Schlagwort: Zigaretten

  • Werbeverbot – wie geht‘s weiter?

    BERLIN // Mittlerweile ist die Frist zum Einreichen von Stellungnahmen bezüglich der Änderungen des Tabakerzeugnisgesetzes abgelaufen. Nun soll bereits am 25. März im Kabinett über die „Formulierungshilfe“ beraten werden. Ziel ist es offenbar, die neuen Regeln noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

    Recht für jedes legale Produkt zu werben
    Neben den Industrieverbänden hat sich auch der BTWE Handelsverband Tabak zu den Änderungsvorschlägen geäußert. Steffen Kahnt von der BTWE-Geschäftsführung wies darauf hin, dass der BTWE schon immer die Position vertreten habe, dass das Recht zu werben für jedes legale Produkt gelten müsse. Deshalb lehne der BTWE das geplante Außenwerbeverbot prinzipiell ab.

    Außenwerbeverbot
    Das gelte insbesondere auch für das – wenn auch zeitverzögerte – Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten. Im Rahmen einer aktiven Gesundheitspolitik unterstützten Gesundheitsbehörden anderer Industrieländer den Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte. Mit einem Außenwerbeverbot für diese Produkte erlange der Gesundheitsschutz der deutschen Konsumenten dagegen einen herben Rückschlag.

    Genaue Definition
    Kahnt weiter: „Eine besondere praktische Herausforderung aus Sicht des Einzelhandels ist die Einordnung von Einzelhandelsgeschäften als ‚Fachhandel‘. Hier bestünden gegensätzliche Positionen, die eine verlässliche Rechtspraxis gefährdeten. Laut Definition seien „Fachhandelsgeschäfte für Tabakerzeugnisse“ nur solche Geschäfte, die ausschließlich für den Handel mit Tabakwaren, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien.

    Branchenvielfalt
    Der überwiegende Teil der Tabakwaren-Fachgeschäfte biete Randsortimente wie Zeitungen / Zeitschriften, Lotto Toto, Spirituosen, Schreibwaren, Süßwaren und sofort an. Eine weitere große Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte agiere zudem mit dem Drei-Säulen-Modell Tabak / Lotto / Presse. Wären mit der geplanten Formulierung vom Außenwerbeverbot nur Geschäfte ausgenommen, die ausschließlich für den Handel mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien, stünde die Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte vor deutlichen Einnahmeverlusten. Außerdem dürften Fachgeschäfte, die zum Beispiel zusätzlich Ansichtspostkarten verkauften, im Schaufenster nicht mehr für ihre Produkte werben.

    Der BTWE schätze, dass ein großer Teil der Fachgeschäfte als „Mono-Tabak-Läden“ – insbesondere in kleineren Städten und auf dem Land – nicht mehr lebensfähig wäre. Daher solle der Begriff „Fachhandel“ im Gesetz eindeutig definiert werden.

    Der BTWE wendet sich außerdem gegen das Verbot der kostenlose Abgabe von Tabakwaren sowie gegen reduzierte Registrierungspflichten bei E-Zigaretten.

    Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
    Zusammenfassend heißt es: „Der BTWE sieht wesentliche Inhalte der Formulierungshilfe zu einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sehr kritisch. Das Außenwerbeverbot und im Besonderen ein Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten lehnen wir aus gesundheitspolitischen Gründen ab. Mit seinen Vorschlägen setzt sich der BTWE vor allem dafür ein, bewährte und sichere Vertriebswege zu erhalten, die Existenz zahlreicher Nahversorger in Deutschland zu sichern, indem mit klaren Formulierungen eine rechtssichere Geschäftsausübung auch in Zukunft gewährleistet wird.“

    Auch das Forum Rauchfrei hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wie nicht anders zu erwarten, gehen der Organisation die Regeln nicht weit genug. Man müsse vielmehr „das Profitstreben der Tabakkonzerne durch ein umfassendes, also ein Werbeverbot ohne Einschränkungen, bekämpfen“, hieß es.

    Einige der Forderungen:
    [bul]Verbot der Tabakwerbung am und im Ort des Verkaufs
    [bul]Kein Verkauf in Lebensmittelgeschäften und Drogerien
    [bul]Verbot der Präsentation der Ware am Ort des Verkaufs
    [bul]Uneingeschränktes Verbot von Tabakwerbung im Kino
    [bul]Verbot von Zigarettenautomaten
    [bul]Einführung von Plain Packages

    red

    (DTZ 12/20)

  • Verband geht Selbstverpflichtungen ein

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vor wenigen Tagen Produkt- und Werbestandards beschlossen, die sich auf tabakfreie Nikotinbeutel einerseits und auf E-Zigaretten andererseits beziehen. Damit kommt die Branchenvereinigung ihrem Anspruch nach, Dachverband über verschiedene Sparten zu sein.

