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  • British American Tobacco passt die Zigaretten-Kleinverkaufspreise an

    HAMBURG (DTZ/fok). British American Tobacco will ab 5. Juni 2013 die Kleinverkaufspreise für ihr Zigarettensortiment anheben, ist von den Handelspartnern des Hamburger Hauses zu hören. Hiermit unternimmt die BAT einen Schritt, die seit Anfang Januar gestiegene Tabaksteuerbelastung auf die Konsumenten zu überwälzen.

    Gleichzeitig erfolgt mit der Anhebung eine Verbesserung der Ertragssituation für Handel und Hersteller.

    Die Preisänderungen bei den BAT-Zigarettenmarken betragen im Regelfall 20 Cent pro Packung bzw. es wurde eine entsprechende Reduktion des Packungsinhalts vorgenommen. Einige Beispiele: Die 19er OP von Dunhill, HB und Lord Extra kosten künftig jeweils 5,20 Euro, die 19er Lucky Strike Original Red 5,10 Euro und die Pall Mall Red 19er OP 4,80 Euro (alle 20 Cent mehr).

    Bei den AP sowie den verschiedenen Großpackungen des BAT-Zigarettensortiments erfolgt im Regelfall eine Reduzierung des Packungsinhalts um ein Stück. Für einen Teil der BAT-Traditionsmarken war bereits im April eine Preiskorrektur erfolgt. Diese Marken verändern ihre neue Preisstellung im Juni nicht. Aus dem Markt genommen wird die Marke Parisienne Rouge.

    Die Auslieferung neupreisiger BAT-Ware beginnt erst nach Abverkauf der noch vorhandenen Bestände altpreisiger Produkte.

    (DTZ 17/13)

  • Immer mehr Schwarzmarktzigaretten in Europäischer Union

    MÜNCHEN(DTZ/fnf). Der Konsum gefälschter und geschmuggelter Zigaretten in der Europäischen Union hat 2012 ein neues Rekordhoch erreicht. Diese auf dem Schwarzmarkt verkauften Zigaretten nahmen einen Anteil von 11,1 Prozent des Gesamtkonsums ein. Im Vorjahr waren es 10,4 Prozent. Das entspricht 65,5 Milliarden Zigaretten.

    Auch in Deutschland machen gefälschte und geschmuggelte Zigaretten mit ebenfalls 11,1 Prozent weiter einen großen Anteil illegaler Tabakprodukte am gesamten Zigarettenkonsum aus, auch wenn der Anteil damit nach einem starken Anstieg in den Vorjahren 2012 um zwei Prozentpunkte zurückging. Das zeigt die Studie „Project Star 2012“, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG LLP (KPMG) im Auftrag von Philip Morris International (PMI) in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt1 wurde.

    „Der illegale Zigarettenhandel bleibt ein großes Problem in der EU und hierzulande. Die verstärkten Bemühungen der Strafverfolgungsbehörde im Kampf gegen den illegalen Zigarettenhandel in Deutschland zeigen zwar positive Wirkungen. Damit dürfen wir uns jedoch nicht zufrieden geben“, sagt Werner Barth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Philip Morris GmbH.
    Laut der Studie ist auch jener Anteil von Zigaretten europaweit gestiegen, der ausschließlich für den Schmuggel hergestellt wird – sogenannte „Illicit Whites“. Er liegt mittlerweile bei 24,3 Prozent der illegalen Zigaretten, das entspricht 16 Milliarden Zigaretten.

    Illegaler Tabakhandel schädigt Staatshaushalte massiv
    Der Handel mit illegalen Zigaretten richtet großen wirtschaftlichen Schaden an. KPMG geht davon aus, dass den EU-Staaten im Jahr 2012 ein Steuerausfall von insgesamt rund 12,5 Milliarden Euro entstanden ist. „Illegale Zigaretten kosten die EU-Mitgliedsländer jährlich viele Milliarden Euro – Geld, das angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage Europas dringend benötigt wird.

    Daher gilt es, sowohl auf EU-Ebene als auch in den einzelnen Ländern weiterhin umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um den Akteuren des illegalen Zigarettenhandels das Handwerk zu legen“, so Werner Barth. Den Schätzungen von KPMG zufolge wurden 2012 insgesamt rund ein Fünftel (21 Mrd.) der in Deutschland konsumierten Zigaretten nicht in der Bundesrepublik versteuert, wovon 45,3 Prozent (9,5 Mrd.) jedoch als private Grenzeinfuhren legal nach Deutschland gelangten. Für Deutschland wird der Steuerausfall für alle in Deutschland konsumierten aber nicht hier versteuerten Zigaretten auf etwa 4 Milliarden Euro geschätzt.

