Schlagwort: EU

  • Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

    MÜNSTER // Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe um­fasst, ist rechts­wid­rig. Die Corona-Soforthilfe er­fol­ge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die Covid-19-Pandemie und diene nicht der Be­friedigung von Gläubigeransprüchen, ent­schied das Finanzgericht Münster am 13. Mai. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt, berichtet „beck-online“.

    Corona-Soforthilfe
    Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es ihm nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27. März beim Land Nordrhein-Westfalen zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige. Diese wurde mit Bescheid vom selben Tag bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.

    Kontenpfändung
    Das Gericht hat dem Eilantrag entsprochen. Das Finanzamt müsse die Kontenpfändung einstweilen einstellen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufheben. Durch die hier eingeleitete Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe erhöht worden sei, werde die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt.

    Gläubigeransprüchen
    Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1. März entstanden seien und somit nicht dem Zweck, die vor dem 1. März entstandenen Ansprüche des Finanzamts zu befriedigen. Da die Corona-Soforthilfe mit Bescheid vom 27. März für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt worden sei, sei die Vollstreckung bis zum 27. Juni einstweilen einzustellen.

    red

  • Sesselwechsel bei Davidoff

    BASEL / HAMBURG // Die Oettinger Davidoff AG, weltweit führende Herstellerin von Premiumzigarren übergibt die Verantwortung als Vice President (VP) und Geschäftsführerin der Tochtergesellschaften Davidoff of Geneva Germany und Davidoff of Geneva Austria an Stefanie Birtel. Sie tritt die Nachfolge von Olaf Ruf an, der das Unternehmen verlässt.

    Erfolgsbilanz
    Birtel bringe über zehn Jahre Erfahrung auf dem deutschen Tabakmarkt mit, verfüge über eine ausgezeichnete Erfolgsbilanz und könne dank ihres strategischen Denkens und ihrer Fähigkeiten im Change Management erfolgreiche Unternehmenstransformationen bewirken, informiert das Unternehmen. Zusammen mit ihrem starken Team werde sie dafür verantwortlich sein, das profitable Wachstum des Geschäfts in Deutschland, einem der wichtigsten Märkte für die Oettinger Davidoff AG, und in Österreich voranzutreiben, erklärt Oettinger Davidoff.

    Herausragendes Markenportfolio
    „Mit großer Freude nehme ich meine Ernennung zur Geschäftsführerin von Davidoff of Geneva Germany und Austria an,“ sagt Stefanie Birtel. „Ich werde auf den positiven Ergebnissen aufbauen, die das Team seit der Gründung der Davidoff of Geneva Germany im Jahr 2017 erreicht hat und freue mich darauf, diesen Markt weiter zu entwickeln sowie den Erfolg des herausragenden Markenportfolios voranzutreiben.“

    Zukunftsorientiertes Denken
    Jim Young, SVP Chief Commercial Officer der Oettinger Davidoff AG kommentiert: „Ich bin überzeugt, dass wir durch die Kombination aus Stefanie Birtels Führungstil, ihrem zukunftsorientierten Denken und ihrer langjährigen Erfahrung in der Tabakindustrie ein spannendes neues Kapitel für unsere Kunden in Deutschland und Österreich aufschlagen können.“

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Börse spiegelt die Erwartungen der Marktteilnehmer für die Zukunft wider. Und die können so schlecht nicht sein. Wie anders ist es zu erklären, dass etwa der Dax auf Monatssicht fast zwölf Prozent im Plus liegt?! Der MDax schaffte sogar einen Zuwachs um 14,4 Prozent; auf Jahressicht liegt der Index der zweiten Garde sogar ebenfalls schon wieder im Plus.

    Hoffnung
    Hoffnung macht auch der Ifo-Geschäftsklimaindex, der für Mai von 74,2 auf 79,5 Zähler stieg. Fazit der Wirtschaftsforscher: „Die deutsche Wirtschaft sieht wieder Licht am Ende des Tunnels.“ Ökonomen warnen allerdings davor, zu früh Entwarnung zu geben – eine „zweite Welle“ könnte zu einem sehr schweren Rückschlag führen. Ab dem dritten Quartal dürfte – ohne erneuten Lockdown – das Bruttoinlandsprodukt wieder deutlich anziehen.

    Konsumklima
    Nicht ganz so gut ist die Kauflaune der Deutschen. Das GfK-Konsumklima für Juni liegt bei -18,9 Punkten – zwar klar im negativen Bereich, aber 4,2 Zähler höher als im Monat zuvor. Laut GfK ist der aktuelle Wert aber immer noch der zweitniedrigste je in Deutschland gemessene. Vor allem die Angst vor dem Verlust des eigenen Jobs, verbunden mit Einkommenseinbußen, bremst die Stimmung. Darauf müssten sich Händler und Hersteller weiterhin einstellen, teilte das Marktforschungsunternehmen mit.