    Bevor die selbst gemachten Vorgaben jedoch in Kraft treten, muss das Bundeskartellamt sie genehmigen. Dieser Vorgang dürfte sich noch einige Wochen hinziehen.

    Kinder- und Jugendschutz
    Im Fokus der Regeln für E-Zigaretten steht der Kinder- und Jugendschutz. Demnach wollen die BVTE-Mitgliedsunternehmen darauf verzichten, sich konkret an junge Menschen zu richten – beim Sponsoring ebenso wie in der werblichen Darstellung, in der Ansprache oder auch räumlich, etwa im Umfeld von Schulen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Risiken des Konsums von E-Zigaretten und Liquids transparent darzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 150 000 Euro.

    Bei den tabakfreien Nikotinbeuteln liegt der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung und -qualität. Daneben spielen vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie die Darstellung potenzieller Gesundheitsrisiken wichtigen Rollen. Auch hier wird das Einhalten der Regeln durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. In Streitfällen tritt ein Schiedsgericht zusammen, das die Verstöße wiederum mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro belegen kann.

    Der BVTE geht damit umfangreiche Selbstverpflichtungen ein.

    red

    (DTZ 11/20)

  • Tabakwerbeverbot ab 2022

    BERLIN // Was schrieb „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe 10 / 2020? „In Deutschland sind Verkaufsbeschränkungen für Zigaretten ein unpopuläres Thema. Im Bundestag haben Abgeordnete der CDU, aber auch der SPD lange für das Gegenteil gekämpft: dafür, dass Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino legal bleibt. <…> Und obwohl die CDU / CSU-Bundestagsfraktion jüngst Besserung gelobte, ist das entsprechende Gesetz nicht in Sicht.“

    „Formulierungshilfe“
    Allerdings lagen die Hamburger Journalisten falsch. Aus Sicht der Tabakbranche muss festgestellt werden: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits zwei Tage vor Erscheinen des Magazin-Beitrags seine „Formulierungshilfe“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ in Umlauf gebracht.

    Der Kern der neuen Vorschriften: Neben Werbeverboten für klassische Tabakerzeugnisse sollen voraussichtlich ab 1. Januar 2021 auch elektronische Zigaretten sowie nikotinfreie Liquids stärker reglementiert werden.

    Stellungnahmen von Fachorganisationen
    Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, nikotinfreie Liquids den nikotinhaltigen gleichzustellen. In der Begründung heißt es, mehrere Stellungnahmen von Fachorganisationen hätten belegt, dass die verdampften Aerosole gesundheitsschädliche Substanzen enthielten. Genannt wird unter anderem Formaldehyd, das allerdings nach gegenwärtigem Kenntnisstand fast ausschließlich beim Trockendampfen offener Systeme entsteht.

    Wenig überraschend soll Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden – wobei das Verbot für Tabakwaren zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten soll, für Tabakerhitzer ein Jahr später und für E-Zigaretten ein weiteres Jahr danach. Im Kino soll Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten künftig erst bei Filmen möglich sein, die ab 18 („keine Jugendfreigabe“) eingestuft sind.

    Abgabe von Warenmustern
    Immerhin: Die Abgabe von Warenmustern an Konsumenten bleibt innerhalb von „Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels“ erlaubt, wird sonst – etwa auf Festivals – jedoch ebenfalls untersagt.

    Schräg wirkt im Entwurf die Anwendung der sogenannten „One in, one out“-Regel. Konkret heißt es in der Begründung: „Eine Kompensation des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft kann innerhalb des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens nicht realisiert werden. Die Belastung wird aber über die Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen kompensiert. Bei diesem Regelungsvorhaben wird eine Entlastung der Wirtschaft von 27 Millionen Euro jährlich erreicht.“

    Kritik aus der E-Zigarettenbranche
    Kritik kommt aus der E-Zigarettenbranche. Beanstandet werden zum Beispiel Formulierungen zu den Fristen: „Werbung auf Außenplakaten soll verboten werden. Die Übergangsregelung gilt in diesem Entwurf nicht für Nachfüllbehälter (Liquids), sondern nur für E-Zigaretten. Wir gehen aber bisher davon aus, dass hier Nachfüllbehälter schlichtweg vergessen worden sind.“