    (DTZ 17/13)

  • USA soll Menthol verbieten

    WASHINGTON (DTZ/red). In den USA fordern Gesundheitsaktivisten die nationale Lebensmittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) auf, Menthol als Zusatzstoff in Zigaretten zu verbieten.

    Medienberichten zufolge wurde eine entsprechende Petition vom Juristischen Konsortium zur Eindämmung des Tabakkonsums (Tobacco Control Legal Consortium) Ende letzter Woche bei der FDA in Rockville eingereicht.

    Die Eingabe wurde im Auftrag von 19 nationalen Organisationen eingereicht. Dazu gehören Gruppen, wie der Rat zur Eindämmung des Tabakkonsums bei Afro-Amerikanern, (The African American Tobacco Control Leadership Council), die amerikanische Akademie für Kinderheilkunde (The American Academy of Pediatrics) und die Amerikanischen Gesellschaft für Krebsforschung (The American Association for Cancer Research).

    Zurzeit ist Menthol als Aroma-Stoff in der Zigarettenherstellung erlaubt. Im Gegensatz zu Frucht- und Zuckerzusätzen. Diese wurden 2009 von der Produktion gesetzlich ausgeschlossen, um den Tabakkonsum bei Minderjährigen einzuschränken. Im gleichen Jahr wurde der FDA die gesetzliche Verantwortung zur Eindämmung des nationalen Tabakkonsums übertragen und damit auch die Aufgabe den bisher ausgenommenen Zusatzstoff Menthol zu überprüfen. Mit der Petition wird die FDA jetzt erneut aufgefordert mit der offiziellen Beratung zu beginnen.

    Das [link|http://publichealthlawcenter.org/programs/tobacco-control-legal-consortium]Tobacco Control Legal Consortium [/link]arbeitet seit 2000 am William Mitchell College in Minnesota neben anderen Gesundheitsthemen auch an der Bekämpfung des Tabakkonsums in den USA.

    (DTZ 16/13)

  • Fachgeschäft „Genuss-Raum“ in München eröffnet

    MÜNCHEN (DTZ/kh). Der Hagener Ladenbauspezialist Knoeppel GmbH und das Münchner Traditionsunternehmen Arnold Handel eröffneten im Februar in den Münchner Pasing Arcaden mit „Genuss-Raum“ ein ganz besonderes Fachgeschäft für Wein, Spirituosen und Zigarren.

    „Man muss immer mal wieder etwas ausprobieren und schauen, dass sich neue Türen öffnen“, sagt Julia Arnold, Gesellschafterin und Geschäftsführerin von Arnold Handelsbetriebe.

    Die immer stärkeren Einschränkungen des Tabakwarengesetzes und der damit einhergehende Vertrauensverlust in die Zukunft des Marktes für Raucherartikel führten zur Entwicklung des „Genuss-Raum“-Handelskonzeptes mit verschiedenen Warengruppen im Bereich hochwertiger Genussmittel inklusive Tabakwaren. Nachdem sich die Gelegenheit, den Laden in den Pasing Arcaden zu eröffnen, kurzfristig ergeben hatte, erfolgte die Umsetzung des Ladenbauprojektes „spontan“ und dennoch „flexibel“ und „professionell“.

    Lesen Sie das vollständige Ladenbau-Special in der aktuellen Print-Augsgabe DTZ 16/13.

    (DTZ 16/13)

  • TPD 2: Übertriebene Forderungen

    BRÜSSEL (DTZ/red). Der Europa-Abgeordnete Karl-Heinz Florenz (CDU) spricht sich gegen die standardisierte Einheitspackung für Tabakprodukte nach australischem Vorbild aus. Er hält diesen Vorschlag für überzogen, berichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

    Obwohl bei den Verhandlungen zur geplanten überarbeiteten Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) kaum mit kontroversen Diskussionen gerechnet wird, zeichnet sich Medienberichten zufolge in der konservativen Fraktion im Europäischen Parlament Widerstand ab.

    Florenz kritisiert den britischen Vorschlag das Plain packaging (dt. Einheitspackung) europaweit einzuführen. Darüber hinaus halten er und andere christdemokratische Abgeordneten der EVP (Fraktion der Europäischen Volkspartei) den Vorschlag statt der bisher vorgeschriebenen 40 künftig 75 Prozent der Packung mit Warnhinweisen und -bildern zu bedrucken, für übertrieben. In der Fraktion gebe es Stimmen, so Florenz, die für einen Anteil von 40 bis 50 Prozent plädieren. Letztlich rechnet er mit einem Anteil von 60 Prozent, als Ergebnis der Verhandlungen von Parlament und Regierungen, heißt es.

