Schlagwort: EU

  • Luxemburg liegt vorn

    WIESBADEN // In vier Staaten der Europäischen Union gilt ein höherer Mindestlohn als in Deutschland.

    Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) vor kurzem mitteilte, steht an der Spitze Luxemburg, wo ein Vollzeitbeschäftigter einen gesetzlichen Mindestlohn von 2142 Euro brutto im Monat verdient. In Deutschland liegt der entsprechende Monatslohn bei 1 584 Euro – und wird übertroffen von Irland (1656 Euro), den Niederlanden (1636 Euro) sowie Belgien (1594 Euro).

    Osteuropa
    Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien mit 312 Euro, Lettland mit 430 Euro und Rumänien mit 466 Euro Mindestlohn.

    Deutschland
    Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig, informiert Destatis. Im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten eher im unteren Bereich.

    red

  • Drogenbeauftragte gegen niedrigere Mehrwertsteuer auf Tabak und Alkohol

    BERLIN // Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss die Koalition aufgefordert, Tabak und Alkohol von der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer auszunehmen.

    Falsches Signal
    Eine Preissenkung konterkariere alle Bemühungen, den Tabak- und Alkoholkonsum zu senken und sei das falsche Signal, sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Sie habe daher die Fraktionsführungen von Union und SPD in einem Brief gebeten, die Senkung noch einmal kritisch zu überprüfen.

    Konjunkturpaket
    Das Bundeskabinett will an diesem Freitag Teile des Konjunkturpakets auf dem Weg bringen, darunter auch die Senkung der Mehrwertsteuer für das zweite Halbjahr. Konkret soll der Steuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember statt 19 Prozent nur noch 16 Prozent betragen. Dieser gilt auch für Alkohol und Tabakerzeugnisse. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, soll von 7 auf 5 Prozent reduziert werden.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    weiter beherrschen irrationale Risikobewertungen in Sachen Corona viele Menschen. Das liegt nicht zuletzt an der verbreitet selektiven Wahrnehmung der Fakten. In Sachsen hat eine Grundschullehrerin (vergeblich) dagegen geklagt, wieder unterrichten zu müssen. Sie sah ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, weil sie sich womöglich mit dem Virus anstecken könnte.

    Panikmache aus Berlin
    So ähnlich sah es eine Verkäuferin, mit der ich ins Gespräch kam, und die von Tausenden Toten schwadronierte; für sie war eine Infektion gewissermaßen gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Immerhin: Vor wenigen Tagen hat der Virologe Hendrik Streeck in einem Interview versucht, Einiges zurechtzurücken. Doch die erfolgreiche Panikmache aus Berlin, tatkräftig unterstützt durch viele Medien, wirkt nachhaltig.

    Kursmassaker
    In den USA hat die Notenbank erklärt, sie rechne nicht mit einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft und denke deshalb nicht daran, die Zinsen zu erhöhen. Das wiederum stürzte die Börsianer in tiefe Zweifel, ein Kursmassaker war die Folge, obwohl Präsident Donald Trump umgehend die glorreichen Folgequartale beschwor. Wenn an den Märkten Realismus einkehrt, leiden die Notierungen.

    Mehrwertsteuer
    Apropos Realismus: Experten rechnen im dritten Quartal mit einer Welle – an Privatinsolvenzen. Dann schlägt der Lockdown auch auf Ebene der Konsumenten durch. Für den Handel sind das wenig erfreuliche Aussichten. Immerhin: Wie es aussieht, bleibt dem Tabakwarenfachhandel die Mehrwertsteuersenkung erspart. Denn der Aufwand wäre unverhältnismäßig. Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Ausgabe von DTZ.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Mahnspesen korrekt berechnen

    BREMEN // Viele Betriebe haben in Corona-Zeiten Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – gerade jetzt eine Gefahr für die Liquidität der betroffenen Firmen. Damit geht ein höherer Aufwand in den Unternehmen für die Versendung der eigenen Mahnungen einher. Der Gedanke, sich diesen Mehraufwand bezahlen zu lassen, liegt nahe.