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zeigt sich enttäuscht: „Die für unsere Branche deutlichste Einschränkung ist unserer Meinung nach, dass der Paragraf 19 im Tabakerzeugnisgesetz auch für nikotinfreie Produkte gelten würde. Dieser Paragraf verbietet die Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, womit das Internet gemeint ist. Das schließt auch die bislang gängige Werbung für ‚Shake & Vape‘-Hersteller auf Instagram, Facebook und anderen Plattformen ein. Dieses Verbot würde Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.“

    E-Branche nicht zufrieden
    Ob und welche betroffenen Unternehmen und Verbände bis zum Fristablauf am 6. März (nach Redaktionsschluss) dargelegt haben, mit welchen „Einnahmeeinbußen aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Werbebeschränkungen voraussichtlich zu rechnen ist“, wie es das Begleitschreiben zum vorliegenden Entwurf vorsieht, ist nicht bekannt. Klar ist, dass insbesondere die E-Branche nicht zufrieden sein kann.
    red
    (DTZ 11/20)

  • Neue „E-Krise“ droht

    BERLIN // Das Coronavirus könnte nach Einschätzung des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH) zu einer weiteren empfindlichen Krise in der Branche führen. Viele chinesische Fabriken bleiben geschlossen, so dass es zu Lieferengpässen bei Geräten und Zubehör kommt.

    Insbesondere bei E-Zigaretten-Hardware ist der Markt geprägt durch eine Vielzahl chinesischer Fabrikate. Ein lang andauernder Produktionseinbruch könnte globale Folgen für weltweite Lieferketten und Lagerbestände haben. Mit einem Anteil von knapp 90 Prozent aller Hardware ist China der größte Exporteur von E-Zigaretten und Zubehör.

    Wichtiger Handelspartner China
    China ist für die E-Zigarettenbranche ein wichtiger Handelspartner. Durch die Produktionsausfälle zeichnen sich Engpässe ab. Bei einigen Produkten gibt es bereits Lieferschwierigkeiten seitens der Großhändler. Sollte sich die Situation in den nächsten Wochen nicht entspannen, muss mit weiteren Lieferausfällen gerechnet werden. Eine flächendeckende Versorgung umstiegswilliger Raucher auf die weniger schädliche Alternative mit E-Zigaretten ist eventuell nicht mehr möglich. Die Erfolge vergangener Jahre, die mit der E-Zigarette für die öffentliche Gesundheit erzielt wurden, sind gefährdet.

    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Es wäre bedauerlich, wenn Konsumenten, die mit der E-Zigarette eine um Größenordnungen weniger schädliche Alternative zur herkömmlichen Zigarette gefunden haben, nun aufgrund von fehlender Ware und Ersatzteilen wieder zum erheblich riskanteren Tabakkonsum zurück kehren würden.“

    Entgegen erster Erwartungen erzielte die Branche im Jahr 2019 in Deutschland einen Umsatz von rund 480 Millionen Euro, nachdem man zu Beginn des Jahres noch von einem Wachstum auf rund 600 Millionen Euro ausgegangen war. Für 2020 ist mit einem deutlich geringerem Umsatzanstieg als in den Vorjahren zu rechnen. Sollte sich die Krise weiter verschärfen, drohe Stagnation, hieß es.

    pi

    (DTZ 10/20)

  • Entwarnung bei Nikotin-Liquids

    BERLIN // In einer aktuellen Stellungnahme hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, erklärt, dass die Konsumenten von E-Zigaretten in der Bundesrepublik sich keine Sorgen machen müssen, wenn sie ihre nikotinhaltigen Liquids in Deutschland aus dem regulären, legalen Handel beziehen.

    Keine Vitamine
    Wörtlich heißt es: „In Deutschland dürfen nikotinhaltige Liquids nach den tabakrechtlichen Bestimmungen keine Vitamine enthalten. Es ist daher beim Gebrauch rechtskonformer nikotinhaltiger Produkte unwahrscheinlich, dass Verbraucher an E-Liquids mit einem hohen Gehalt an Vitamin-E-Acetat geraten.“ Hintergrund der Stellungnahme des BfR sind bisher über 60 Todesfälle in den USA nach dem Gebrauch von selbstgemischten THC-haltigen Dampfprodukten. THC (Tetrahydrocannabinol) zählt zu den Cannabinoiden und kommt in Hanf-Pflanzen vor.