    Vorbehalte gegen die strengeren Auflagen kommen auch von den Regierungen in Polen, Frankreich sowie den süd- und osteuropäischen Mitgliedsländern.
    Die Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) wird gleichberechtigt vom Europäischen Parlament und den EU-Regierungen entschieden. Wie die FAZ berichtet, soll die TPD 2 noch vor Ablauf der Wahlperiode des EU-Parlaments im Frühjahr 2014 verabschiedet werden. Für Juli sei die Abstimmung im Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments geplant. Anschließend haben die Parlamentarier das Wort. Für die Abstimmung mit den einzelnen EU-Regierungen bleibe dann ausreichend Zeit, heißt es.

    (DTZ 16/13)

  • Die Ermuri sieht der Branchenentwicklung nicht tatenlos zu

    DETMOLD (DTZ/da). Die Ermuri hat sich im Wettbewerb gut behauptet. Das war die gute Nachricht auf der Ermuri-Jahrestagung 2013, die vom 12. bis 14. April in Detmold stattfand. Die weniger gute Nachricht: „Die schwierige Marktsituation ist auch an der Ermuri nicht spurlos vorbeigegangen“, erklärte Vorstandsvorsitzender Cay-Uwe Vinke vor den rund 130 in die ostwestfälische Stadt angereisten Tagungsteilnehmer.

    Gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dirk Quade stellte er u. a. die Wirtschaftsdaten für die Geschäftsjahre 2011/12 und 2012/13 vor.
    Ihren Ausführungen zufolge stieg der Umsatz im Wirtschaftsjahr 2011/12 (1. Oktober bis 30. September) gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr um 5,6 Prozent. Die Eigenkapitalquote an der Bilanzsumme betrug 47,2 Prozent.
    Nicht ganz zufrieden ist Vinke mit der Mitgliederentwicklung.

    Ihre Zahl ging im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zurück auf 954 mit 991 Geschäftsanteilen. Die Gründe für den Mitgliederschwund liegen fast ausschließlich in Geschäftsaufgaben und Insolvenzen. Auch in dem seit 1. Oktober laufenden Wirtschaftsjahr 2012/13 hat sich diese Entwicklung fortgesetzt. So haben seitdem 19 Mitglieder die Ermuri verlassen und 13 sich ihr angeschlossen. Positiv ist hingegen die Lagerumsatzentwicklung, die bislang zehn Prozent über dem vergleichbaren Zeitraum im vorangegangenen Geschäftsjahr liegt.

    Vor dem Hintergrund der massiven Anti-Tabakpolitik wird sich nach Vinkes Einschätzung die Zahl der Fachhändler in Deutschland weiter reduzieren, was sich auch auf die Ermuri auswirken dürfte. Es sei zu befürchten, dass sich die Ermuri ab einem bestimmten Zeitpunkt schwer tun würde, das gesamte Dienstleistungsportfolio langfristig aufrecht zu erhalten.

    Deshalb würden Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat es auch als notwendig erachten, durch eine Satzungsänderung die Voraussetzung für einen eventuellen Einstieg ins Online-Geschäft zu schaffen. „Es geht nicht zwingend darum, morgen mit diesem neuen Geschäftszweig zu starten. Wir müssen aber satzungsmäßig die Möglichkeit haben, auf die Veränderungen der Warenströme im Markt zu reagieren, wenn die Notwendigkeit gegeben ist“, sagte der Ermuri-Vorstandsvorsitzende.

    Mancher Tagungsteilnehmer äußerte, dass die Ermuri über das Internet in den direkten Warenverkauf an den Konsumenten einsteigen werde und somit in Konkurrenz zu ihren Mitgliedern treten könnte. „Das Internetgeschäft in Deutschland entwickelt sich rasant, viel schneller als viele im Einzelhandel erwartet haben“, stellte Vinke fest. Er versicherte ausdrücklich, dass die Ermuri-Mitglieder an dem Online-Geschäft partizipieren sollen.