    Aufwand für den Gläubiger
    „Im vergangenen Jahr hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Erstattungsfähigkeit pauschalierter Mahnspesen – auch vielfach als Mahnkosten, Mahnpauschalen oder Gläubigerspesen bezeichnet – befasst und unmissverständlich klargestellt, dass der eigene Zeitaufwand für das Erstellen der Mahnungen nicht vom Kunden zu erstatten ist. Erstattungsfähig ist daher nur, was auf die konkreten Aufwendungen des Gläubigers für die Mahnung des in Verzug befindlichen Schuldners zurückzuführen ist“, sagt Bernd Drumann von der Bremer Inkasso. Das BGH-Urteil trägt das Aktenzeichen VIII ZR 95/18. Drumann gibt im Folgenden Tipps zum Thema Mahnspesen.

    Pauschale erklären
    Darf ich pauschale Mahnspesen berechnen? Der Schuldner hat für die Kosten (Verzugsschaden), die er durch seinen Zahlungsverzug verursacht, aufzukommen. Ist ein Schuldner zum Beispiel durch Zugang der ersten Mahnung bereits in Zahlungsverzug, können ihm – in diesem Fall ab der zweiten Mahnung – Spesen berechnet werden. Die von vielen Gerichten ohne Einzelnachweis nach bisheriger Praxis akzeptierten Pauschalen bewegen sich zwischen einem und drei Euro pro Mahnschreiben. Im Zweifel muss die Zusammensetzung der Pauschale allerdings genau erklärt und nachgewiesen werden können.

    Die Entscheidung des BGH wird zwar von vielen Gerichten übernommen werden und sich nach und nach vermutlich durchsetzen, aber sie ist für andere Gerichte ebenso wenig verbindlich wie für Gläubiger, Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen.

    Geschäftsbedingungen
    Kann ich in meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits Mahnspesen mit dem Kunden vereinbaren? Sofern in der Pauschale nur Schadensbeträge enthalten sind, die dem Grunde nach erstattungsfähig sind, können die Pauschalen auch in den Geschäftsbedingungen aufgeführt werden. Allerdings können solche AGB-Klauseln schnell unwirksam sein.

    Eine Pauschalierung des Schadensersatzes in AGB ist nur zulässig, wenn die Pauschale die gewöhnlichen Kosten nicht übersteigt und wenn dem Schuldner ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

    Kosten für Porto, Toner und Briefe
    Wie kann ich die individuelle Höhe meiner Mahnspesen errechnen? Kosten für Porto, Toner, Briefumschlag und -papier sind für den Versand einer postalischen Mahnung nach Verzugseintritt unproblematisch. Schwieriger wird es mit Kosten für Gerätschaften wie Drucker, Frankier- und Kuvertiermaschine sowie deren Wartung. Wenn überhaupt, müsste man die Anschaffungs- und Service-Kosten, wofür höchstens Cent-Beträge zusammenkommen, auf die einzelne Mahnung herunterrechnen. Selbst dann fragt sich, ob es sich bei dem Verschleiß solcher Geräte nicht bloß um allgemeine Geschäftskosten des Gläubigers handelt. Mehr als zwei bis fünf Cent pro Seite sollte man jedenfalls nicht ansetzen.

    Überhöhte Mahnspesen
    Welche Folgen kann es haben, wenn überhöhte Mahnspesen geltend gemacht werden? Es kommt vor, dass Gläubiger ohne nähere Aufschlüsselung bis zu 20 Euro Mahnkosten berechnen. Wenn dabei keine falschen Tatsachen behauptet werden, stellt das in der Regel wohl keinen – versuchten – Betrug dar. Aber der Schuldner kann nachfragen, wie sich die Spesen zusammensetzen, und sich letztlich gegen die überhöht erscheinenden Kosten zur Wehr setzen. Auf dünneres Eis begibt sich ein Gläubiger dort, wo er bewusst nach der geschilderten Rechtsprechung offensichtlich überhöhte Mahnspesen in einem gerichtlichen Verfahren in der Hoffnung geltend macht, dass der Schuldner sich nicht wehren werde und das Gericht dann einen Vollstreckungsbescheid erlässt.

    Prozessverfahren
    Geht die Forderung mit den überhöht angesetzten Mahnspesen in ein streitiges Prozessverfahren, kann es erforderlich sein, die Zusammensetzung der geltend gemachten Spesen aufzuschlüsseln und nachzuweisen. Da diese nicht beigebracht werden können, wird das Gericht die aufgelisteten Kosten reduzieren beziehungsweise ganz aberkennen.

