternehmens Edeka.

    Klage abgewiesen
    Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht München blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hatte angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Tabakerzeugnis-Verordnung geregelte Verdeckungsverbot verstoßen. Nach Einschätzung der Richter des OLG werden den Käufern keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Schockbilder erst vor dem Bezahlen sehen. pi

    26.06.2020

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Bundesregierung greift tief ins konjunkturelle Füllhorn und schüttet 130 Milliarden Euro als konjunkturbelebende Mittel aus. Wird das funktionieren? Nun ja, es sind nicht 130 zusätzliche Milliarden, ein Teil besteht aus nicht verteilten Mitteln aus früheren Nottöpfen. Und wie deutlich diese Gelder wirken, muss sich erst zeigen. Bei einem Lebensmitteleinkauf von 100 Euro bewirkt die gesenkte Mehrwertsteuer nicht einmal zwei Euro, die den Konsumenten zusätzlich in der Tasche bleiben.

    Preisvorteile
    Ob es richtig ist, vor allem auf Stützung des Konsums abzustellen? Das mag sinnvoll sein, so lange die Unternehmen diese Preisvorteile tatsächlich an die Verbraucher weitergeben. Womöglich aber werden viele Produkte teurer.

    Kaufkraft
    Kaufkraft sei vorhanden, meinen viele Beobachter. Angesichts von aktuell rund sieben Millionen Kurzarbeitern (während der Finanzkrise waren es bis zu 1,5 Millionen) ist das schwer nachvollziehbar. Die Wirtschaftsweisen haben denn auch ihre Prognose für 2020 korrigiert – nach unten. Das Bruttoinlandsprodukt soll nun um sieben Prozent sinken. An dieser Stelle haben die Auguren wohl Recht, die meinen, wir stünden ganz am Anfang der Corona-Krise.

    Aussagen
    Wenn es um das Virus geht, bin ich skeptischer. Nur ein Beispiel: seit fast vier Wochen liegt die Zahl positiver Tests – derzeit werden rund 350.000 Menschen in Deutschland wöchentlich auf das Virus getestet – klar unter zwei Prozent. Zugleich gehen Experten davon aus, dass die Rate „falsch positiver Ergebnisse“ bei etwa zwei Prozent liegt. Mir ist klar, dass man daraus keine konkreten Aussagen treffen kann. Aber ich frage mich, wie viele Infizierte wir tatsächlich noch haben.

    Ich wünsche Ihnen ein gutes und erholsames Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Richter verurteilen E-Werbung

    TRIER // E-Zigarettenhändler darf nicht mit Slogan „E-Ziga retten Leben“ werben. Das Landgericht Trier hat damit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Werbung enthalte irreführende Angaben. Das Unternehmen widerspricht.

    Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
    Damit hat das Landgericht einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main stattgegeben, berichtet die Deutsche Presseagentur „dpa“. Demnach liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben, urteilte das Gericht. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

    Klage
    Der Verein „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ hatte seine Klage damit begründet, dass die Werbung den Eindruck erwecke, dass E-Zigaretten unbedenklich seien und ein Umstieg das Leben von Rauchern retten würde. Das sei jedoch nicht der Fall, sagte die Wettbewerbszentrale.

    E-Zigaretten
    Das in Trier ansässige und verklagte Unternehmen, das dem Urteil widerspricht, warb seit Ende April 2019 im Raum Trier mit dem Slogan auf Plakaten. Es würde demnach nur Personen ansprechen, die bereits Raucher seien. E-Zigaretten seien im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten außerdem weniger schädlich und risikobehaftet. Deswegen wäre die Aussage zutreffend, schreibt dpa.

    Urteil
    Laut den Richtern kann es zwar stimmen, dass der Konsum von E-Zigaretten abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordert als der Konsum herkömmlicher Zigaretten. Sie seien „aber keineswegs unbedenklich“. Der Konsum von E-Zigaretten könne ebenfalls zu Gesundheitsschädigungen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Nichtrauchern rette laut Presseagentur ein Umsteigen auf E-Zigaretten nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    red

  • Wichtiges Mitglied der Tabakfamilie

    OFFENBACH // Als die Firma Kopp Pipes in Offenbach 2019 ihr hundertjähriges Bestehen feierte, konnte man damit auch die Lebensleistung Bernd Kopps bestaunen. Am 15. Mai feierte er seinen 80. Geburtstag.