    Wie Dr. Jürgen Schacht, renommierter Fachmann für Gesellschaftsrecht, erläuterte, hätten die Ermurianer im Übrigen jederzeit die Möglichkeit auf ihren Generalversammlungen bei entsprechender Mehrheit konkrete Online-Konzepte zu verwerfen. Nach der anschließenden Diskussion, bei der die Argumente für und wider eines Einstiegs der Ermuri ins Online-Geschäft ausgetauscht wurden, stimmten die Tagungsteilnehmer der Satzungsänderung bei fünf Gegenstimmen mit großer Mehrheit zu.

    (DTZ 16/13)

  • Alois Pöschl verstorben

    GEISENHAUSEN (DTZ/fnf). Alois Pöschl, Senior-Geschäftsführer der Pöschl Tobacco Group, ist am 14. April 2013 im Alter von fast 97 Jahren verstorben.

    Gemeinsam mit seinem Bruder Wilhelm baute Alois Pöschl nach dem 2. Weltkrieg das von seinem Vater gegründete Schnupftabakunternehmen konsequent aus und erweiterte das Produktionsprogramm um Pfeifentabak und Feinschnitt.

    Bekannte Marken wie Exclusiv und Adria beim Feinschnitt sowie die weltbekannte Schnupftabakmarke Gletscherprise gehen auf das erfolgreiche Wirken der beiden Pöschl-Brüder zurück. Neben der Tätigkeit im Familienunternehmen engagierte sich Alois Pöschl ehrenamtlich. So war er u.a. lange Jahre im Verband der deutschen Rauchtabakindustrie als stellvertretender Vorstandsvorsitzender tätig.

    (DTZ 16/13)

  • Über 200 000 Protestunterschriften

    BERLIN (DTZ/vi). Sechs Wochen lang sammelte der deutsche Tabakwaren-Einzelhandel im Rahmen einer Protestaktion Unterschriften gegen die geplante neue Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Kommission. Jetzt ist die vom Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) und vom Branchenbündnis „Entscheiden Sie selbst!“ gestartete Aktion abgeschlossen: 209 029 Unterschriften gegen die TPD waren bundesweit in den Tabakwaren-Geschäften abgegeben worden.

    Unter dem Motto „Dann ist der Laden weg?!“ hatten die beteiligten Händler ihren Kunden und der gesamten Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die vorgesehenen überdimensionierten Warnhinweise mit Schockbildern auf Tabakwarenverpackungen ebenso wie die Vorgabe von Einheitspackungen und das Verbot von Produkten mit charakteristischen Aromastoffen wie Mentholzigaretten die Existenz des Fachhandels massiv gefährden.

    Unter einem solchen Eingriff würden nicht nur die Handlungsfreiheit wie auch der Wettbewerb leiden, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet und, last but not least, die Konsumenten bevormundet und in ihrer Produktwahl massiv beeinträchtigt.

    Unterschriftenübergabe an AusschussvorsitzendenRainer von Bötticher, Präsident des BTWE sowie Mitglied im Branchenbündnis „Entscheiden Sie selbst“, und die Händlerin Janine Schulzki übergaben am Montag dieser Woche in Berlin die Unterschriften an Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundestag. Schulzki hatte bereits selbst gegen die neue Richtlinie protestiert und sich jetzt rege an der bundesweiten Unterschriftenaktion beteiligt. „Es wird Zeit, dass sich die deutsche Politik für die Belange der Händler und betroffenen Verbraucher einsetzt. Sinnvolle Regulierung tragen wir mit, aber überzogene Abschreckung und Verbote für legale Produkte können nicht die Lösung sein“, formulierte Schulzki das Anliegen vieler Unterzeichner.

    Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des federführenden Bundestagsausschusses für die TPD, begrüßte das Motto der Initiative „Entscheiden Sie selbst“, weil es in besonderer Weise die Eigenverantwortung des mündigen Marktteilnehmers betone. Er versprach das Anliegen der Aktion „Dann ist der Laden weg?!“ in den politischen Beratungsprozess mit aufzunehmen. „Informationen, gute Pro- und Kontra-Argumente und der bilaterale Austausch sind enorm wichtig für den politischen Entscheidungsprozess. Wir werden die vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission kritisch prüfen und eine Lösung für alle Beteiligten finden.“ BTWE-Präsident Rainer von Bötticher bedankte sich im Namen des Branchenbündnisses bei Goldmann. Er fügte hinzu: „Verbote ganzer Produktgruppen, Schockbilder und die Vereinheitlichung der Verpackungen führen in die falsche Richtung. Es gibt keine Beweise dafür, dass Einheitspackungen Konsumenten dazu bewegen, mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind ausschließlich ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten und geschmuggelten Zigaretten. Dass es auch anders geht, zeigt der sehr gut funktionierende Jugendschutz an der Ladentheke.“