    Die auf dem deutschen Markt aktiven Anbieter für nikotinhaltige Liquids begrüßen die Aussagen der Behörde. „Das BfR hat nun erneut klargestellt, dass von geschlossenen Systemen deutscher Markenhersteller, zum Beispiel Myblu, keine Gefahr für solch schwerwiegende Lungenkrankheiten ausgeht“, heißt es etwa bei Reemtsma in Hamburg. Hier betont man, dass alle Myblu-Produkte strengstens kontrolliert werden, höchsten Qualitätsansprüchen unterliegen und frei sind von Vitamin E-Acetat.


    Verzerrte Medienberichte

    In den vergangenen Wochen hatten zahlreiche Medien auch in Deutschland häufig falsch und verzerrt berichtet. Als mutmaßliche Hauptursache der Erkrankungen und Todesfälle in den USA gelten illegale, mit einem hoch dosierten Vitamin-E-Acetat gestreckte THC-Öle – meist selbst gepanschte Liquids vom Schwarzmarkt. Entsprechend kritischer sieht das BfR daher auch nikotinfreie Liquids, die oft als Basis zum Selbstmixen dienen und nicht dem Tabakrecht, sondern dem Produktsicherheitsgesetz sowie Chemikalienrecht unterliegen. Laut BfR gab es in der EU bislang aber keine Hinweise auf nikotinfreie Liquids, die Vitamin-E-Acetat enthalten. In den USA wird Vitamin-E-Acetat häufig als Verdünnungsmittel verwendet, um jene THC-Öle zu verlängern.

    Einheitliche Zertifizierung in der EU
    Noch immer sind die Auswertungen der Todesfälle nicht abgeschlossen. Klar ist jedoch, dass nikotinhaltige Produkte – darunter auch E-Liquids – in Deutschland streng seitens der zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüft werden. Zudem müssen alle Inhaltsstoffe und Emissionen der im deutschen Handel erhältlichen nikotinhaltigen Liquids durch die jeweiligen Hersteller und Inverkehrbringer über das EU-weit einheitliche Portal EU-CEG notifiziert werden. Für Käufer solcher legalen Produkte gibt das BfR mit seiner jüngsten Stellungnahme also Entwarnung.

    pnf

    (DTZ 07/20)

  • Genussgut mit Potenzial

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im Jahr 2020 zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im sechsten Teil der DTZ-Serie kommt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), zu Wort.

    Marktzahlen erklären
    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie hat schon in seiner Pressemitteilung klargestellt, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Marktzahlen einer weiteren Erklärung bedürfen. Seit vielen Jahren werden die Versteuerungszahlen durch die Entwicklungen bei den niedrigpreisigen Ecozigarillos beeinflusst, was besonders in einem kleinen Nischenmarkt direkt zu signifikanten Ausschlägen führt. Während es im Jahr 2018 noch einen Zuwachs von 6,5 Prozent gegeben hatte – dies ist auch mit Neueinführungen in diesem Segment zu erklären – wurde für 2019 ein Rückgang von 12,1 Prozent verzeichnet. Betrachtet man allein den Absatz traditioneller Zigarren und Zigarillos, so geht der BdZ auf Grund interner Statistiken von einem stabilen bis leicht rückläufigen Markt aus. Es kann festgestellt werden, dass der langfristige Absatz von Zigarren und Zigarillos durch die Reduzierung der Ecozigarillos seit vielen Jahren rückläufig ist beziehungsweise sich seit 2007 mehr als halbiert hat, da dieses Segment durch verschiedene finanzpolitische Instrumente – etwa die zweimalige Änderung der Produktdefinition sowie die Einführung und Erhöhung der Mindeststeuer – signifikant reduziert wurde.

    Vorsichtig optimistisch
    Für die Zukunft blickt der BdZ vorsichtig optimistisch nach vorne. Während andere Tabakanbieter versuchen, die Konsumenten weg von der Zigarette hin zu neuartigen Tabakprodukten zu führen und sich eher als Anbieter von Nikotin sehen, glaubt der BdZ fest an eine Zukunft für das Genussgut Zigarre / Zigarillo. Besonders in diesem Spannungsfeld der Transformation zwischen Zigaretten und neuartigen Tabakprodukten wollen die Zigarrenanbieter den sogenannten Aficionados mit Zigarren und Zigarillos eine wirkliche Genussmöglichkeit anbieten.