    Lederaccessoires für Pfeifenraucher
    Mit nur 18 Jahren hatte Kopp 1958 die Lederwarenfirma seines Großvaters Martin Wess übernommen. Schnell zeigte sich, dass er über unternehmerisches Geschick und eine außerordentliche Gabe verfügte, Netzwerke zu schmieden und schnell zuzupacken, wenn sich eine Chance auftat. Kopp stellte die Lederproduktion von Reiseweckeretuis auf Lederzubehörartikel für Pfeifenraucher um.

    Maßgebliche Zigarrenanbieter
    Mut, Fleiß und Sparsamkeit bildeten den Grundstock für weitere Expansionen. 1969 gründete Kopp mit Lothar Otto die Pfeifenvertriebsfirma Otto & Kopp, die etliche dänische Preziosen anbot. Zwei Jahre später entstand mit Michael Kohlhase die Pfeifentabakproduktion Kohlhase & Kopp, die schon damals ein kleines Sortiment an kanarischen Zigarren importierte. Als Ende der 1990er-Jahre der Longfiller seine Renaissance feierte, bot sich die Gelegenheit, das Portfolio mit in den USA bekannten Marken auszubauen. Im Laufe der Jahre kristallisierte sich hier ein großes Sortiment an Topmarken heraus, und das Unternehmen avancierte zu einem maßgeblichen Anbieter auch außerhalb der Vereinigten Staaten. 2004 erwarb Kopp eine 39,5-prozentige Beteiligung am Filialunternehmen Dürninger.

    Nachfolge
    Die Geschäfte des Unternehmens werden mittlerweile von den Söhnen Oliver und Thilo geleitet. Der Senior, der auf über 62 Jahren Berufserfahrung zurückblicken kann und etliche Höhen und Tiefen in der Branche erlebt hat, ist sich dabei in einem sicher: „Geraucht wird immer.“

    red

  • Richter prüfen Zigarettenverkauf an Supermarktkassen

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Verkauf von Zigaretten aus Automaten an Supermarktkassen. Der BGH muss darüber entscheiden, ob dieses Angebot zulässig ist, obwohl auf den Auswahltasten der Automaten keine Warnhinweise vor Tabakkonsum angebracht sind, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

    Hintergrund ist die Klage eines Verbrauchervereins gegen die Betreiber von zwei Supermärkten in München. Ob am 14. Mai bereits ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. I ZR 176/19).

    Klage
    Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolglos. Das OLG vertrat im Berufungsverfahren die Ansicht, es sei ausreichend, wenn der Kunde vor dem Kauf die Warnhinweise auf der Zigarettenpackung sehe. Dafür bleibe ausreichend Gelegenheit, wenn sich die Packung auf dem Kassenband befinde.

    red

  • Das Beste aus der Situation machen

    HAMBURG // Aktuell kümmern sich viele Unternehmen noch um die Beantragung von Soforthilfen, Kreditprogrammen oder Kurzarbeit sowie um deren Umsetzung. Gleichzeitig wird in der Bevölkerung der Ruf nach Normalität immer lauter, und erste Lockerungen machen sich bemerkbar.

    Nun ist es wichtig, die geschrumpfte Liquidität möglichst schnell wieder aufzubauen und zugleich zu erweitern. Das Geschäft muss also nicht wieder geöffnet werden, sondern es muss d i e Neueröffnung überhaupt werden. Nur so kann es gelingen, die nächsten Monate optimal und gewinnbringend zu nutzen.

    Maßnahmen für den Neustart
    Was muss ein guter Kaufmann tun, um Stammkunden sowie Neukunden so positiv anzusprechen, dass für einen nachhaltigen Neustart gesorgt ist? Maßnahmen im Überblick:
    Der Vertriebsgrundsatz, sich in den Kopf des Kunden zu versetzen, ist jetzt besonders wichtig: Ihr Kunde wartet ebenfalls darauf, das es wieder losgehen kann. Dabei sind die Vorstellungen so unterschiedlich, wie es die Kunden sind. Beispiel: Der Sportbegeisterte freut sich darauf, seine Biker-Kleidung auf den neuesten Stand zu bringen. Der Sportartikel Händler, der nun die Superschnäppchen aus liegengebliebener Ware anbietet, spricht nicht die Sprache seiner Kunden. Es ist nicht die Zeit, auf antizyklische Käufer zu hoffen. Wenn Sie dem guten Stammkunden aktuell und kompetent die Produkte anbieten, die ihm jetzt Freude bereiten, wird er auch wieder auf Sie zukommen.

