Schlagwort: Zigaretten

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    an den Börsen hat sich die Erleichterung bereits gezeigt: Ganz langsam rücken (Europas) Regierungen von den scharfen Beschränkungen unseres Lebens ab. Österreich – in Sachen Corona Deutschland einige Tage voraus – will ab 14. April zumindest kleinere Geschäfte wieder öffnen lassen.

    Österreich öffnet langsam öffnen
    Ab 1. Mai sollen dann alle Läden ihre Waren verkaufen, voraussichtlich ab Mitte Mai Restaurants und Hotels Gäste empfangen dürfen. Deutschland wird, das zeichnet sich seit gestern ab, ebenfalls konkreter als bisher auf den Ausstieg aus dem Lock-down zusteuern. Das macht Hoffnung.

    Gefahr bei schönem Wetter
    Seit einigen Tagen kursiert ein Papier aus dem Bundesinnenministerium, in dem vier Szenarien skizziert werden. Kernerkenntnis: Den Bundesbürgern soll laut dem Dokument, das DTZ vorliegt, Angst gemacht werden, große Angst. Offenbar fürchtete Berlin, dass die Menschen das „social distancing“ bei schönem Wetter und über Ostern nicht einhalten würden. Ob ein entsprechendes Vorgehen juristisch, moralisch und vor allem politisch tragbar gewesen wäre, ist mehr als fraglich, zumal die Zahlen auf eine allmähliche Entspannung hinweisen.

    Herausforderungen für die Branche
    Erhebliche Verwerfungen betreffen aktuell nicht nur die Tabakbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette, sondern auch die noch junge E-Zigarettenbranche. In den meisten Bundesländern müssen Dampfer-Shops geschlossen bleiben. Der Frankfurter Suchtforscher Heino Stöver hält das für falsch. Raucher müssten die Chance haben, auf die weniger gesundheitsschädliche E-Alternative umzusteigen.

    Für Industrie, Handel und Konsumenten heißt es jetzt: Durchhalten! Genießen Sie, wo es geht, den sonnigen Tag.

    Herzlich
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Von Grün zu Plus

    TRIER // Am 20. Mai endet EU-weit die Frist zum Verkauf von Tabakwaren mit Mentholaroma. Davon sind bei Landewyck die Zigaretten- und Feinschnittprodukte Elixyr Green und Ducal Green betroffen.

    Aus Elixyr Green wird jetzt im Zigaretten- und Feinschnittangebot von Heintz van Landewyck die Sorte Elixyr+. Entsprechend bestücken die Trierer die Stellplätze mit der „Elixyr+“-Zigarette zum Preis von 6,80 Euro für die 23er-Schachtel. Das Besondere an der Elixyr+, bei der die Tabakmischung identisch – jedoch ohne Mentholaroma – bleibt, ist der neue Landewyck-Flow-Filter, der laut Hersteller ein angenehm abgestimmtes Raucherlebnis garantiert.

    Neue Variationen ab 20. Mai
    Außerdem bieten die Trierer zum 20. Mai den neuen „Elixyr+“-Stopftabak zum Preis von 15,80 Euro für die 115-Gramm-Dose an. Auch hier bleibt der Elixyr-Green- Blend – ebenfalls ohne Mentholaroma – bestehen. Dazu empfehlen die Landewycker, den Feinschnitt Elixyr+ mit Menthol zu aromatisieren, zum Beispiel mit entsprechenden Hülsen.

    Der Hersteller teilt auch mit, dass Ducal-Green-Nutzer in der Sorte Ducal Gold ihre Grundmischung und ihren gewohnten Schnitt wiederfinden.

    Trotz der Situation seien momentan alle Mentholprodukte, deren Übergangsfrist am 20. Mai endet, in vollem Umfang und weiter ab Trier erhältlich, heißt es aus dem Unternehmen.

    pi

  • Eilantrag abgeschmettert

    HAMBURG // Corona und kein Ende. Die zuständige Behörde in Hamburg hat entschieden, dass der Facheinzelhandel für Zigaretten und Tabakwaren sowie für E-Zigaretten geschlossen bleiben muss. Insbesondere seien Zigaretten, Tabakwaren und E-Zigarette keine Lebensmittel. Dagegen hat Innocigs-Gründer Dustin Dahlmann geklagt. DTZ berichtet über seine Erfahrungen.