    Bereits während der EU-weiten Konsultation zur Tabakprodukt-Richtlinie im Jahr 2010 erreichten 85 000 Eingaben die Europäische Kommission, davon rund 7 000 aus Deutschland. Die überwiegende Mehrheit davon kam von Bürgern. „Die Kunden sehen noch mehr EU-Regulierung kritisch und unterstützten den Fortbestand der lokalen Geschäftskultur“, erklärte von Bötticher im Namen der Initiative „Entscheiden Sie selbst“. „Das zeigt auch unsere Aktion: Die über 200 000 Unterschriften gegen die EU-Pläne wurden in sechs Wochen allein an den Ladentheken der Fachgeschäfte in Deutschland gesammelt.“ Zum Vergleich: Für eine Anhörung im Bundestag benötigt eine Petition mindestens 50 000 Stimmen in den ersten vier Wochen.

    Die Tabakprodukt-Richtlinie wird derzeit im Europäischen Parlament und Ministerrat diskutiert. Mit einer Entscheidung zum Vorschlag der EU-Kommission ist frühestens Ende 2013 zu rechnen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    (DTZ 16/13)

  • Panne bei Lotto:„Nobody is perfect“

    MAINZ (DTZ/da). Nachdem es Jahrzehnte lang nie wirkliche Pannen gegeben hat, ist bei den Spielteilnehmern der Eindruck entstanden, Lotto ist perfekt. Doch das ist kein Mensch; selbst der Papst ist ja nicht wirklich unfehlbar.

    „Was am Mittwoch, den 3. April 2013 geschehen ist, darf nicht passieren, kann aber“, heißt es seitens der Annahmestellenleiter zu der technischen Störung bei der Ziehung der Lottozahlen im ZDF mit Lotto-Fee Heike Maurer. Die in der Liveausstrahlung gezogenen Zahlen für die Lotterie 6 aus 49 waren vom Ziehungsleiter des Deutschen Lotto- und Totoblocks nachträglich für ungültig erklärt, weil zwei der insgesamt 49 Kugeln auf dem sogenannten Schlitten hängen geblieben und nicht in die Lostrommel gekommen waren. Dieser Fehler wurde erst anschließend beim Abbau des Ziehungsgeräts bemerkt, die zuvor gezogenen „6 aus 47“ Kugeln für ungültig erklärt und eine zweite Ausspielung für Lotto 6 aus 49 gemacht.

    In den Medien gab es auf diesen technischen Defekt ein großes Echo. Auch der eine oder andere Lotto-Tipper äußerte sich kritisch gegenüber „seinem“ Annahmestellenleiter. Für die überwiegende Zahl ihrer Kunden war es aber wohl eher kein wichtiges Thema, wie von Lotto-Verkaufsstellenleitern zu hören ist. Unter den Annahmestellenleitern selbst gab es so manchen, der sagte: „Lotto erwartet von uns Qualitätsmanagement, macht aber selbst Fehler.“ Aber das war nicht die Mehrheitsmeinung. Denn das Gros der Fachhändler ist sich darüber im Klaren, dass niemand, auch Lotto nicht, fehlerlos ist.

    „Wir Lottoverkaufsstellenleiter wissen, dass wir etwas falsch machen können, das liegt in der Natur des Menschen. Also müssen wir auch Lotto mal einen Fehler zugestehen“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lotto-Verkaufsstellen in Deutschland, Günther Kraus, der selbst seit vielen Jahren eine Annahmestelle in Frankfurt am Main betreibt. Nach seinem Dafürhalten haben sich die Verantwortlichen absolut korrekt verhalten, indem sie eine neue Ziehung anordneten. „Es wurde nichts vertuscht. Das war der richtige Weg“, so Kraus. Zuständig für die Ziehung der Mittwochszahlen beim ZDF in Mainz ist übrigens Lotto Rheinland-Pfalz, während für die Samstags-Ziehung beim HR im Frankfurter Maintower Lotto Hessen verantwortlich ist.