    Personalsituation prüfen
    Checken Sie die personelle Situation und planen Sie solide: Personalplanung und -führung sind ohnehin wesentliche Schlüssel, dem bereits begonnenen Fachkräftemangel zu begegnen. Behandeln Sie keinen Angestellten so, als wäre es selbstverständlich, jetzt mit Höchstleistung wieder zu starten. Bringen Sie Ihre Freude zum Ausdruck, alle gesund wiederzusehen. Verzichten Sie unbedingt darauf, Mitarbeiter um Hilfe zu bitten, obwohl sie sich noch wegen Kurzarbeit zu Hause befinden. Das ist nicht nur strafbar, sondern es zeugt zudem nicht von solider Geschäftspolitik.

    Authentisch bleiben
    Bleiben Sie authentisch und kommunizieren Sie ehrlich Ihre Herausforderungen in der Krise: Auch hier können Sie sich den Stress sparen, Probleme zu verschweigen. Für den überwiegenden Teil der Unternehmen bringt die Coronakrise deutliche Herausforderungen mit sich. Und dies trifft gleichermaßen auf private Verbraucher zu. Sie sind nicht nur in bester Gesellschaft. Es könnte sogar überheblich wirken, in dieser Zeit davon zu sprechen, die Krise, anders als viele andere, besonders gut gemeistert zu haben.

    Flexible Terminplanung
    Verlassen Sie sich nicht auf ein festes Eröffnungsdatum: In den vergangenen Wochen haben alle erlebt, wie schwierig Entscheidungen beim Umgang mit der Coronakrise zu treffen sind. Jeder Eingriff in die Marktwirtschaft mit enormen Auswirkungen will ebenso gut überlegt sein wie die Beschneidung gleich mehrerer Grundrechte bei der gesamten Bevölkerung. Das macht eine vorausschauende Terminplanung äußerst schwierig. Begegnen Sie diesem Umstand, indem Sie bei Ihren Marketingbemühungen immer vom ersten offiziellen Tag der Aufhebung der Beschränkung sprechen und für diesen Tag planen.

    Besondere Situation
    Auch jetzt ist der Wettlauf um den größten Rabatt die schlechteste Lösung: Das ist keine neue Weisheit. Bedenken Sie jedoch in dieser ganz besonderen Situation, dass Sie auf eine aufgestaute Nachfrage stoßen. Wenn Sie jetzt mit Dumping-Preisen versuchen, Kunden zu kaufen, verbauen Sie sich für lange Zeit die Rückkehr zu auskömmlichen Margen. Außerdem würden Sie dafür auch von Ihren Mitbewerbern in dieser Phase keinen Preis für freundliches Miteinander ernten.

    Positiver Start
    Starten Sie mit Freude in die Zukunft und lassen Sie es alle wissen: Lassen Sie positive Zukunftsaussichten erkennen. Nutzen Sie dabei auch Gelegenheiten, die lokale Presse auf sich aufmerksam zu machen. Auch dabei ist es in dieser besonderen Lage nicht schädlich, wenn Sie von den Problemen sprechen, die Sie bewältigen mussten oder auch noch müssen. Die aktuellen Probleme sind bei vielen ähnlich, und keiner muss sich verstecken. Solange der positive Blick in die Zukunft nicht fehlt, wirken Sie dadurch glaubwürdig.

    Innovationskraft herausstellen
    Auch an später denken: Jetzt ist die Gelegenheit, Ihre Innovationskraft herauszustellen. Analysieren Sie genau Ihren Markt und stellen Sie Ihr Angebot auf den Prüfstand. Vielleicht muss nicht großartig verändert, aber angepasst werden. Kündigen Sie in Newslettern oder im stationären Handel mit entsprechenden Plakaten neue Produkte für die Zukunft an und machen Sie sich dadurch nachhaltig interessant.

    Fazit
    Fazit: Jeder Anfang bietet neues Potenzial. Dieser Neustart bietet die zusätzlichen Chancen, dass Sie auf Ihre Kompetenz aufbauen können, die Sie mehr oder weniger lange bereits unter Beweis gestellt haben. Beachten Sie aber, dass es für alle eine neue Situation bedeutet. Daher ist es wichtig, sowohl die Bestandskunden als auch die Mitarbeiter wieder zu motivieren. So kann der Neustart gelingen und ist ein Gewinn für Verkäufer, Käufer und für Ihr gesamtes Team.

    David Rölleke

  • Positive Wirkung von Nikotin?