    Spezielle Vertriebswege

    Dahlmann wollte erreichen, dass Dampfer-Shops geöffnet bleiben dürfen. Er verweist dabei auf die speziellen Vertriebswege der Kategorie: „Unsere Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gibt“, sagt der 34-Jährige.

    Schutz der Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen
    Daher wollte Dahlmann beim Oberverwaltungsgericht Hamburg erreichen, dass die Innocigs-Geschäfte öffnen dürfen. Aber die Juristen haben den entsprechenden Eilantrag wie schon die Vorinstanz abgewiesen. Das Argument: Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

    Der falsche Weg
    Dahlmann glaubt, dies sei der falsche Weg – und begründet das auch mit dem niedrigeren Risikopotenzial der E-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette. Er sagt: „Jetzt dürften einige Dampfer wieder auf Tabak umsteigen, der die Lunge stärker schädigt als E-Zigaretten – ausgerechnet, während sich die vom Coronavirus ausgelöste Lungenkrankheit Covid-19 verbreitet.“ Dahlmann ärgert sich außerdem über die unterschiedliche Handhabe der Bundesländer. So dürfen E-Zigaretten-Läden in Hessen und Berlin geöffnet bleiben.

    Online- und Telefon-Handel brummt
    Immerhin: Der Online- und Telefon-Handel brummt. „Online sehen wir dadurch nun eine deutliche Steigerung, insbesondere durch unser angebotenes Drop-Shipping“, erklärt Dahlmann, der in seinem Unternehmen 61 Mitarbeiter beschäftigt und gut 47 Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet. Er habe die Innocigs-Läden unter hohen Sicherheitsvorkehrungen weiterbetreiben wollen. So hätte man den Zutritt auf einen oder zwei Kunden beschränken können, Desinfektionssprays waren ohnehin vorhanden, die Probierstationen abgeschaltet.


    Sieben Läden in Hamburg betroffen

    Nun hat Innocigs sieben eigene Läden in Hamburg geschlossen, 18 Mitarbeiter sind in Kurzarbeit. Dahlmann sieht keine Alternative: „Uns gehen durch die Schließungen 150 000 Euro Umsatz im Monat verloren, 35 000 Euro netto kostet uns allein die Miete für die Flächen.“ Das führe zu erheblichen Verlusten, so Dahlmann: „Insgesamt kostet uns das etwa 50 000 Euro pro Monat.“

    Chancen für Online-Handel
    Die Chancen für den Online-Handel sind laut Dahlmann zwar aktuell groß, dauerhaft werde sich die Fachhandelslandschaft dadurch aber nicht verändern. Zu groß seien die Vorteile des Fachhandels. Gute Beratung bei E-Zigaretten sei unverzichtbar und ein echter Mehrwert für die Konsumenten.

    „Es sind schwere Zeiten“
    Mit Blick auf die E-Branche insgesamt stellt Dahlmann fest: „Es sind schwere Zeiten.“ Nach der US E-Joint-Krise von Mitte bis Ende 2019 hätten die Vorbehalte gegenüber E-Zigaretten wieder nachgelassen. Die Kunden hätten verstanden, dass die Todesfälle in den USA nichts mit E-Zigaretten zu tun hatten. Aber: „Leider folgte direkt im Anschluss die Coronakrise. Es fing damit an, dass die chinesischen Hersteller nicht mehr produzieren konnten und es zu Lieferengpässen kam. Mittlerweile produzieren die Hersteller in China wieder weitgehend normal, doch nun sind fast alle E-Zigaretten Fachhändler geschlossen.“

    Nach der Krise durchstarten
    Dennoch ist sich Dahlmann sicher, dass die E-Zigarette nach Corona wieder durchstarten und die Branche erneut zweistellige Wachstumsraten sehen werde: „Diese Krise wird das Gesundheitsbewusstsein steigern – davon hat die E-Zigarette in der Vergangenheit immer profitiert.“

    max

  • Hauser übernimmt Bera-Vertrieb

    AUGSBURG / HALTERN AM SEE // Der RBA-Anbieter Hermann Hauser übernimmt ab sofort die Vertriebsaktivitäten von Bera.