    Ich halte es mit den Börsianern und setze auf eine glückliche Zukunft. Lassen Sie uns die Daumen drücken – und bis dahin das Beste aus der aktuellen Situation machen.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Richter verurteilen E-Werbung

    TRIER // E-Zigarettenhändler darf nicht mit Slogan „E-Ziga retten Leben“ werben. Das Landgericht Trier hat damit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Werbung enthalte irreführende Angaben. Das Unternehmen widerspricht.

    Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
    Damit hat das Landgericht einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main stattgegeben, berichtet die Deutsche Presseagentur „dpa“. Demnach liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben, urteilte das Gericht. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

    Klage
    Der Verein „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ hatte seine Klage damit begründet, dass die Werbung den Eindruck erwecke, dass E-Zigaretten unbedenklich seien und ein Umstieg das Leben von Rauchern retten würde. Das sei jedoch nicht der Fall, sagte die Wettbewerbszentrale.

    E-Zigaretten
    Das in Trier ansässige und verklagte Unternehmen, das dem Urteil widerspricht, warb seit Ende April 2019 im Raum Trier mit dem Slogan auf Plakaten. Es würde demnach nur Personen ansprechen, die bereits Raucher seien. E-Zigaretten seien im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten außerdem weniger schädlich und risikobehaftet. Deswegen wäre die Aussage zutreffend, schreibt dpa.

    Urteil
    Laut den Richtern kann es zwar stimmen, dass der Konsum von E-Zigaretten abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordert als der Konsum herkömmlicher Zigaretten. Sie seien „aber keineswegs unbedenklich“. Der Konsum von E-Zigaretten könne ebenfalls zu Gesundheitsschädigungen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Nichtrauchern rette laut Presseagentur ein Umsteigen auf E-Zigaretten nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    0,01 Prozent. So hoch ist der Anteil der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen in Deutschland gerade. Kein Wunder also, dass die Begehrlichkeiten in Sachen Lockerungen immer größer werden.

    Zugleich nehmen die Diskussionen zwischen Corona-Fürchtigen und Maßnahmen-Gegnern an Schärfe zu. Leider herrscht immer noch verbreitet Unwissen. Im Frühstücksfernsehen von SAT.1 verkündete heute einer der Moderatoren, sein Corona-Test sei negativ ausgefallen. Woraufhin eine seiner Kolleginnen verkündete, das zeige, wie gut das Team auf Abstand achte. Als würde das Virus beim Unterschreiten der berüchtigten 1,50 Meter automatisch auftauchen.

    „Präventionsparadox“
    Übrigens: Einer der wohl schlimmsten Begriffe in diesen Wochen ist für mich „Präventionsparadox“. Damit werden Kritiker abgebügelt, die die Maßnahmen hinterfragen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet er: Hätte die Politik diese Maßnahmen nicht verhängt, sähe alles viel schlimmer aus. Ob es wirklich so ist, lässt sich natürlich kaum feststellen.

    Stellungnahme
    Ein wenig schmunzeln musste ich über unseren Chef-Virologen Christian Drosten mokiert sich über die „tendenziöse Berichterstattung“ der Bild-Zeitung. Er habe Besseres zu tun, als kurzfristig Stellung zu nehmen. Auf mich wirkt Drosten allmählich etwas dünnhäutig. Als es um Kritik an seinem Kollegen Hendrik Streeck und dessen Heinsberg-Studie ging, hat sich der Charité-Mann noch deutlich robuster gezeigt.

    Frequenz des DTZ-Newsletters
    Wir nehmen die Lockerungen zum Anlass, die Frequenz dieser Newsletter ein wenig zu reduzieren. Statt wie bislang werktäglich, werden Sie uns ab 1. Juni jeweils dienstags und freitags lesen. Damit sorgen wir für eine höhere Relevanz der Beiträge, da wir Sie zielgerichtet informieren möchten. Und falls Sie uns Ihre Meinung zu diesem oder anderen Themen mitteilen möchten, schicken Sie mir einfach eine Mail: [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link]. Erinnern möchte ich Sie an dieser Stelle auch noch einmal an unseren „Corona-Service“, die kostenlose Lieferung von DTZ an ihre HomeOffice- oder Mail-Adresse.

    Kommen Sie gut durch diesen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Neue Sorten im deutschen Snuff-Sortiment

    GEISENHAUSEN // Die Pöschl Tabak erweitert die JBR Markenfamilie und bringt Anfang Juni zwei neue Snuffs auf den deutschen Markt: JBR Red Snuff und JBR Yellow Snuff.

    Beide Geschmacksrichtungen ergänzen die bisherigen Sorten JBR Green (erfrischendes Wintergreen-Aroma) und Blue (fruchtiges Eisbonbon-Aroma) perfekt. Angeboten werden sie jeweils in der praktischen 10g Box und sind zu einem Preis von € 3,50 erhältlich. Zudem wird ein Mischkarton mit allen vier JBR-Sorten (je drei Dosen JBR Green, Blue, Red und Yellow) zum Preis von € 42,00 eingeführt.