    Als aufgebauscht und unseriös bezeichnet Kraus einen Artikel in der „Bild“-Zeitung. Das Boulevard-Blatt hatte über einen Lottospieler berichtet, dem angeblich ein Millionengewinn entgangen sei. Tatsächlich hätte dieser Spielteilnehmer, wenn die Ziehung „6 aus 47“ anerkannt worden wäre, keine riesige Summe, sondern lediglich zirka 200 Euro gewonnen. Er hatte das VEW System 77 mit 22 Zahlen gespielt und 2 x einen 4er und 12 Mal den 3er getroffen.
    Bei der Ziehung der Lottozahlen am zurückliegenden Samstag lief wieder, wie gewohnt, alles glatt. Es war die 3000. Ziehung, und sie stand natürlich unter besonderer Beobachtung. Bei der von der ARD übertragenen Ziehung blieb die Kamera so lange auf die Ziehungsmaschine gerichtet, bis alle Kugeln gefallen waren. Es gab demnach Millionen Kontrolleure, denn an den Bildschirmen verfolgten 3,67 Millionen Zuschauer die Ziehung.

    Das ging es bei der ersten Ausspielung am 9. Oktober 1955 in Hamburg noch etwas beschaulicher zu. Damals verfolgten die Menschen im Zuschauerraum, wie die beiden Waisenkinder Christa und Elvira die sechs Kugeln aus der Trommel zogen. Die Fernsehziehung wurde erst 1965 eingeführt.

    (DTZ 15/13)

  • Neue Klagen über Valora

    HAMBURG (DTZ/kdp). Der Name „Valora“ findet derzeit in vielen Bereichen auffällige Resonanz. Ob Händler, beim Lotto oder in verschiedenen Verbänden, Valora Retail in Hamburg, Tochter des Schweizer Konzerns Valora, liefert seit einigen Monaten mit ihren Geschäftspraktiken Anlass für kritische Äußerungen.

    DTZ berichtete bereits mehrmals über das Vorgehen des Handelsunternehmens, das sich mit seinen Geschäftsmethoden den Zorn vielen seiner Franchisenehmer zugezogen hat. Diese sorgen sich um ihre wirtschaftliche Existenz und wehren sich zum Teil erbittert gegen die neuen Franchiseverträge mit schlechteren Konditionen. Die Kritik der Valora-Handelspartner konzentriert sich darauf, dass die noch laufenden Partnerschaftsverträge der Convenience Concept GmbH (CC), hauptsächlich unter dem Firmenlogo Cigo und Tabakbörse von Tobaccoland und später von Lekkerland geschlossen, am Ende der Laufzeit nur mit einem Franchisevertrag der Valora zu neuen, ungünstigeren Bedingungen weiter geführt werden können. Neu ist der Protest einiger Händler gegen Vergütungsminderungen der Valora, die sich auf Werbezahlungen von 2012 beziehen.

    Valora-Partner wehren sich
    Davon betroffen ist etwa Michael Spiecker, Betreiber der Tabak-Börse im Plaza-Markt von Itzehoe. Er ist von seinem Rechtsanspruch überzeugt. Anwaltliche Unterstützung erhält er vom Lotto- und Totoverband Schleswig-Holstein, dessen Mitglied er ist.

    Zum neuen Ärger mit Valora Retail sagt er: „Mein mit Convenience Concept geschlossener Vertrag erlaubt Werbung innerhalb und außerhalb meiner Geschäftsräume. Dafür erhalte ich 1 000 Euro Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Kalenderjahresende gekündigt wird. Für mich ist diese Aussage eindeutig. Ich wehre mich gegen eine Minderung von 400 Euro, die Valora damit begründet, dass ein Anbieter bei seinen Zahlungen Abzüge in Anrechnung gebracht hat. Da ich keinen Vertrag mit dem Werbeanbieter sondern mit CC habe, bleibt mein Anspruch davon unberührt. Eine Auffassung, die auch in der Korrespondenz des Anwalts zum Ausdruck kommt. Die Nachzahlungsaufforderung ist in diesen Tagen verstrichen. Meinen Rechtsanspruch werde ich gerichtlich geltend machen.“

    Und Spiecker fährt fort: „Mein bestehender Vertrag läuft noch bis zum Jahresende 2015. Unter den derzeitigen Bedingungen sehe ich keine Chance zum Abschluss eines neuen Vertrages. Dieser enthält dann Franchise-Bedingungen, die mir jede unternehmerische Initiative nehmen. Verhandlungen zum Wareneinkauf würden komplett entfallen, da die zu führenden Waren und auch die Einkaufspreise über Valora laufen. Bisher akzeptierte Wareneinkäufe wie Lederwaren, Schmuck und Geschenkartikel, in aller Regel gut kalkuliert, dürften nicht mehr geführt werden. Und neue Gebühren und Abgaben kämen noch dazu. Valora erhebt eine Franchise-Gebühr auf alle Warenverkäufe von 0,6 Prozent und selbst beim Lotto sind 0,3 Prozent auf den Umsatz fällig. Ganz zu schweigen von Mietgebühren für ein neues Kassensystem und einer möglichen neuen Ladeneinrichtung, die auch nur zu mieten wäre, ohne Eigentum an ihr zu erwerben.“