    PARIS // Bei der Erforschung des neuartigen Coronavirus sind französische Wissenschaftler auf die möglicherweise schützende Wirkung von Nikotin aufmerksam geworden, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

    Weltweit geringen Zahl an Rauchern unter den Covid-19-Patienten
    Die Annahme beruht auf der geringen Zahl an Rauchern unter den Covid-19-Patienten. Demnach laut mehreren Studien die Rate weltweit zwischen 1,4 und 12,5 Prozent. Im Pariser Krankenhaus La Pitié Salpêtrière soll laut AFP bald sowohl die präventive als auch die therapeutische Wirkung mithilfe von Nikotinpflastern untersucht werden.

    Französische Studie
    Ein genaueres Bild bietet eine neue Studie aus Frankreich: Von den 500 Covid-19-Patienten – darunter 350 im Krankenhaus behandelte Menschen und 150 Patienten mit einem leichteren Krankheitsverlauf – waren nur fünf Prozent Raucher, erklärte der Studienleiter und Professor für Innere Medizin, Zahir Amoura, der Nachrichtenagentur. Das seien 80 Prozent weniger Raucher unter den Covid-Patienten als in der allgemeinen Bevölkerung in der gleichen Alters- und Geschlechtskohorte.

    Die Hypothese
    „Die Hypothese ist, dass Nikotin an Zellrezeptoren anhaftet, die vom Coronavirus genutzt werden und damit die Anhaftung des Virus verhindert", sagt Professor Jean-Pierre Changeux vom Institut Pasteur und dem Collège de France. Somit könne das Virus nicht in die Zellen eindringen und sich im Organismus ausbreiten.

    Laut Professor Amoura soll durch die Studie mit verschieden dosierten Nikotinpflastern erforscht werden, ob zum Beispiel Pflegekräfte präventiv mit einem Pflaster geschützt und Patienten damit behandelt werden können. Für die Studie müsse Frankreichs Gesundheitsminister Olivier Véran jedoch noch grünes Licht geben, heißt es.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Drosten warnt und mahnt. Die Bundesländer führen ein einheitliches Vermummungsgebot – ach nein: eine Maskenpflicht ein. Und in den Laboren tüfteln Forscher verschiedener Fachbereiche an Mitteln gegen das Virus. Spannend für unsere Branche: Französische Wissenschaftler vermuten, dass Nikotin helfen könnte.


    Neue Studie aus Frankreich

    Die Annahme beruht auf der geringen Zahl an Rauchern unter den Covid-19-Patienten – weltweit liegt die Rate laut mehreren Studien zwischen 1,4 und 12,5 Prozent. „Die Hypothese ist, dass Nikotin an Zellrezeptoren anhaftet, die vom Coronavirus genutzt werden, und damit die Anhaftung des Virus verhindert", sagt einer der Forscher. Somit könne das Virus nicht in die Zellen eindringen und sich im Organismus ausbreiten. Natürlich darf ein medizinischer Rat der Franzosen nicht fehlen: Zigaretten sollten die Menschen jetzt dennoch nicht kaufen, denn Rauchen gefährde die Gesundheit.

    Schlechte Aussichten für die Wirtschaft
    Wenig erfreulich sind dagegen die Aussichten, die die Bundesregierung gestern beziffert hat. Demnach sinkt das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 um 7,25 Prozent, die Verschuldung dürfte von aktuell rund 60 auf dann mehr als 75 Prozent steigen. Das wird Unternehmen und Beschäftigte finanziell auf viele Jahre hinaus erheblich belasten.

    Gute Nachrichten aus Mainz
    Es gibt aber auch gute Nachrichten. Ein Mainzer Unternehmen hat offenbar große Fortschritte beim Entwickeln eines Impfstoffes gemacht. Und: Eine Studie hat den Zusammenhang zwischen Covid-19 und dem Horten von Toilettenpapier entschlüsselt. Die Kurzfassung: Emotionale Menschen, die sich durch das Virus besonders bedroht fühlen, empfinden ihre Vorräte an Toilettenpapier als Hort der Sicherheit. Dann kann ja nichts mehr schiefgehen.

    Ich wünsche Ihnen einen schönen und erfolgreichen Tag.

    Herzlich
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • BGH entscheidet

    KARLSRUHE // Dürfen Supermärkte an ihren Kassen Zigarettenpackungen aus Automaten anbieten, ohne dass die Auswahltasten für die Kunden gesundheitsbezogene Warnhinweise aufweisen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe voraussichtlich am 14. Mai dieses Jahres um 11.00 Uhr.

    Geklagt hatte ein eingetragener Verbraucherverein. Beklagter ist der Betreiber zweier Münchner Supermärkte. Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, die Berufung war ohne Erfolg geblieben. Das Oberlandesgericht München hatte geurteilt, der Beklagte habe nicht gegen das Verdeckungsverbot der Tabakerzeugnisverordnung verstoßen.

