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  • „Talsohle scheint noch nicht erreicht“

    BADEN-BADEN (DTZ/red). Der Presse-Grosso-Umsatz fiel in der ersten Jahreshälfte 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 10 Mio. Euro bei einem Gesamtumsatz von 1,28 Mrd. Euro.

    Ursache des moderaten Schwunds waren Zusatzgeschäfte im Nebensortiment anlässlich der diesjährigen Fußball-EM. Hier sorgten insbesondere Sammelbilder für zusätzliche Einnahmen.

    Im Kerngeschäft, dem Großhandel mit Presseerzeugnissen, ging der Umsatz dagegen um knapp 30 Mio. Euro auf 1,23 Mrd. Euro oder um 2,2 Prozent zurück. „Der Eindruck eines moderaten Umsatzrückgangs täuscht.

    Die Entwicklung unseres Kerngeschäfts ist nach wie vor besorgniserregend – die Talsohle scheint noch nicht erreicht zu sein“, fürchtet Frank Nolte, Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso.

    Auch mit Blick auf verkaufte Zeitungen und Zeitschriften setzt sich der Trend der Vorjahre fort: Der Presseabsatz sank im Betrachtungszeitraum um 71,6 Millionen Stück (minus 5,6 Prozent) auf insgesamt 1,17 Milliarden Stück. Hintergrund des im Vergleich zur Absatzentwicklung weniger deutlich ausgeprägten Umsatzrückgangs waren Preiserhöhungen der Verlage für Zeitungen und Zeitschriften.

    Unterdessen ergab eine Umfrage des Bundesverbandes Presse-Grosso unter den 51 Mitgliedsunternehmen, dass der Strukturwandel in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben werden müsse. In Kooperationen und Unternehmenszusammenschlüssen sehen zahlreiche Grossisten geeignete strategische Instrumente zur Bündelung der Kräfte, um den Herausforderungen eines sich veränderten Printmarkts zu begegnen.

    „Das deutsche Presse-Grosso geht alles andere als fatalistisch in die Zukunft. Unsere Branche agiert zukunftsoffen und entschlussfähig“, fasste Nolte die Schlüssel¬erkenntnis der Umfrage zusammen.
    (DTZ 37/12)

  • Fachhändler gehen auf die Barrikaden

    PARIS (DTZ/red). Die französische Regierung plant mit drastischen Maßnahmen den Tabakkonsum im Land einzudämmen. Ab 1. Oktober müssen Raucher 40 Cent, rund sechs Prozent, mehr für ein Päckchen Zigaretten zahlen. Doch die Preiserhöhung ist nur die Spitze des Eisbergs.

    Gesundheitsministerin Marisol Touraine erwägt Medienberichten zufolge außerdem die Einführung einheitlicher Packungen für Tabakprodukte nach australischem Vorbild. Darüber hinaus will sie die bisherigen Warnhinweise vergrößern und die Nichtraucherbereiche in Restaurants, Unternehmen und Verwaltung ausweiten.

    Die neuen Anti-Tabak-Pläne lösen einen Sturm der Entrüstung im Handel und in der Industrie aus. Zumal die Ministerin auch ein Präsentationsverbot für Tabakwaren wie es zurzeit in der EU diskutiert wird, nicht ausschließt.

    Das wiederum hat viele Händler derart empörte, dass sie vergangenen Donnerstag ihre Tabak- und Zigarettenauslagen mit weißen Tüchern verhängten, um auf diese Weise auch ihren Kunden die potenziellen Anti-Tabak-Pläne Frankreichs und der EU zu demonstrieren.

    (DTZ 37/12)

  • EU-Kommissar Dalli konkretisiert Pläne zur Tabak-Überregulierung

    BRÜSSEL (DTZ/pnf/fok). Einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ zufolge hat EU-Gesundheitskommissar John Dalli einen Entwurf zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie fertig gestellt, der sich derzeit noch im Abstimmungsprozesse mit dem juristischen Dienst der Kommission befindet.