    Die Chance für die Augsburger in der Übernahme des regionalen RBA-Händlers liegt nach Firmenangaben in der Attraktivität des Bera-Kundenstamms in Nordrhein-Westfalen.

    Dabei hat Hauser den Ausbau des Vertriebs für seine Zigarettenmarken King und Corset im Blick. Außerdem ergeben sich für klassische RBA-Produkte neue Vertriebswege, heißt es aus Ausgsburg.

    red

  • Brüssel lässt prüfen

    BERLIN / BRÜSSEL  // Die Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes liegt jetzt in Brüssel. Bis zum 24.  Juni – also im Rahmen der dreimonatigen Stillhaltefrist – sind noch Änderungen möglich. Damit könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – falls ein geordneter parlamentarischer Prozess in der aktuellen Situation überhaupt möglich sein sollte.

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf weist die nun vorliegende Fassung eine ganze Reihe von Änderungen auf. Wichtig ist zum Beispiel, dass Schaufenster des Fachhandels vom Außenwerbeverbot nicht umfasst werden.

    Übergangsfrist geplant
    Mit Blick auf nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten ist jetzt eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits am Markt sind, müssen innerhalb von sechs Monaten nachgemeldet werden. Ebenfalls für die E-Branche wichtig ist der Hinweis, dass der im Gesetz verwendete Begriff des Nachfüllbehälters sich auf alle Flüssigkeiten bezieht, die zum Befüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind – also etwa auf die sogenannten Basen.

    Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium soll nach fünf Jahren zur Wirksamkeit des Gesetzes Stellung nehmen.

    Die Notifizierung kann auf der Website der Europäischen Kommission unter der [link|https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=149] Nummer 2020 / 149 / D[/link] eingesehen werden.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    welche Vorteile die Digitalisierung hat, wird aktuell deutlicher denn je: Trotz der massiven Einschränkungen des sozialen Miteinanders erreichen Sie uns unter den bekannten Mail-Adressen und zum Teil auch per Mobiltelefon. Wir sind für Sie und Ihre Anliegen da – wenn auch derzeit nicht in unseren Büroräumen, sondern überwiegend im Homeoffice. Also: Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

    Nach vorne blicken
    Lassen Sie mich außerdem betonen, für wie wichtig wir es halten, einen weitgehend normalen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Wir werden diese Krise überstehen. Und wenn wir jetzt unsere Ziele, unsere Aufgaben und unseren Glauben an die Zukunft verlieren, wird es umso schwieriger, die Folgen der Krise zu überwinden. Lassen Sie uns bei aller sinnvollen Vorsicht, allem Bewusstsein für die Probleme nicht vergessen, wie wichtig es für uns alle ist, mit Zuversicht nach vorn zu blicken.

    Ab sofort informieren wir Sie per Newsletter werktäglich über Themen, die uns und unsere Branche direkt betreffen. Außerdem werden wir versuchen, Sie bei der Einordnung wichtiger Aspekte zu unterstützen.

    Absurde Situation
    Wie absurd die Situation ist, zeigt sich an vielen Dingen. Der Blick aus dem Fenster zeigt – zumindest in Mainz – einen wunderbaren Frühlingstag. Alles scheint normal. Und doch lauern da draußen irgendwo Milliarden von Viren. Das passt in der Wahrnehmung vieler Menschen nicht zusammen. Und weil das so ist, halten sie sich nicht an die dringenden Empfehlungen aus Berlin. Zugleich ist auch die Politik in vielen Punkten nicht klar. Gestern Nachmittag durften wir NRW-Ministerpräsident Armin Laschet laut über eine Ausgangssperre nachdenken hören. Ein paar Minuten später erklärte die Stadt Köln, dass sie ab sofort das öffentliche Grillen untersage. Und während viele – ohnehin nicht überlaufene – Fachgeschäfte schließen mussten, drängen sich die Menschen in Supermärkten und vor Eisdielen.