    Zigarren und Zigarillos
    Auch Zigarren und Zigarillos befinden sich in einem Umfeld zunehmender Regulierungen im In- und Ausland. In Deutschland hat uns die Diskussion der vergangenen Monate um ein neues Werbeverbot beschäftigt. Auch wenn die Zigarrenhersteller so gut wie keine Außenwerbung betreiben, hat sich der BdZ aus ordnungspolitischen Gründen immer gegen ein Tabakaußenwerbeverbot ausgesprochen. Auch in diesem Fall werden die postulierten Jugend- und Gesundheitsschutzeffekte nicht eintreten, sondern es wird zu einem massiven Eingriff in den Markt und somit in den freien Wettbewerb kommen, der wie immer zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen wird. In seiner Argumentation gegen ein Werbeverbot hat sich der BdZ immer für eine Berücksichtigung der Besonderheiten bei Zigarren und Zigarillos eingesetzt, da es sich bei diesen Produkten um reine Genussartikel handelt, die in keiner Weise mit einem Jugendschutzproblem behaftet sind. Der BdZ rechnet 2020 mit einer Umsetzung des Tabakwerbeverbotes auf Basis des von der CDU / CSU verabschiedeten Eckpunktepapiers.

    Rückverfolgbarkeit
    Ein weiteres wichtiges Thema ist die Umsetzung des Systems der Rückverfolgbarkeit für unser Produktsegment. Auch wenn der BdZ sich im Rahmen der Erarbeitung der EU-Verordnungen für einige Ausnahmen bei Zigarren und Zigarillos stark gemacht hat – so wird Track & Trace erst 2024 umgesetzt, und es wird eine Abverkaufsfrist von zwei Jahren geben –, wird diese Regulierung massive Auswirkungen auf den Zigarrenmarkt sowie auf die Wirtschaftlichkeit der mittelständischen Unternehmen haben. Wie unverhältnismäßig diese Maßnahme ist, zeigt sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP, die eindeutig belegt, dass es im Segment Zigarren / Zigarillos keinen signifikanten Schmuggel gibt. Der BdZ und seine Mitgliedfirmen werden sich in einer Arbeitsgruppe intensiv mit dem Thema beschäftigen; hierbei spielt nicht nur das Track & Trace-System in der EU eine Rolle, sondern zunehmend auch Systeme der Rückverfolgbarkeit, die von anderen Staaten wie Russland gefordert werden.

    Instrument Tabaksteuer
    Das Thema Tabaksteuer bleibt auch 2020 ein wichtiges Instrument der Regulierung, welches der BdZ intensiv beobachten wird. In Deutschland hat und wird sich der Verband für ein neues Tabaksteuermodell auch für Zigarren und Zigarillos einsetzen. Auf EU-Ebene muss genau beobachtet werden, wie ein möglicher Bericht zur Tabaksteuerrichtlinie der EU-Kommission beziehungsweise der DG Taxud aussehen wird.

    Kultur- und Genussgut
    Wie schon in der Vergangenheit wird der BdZ die Sonderstellung von Zigarren und Zigarillos als Kultur- und Genussgut im Tabakmarkt betonen. Statistiken wie das Eurobarometer und der Mikrozensus belegen, dass es sich hierbei um ein Tabakprodukt handelt, welches nur gelegentlich konsumiert wird. Bei den Rauchern von Zigarren und Zigarillos handelt es sich um Genießer gehobenen Alters – ein Jugendschutzproblem, das immer wieder als Grund für Regulierungen herangezogen wird, liegt nicht vor. Zudem wird der BdZ erneut in Erinnerung rufen, wie wichtig die Zigarrenherstellung und der Tabakanbau für sogenannte Drittstaaten sind. In diesen Ländern ist die Zigarrenindustrie ein entscheidender Wirtschaftsfaktor; zunehmende Regulierungen haben direkten Einfluss auf die Wirtschaftskraft dieser Staaten. In diesem Zusammenhang wird der BdZ zwei Veranstaltungen in Berlin in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Botschaften durchführen. Im März wird ein parlamentarischer Abend unter der Schirmherrschaft der Dominikanischen Republik und im Mai ein Zigarrenabend zusammen mit der Botschaft von Honduras durchgeführt.


    Eigenständiger Verband

    Außerdem wird der BdZ im Frühjahr eine Kurzbroschüre auflegen, die die wesentlichen politischen Argumente und Fakten für Zigarren / Zigarillos zusammenfasst und verdeutlicht. Diese soll für den politischen Dialog genutzt werden, kann aber auch vom interessierten Fachhändler für Aficionados ausgelegt werden.