    Dörte Grube, die ein Cigo-Geschäft gemeinsam mit Ehemann Horst im Sky-Markt in Kiel betreibt, verweist auf ähnliche Erfahrungen. „Wir haben eine Jahreswerbevereinbarung in Höhe von 2 000 Euro geschlossen. Ohne Begründung sind uns 600 Euro zuzüglich Umsatzsteuer abgezogen worden. Auch für eine bis 2012 gezahlte Umsatzvergütung von 0,5 Prozent haben wir bisher vergeblich nachgefragt, ob diese Zahlung auch für 2013 gewährt wird. Wir vermissen Beratung, und wir stellen fest, dass es kein Interesse für unsere Probleme gibt“, moniert die Händlerin. „Unser Vertrag für die aktuelle Laufzeit wurde mit der Convenience Concept GmbH in Ratingen und nicht mit Valora geschlossen. Die Freiheit, ergänzende Sortimente zu führen, gehörte hier zum unternehmerischen Prinzip und wurde umfassend toleriert und genehmigt. Die Folge wäre jetzt ein Sortiments- und Preisdiktat“, kritisiert Dörte Grube.

    Auch Erich Feldle, der insgesamt vier Geschäfte mit einer Zentrale in Mutterstadt betreibt, hat Ärger in der Zusammenarbeit mit Valora, die Rechtsnachfolger der Convenience Concept GmbH ist. Dazu seine Darstellung: „In dem mit CC abgeschlossenen Partnervertrag ist eine Werbevergütung innerhalb und außerhalb der Geschäftsräume vereinbart. Für Cigo-Geschäfte in Frankenthal sind 2 000 Euro und in Haßloch 1 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer vereinbart. Insgesamt wurde eine Kürzung von 650 Euro zzgl. Mehrwertsteuer vorgenommen. Beide Geschäfte befinden sich in Realkaufmärkten. Ich habe den Zahlungsausgleich umgehend angemahnt und eine Antwort auf das Schreiben vom 27. Februar 2013 bis heute nicht erhalten.“

    Darüber hinaus hat der Inhaber noch einen weiteren Punkt der Zusammenarbeit angesprochen: „Ich verfüge über zwei freie Geschäfte ohne Lieferanten- und Vertragsbindung und über zwei Cigo-Geschäfte. In beiden Fällen arbeite ich mit den Lieferanten Lekkerland und ilo-proFit zusammen. Der Unterschied in den Einkaufspreisen durch die gewährte Rückvergütung beträgt im Schnitt 2,5 Prozent. Diesen Unterschied halte ich für ziemlich hoch und habe darum gebeten, den Cigo-Preis auf ein akzeptables Niveau zu senken. Dazu hat der Valora-Außendienstmitarbeiter mitgeteilt, dass alle Reklamationen zentral bearbeitet werden.“

    Verzicht auf Zusammenarbeit
    Dort wo Neuverhandlungen zur Umwandlung in einen Franchise-Vertrag anstanden, haben verschiedene Händler auf eine weitere Zusammenarbeit mit Valora Retail verzichtet. Das betrifft etwa die Standorte Bordesholm, Burg Dithmarschen, Bad Schwartau, Brunsbüttel und Schleswig. Die Standorte werden bis zur Neuvermietung zum Teil von Valora selbst geführt. Auch über „Immobilien‧scout24“ lassen sich bundesweit Geschäfte aus dem Valora Bestand anmieten. Aktuell sind 15 Geschäfte und Kioske im Angebot.

    Stellvertretend bringt Britta Krüger, ehemals Partnerin in Bordesholm, die Situation auf den Punkt: „Wir haben kein Mitspracherecht auf unsere Artikel. Selbst Raucherbedarf verschwindet bei der neuen Ladeneineinrichtung irgendwo in der Ecke. Das ist für mich keine Basis einer fairen und existenziellen Zusammenarbeit. Ich hätte jetzt mein zehnjähriges Jubiläum gehabt. Doch immerhin noch das Glück in der Nachbarschaft einen neuen Laden zu finden, der gerade im Bau ist, wo ich mit echter Selbständigkeit wieder neu anfangen werde.“