    In diesem Papier wird laut „Welt“ auf fünf Feldern Regulierungsbedarf gesehen. Drastische Vergrößerung der Warnhinweise, Zugangsbeschränkungen zu Zigarettenautomaten (in Deutschland de facto bereits erfolgt), neue Regelungen für den Umgang mit Kautabak und tabaklosen Kräuterzigaretten, neue Regeln für die Präsentation am PoS und Regulierung von Produkt- und Packungsdesign sowie Inhaltsstoffen.

    Danach soll in dem Entwurf vorgeschlagen werden, bei Zigaretten europaweit nur noch einen Mindestinhalt von 20 Zigaretten pro Packung zuzulassen, Packungszuschnitt und -gestaltung genau vorzugeben (z.B. keine Round Corner Packungen mehr). Auch die Zigarettenform will Dalli normen im Durchmesser (keine Slims mehr), in zylindrischer Form (keine ovalen Zigaretten mehr).

    Das Zigarettenpapier in weißer Farbe soll keine Aufdrucke mehr tragen dürfen ebenso wie die Filterummantelung (keine Kork-Optik mehr).

    Diese „Einheitszigarette“ soll in Packungen angeboten werden, die eine Bildwarnhinweis von 75 Prozent tragen sollen. Mit den weiteren Pflichtangaben zu Trace & Tracking sowie dem Platz für die Steuerbanderole verblieben für die Hersteller dann nur noch 10 Prozent des Platzes der Packung, um diese als eigenständige Marke zu präsentieren.

    Unterscheidungsmerkmale zwischen den Marken sollen also weitestgehend entfallen, selbst für ein totales Plain Packaging will sich der Kommissar die Tür offen halten, indem er hier wie in vielen weiteren Punkten der Richtlinie fordert, diese zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mitwirkungsrecht des EU-Parlaments und mit nur noch eingeschränkter Mitwirkung des Ministerrats verändern und verschärfen zu können.

    Als weitere geplante Einschränkungen wird in dem 125seitigen Entwurfspapier das Verbot von Werbeaussagen vorgeschlagen, die den Eindruck erweckten, der Tabak sei natürlich oder biologisch. Auch Zusatzstoffe wie Menthol sollen untersagt werden. Besonders hart für den Handel ist der Vorschlag im Entwurf, in den Geschäften jeweils nur eine Packung pro Marke zeigen zu dürfen.

    (DTZ 37/12)

  • Steuerzeichenstelle informiert über Terminierung für Banderolenbezug

    BÜNDE(DTZ/fnf/fok). Die Steuerzeichenstelle in Bünde hat in einem Schreiben an die Verbände der Tabakwirtschaft Informationen zur Kennzeichnung der Warengattungen und zur Terminierung des Steuerzeichenbezugs im Zusammenhang mit dem dritten Schritt der fünfstufigen Tabaksteuererhöhung vermittelt.

    Zum 1. Januar 2013 wird der Steuertarif bei Zigaretten dahingehend geändert, dass der Steuersatz auf 9,44 Cent je Stück (derzeit 9,26 Cent) steigt und der darüber hinaus erhobene spezifische Steuersatz bei 21,80 Prozent des Kleinverkaufspreises (derzeit 21,87 Prozent) liegen wird.

    Die Mindeststeuer steigt dann auf 18,881 Cent je Stück (bisher 18,518 Cent) abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Beim Feinschnitt lautet der neue Steuertarif ab 1. Januar 2013:
    45,00 Euro je Kilogramm (bisher 43,31 Euro) und 14,51 Prozent des Kleinverkaufspreises (bisher 14,41 Prozent), mindestens 88,20 Euro je Kilogramm (bisher 84,89 Euro) abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts. Zigarren und Zigarillos sowie Pfeifentabak unterliegen zum Jahreswechsel keiner Steueränderung.

    Die Steuerzeichenstelle weist darauf hin, dass die neuen Steuerwerte voraussichtlich ab dem 12. September 2012 mit ihr abgeglichen werden können.