    Zusammenfassend möchte der BdZ erneut betonen, dass man auch in Zukunft als eigenständiger Verband die Interessen der Zigarrenhersteller, Vertreiber und Importeure vertreten wird; trotzdem ist es kein Widerspruch, dass man an einer guten Zusammenarbeit mit allen anderen Tabakverbänden festhalten möchte. In diesem Zusammenhang lädt der BdZ alle interessierten Zigarrenhersteller, Vertreiber und Importeure ein, im Rahmen einer Mitgliedschaft im Bundesverband der Zigarrenindustrie an dem Erhalt des Kulturguts Zigarre / Zigarillo mitzuarbeiten.

    vi

    (DTZ 07/20)

  • DTZ-Special: E-Zigarette und Liquids

    MAINZ // Die Vorkommnisse um E-Joints in den USA im vergangenen Jahr haben sich auch auf den E-Zigarettenhandel in Deutschland, über den ein Sturm der Entrüstung fegte, ausgewirkt.

    Branchenteilnehmer melden Umsatzeinbußen von 40 Prozent und mehr. Zwar hat es außerhalb Amerikas seit dem Marktstart der E-Zigarette vor zirka zehn Jahren bei weltweit geschätzt 50 Millionen Nutzern kein vergleichbares Ereignis gegeben, doch trugen das Verkennen wissenschaftlicher Belege und eine größtenteils negative Berichterstattung dazu bei, dass Konsumenten in Deutschland stark verunsichert sind. DTZ hat sich für Sie in der E-Branche umgehört.

    Darüber hinaus beleuchtet das DTZ-Sonderthema in der DTZ-Printausgabe 06/20 die richtige Platzierung von E-Produkten, den US-Skandal um E-Joints, wie wichtig Aufklärung ist, weshalb Beratung das A und O im Verkauf sind und warum Philip Morris sich mehr Konkurrenz für seinen Tabakerhitzer wünscht.

    schu

    (DTZ 06/20)

  • Anpassung bei Tabaksteuer?

    BERLIN // Vor wenigen Tagen hat der Vorstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag darüber diskutiert, wie die Ausfälle bei der Tabaksteuer als Folge des sinkenden Zigarettenabsatzes kompensiert werden können.

    Ins Auge gefasst wurde eine Novelle des Tabaksteuergesetzes, die für höhere Steuersätze sorgen würde. Im Gespräch war außerdem der Vorschlag, Liquids für E-Zigaretten zu besteuern; bislang hatte Berlin auf Vorgaben aus Brüssel gewartet.

    red

    (DTZ 06/20)

  • Tabakmarkt leicht rückläufig

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im vierten Teil der DTZ-Serie kommt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Tabakwaren und neuartige Erzeugnisse (BVTE), zu Wort.

    Der BVTE rechnet insgesamt mit einer leicht rückläufigen Marktentwicklung im Bereich der klassischen Tabakprodukte. Bei Zigaretten und Feinschnitt wird sich der langjährige Trend eines um ein bis zwei Prozent schrumpfenden Marktes fortsetzen.

    E-Zigarette wird zulegen

    Dies hat auch Auswirkungen auf das Tabaksteueraufkommen, das nach unserer Einschätzung erstmals unter 14 Milliarden Euro fallen könnte. Auch im Zigarrenbereich wird sich die fallende Tendenz fortsetzen. Wie in diesem Jahr dürfte das Segment des Pfeifentabaks weiter zulegen. Dies liegt vor allen am immer noch leicht wachsenden Shishatabakmarkt. Wir erwarten nach einer langsam eintretenden sachlicheren Berichterstattung über die E-Zigarette in diesem Segment eine Stabilisierung des Marktvolumens. Langfristig wird die E-Zigarette nach unserer Überzeugung zulegen. Gleiches gilt auch für den Bereich der Tabakerhitzer.

    Mentholverbot 2020

    Das Jahr 2020 wird regulativ vor allem durch das Inkrafttreten des Mentholverbots für Schlagzeilen sorgen. Auch dieses Verbot ist sachlich nicht begründbar, die Studienlage dazu ist alles andere als eindeutig. Für die Verbraucher wird damit ein weiteres Mal sichtbar, wie die Politik beim Thema Tabak auf Hexenjagd geht. Dies kann im besten Fall auch zu einer etwas größeren Mobilisierung der Konsumenten führen, die die Bevormundung und Überregulierung immer mehr satt haben.

    Besonders wichtig für den Erhalt der sozialen Marktwirtschaft wird das Gesetzgebungsverfahren zum Totalwerbeverbot sein, das nach unserer Einschätzung bald beginnen wird. Hier werden wir mit allen wissenschaftlichen und rechtlichen Argumenten gegen weitere Verschärfungen ankämpfen.