    Rechtmäßigkeit
    Mahnspesen – ein schwieriges Thema für Gläubiger und Inkasso. Wird eine offene Forderung an ein Inkassobüro abgegeben, wird dort unter anderem die Rechtmäßigkeit der Mahnspesen überprüft. Die Mitglieder des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) sind jedenfalls verpflichtet, ihre Mandanten auf die Rechtslage rund um die Erstattungsfähigkeit von Mahnspesen hinzuweisen. Das geht soweit, dass der Einzug von Spesen im Zweifel nicht durchgeführt werden darf, wenn sie seitens des Mandanten nicht dokumentiert sind.

    Risiko und Nutzen
    Ken Hubbard, einem US-amerikanischen Humoristen, wird das Zitat zugeschrieben: „Ehrlichkeit macht sich bezahlt. Aber den meisten Menschen scheint die Bezahlung nicht auszureichen.“ Offene Forderungen sind zweifelsohne äußerst ärgerlich. Sie binden zusätzlich zum Ärger Nerven, Zeit und Personal. Umso verständlicher ist es, sich vom Schuldner dafür durch Mahnspesen einen kleinen Ausgleich zurückholen zu wollen. Ob man dafür das Risiko eingehen möchte, gegebenenfalls von Rechts wegen zurückgepfiffen zu werden und damit noch mehr Zeit und Energie zu verschwenden, muss jeder selbst entscheiden.

    pi

  • Neuer Auftritt

    GRÄFELFING // Ab Mitte Juni erscheint die Marlboro Gold in neuer Aufmachung. Der Tabakgeschmack und der Blend bleiben gleich.

    Die Maßnahme gilt für alle Gebinde: vom Original- (OP) und Automaten-Päckchen (AP) über das Soft-Pack und die 100er-Variante bis zur 4 XL-Packung, die den größten Preisvorteil bietet. Von dieser Änderung profitiert auch das Design der Marlboro Silver Blue (OP und AP).

    pi

  • Über drei Jahrzehnte

    WALDSHUT-TIENGEN // Dieter Schmidt hat seine berufliche Laufbahn bei Villiger Söhne zum 31. Mai beendet und beginnt nun seinen Ruhestand.

    Der 82-Jährige war bis zuletzt verantwortlich für die Geschäftssparte Handelsmarken, den er von Beginn an zu großem Erfolg ausbaute, informiert das Unternehmen. Insgesamt war er über 31 Jahre bei Villiger Söhne beschäftigt. Seit 1. Juni ist Andreas Miller sein Nachfolger. Bisher war Miller als Channel Manager tätig.

    Neuanfang nach 27 Jahren
    Nach 27 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Funktionen innerhalb der Tabakbranche entschied Dieter Schmidt sich für einen beruflichen Wechsel und begann am 1. Oktober 1988 bei Villiger in Waldshut-Tiengen seine Tätigkeit. Von dort aus leitete er die Führung des Außen- und Innendienstes sowie der Logistik. Der erste große Erfolg als Vertriebsleiter erfolgte nach dem Fall der Mauer in den neuen Bundesländern. „Es regnet Brei, und wir kriegen keine Ware – die haben uns das aus den Händen gerissen“, sei ein heute noch viel zitierter Satz Schmidts, informiert Villiger. In seinen 16 Jahren Betriebszugehörigkeit als Vertriebsleiter mit Prokura, gelang es ihm, die Position des Unternehmens auf dem deutschen Zigarrenmarkt zu festigen und auszubauen.

    Hart, aber fair
    Ein ehemaliger Außendienstmitarbeiter charakterisierte ihn und seinen Führungsstil einmal, wie folgt: „Er ist hart, aber fair.“ Als Schmidt im Jahr 2004 in seinen Ruhestand hätte gehen können, stand er dem Unternehmen weiter für den Aufbau und die Leitung des Handelsmarkengeschäftes zur Seite. Aus zunächst einigen Monaten wurden weitere 16 erfolgreiche Jahre. Mit seinem Engagement und seiner Durchsetzungskraft hat er viel zur Entwicklung von Villiger beigetragen.