    Für die einzelnen Tabakwarengattungen gibt es folgende Kennzeichnungen:

    [bul]Zigarren/Zigarillos seit dem 1. Januar 2012 (derzeit unbefristet) den Buchstaben I für die Regelsteuer und die Buchstaben B+I für die Mindeststeuer;
    [bul]Zigaretten vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 den Buchstaben O für die Regelsteuer und die Buchstaben N+O für die Mindeststeuer;
    [bul]Feinschnitt vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 den Buchstaben L für die Regelsteuer und die Buchstaben C+L für die Mindeststeuer;
    [bul]Pfeifentabak, der keiner Änderung unterliegt, hat seit dem 1. Januar 2011 die Kennzeichnung G für die Regelsteuer und A+G für die Mindeststeuer.

    Der Restbedarf an Steuerzeichen für den Bezugszeitraum bis einschließlich 31.12.2012 sollte laut Steuerzeichenstelle rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 16. November 2012 und nur im erforderlichen Maß angemeldet bzw. mit Steueranmeldung bestellt werden (§32 Abs. 4 TabStV).

    Ebenso soll der Bedarf an neuen Steuerzeichen für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 rechtzeitig angemeldet bzw. mit Steueranmeldung bestellt werden. Die neuen Steuerzeichen können frühestens ab dem 1. November 2012 bezogen werden, wobei die Bestellfristen des § 32 TabStV zu beachten sind.

    Die Steuerzeichenstelle bittet, alle Steueranmeldungen bzw. Bedarfsanmeldungen für neue Steuerzeichen (Zigaretten; Feinschnitt) gültig ab 1. Januar 2013 bis zum 31. 12. 2012 deutlich mit „NEU“ zu kennzeichnen. Alle übrigen Steueranmeldungen/Bedarfsanmeldungen sollen deutlich mit „ALT“ gekennzeichnet werden. Damit soll die Wahrscheinlichkeit von Verwechslungen nahezu ausgeschlossen werden.

    Im Rahmen der Umsetzung der dritten Stufe des Steuermodells wird bei Zigarettensteuerzeichen noch eine optische Änderung am Preis-/Inhaltsfeld vorgenommen.

    (DTZ 37/12)

  • Griechischer Zigarettenmarkt bricht ein

    ATHEN (DTZ/red). In Griechenland blüht der Konsum von Schmuggelzigaretten. Zwischen 2010 und 2011 ist der legale Markt nach Angaben der nationalen Zigarettenindustrie um 25 Prozent geschrumpft.

    Im gleichen Zeitraum ist der Verkauf der illegalen Ware um 3,5 Milliarden Euro pro Jahr gewachsen, was rund 15 Prozent des legalen Marktes entspricht, berichtet die Online-Zeitung „Ekathimerini.com“.

    Diese Entwicklung bedrohe die griechische Zigarettenindustrie und den Fiskus, warnen die Hersteller. Als Unterstützung im Kampf gegen das organisierte Verbrechen bietet das Tabakunternehmen Papastratos Seminare für Polizisten an, die die Bekämpfung des Zigaretten- und Tabakschmuggels thematisieren.

    Für die dramatische Entwicklung beim Schmuggel macht die Industrie nicht nur die schwierige wirtschaftliche Lage des Landes verantwortlich, sondern auch den hohen Steuersatz auf ihre Produkte verantwortlich, der bei 84 Prozent des Preises liegt. Den Angaben zufolge einer der höchsten innerhalb der EU, wo der durchschnittliche Steuersatz sich bei 75 Prozent bewegt.

    (DTZ 36/12)

  • Flughafenbetreiber fürchten Duty-free-Chaos

    CANBERRA (DTZ/red). Seit 1. September dürfen nur noch 50 statt wie bisher 250 Zigaretten zollfrei nach Australien eingeführt werden.

    Für international Reisende bedeutet dies maximal zwei Päckchen, die sie besitzen dürfen, wenn sie am Zoll stehen. Alle weiteren Mengen müssen Medienangaben zufolge angegeben werden und entsprechend verzollt werden.