    Die Verbotslitanei geht leider ungebremst weiter, wie wir gerade bei der Diskussion um das Verbot des Rauchens im Auto im Beisein von Kindern und Schwangeren sehen. Wir erhoffen uns eine sehr kritische Debatte in der Öffentlichkeit, denn wie wir vorhergesagt haben, beginnt gerade eine Diskussion über Werbeverbote für Alkohol.


    Junger Verband wächst weiter

    Verbandspolitisch sehen wir den BVTE auf einem sehr guten Weg. Nach der Gründung im September mit 13 Gründungsmitgliedern haben sich schon zwei weitere Unternehmen für eine Mitgliedschaft im produktgruppenübergreifenden Bundesverband entschieden. Zwei weitere Interessenten befinden sich im internen Entscheidungsprozess. Aber auch Kooperationsabkommen mit Unternehmen, die nicht Mitglied werden wollen oder können sind in Vorbereitung. Wir werden weiter daran arbeiten, möglichst viele Partner aus der Wertschöpfungskette der Tabak- und E-Zigarettenwirtschaft unter dem Dach des BVTE zu vereinen.

    vi

    (DTZ 05/20)

  • „Es liegt noch viel Arbeit vor uns“

    MÖNCHENGLADBACH // Das Thema Track & Trace (T & T) beeinflusst weiter die gesamte Branche. DTZ hat ein Stimmungsbild eingeholt und sprach dafür mit Uwe Dobewall, Geschäftsführer Tabacos, Werner Syndikus, IT-Leiter bei Tobaccoland, Johannes Kayenburg, Assistent der Geschäftsführung bei Hall Tabakwaren und beim BDTA Referent für T & T, sowie Stefan Schöner, Gesellschafter von TabakSysteme und Mitglied im Vorstand des BDTA.

    Herr Dobewall, die gesamte Branche und insbesondere der Tabakwarengroßhandel werden immer noch stark durch das seit dem 20. Mai 2019 gültige T & T-Verfahren beeinflusst …
    Uwe Dobewall: Ja, wobei Track & Trace, das System zur Rückverfolgbarkeit, bislang für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt. Für alle übrige Tabakerzeugnisse tritt T & T fünf Jahre später, am 20. Mai 2024, in Kraft.

    Wer ist besonders betroffen?
    Dobewall: Dazu zitiere ich aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates: Das System betrifft „alle am Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der Ersten Verkaufsstelle“. Das bedeutet, dass Einzelhändler und Automaten von der Rückverfolgungspflicht ausgenommen sind. Dieses T & T-System ist somit ein nach unten geöffnetes Rückverfolgungssystem.

    Was geschieht mit den Tabakprodukten, die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden und dementsprechend keine ID-Nummer für das T & T-System aufweisen?
    Dobewall: Ware ohne ID-Nummer, dass heißt Ware, die vor dem 20. Mai 2019 produziert worden ist, darf in einer Übergangsfrist von einem Jahr – genauer gesagt: bis einschließlich 19. Mai 2020 – in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Mai 2020 darf diese Ware nicht mehr im Markt sein.

    In welchem Stadium der Implementierung befinden sich der Tabakwarengroß- und der Tabakwareneinzelhandel?
    Dobewall: Da kann ich vor allem für die Mitglieder des BDTA und des BWTE sprechen, die sich in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium der Implementierung befinden. Dies ist besonders auf die inzwischen langjährige und sehr gute Zusammenarbeit beider Verbände, besonders beim Thema Track & Trace, zurückzuführen. Es liegen noch weitere Herausforderungen vor der Branche, dennoch werden schon jetzt die Anforderungen des Systems erfüllt.

    Herr Syndikus, das System scheint ein hochkomplexes Gebilde zu sein. Wie verlief die Implementierung und welche Komplikationen traten auf?
    Werner Syndikus: Es gab unterschiedliche Herausforderungen, wobei zwei im Vordergrund standen. Zum einen die von Ihnen erwähnte Komplexität des Systems, verbunden mit einem sehr kurzen Realisierungszeitraum, und zum anderen die Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien, also der EU, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Auch wenn die Kommunikation sehr intensiv war, ist diese natürlich nicht reibungslos verlaufen.