    Das Unternehmen bedankt sich „für über 31 Jahre Treue, Einsatz, Begeisterung und erfolgreiche Tätigkeit.“ In der Laudatio der Unternehmensleitung heißt es weiter: „Für eine erfüllte Zukunft im Ruhestand wünschen wir ihm alles Gute, viel Lebensfreude und weiter eine stabile Gesundheit.“

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Bundesregierung greift tief ins konjunkturelle Füllhorn und schüttet 130 Milliarden Euro als konjunkturbelebende Mittel aus. Wird das funktionieren? Nun ja, es sind nicht 130 zusätzliche Milliarden, ein Teil besteht aus nicht verteilten Mitteln aus früheren Nottöpfen. Und wie deutlich diese Gelder wirken, muss sich erst zeigen. Bei einem Lebensmitteleinkauf von 100 Euro bewirkt die gesenkte Mehrwertsteuer nicht einmal zwei Euro, die den Konsumenten zusätzlich in der Tasche bleiben.

    Preisvorteile
    Ob es richtig ist, vor allem auf Stützung des Konsums abzustellen? Das mag sinnvoll sein, so lange die Unternehmen diese Preisvorteile tatsächlich an die Verbraucher weitergeben. Womöglich aber werden viele Produkte teurer.

    Kaufkraft
    Kaufkraft sei vorhanden, meinen viele Beobachter. Angesichts von aktuell rund sieben Millionen Kurzarbeitern (während der Finanzkrise waren es bis zu 1,5 Millionen) ist das schwer nachvollziehbar. Die Wirtschaftsweisen haben denn auch ihre Prognose für 2020 korrigiert – nach unten. Das Bruttoinlandsprodukt soll nun um sieben Prozent sinken. An dieser Stelle haben die Auguren wohl Recht, die meinen, wir stünden ganz am Anfang der Corona-Krise.

    Aussagen
    Wenn es um das Virus geht, bin ich skeptischer. Nur ein Beispiel: seit fast vier Wochen liegt die Zahl positiver Tests – derzeit werden rund 350.000 Menschen in Deutschland wöchentlich auf das Virus getestet – klar unter zwei Prozent. Zugleich gehen Experten davon aus, dass die Rate „falsch positiver Ergebnisse“ bei etwa zwei Prozent liegt. Mir ist klar, dass man daraus keine konkreten Aussagen treffen kann. Aber ich frage mich, wie viele Infizierte wir tatsächlich noch haben.

    Ich wünsche Ihnen ein gutes und erholsames Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die konjunkturelle Talsohle ist durchschritten, da sind sich die Beobachter einig. Jetzt stellt sich immer intensiver die Frage, wie die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung gebracht werden kann. Immerhin gehen etwa 45 Prozent auf Exporte zurück – und die meisten Abnehmerstaaten sind noch heftiger gebeutelt worden als die Bundesrepublik.

    Kaufprämie
    Um mindestens neun Prozent dürfte das Bruttoinlandsprodukt hierzulande im zweiten Quartal einbrechen. Kein Wunder, dass sich heute (ab 14 Uhr) die Mitglieder des Koalitionsausschusses in Berlin die Köpfe heiß reden werden. Immerhin will die Bundesregierung 80 bis 100 Milliarden Euro verteilen. Ob Soli-Abschaffung, der Abbau kommunaler Altschulden, Steuervorteile oder Familienbonus – Diskussionsbedarf besteht in vielerlei Hinsicht. Ganz obenan auf der Liste findet sich sicher die geplante Kaufprämie für Autos, elektrisch und mit Verbrennungsmotor.

    Subventionsbetrug
    Wenn Geld verteilt wird, sind schnell schwarze Schafe dabei, die die Hand aufhalten. Die Nachrichtenagentur dpa kommt auf mindestens 2200 Fälle von Subventionsbetrug, Geldwäsche, Fälschung beweiserheblicher Daten oder dem Ausspähen von Daten – Tendenz steigend. Traurig, dass manche Unternehmen und Selbstständige um ihre Existenz bangen müssen, während Betrüger die vorgesehenen Hilfen kassieren.