    Valora Retail reagiert auf Kritik mit Aussagen wie: „Wir möchten ein klar strukturiertes Betreibermodell. Daher erfolgt der Abschluss neuer Verträge ausschließlich als Franchisevertrag. Der Partner/Unternehmer ist in seiner Entscheidung, ob er mit uns in die Zukunft geht, selbstverständlich frei.“
    Und weiter heißt es: „Die Verdienstchancen sind in erster Linie immer vom Partner abhängig – schließlich ist der Händler auch im Franchising ein eigenständiger Unternehmer. Seine individuelle Planung und auch sein persönlicher Einsatz sind ausschlaggebend dafür, wie erfolgreich er ist.“

    Betroffene Händler bezeichnen diese Einschätzung als „Augenwischerei“ und stören sich an der Formulierung „eigenständiger Unternehmer“, da nach ihrer Überzeugung jegliche Einkaufsspielräume verloren gehen, Preise und Sortimente von Valora ohne Mitsprache vorgegeben und mit „schnelldrehenden“ Tabak- und Presseprodukten keine Alleinstellung zu erzielen sei. Mit Übernahme des Franchisekonzeptes werden erhebliche Ertragseinbußen befürchtet. Laut Musterberechnungen der verärgerten Valora-Franchisenehmer sollen sie durch die Vertragsverschlechterungen mindestens ein Drittel ihres Einkommens verlieren.

    Gefahr für Rauchkultur
    Heinz und Bernd Strohkark, Raucherbedarfsartikel-Großhändler mit breiter Sortierung für Feuerzeuge, Zigarren und in der Sommersaison für Geschenkartikel in Itzehoe, fühlen sich auch von der Varola-Geschäftspolitik nachhaltig betroffen. „Wir haben keine Kunden verloren, weil alle ausgestiegenen Partner neue Geschäfte anmieten konnten und wir als Lieferant erhalten blieben. Die alten Geschäfte jedoch, die nun nach dem Franchise-Konzept geführt werden, sind uns als Kunden nicht mehr zugänglich. In diesen Geschäften hat sich auch ein erheblicher Wandel vollzogen, weil man sich im Fachbereich Tabakwaren auf die Schnelldreher Zigarette und Tabak konzentriert.

    Damit müssen wir mit einem Typ ,uniformierter Geschäfte’ leben, die austauschbar sind und überall gleich aussehen. Das macht mir noch mehr Angst um die Branche, weil die RBA-Produkte weiter in den Hintergrund treten und in unserer ländlichen Region Verbraucher ohne vernünftige Versorgung auskommen müssen, die dann nur noch in Städten erfolgen kann. Wir sehen Gefahr für Rauchkultur, Sortiment, Eigenständigkeit und letztlich für unsere Existenz“, ziehen beide ein sorgenvolles Fazit.

    Wie es weiter geht, bleibt abzuwarten. Mittlerweile haben Gespräche der Spitze des Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD) mit leitenden Mitarbeitern von Valora Retail stattgefunden. Alle offenen Fragen speziell zur Vergütungsthematik sollen zügig bearbeitet werden. Entscheidungen und Vereinbarungen sind aber noch nicht zu verkünden.

    „In der schönen Schweiz“
    In den Kreisen der Valora-Partner kursiert derzeit ein Artikel, der in der Zeitung der Schweizer Gewerkschaft „work“ am 28. Februar 2013 erschienen ist. Unter der Überschrift „Vogel friss oder stirb“ wird hier über die Praktiken von Valora in der Schweiz beim Aufbau eines Kiosk-Agentur-Systems berichtet. Am Beispiel von Anna Gerber, einer langjährigen Kioskmitarbeiterin des Unternehmens, wird die Vorgehensweise beschrieben. Der 63-Jährigen wurde nach einer Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren gekündigt, ein Jahr vor der Rente. Der Kiosk im Berner Oberland, den sie als Geschäftsführerin geleitet hat, soll in eine Agentur umgewandelt werden. Das neue Agentur-Modell propagiert Valora für alle ihre Kioske in der Schweiz. Wer seine eigene Kiosk‧agentur übernehmen möchte, muss eine GmbH gründen und 20 000 Franken Startkapital mitbringen. Die Agenturleiterin erhält eine Provision, abhängig vom Umsatz. Aus dieser Provision bezahlt sie den Lohn ihrer Angestellten und sich selbst. Ende 2012 zählte die Valora in der Schweiz 300 solcher Agenturen; bis 2015 sollen es 800 sein. Dazu meinen frustierte Valora-Partnern aus Deutschland: „Irgendwie kommt einem das bekannt vor…“

    (DTZ 15/13)