    Können Sie da ein Beispiel nennen?
    Syndikus: Noch wenige Wochen vor dem Start des Systems waren hinreichende und bestimmte Vorgaben im technischen und im verfahrenstechnischen Bereich nicht geklärt, zum Beispiel wurde die endgültige Code-Struktur erst kurz vor dem 20. Mai beschlossen und bekannt gegeben. Das betrifft nicht nur die Hersteller, die die Codes auf die einzelnen Packungen und den weiteren Aggregationsstufen aufbringen müssen, sondern auch die Tabakwarengroßhändler, die diese Codes lesen und verarbeiten müssen. Außerdem gab es – wie beim Start eines solch komplexen Systems mit so vielen unterschiedlichen Marktteilnehmern nicht anders zu erwarten – zu Beginn diverse Kommunikationsprobleme und Ausfälle bei den verschiedenen Systemen …

    Können Sie diese Ausfälle näher benennen?
    Syndikus: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, hatte anfangs unter anderem Dentsu Aegis …

    … das ist das Unternehmen, das von der EU für die Funktion des Secondary Repository und des Routers ausgewählt wurde …
    Syndikus: Genau. Dentsu Aegis hat nicht mit der schieren Menge an Daten gerechnet, so dass eine ununterbrochene Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden konnte. Nichtsdestotrotz wurden durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Systemteilnehmern die Kinderkrankheiten ausgemerzt. Notwendige Verbesserungen und Anpassungen müssen allerdings auch weiterhin durchgeführt werden. Es liegt noch viel Arbeit vor uns.

    Herr Kayenburg was war die größte Herausforderung bei der Implementierung von T & T?
    Johannes Kayenburg: Die Einführung eines so großen Rückverfolgbarkeitssystems bedarf einer präzisen Abstimmung zwischen dem Regulierer – hier also der EU –, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Und die Kommunikation zwischen den handelnden Parteien verlief nicht reibungslos.

    Haben auch Sie hier ein Beispiel?
    Kayenburg: Nehmen wir beispielsweise die Code-Struktur der Unique Identifier. Diese Struktur ist erst wenige Wochen vor dem 20. Mai durch die Bundesdruckerei bekannt gegeben worden. Dadurch sind jedoch nicht nur die Hersteller unter starken zeitlichen Druck geraten, sondern auch alle weiteren Teilnehmer in der Supply Chain, die diese Codes lesen, also scannen, und verarbeiten müssen. Außerdem gab es Startschwierigkeiten bis hin zu Systemausfällen.

    Was waren das für Startschwierigkeiten und sind diese zwischenzeitlich gänzlich behoben?
    Kayenburg: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, kam es zum Beispiel zu Lastproblemen, die unter anderem dazu führten, dass Systeme nicht mehr dauerhaft erreichbar waren beziehungsweise ganz abgeschaltet werden mussten. Es ist anzunehmen, dass die enorme Datenmenge zwar nicht überraschend kam, jedoch in der Folgezeit einiges an Nachjustieren nötig war. Das gilt unter anderem für Dentsu Aegis, aber auch für die Bundesdruckerei, die für die Vergabe von Codes verantwortlich ist.

    Und jetzt arbeiten die Systeme einwandfrei?
    Kayenburg: Nein, das heißt nicht, dass die Probleme jetzt alle gelöst wären. Wie auch Herr Syndikus bereits sagte, sind weitere Verbesserungen und Anpassungen notwendig.

    Aber so, wie es jetzt läuft, ist alles den Bestimmungen entsprechend?
    Kayenburg: Ich bin der Meinung, dass alle Produkte die von Mitgliedern des BDTA zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen und alle Mitglieder des BDTA die aktuellen T & T-Bestimmungen so umsetzen, wie es zur Zeit möglich ist.

    Herr Schöner, inwiefern hat der BDTA seine Mitglieder bei der Implementierung des T & T-Systems unterstützt?
    Stefan Schöner: Neben dem Arbeitskreis von Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels gemeinsam mit der Industrie, in dem auch der BDTA vertreten ist, hat unser Verband selbst einen gesonderten Arbeitskreis zu den mit dem System verbundenen Fragen der Informationstechnologie gebildet. Bei diesen IT-Meetings waren durch die rege Teilnahme der verschiedenen Software-Häuser nahezu 100 Prozent der BDTA-Mitglieder eingebunden. Dadurch garantieren wir, dass unsere Mitglieder flächendeckend T & T umsetzen konnten.


    Was waren die zusätzlichen Ziele des BDTA-Arbeitskreises?

    Schöner: Die beteiligten Unternehmen haben daran gearbeitet, T & T mit den vielen verschiedenen Anbietern von T&T-Lösungen einheitlich umzusetzen. Wir haben damit dem Wunsch nach einer für alle Seiten zufriedenstellenden Branchenlösung Rechnung getragen.

    Und das hat funktioniert.
    Schöner: Da ich selbst Teilnehmer dieses IT-Kreises bin, kann ich Ihnen versichern, dass die Software-Lösungen unserer Mitglieder, die zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen.

    red

    (DTZ 04/20)