    Branche
    Darüber, dass die Dortmunder Messen InterSupply und InterTabac 2020 nicht wie geplant stattfinden, haben wir an dieser Stelle berichtet. Jetzt stellt sich die Frage, ob und wie die Branche in diesem Jahr noch zusammenkommen kann. Wir sind gespannt und halten Sie auf dem Laufenden – das nächste Mal am nächsten Freitag. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute und erfolgreiche Woche.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Villiger wird 90

    WALDSHUT-TIENGEN // Heinrich Villiger ist der älteste aktive Zigarrenunternehmer, nicht nur in der Schweiz. Am 30. Mai feiert er seinen 90. Geburtstag. Zugleich begeht die Villiger Söhne GmbH in Waldshut-Tiengen, die deutsche Tochtergesellschaft, das 110-jährige Bestehen.

    Keine große Feier
    „Ich habe vieles in meinem Leben erlebt und erreicht und bin bis jetzt – zu meinem 90. Geburtstag – auch vom Corona-Virus verschont geblieben“, sagt Zigarrenfabrikant Heinrich Villiger. Damit das so bleibt, wird es keine große Feier geben.

    Was im Jahr 1888 mit Jean Villiger in Pfeffikon mit einer kleinen Zigarrenmanufaktur begann, ist heute ein internationales Traditionsunternehmen mit rund 1600 Mitarbeitern. Die Villiger-Gruppe zählt weltweit zu den Top 10 der Branche.

    Lesen Sie mehr in der kommenden Ausgabe von DTZ.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    wie geht es weiter mit der InterTabac? Heute tagt der Beirat der weltgrößten Tabakwarenfachmesse. Über die Ergebnisse werden wir Sie in einem Sonder-Newsletter voraussichtlich am frühen Nachmittag informieren. Was könnte bei dem Meeting herauskommen? Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

    [bul]Die Messe findet statt wie geplant.
    [bul]Die Messe wird auf einen späteren Termin verlegt.
    [bul]Die Messe fällt 2020 aus.

    Augen zu und durch
    Wer diesen Newsletter regelmäßig liest, wird sich denken können, welche Auffassung ich vertrete. Genau: Augen zu und durch. Schließlich war ich – auch das wissen Sie – einmal Panzeraufklärer und damit Nachfahr der Kavallerie. Und die war bekannt für gute Aufklärungsarbeit und schnelle Einsätze.

    Trend
    Doch wie wahrscheinlich ist es, dass Messe und Branche ebenfalls an der Messe festhalten? Ich vermute, der Trend geht eher in Richtung Verschiebung. In diesem Fall hoffe ich, dass die InterTabac noch im laufenden Jahr stattfinden wird – obwohl aus meiner Sicht Einiges dagegen spricht. Denn mit einem Ersatztermin etwa im November würden wir mitten in die neue Influenza-Periode rutschen. Und dann dürfte die Aufregung groß sein, weil Grippe und Covid-19 zunächst nur schwer auseinanderzuhalten sein werden.


    Wichtiges Signal

    Für die gesamte Branche wäre eine InterTabac zum vorgesehenen Zeitpunkt – unter Einhalten relevanter Sicherheitsmaßnahmen – ein wichtiges Signal. Zumal die Lage wirtschaftlich schwierig bleiben dürfte. Hat sich Deutschland nach zurückliegenden Krisen oft als „Exportweltmeister“ mit seinen Ausfuhren aus dem Dreck gezogen, so fällt diese Möglichkeit jetzt weitgehend weg. Das Institut für Weltwirtschaft IfW in Kiel geht mittlerweile zwar von einer Erholung aus, die jedoch nicht zügig in V-Form, sondern eher als gestrecktes V oder gar als U verlaufen könnte. Immerhin: Die Wirtschaft habe den freien Fall beendet und einen Boden gefunden, hieß es.


    Langsame Belebung

    Ähnlich sieht es das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW. Eine vollständige Erholung werde sehr lange auf sich warten lassen, teilten die Ökonomen mit. Das Institut erwartet einen Konjunktureinbruch von mehr als zehn Prozent für das laufende Quartal in Deutschland und danach nur eine langsame Belebung. Für den Handel ist es dabei ärgerlich, dass sich die Konsumenten vor allem mit größeren Anschaffungen zurückhalten. Immerhin: Geraucht wird weiter.

    Wenn Sie mir Ihre Meinung zur InterTabac mitteilen möchten, freue ich mich über eine Mail an [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link].

    Und sonst hoffe ich, dass Sie uns gewogen bleiben.