    Unbürokratische Zuschüsse geplant
    Derweil tummeln sich überall die Schwarzseher. Eine wohltuende Ausnahme ist Folker Hellmeyer, Chefanalyst bei Solvecon Invest. Er sagt im [link|https://www.focus.de/finanzen/boerse/folker-hellmeyer-im-interview-boersen-profi-die-schwarzseher-machen-alle-einen-grossen-fehler_id_11789073.html]Interview mit „Focus Online“[/link]: „Die Schwarzseher machen alle einen großen Fehler: Sie tun so, als wäre die momentane Situation mit den Schließungen, Ausgangsverboten und so weiter ein dauerhafter Zustand. Doch das ist Blödsinn.“ Er halte eine Erholung nach etwas sechs Wochen für wahrscheinlich. Und für 2021 rechnet der Experte mit einem „überproportionalem Wachstum“ – trotz aller Herausforderungen. Viele Einzelhändler müssen jedoch erst einmal die kommenden Wochen überstehen. Da ist es ein erfreuliches Signal, dass die Bundesregierung zügig ein Hilfspaket im Umfang von 40 Milliarden Euro auf den Weg bringen soll. Geplant sind unbürokratische Zuschüsse zwischen 9000 und 15.000 Euro (je nach Firmengröße). Auch mehrere Bundesländer legen Notfonds auf, allein Bayern hat bereits ein Zehn-Milliarden-Euro-Programm beschlossen.

    Nachhaltigkeit der Maßnahmen
    Bleibt die Frage, wie sinnvoll und nachhaltig die derzeitigen „Lockdown“-Maßnahmen umgesetzt werden. Ein Kollege aus Nordrhein-Westfalen etwa berichtet mir, in dortigen Supermärkten würden keine Zigaretten mehr verkauft, die Ausgabeautomaten amtlich versiegelt. Der Grund erschließt sich nicht, aber ich vermute, dass es vor allem um Lieferketten geht. Die Geschäfte sollen vorrangig mit als lebenswichtig eingestuften Gütern versorgt werden. Wenn auch Sie solche Beobachtungen machen, freue ich mich über eine Information: [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link]

    Uns lesen Sie am Montag wieder.

    Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für Sie und Ihre Angehörigen

    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 13/20)

  • Wer darf noch öffnen?

    BERLIN // In Abstimmung mit der Bundesregierung hat der Ministerrat der Bundesländer mit Wirkung vom 18. März Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Dazu zählt die Schließung zahlreicher Einrichtungen und Geschäfte.

    Versorgung der Bevölkerung
    Um die Versorgung der Bevölkerung mit Dingen des täglichen Bedarfs sicherzustellen, werden Ausnahmen zugelassen. So dürfen Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel geöffnet bleiben. Auch der Zeitungsverkauf ist weiter gestattet. Die Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr für diese Geschäftssparten bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt.

    Hamsterkäufe im Fachhandel
    Bevor die Verbote in Kraft traten, wurden zum Teil auch im Tabakwarenhandel Hamsterkäufe beobachtet. „Uns berichteten verschiedene Mitglieder, dass Kunden eingekauft hätten, als gäbe es morgen keine Tabakwaren mehr“, erklärte Cay Uwe Vinke, Vorstandsvorsitzender der Ermuri Genuss Company, gegenüber DTZ.

    Ehe die Maßnahmen von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossen wurden, hatte Torsten Löffler, Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an verschiedene Bundesminister unter anderem darauf hingewiesen, dass der Tabakwaren-Einzelhandel „in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften ist, die in der Vereinbarung von Bundesregierung und Bundesländern explizit von Verkaufsverboten ausgenommen sind“.