    Eine Prozedur, die sich auch auf den Flugverkehr auswirken und zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnte, befürchtet der Verband der australischen Flughäfen, die Australian Airports Association (AAA).

    Die AAA warnt vor chaotischen Zuständen in den Ankunftshallen der nationalen Airports. Reisende müssten mit langen Schlangen und Verspätungen bei der Abfertigung rechnen. Die meisten Touristen seien nicht über diese Veränderungen informiert, sagt Caroline Wilkie, CEO der AAA.

    Zur Unterstützung und Aufklärung würden auch Zollbeamten entlang der Wartenden die zollfreie Ware prüfen und die Passagiere auf die neuen Bestimmungen hinweisen.

    Auf lange Sicht müsse die australische Tourismusbranche den Schaden tragen, heißt es. Verantwortliche schätzen, dass allein auf dem Flughafen Sydney bei Reisenden bis Weihnachten über 400.000 Zigarettenstangen beschlagnahmt werden.

    (DTZ 36/12)

  • Hamburg raucht wieder

    HAMBURG (DTZ/red). Seit 1. September darf in der Hamburger Gastronomie wieder geraucht werden.

    Die neue Verordnung gestattet den Gaststätten und Restaurants der Hansestadt Raucherräume einzurichten, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen, berichtet das „Hamburger Abendblatt“.

    Dem Hotel- und Gaststättenverband des Stadtstaates geht dies nicht weit genug. „Der Gastronom sollte selbst entscheiden können, ob er Raucher zulässt oder nicht“, zitiert die Tageszeitung den Verbandsvorsitzenden Gregor Maihöfer. Zurzeit sei die Bereitschaft in entsprechende Räumlichkeiten zu investieren nicht vorhanden, weiß er.

    Wie genau die Raucherzimmer auszusehen haben, ist offen. Maihöfer rechnet mit einer genauen Definition der Auflagen erst Mitte September.

    (DTZ 36/12)

  • Sonniger August bringt gute Auslieferungszahlen

    MAINZ (DTZ/fok). Die Sonnentage des Spätsommers haben nicht nur die Ausgehfreude der Bundesbürger gesteigert, sondern auch den Absatz von Fabrikzigaretten und Feinschnitt positiv beeinflusst.

    So wurden im August 2012 nach vorläufigen Schätzzahlen 7,634 Mrd. Zigaretten an den Handel geliefert, 1,6 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. Davon entfielen 6,734 Mrd. Stück auf Markenzigaretten der Industrie (plus 2,2 Prozent) und ca. 901 Mio. Stück auf Handelszigaretten (minus 2,6 Prozent).

    Die Verschiebung zwischen Industrie- und Handelsmarken dürfte allerdings teilweise auch aus einer veränderten Zuordnung resultieren. Kumuliert für die ersten acht Monate 2012 beziffert sich das gesamte Auslieferungsvolumen auf 55,937 Mrd. Stück Zigaretten (minus 0,4 Prozent), ist also nahezu stabil. Auf Industriemarken entfielen 49,377 Mrd. Stück (plus 0,4 Prozent), auf Handelsmarken ca. 6,561 Mrd. Stück (minus 5,8 Prozent).

    Auch bei den Feinschnittauslieferungen gab es im August 2012 einen Anstieg. Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres lagen sie mit 2 413 Tonnen um 4,4 Prozent höher. 1 759 Tonnen davon waren Markenfeinschnitttabake (plus 7,3 Prozent), etwa 654 Tonnen (minus 2,5 Prozent) entfielen auf Handelsmarkenfeinschnitt.

    Im Zeitraum Januar bis August 2012 kumuliert wurden insgesamt 17 845 Tonnen Feinschnitt an den Handel verkauft (plus 1,7 Prozent); davon waren ca. 4 942 Tonnen Handelsfeinschnitt (minus 11,3 Prozent) und 12 903 Tonnen Markenfeinschnitt (plus 7,8 Prozent).