    Nun wird höchstrichterlich im Revisionsverfahren entschieden.

    red

    (DTZ 13/20)

  • Schrittweiser Wandel beim Bezahlverhalten

    FRANKFURT // Die Girocard sorgt für einen spürbaren Wandel an der Ladenkasse. Statt mit Münze und Schein zahlen Verbraucher immer häufiger damit. Auch der Handel bietet Zahlungen im Girocard-System vermehrt an. Das zeigt die aktuelle Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Mit 4,5 Milliarden Transaktionen im Jahr 2019 erreichte das System einen weiteren Rekord.

    Wie bereits im Vorjahr stieg die Anzahl der Bezahlvorgänge damit erneut um rund 19 Prozent (2018: knapp 3,8 Milliarden). Die Umsätze lagen 2019 mit rund 211 Milliarden Euro etwa 12,6 Prozent über dem Erfolgsjahr 2018 (187 Milliarden Euro). Der durchschnittliche Bezahlbetrag sank weiter auf 46,86 Euro: ein Indiz dafür, dass immer mehr Nutzer auch kleinere Beträge mit der Girocard begleichen.

    Kontaktloses Bezahlen
    Katalysator dieser Entwicklung ist eindeutig das kontaktlose Bezahlen. Inzwischen sind 75 Millionen der über 100 Millionen Girocards mit der Kontaktlos-Funktion ausgestattet. Mit einem Anteil von 26,6 Prozent der Gesamttransaktionen war über das Jahr betrachtet bereits mehr als jede vierte Transaktion kontaktlos (2018: durchschnittlich 9,8 Prozent). Bemerkenswert ist die rasante Entwicklung im Jahresverlauf: Waren im Januar 2019 noch 19 Prozent der Bezahlvorgänge kontaktlos, so lag der Anteil im Dezember bereits bei 35,7 Prozent. Dies zeigt, dass Karteninhaber die Rechnung häufig und verstärkt durch Vorhalten mit Karte oder Smartphone begleichen.

    Kleinbeträge mit Karte zahlen
    Dass Kunden an der Kasse vermehrt auch Kleinbeträge mit der Karte zahlen, lassen die Durchschnittsbeträge vermuten. Diese verringerten sich über alle Girocard-Transaktionen von 49,39 Euro im Jahr 2018 auf 46,86 Euro im vergangenen Jahr. Insbesondere das kontaktlose Bezahlen wird bei kleineren Beträgen häufig genutzt: So waren es 2019 im Schnitt lediglich 33,93 Euro, die kontaktlos beglichen wurden. Offensichtlich ist es für die Kunden dabei unerheblich, ob sie, wie bei Beträgen unter 25 Euro üblich, ohne Pin-Eingabe bezahlen oder mit Eingabe der Pin bei Beträgen über 25 Euro einkaufen. Kontaktlos wird mehr und mehr zur Normalität.

    Doch nicht nur das Kundenverhalten ist ausschlaggebend für diesen Wandel. Auch das Bezahlangebot an der Ladenkasse verändert sich. Der Handel zieht mit und bietet immer häufiger die Kartenzahlung mit der Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft an: 2019 gab es über 871 000 aktive Terminals auf dem Markt und damit 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit Stand Dezember 2019 unterstützten bereits fast 755 000 (2018: 620 000) Terminals eine kontaktlose Zahlungsabwicklung. So bietet bereits der größte Teil der kartenakzeptierenden Händler das schnelle Bezahlen an der Kasse an, Tendenz steigend.

    Hohe Kosteneffizienz
    Neben dem kontaktlosen Bezahlen sorgt laut der Deutschen Kreditwirtschaft auch die hohe Kosteneffizienz für Anreize bei den Händlern. Ehemalige Bargelddomänen, zum Beispiel Bäckereien und Metzgereien, nehmen den Angaben zufolge immer häufiger Karten an. Aber auch andere Bereiche würden von den rasanten technischen Entwicklungen des Girocard-Systems profitieren. Allen voran wird hier die Automatenbranche genannt, welche die Umrüstung ihrer Geräte mit Terminals ohne Pin-Pad auf das Girocard-System und damit das kontaktlose Zahlen weiter vorantreibt. So ist nicht nur das Bezahlverhalten der Verbraucher in einem steten Wandel, auch das Bezahlangebot entwickelt sich kontinuierlich weiter.

    pnf

    (DTZ 10/20)