    Rolle als Nahversorger
    Darüber hinaus gehörten Tabakwaren unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. „Nur wenn die durchgehende Versorgung der Bevölkerung mit Tabakwaren und Nikotinprodukten durch den Tabakwaren-Einzelhandel als Nahversorger aufrechterhalten wird, kann die Überlastung des Lebensmitteleinzelhandels durch 14 Millionen Raucher verhindert werden“, so Löffler. Die weitere kontrollierte Öffnung der Nahversorger-Geschäfte senke den Druck auf den Lebensmitteleinzelhandel und verhindere zu starke Menschenansammlungen. Im Übrigen führe der klassische Lebensmittelhandel nur ein Rumpfsortiment von Tabakwaren und Presse sowie nur wenige der potenziell risikoreduzierten Produkte, gibt BTWE-Geschäftsführer Steffen Kahnt zu bedenken.


    E-Händler sichern Grundbedarf

    Apropos risikoreduzierte Erzeugnisse: Hier appellieren der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) und das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) an die Bundesländer, den Beispielen aus Frankreich und Italien zu folgen und E-Zigarettenfachhändler ausdrücklich in den Ausnahmen der Schließungsverfügungen aufzunehmen. „Während Tabakraucher weiter im Lebensmitteleinzelhandel, in Zeitungskiosken und an Tankstellen einkaufen können, gilt das für E-Zigarettennutzer nicht: Diese Verbraucher können ihren Grundbedarf an Ersatzteilen und Nachfüllflüssigkeiten nicht mehr decken“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Der Fachhandel für E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten sei für die notwendige Grundversorgung der Konsumenten, entsprechend zu Kiosken, unbedingt offen zu halten.

    Große Verunsicherung
    Im Einzelhandel für Tabakwaren und Lotto herrscht unterdessen große Verunsicherung. Kurz nach Inkrafttreten der Beschlüsse des Ministerrats sind Angestellte von Behörden ausgeschwärmt, um zu überprüfen, ob sich die betroffenen Händler an die Schließungsverfügungen halten. „In einem kurzen Zeitraum von zweieinhalb Stunden riefen bei mir mehr als 70 Annahmestellenleiter an und berichteten, dass Mitarbeiter der Ordnungsämter entweder ihre Läden schließen oder das Lotto-Terminal verdecken wollten“, sagt Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen. Er informierte daraufhin die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW, dass die 3300 Lotto-Annahmestellen im Land keine Wettbüros seien, für die Verkaufsverbote gelten würden und auch keine ähnliche Einrichtung, sondern klassische Einzelhandelsgeschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, sprich: Tabakwaren, Presseerzeugnisse, Tickets für den ÖPNV und so weiter.

    Lottoverkaufsstellen
    Zuvor hatte sich Buller-Langhorst bereits in einem Schreiben an Ministerien des Landes NRW gewandt und unter anderem darauf verwiesen, dass viele Lottoverkaufsstellen neben dem Verkauf von Glücksspielen und Presseprodukten auch Nahversorger mit Lebensmitteln und oft auch Annahmestellen für Dienstleistungen von Post und Postbank seien.

    Bei Lotto Rheinland-Pfalz erklärte Unternehmenssprecher Clemens Buch gegenüber DTZ (kurz vor Redaktionsschluss am 19. März): „Ob Lotto-Annahmestellen in Rheinland-Pfalz öffnen dürfen oder nicht, ist abhängig von dem, womit der Hauptumsatz gemacht wird.“ Wer in erster Linie Zeitschriften und/oder Produkte des täglichen Bedarfs verkaufe, dürfe dies auch weiter, so die Einschätzung. In der Koblenzer Lottozentrale geht man davon aus, dass nur wenige der 920 Annahmestellen im Land schließen müssen.

    Fachhandel reagiert
    Derweil haben etliche Tabakwaren-Fachhändler ihre Geschäfte vorerst geschlossen. Darunter befinden sich zum Beispiel No 7 in Augsburg, Pfeifen Huber in München, Tabak-Kontor Leipzig oder Falkum in Miltenberg. Kurz nachdem Bayern den Katastrophenfall ausrief, teilte etwa Gerhard Falkum mit, dass sein Ladenlokal ab 18. März voraussichtlich für 14 Tage geschlossen bleibt.

    da

    (DTZ 13/20)

  • BGH entscheidet

    KARLSRUHE // Dürfen Supermärkte an ihren Kassen Zigarettenpackungen aus Automaten anbieten, ohne dass die Auswahltasten für die Kunden gesundheitsbezogene Warnhinweise aufweisen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe voraussichtlich am 14. Mai dieses Jahres um 11.00 Uhr.