    Snuff ist eine willkommene rauchfreie und umweltfreundliche Alternative für den Raucher und natürlich für alle Freunde des rauchfreien Tabakgenusses.

    pi

  • Glücksspirale: 50 Jahre für die Menschen in Deutschland

    MÜNCHEN // Vor 50 Jahren wurde die Glücksspirale gegründet. Gedacht war die Lotterie ursprünglich zur Finanzierung der Bauten für Olympia 1972, geblieben ist sie bis heute. Mit ihr wurden unzählige weitere Projekte für die Menschen gefördert. Die Premiere fand am 25. April 1970 im Rahmen einer eigenen Fernsehsendung in München statt.

    Erfolgsmodell
    „Über 2,2 Milliarden Euro für die Destinatäre und 483 Renten für die Spielteilnehmer sind eine stolze Bilanz“, kommentiert Friederike Sturm das Erfolgsmodell der Rentenlotterie. Die Federführerin der Glücksspirale im Deutschen Lotto- und Totoblock erläutert, in welcher Höhe der Milliardenbetrag an die Leistungsempfänger verteilt wurde: „An den Sport gingen rund 770 Millionen Euro, die Wohlfahrt konnten wir mit 660 Millionen Euro unterstützen. Für den Denkmalschutz hat die Glücksspirale 510 Millionen Euro bereitgestellt, für weitere gemeinnützige Projekte auf Länderebene gut 290 Millionen Euro.“

    Rentengewinne
    Die Glücksspirale ist seit einem halben Jahrhundert aber mehr als die Lotterie mit den höchsten Rentengewinnen in Deutschland. Werbespots mit Kultcharakter und Shows, die unter anderen von Freddy Quinn, Dieter Thomas Heck und Kai Pflaume moderiert wurden, machten sie zu einem Stück Fernsehgeschichte. Auch der Glücksspirale Film Award bietet Unterhaltung und unterstützt den Nachwuchs.

    Zusatzlotterie
    Die Lotterie bietet in ihrer aktuellen Form jede Woche die Chance auf eine Rente von monatlich 10 000 Euro, 20 Jahre lang, und weitere Geldgewinne von bis zu 100 000 Euro. Mit der Zusatzlotterie „Die Sieger-Chance“ haben Spielteilnehmer die Chance auf eine Extra-Rente von 5000 Euro monatlich – ab sofort für zehn Jahre. Zudem gibt es Woche für Woche dreimal eine Million Euro und zweimal 10 000 Euro zu gewinnen. Die öffentliche Ziehung der Gewinnzahlen erfolgt samstags ab 19.15 Uhr bei Lotto Bayern in München, Theresienhöhe 11.


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  • Immer weniger Versicherte

    NÜRNBERG // Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Freiwillig versichert
    Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145 000 auf 74 000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang neu abgeschlossener Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19 000 im Jahr 2013 auf knapp 3000 im Jahr 2019 zurück.

    Konditionen nicht attraktiv
    Viele Gründer gaben in einer IAB-Befragung an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht bräuchten, da die Selbstständigkeit nicht scheitern werde oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden würden – eine Einschätzung, die durch die aktuelle Situation widerlegt werden könnte. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, während der sie sich nach Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

    nh

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    dass die ökonomischen Folgekosten der Corona-Pandemie gigantisch sein werden, steht außer Frage. Dabei ist Deutschland mit einem Minus von 2,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes noch vergleichsweise glimpflich durchs erste Quartal gekommen. Vor allem der April dürfte da deutlich schlimmer ausgefallen sein.

    Diskussionen
    Jetzt diskutieren Politiker und Wirtschaftswissenschaftler, wie die Erholung ausfällt. Es geht um die Rezessionsszenarien V, U, W und L. Im besten Fall geht es wie beim V schnell und steil wieder bergauf. Wahrscheinlicher ist allerdings zurzeit ein U, bei dem die Wirtschaft sich erst nach einer längeren Durststrecke wieder berappelt. Bei einem W würde zum Beispiel die berüchtigte „zweite Welle“ für einen erneuten Abwärtsknick sorgen. Und beim L wäre ein Aufschwung auf lange Sicht nicht realistisch.

    Finanzspritze
    Die Bundesregierung stemmt sich mit allem, was sie hat, gegen die drohende Flaute, und das ist vor allem eines: Geld. Jetzt hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine neue Finanzspritze für darbende Unternehmen in Aussicht gestellt: Selbstständige, Freiberufler und Firmen mit maximal 249 Mitarbeitern, die im April und Mai gegenüber den Vorjahresmonaten mindestens 60 Prozent ihres Umsatzes eingebüßt haben, sollen von Juni bis Dezember bis zu 50.000 Euro monatlich erhalten können. So sollen kleine und mittlere Unternehmen gerettet werden.

    Ob das funktioniert? Es mangelt derzeit an internationalen Aufträgen und an der Nachfrage der Konsumenten.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in diese Woche.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Korrektur: EU-Verbot für Menthol

    MAINZ // Auf der DTZ-Homepage wurde im Beitrag „Aus für Menthol“ falsch berichtet. Korrekt heißt es: „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen.

    So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34", informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    red