    Bei der Betrachtung der verschiedenen Segmente verzeichnete der klassische Feinschnitt im August 2012 mit 1 247 Tonnen (plus 5,2 Prozent) erstmals wieder leichtes Wachstum; im Achtmonatszeitraum verringerte sich dieses Segment allerdings um 3,4 Prozent auf 9 334 Tonnen. Bei schnittoptimiertem Tabak ging der Absatz im August um 13,3 Prozent auf 546 Tonnen zurück, im Achtmonatszeitraum waren es 4 192 Tonnen (minus 14,8 Prozent). Kräftiges Wachstum gab es bei den Volumentabaken: Im August auf 621 Tonnen (plus 25,2 Prozent) im Zeitraum Januar bis August auf 4 319 Tonnen (plus 45,8 Prozent).

    Bei Ecocigarillos bezifferte sich im August das Auslieferungsvolumen auf 235 Mio Stück (minus 8,9 Prozent), im Achtmonatszeitraum waren es 1,763 Mrd. Stück (minus 8,4 Prozent).

    (DTZ 36/12)

  • Dem Verbrechen auf der Spur

    BRÜSSEL/LYON (DTZ/red). Interpol, die größte Polizeiorganisation der Welt, und die Weltzollorganisation (WZO) wollen in Zukunft zusammenarbeiten.

    Das internationale Joint Venture wurde während einer gemeinsamen Operation in Südafrika Ende Juli beschlossen und zielt direkt auf die Bekämpfung des illegalen Zigaretten-, Tabak und Alkoholhandels.

    Insgesamt führte die Polizei-Zoll-Allianz 40 Razzien in Seehäfen, an Inlandsgrenzen, auf Märkten und in Geschäften in Angola, Kenia, Mozambique, Namibia, Südafrika, Tansania und Simbabwe durch.

    Die Beamten beschlagnahmten dabei über 32 Millionen Zigaretten, 134 Tonnen Rohtabak und über 3.000 Liter Alkohol.

    Als Folge wurden verschiedene Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

    (DTZ 35/12)

  • US-Berufungsgericht kippt Gesetz zu Bildwarnhinweisen für Zigaretten

    WASHINGTON (DTZ/pnf). Der Bundesberufungsgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington hat am Freitag letzter Woche entschieden, dass die Regierung den Zigarettenherstellern keine großen grafischen Warnhinweise auf den Packungen vorschreiben darf.

    Damit wurde ein von der Food and Drug Administration (FDA) initiiertes Gesetz für ungültig erklärt, das die Produzenten verpflichten wollte, durch Ekelbilder wie schwarzgefärbte Lungen oder verfaulte Zähne die Konsumenten vom Zigarettenkonsum abzuhalten.

    In der Gerichtsentscheidung, die durch eine Mehrheit vom 2 zu 1 der drei RichterInnen fiel, wurde vor allem darauf verwiesen, dass die FDA nicht beweisen konnte, dass durch den Aufdruck der abstoßenden Warnungen tatsächlich, wie von ihr behauptet, der Zigarettenkonsum zurückgehe. Gleichzeitig verstoße das Gesetz gegen die Rechte der Unternehmen hinsichtlich einer selbstbestimmten Information. Kläger waren die Tabakkonzerne Reynolds USA, Lorillard, Commonwealth Brands, Liggett Group und Santa Fe Natural Tobacco.

    Während die Hersteller den Gerichtsentscheid sehr begrüßten, wollte sich die US-Gesundheitsbehörde zunächst nicht dazu äußern. Das Justizministerium will das Urteil zunächst prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auseinandersetzung weiter bis vor den Obersten US-Gerichtshof gebracht wird.

    Mit dem Urteil ist aber ein neuer Meilenstein gesetzt worden, nachdem zuvor ein australisches Gericht für dieses Land die Diskriminierung durch Schockbilder und Plain Packaging zugelassen hatte und auch die EU über indirektes Plain Packaging in Form großer Bildwarnhinweise im Rahmen der Überarbeitung der Tabak-Produktrichtlinie nachdenkt.

    (DTZ 35/12)