    Geklagt hatte ein eingetragener Verbraucherverein. Beklagter ist der Betreiber zweier Münchner Supermärkte. Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, die Berufung war ohne Erfolg geblieben. Das Oberlandesgericht München hatte geurteilt, der Beklagte habe nicht gegen das Verdeckungsverbot der Tabakerzeugnisverordnung verstoßen.

    Nun wird höchstrichterlich im Revisionsverfahren entschieden.

    red

    (DTZ 13/20)

  • Studie zum Dampfen

    NEW YORK // Die Foundation of a Smoke-free World (FSFW) hat die Ergebnisse seiner Umfrage „Global State of Smoking Poll 2019“ vorgelegt. Befragt wurden über 54 000 Erwachsene aus sieben Ländern, die entweder rauchen oder dampfen.

    Laut FSFW-Chef Derek Yach traten dabei erschreckende Informationslücken oder Fehleinschätzungen zu Tage. Yach machte vor allem falsche Medienberichte dafür verantwortlich.

    Informationslücken
    So gaben etwa 77 Prozent der Südafrikaner, 57 Prozent der Amerikaner und 44 Prozent der Briten an, Nikotin sei der Stoff, der beim Rauchen vor allem für Krebserkrankungen verantwortlich sei. Zwei Drittel der Südafrikaner, 45 Prozent der Amerikaner und 36 Prozent der Briten gehen davon aus, dass E-Zigaretten mindestens ebenso schädlich sind wie Tabakzigaretten. Dabei weisen gerade britische Behörden unermüdlich darauf hin, dass Dampfen potenziell deutlich weniger gefährlich sei.

    Die FSFW ist eine von Philip Morris geförderte Stiftung. Alle Studienergebnisse gibt es unter smokefreeworld.org.

    max

    (DTZ 13/20)

  • Verbandsempfehlungen für E-Zigarettenhändler

    BERLIN // Die Bundesregierung hat einschneidende Maßnahmen für den Einzelhandel angekündigt, die die Verbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) fordert Ausnahmen für die E-Branche. DTZ veröffentlicht im Folgenden die [link|https://www.tabakfreiergenuss.org]Stellungnahme [/link] in Auszügen.

    Zugeschnitten auf den in den Verfügungen genannten Bezug zu „Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“ sieht das BftG Chancen, den Ordnungsbehörden zu verdeutlichen, dass E-Zigaretten-Fachgeschäfte unter die Ausnahme fallen. Es sei nachvollziehbar, dass diese besonderen spezifischen Fachhandelsgeschäfte nicht in den allgemein beschriebenen Ausnahmen gesondert aufgeführt seien.

    Empfehlungen des BfTG:
    [bul]Die Entscheidung, der Shop weiterhin geöffnet bleibt oder nicht, muss der Händler individuell entscheiden. „Wir können Euch leider die Entscheidung nicht abnehmen, sondern geben euch lediglich eine Argumentationshilfe, falls Ihr weiterhin eröffnen möchtet“, schreibt das BftG. Außerdem mache es theoretisch Sinn, die zuständige Behörde vorab zu kontaktieren und falls möglich eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

    [bul]Selbstverständlich sollten alle Sicherheit- und Hygienemaßnahmen, die behördlich empfohlen werden, eingehalten werden. „Menschenansammlungen vor oder in Läden müssen vermieden werden. Halten Sie Abstand zu Ihren Kunden und lassen Sie diese nur einzeln in Ihr Fachgeschäft. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in die allgemeinen Hygienemaßnahmen.“
    Und: „Sollte die Behörde – trotz des Schreibens – zur Schließung des Shops auffordern, so sollte man sich dem auf keinen Fall widersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

    vi

    DTZ (13/20)